meint jemand,die werden die ip-s jeden einzelnen,der nicht zahlt verfolgen?nicht,dass sie auch meine echte adresse,name und geb.datum nicht haben,die brauchen mich gar nicht zu suchen,sie wissen,wo ich bin was ich nicht verstehe ist, wie weit sie gehen können/werden,soll man vor denen angst haben(da ich sie habe!).von der verbraucherzentrale haben gesagt,sie werden denen etwas schicken,aber eine (böse) 1sms-antwort habe ich noch nicht,immer noch "läuft"meine zeit,ich habe eine woche ab der ersten mahnung zu bezahlen und die frist ist sonntag.eine frage an alle,die bei der verbraucherzentrale waren:habt ihr erfolg?ich hoffe,dass sie doch etwas machen können.und ja,der sitz der firma ist in der schweiz,aber die nummer,die auf die seite der 1sms geschrieben ist,ist von lichtenstein und zwar MOBIL,ich habe 9 euro bezahlt!!!ich bin mir fast sicher,sogar wenn sie etwas von der verbraucherzentrale bekommen haben,werden sie es ignorieren und ich frage mich wie lange noch wird sich die sache ziehen...
K.
Tip: Ignorier den ganzen Lichtenstein - Kram und zahl einfach nicht. Wenn du Pech hast, nerven die noch eine Weile, geben aber letztendlich Ruhe. War bisher immer so. - W.
07.04.2006, 11:24
#
82
Juchtel
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hi leute ich bin auch drauf rein gefallen. ich hab bis jetzt zurückgeschreiben und gesagt das ich nicht bezahlen werde, weil es nicht eindeutig beschreiben wurde. was habt ihr noch gemacht???
07.04.2006, 12:22
#
83
Mucho
Registriert seit: 31.03.2006
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Beiträge: 799
Naja ausser dem Widerruf kann man sich noch bei der Verbraucherzentrale, der Polizei, einem Anwalt oder deren Konkurrenz wenden.
Ich überlege gerade welchem ehrlichen SMS-Anbieter wie etwa sms-kostenlos ich von dem Fall berichte. Wenn die 1sms wegen unlauterem Wettbewerb abmahnen zieht das sehr empfindliche Geldstrafen (bis zu Haftstrafen) nach sich. Das ist weitaus schlimmer für diese ******** als das was unsere Privatanwälte erreichen könnten.
Ansonsten kannst du auf deren wertlose Mahnungen warten und dir daraus Origami basteln.
Origami.ch ist eine wunderbare Seite mit vielen Tips um Mahnungs-Kraniche oder Rechnungs-Seehunde zu basteln :auslach:
07.04.2006, 13:01
#
84
Lol
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Beiträge: 110
Zitat:
Zitat von Mucho
Origami.ch ist eine wunderbare Seite mit vielen Tips um Mahnungs-Kraniche oder Rechnungs-Seehunde zu basteln :auslach:
die Seite ist ja mal geil...lol.
07.04.2006, 13:05
#
85
Mucho
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Beiträge: 799
Das kommt direkt mal in den Thread "Unberechtigte Mahnungen". Die Leute müssen doch wissen, was sie mit den Papierfetzen anfangen sollen, die sie bekommen.
07.04.2006, 14:19
#
86
Mainz05
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Beiträge: 21
Eine nette Idee, aus der ersten Mahnung werde ich mir auf jeden Fall einen Kranisch basteln.
08.04.2006, 12:32
#
87
Unregistriert
Gastposter
Hey Mucho,die idee ehrlichen sms-anbieter zu benachrichtigen ist gar nicht schlecht.ich schließe mich an,würde es auch gerne machen.wenn du hier etwas wie muster lassen kannst,wäre es nicht schlecht,da könnten andere auch so was schicken,um die kundenfreundliche konkurrenz zu informieren.ich persönlich will unbedingt sms.de und 5vor12.de benachrichtigen,die sind echt nette seiten und wirklich kostenlos.ich frage mich warum sollte ich auf 125 gratis sms reinfallen?!
mfg
K.
08.04.2006, 13:33
#
88
Mucho
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Beiträge: 799
Ja wirklich, kontaktieren wir jetzt einfach mal alle Seiten, die mit dem SMS-versenden im Internet fair und ehrlich ihr Geld verdienen. Die können diese Tiere 10x besser abwatschen als wir. Zumal es ja auch in deren Interesse liegt, dass der SMS-Service nicht so in Misskredit gebracht wird und potenzielle Kunden von diesen A****** abgeschreckt werden.
08.04.2006, 13:55
#
89
Mucho
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Beiträge: 799
So, hab der Seite www.sms-kostenlos.de (ehrlicher SMS-Anbieter ohne versteckte Kosten), jetzt folgendes geschrieben:
Zitat:
Sehr geehrtes SMS-kostenlos-Team. Zunächst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich keinerlei persönliche Daten wie meinen Namen angebe. Aber vielleicht verstehen sie das, wenn ich erstmal meinen Fall geschildert habe.
Es ist folgendermassen: Als einer ihrer zufriedenen Kunden, habe ich auf die hier verfügbare Werbung von xxx.1sms.de geklickt und mich dort für den gratis versand von sms eingetragen. Ich dachte, das wäre wie bei ihnen, wo man die Option hat, sich weitere credits zu kaufen. Stattdessen geht man aber UNWISSENTLICH einen Vertrag für ein Jahr über ca.90 Euro ein. Auf der Seite wird mit Gratis geworben, die Preise sind kaum zu sehen. Die verpflichtende Widerrufsbelehrung gibt es nirgendwo auf einem festen datenträger (weder zum download noch in den emails) und sind unscheinbar in den AGBs versteckt. Falls sie weitere Informationen über die vielen, vielen Misstände in der Seite an sich und ihrer Methoden (Inkassounternehmen trotz Widerruf, Bedrohung Minderjähriger) erfahren möchten, stehe ich ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktaddresse: xxx@web.de
Wie dem auch sei. Der eigentlich interessante Punkt für sie ist folgender: Ich bitte sie und empfehle ihnen auch, gegen den Betreiber von 1sms.de wegen unlauterem Wettbewerb und was weiss ich noch vorzugehen und dem ein Ende zu bereiten.
Die Masche der Abzocke-Gratis-SMS wird ihnen sicherlich bekannt sein. Das öffentliche Interesse ist sehr gross und wird immer umfangreicher. Es gab darüber schon zahlreiche Sendungen. Taff, Bizz, RTL Punkt12 sind nur einige. Dutzende grosse Foren beschäftigt es täglich und der Verbraucherschutz kann mittlerweile wegen Überlastung keine Anfragen mehr dazu bearbeiten. Diese heuchlerische Konkurrenz von ihnen bringt damit JEDEN ehrlichen Internet-SMS-Dienst wie ihren in Verruf. Ihre Geschäftsidee als solche wird in Misskredit gebracht und potenzielle Kunden sind schon im Vornherein verschreckt. Ich sowie hunderte andere gehen unsererseits wegen den ungerechtfertigten Rechnungen bereits vor Gericht. Sie als wirtschaftliches Unternehmen und wohl Hauptgeschädigter sollten aber auch ihrerseits dem Spuk ein Ende bereiten. Wegen ihrem Unternehmen selbst und zum Wohle ihrer Kunden.
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus und freue mich, von ihnen zu hören.
Vielen dank. Mit freundlichen Grüssen.
Herr M.
Sobald eine Antwort von denen kommt, halte ich euch auf dem Laufenden.
Wer noch andere Anbieter kennt, (sms.de und 5vor12 wurden bereits genannt und können von euch gerne kontaktiert werden) kann dies gerne als eine Art Musteranfrage verwenden.
08.04.2006, 18:12
#
90
Unregistriert
Gastposter
Folgendes zu 1sms.de. Ich versuche es mal möglichst einfach auszudrücken und mit juristischen Fachbegriffen zu sparen.
Anwendbares Recht ist das deutsche Recht, vorliegend das BGB. Dies ergibt sich aus folgendem: Ihr, die mit 1sms.de angeblich Verträge geschlossen habt seid Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Nach Art. 29 EGBGB ist somit deutsches Recht anzuwenden. Übrigens ist die AGB-Klausel nach der Schweizer Recht anzuwenden ist überraschend und somit nichtig. Es wäre folglich auch gemäß Art. 28 EGBGB Deutsches Recht anzuwenden. Auch verhält sich der Anbieter widersprüchlich, wenn er zum einen auf Normen des BGB in seinen AGB hinweist und zum anderen eben dieses BGB nicht anwenden möchte.
Sollte tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen sein (was ich bezweifle) so ist dieser gemäß §§ 143,123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechtbar, da auf der Seite von 1sms.de der Anschein erweckt wird, man würde sich unverbindlich für 125 SMS und das Gewinnspiel anmelden. Weiterhin ist der Vertrag auch gemäß § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums anfechtbar.
Wegen der dann möglichen Schadensersatzpflicht ist eine Anfechtung gemäß § 123 BGB vorzugswürdig, da zudem hier eine längere Anfechtungsfrist (1Jahr) gilt.
Auch könnt ihr eure auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung fristlos ohne Begründung gemäß § 312 d Abs. 1 BGB i.V.m § 355 Abs.1 und Abs. 3 S. 3 BGB widerrufen, da nicht deutlich genug auf das Widerufsrecht hingewiesen wurde.
Am besten ist es wahrscheinlich sich auf alles kumulativ zu berufen. In etwa so:
Ein Vertrag ist mangels zweier übereinstimmender Willenserklärungen nicht zustande gekommen.
Hilfsweise falls doch von einem bestehenden Vertrag ausgegangen werden muss wird dieser wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB angefochten.
Äußerst hilfsweise wird auch gemäß § 119 Abs. 1 angefochten.
Nur aus äußerster Vorsorge wird noch die abgegebene Willenserklärung widerrufen.
Danach würde ich falls die weiter ihre Drohkulisse aufbauen wollen denen schreiben, sie sollten doch bitte aufhören blöd die Backen aufzupusten und endlich klagen. Man würde sich auf ein Treffen vor Gericht sehr freuen. Spätestens dann sollte Ruhe sein. Und wenn nicht: Einfach ignorieren. Das kann man natürlich auch von Anfang an machen. Es gilt nämlich bei solchen Organisationen der alte Satz: Hunde die bellen beißen nicht.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Gruß Lo8ster
P.S. Klagen tun die auf keinen Fall. Dazu versßen die gegen zu viele Gesetze.
08.04.2006, 18:31
#
91
Mucho
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Hänschenstadt Hamburg
Beiträge: 799
Danke Lo8ster, das mit dem schweizer KrimsKrams war mir lange ein Rätsel. Gut zu wissen, dass wir uns hier (auch begründet) auf deutsches Recht berufen können. Das Schweizer Recht ist zwar prinzipiell mindestens genauso kundenfreundlich, aber man kennt sich halt ned so richtig damit aus. Das deutsche BGB sagt aber genug aus, um diese Pseudo-Verträge im Nichts verpuffen zu lassen.
09.04.2006, 15:30
#
92
der reingefallene
Gastposter
leute ich bin auc hauf den mist hereingefallen. so ein sc*****dreck. aber nachdem ich mir eure beiträge durchgelesen hab werd ich nach den ersten mahnungen eure vorgefertigten emails denen zuschicken und deren briefe entweder in wunderschön papierflieger verwandeln oder gleich durch den shreeder laufen lassen. meine erste antwort auf die email mit der rechnung war ein re mit der erklärung das ich aus persönlichen gründe nicht kündigen konnte. ihr habt mir echt weitergeholfen. ich schreib wieder wenn die sich melden. ich hab keine angst das plötzlich irgenwelche muskelmänner vor meiner tür stehn und umbedingt 96 von mir wollen. die können mich mal diese 1smsler
09.04.2006, 18:24
#
93
Unregistriert
Gastposter
hallo ihr!!
mir ist dasselbe passiert... hab mir am Anfang Sorgen gemacht aber jetzt
hab ich eure Beiträge gelesen und kann wieder beruhigt schlafen...
bin aus Österreich und hoffe da gilt dasselbe wie beu euch mit dem
Schutz etc.
09.04.2006, 18:34
#
94
Herzal
Gastposter
hi!!
mir ist natürlich auch dasselbe passiert
bin auch aus Österreich
nur ich weiß nicht wie weit die gehen können
kann mir da wer einen Ratschlag geben?? wäre euch dankbar dafür
Also ich hoffe das da mal keine Zettel zu mir nach Hause in meinen
Postkasten flattern werden
denn ich werde sicher nicht bezahlen
ihr habt auch alle nicht bezahlt.. ist da schon was gröberes gekommen oder
ist das alles nur Schwachsinn?
Liebe Grüße
09.04.2006, 18:42
#
95
Herzal
Gastposter
ich bins nochmal....
ich bin draufgekommen das die ja meine richtige Telefonnummer
haben..hoffe die leiten keine weiteren Schritte ein oder ich habe dann eine horrende Telefonrechnung
könnt ihr mir helfen? was sol ich tun??
10.04.2006, 00:28
#
96
Mucho
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Hänschenstadt Hamburg
Beiträge: 799
So, für unsere österreichischen Freunde nochmal in Kürze:
Dies hier ist geltendes österreichisches Recht (im Deutschen ist das gleichlautend nur halt Paragraphen 300irgendwas BGB):
Zitat:
Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz (dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.
Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann.
Gibt es keine ausreichende Rücktrittsbelehrung, so verlängert sich die Frist um 3 Monate ab Vertragsabschluss.
Im Klartext: die Rücktrittsfrist ist noch offen.
HIERMIT MACHE ICH VON MEINEM RÜCKTRITTSRECHT GEBRAUCH und WIDERRUFE DEN VERTRAGSABSCHLUSS.
Das könnt ihr ihnen schicken, selbst wenn euer Widerruf bereits verschickt wurde. Doppelt hält besser
Es wurden bei den vielen hunderten (vielleicht tausenden) Geschädigten noch nicht EIN EINZIGER Fall von Mahnbescheid bekannt. Nach den Mahnungen ist SCHLUSS. Das war immer so und das wird wohl auch so bleiben. Also lediglich den Widerruf schicken (das Zitat) und sonst braucht ihr NIE NIE WIEDER irgendwas mit den zu tun haben. Lasst die labern, ihr seid ab jetzt zu nichts mehr verpflichtet. Irgendwann geben die halt einfach auf, weil sie sich ein Verfahren ned trauen. Falls ihr was von irgendeiner Inkassofirma hört, braucht ihr da auch nix zu tun. Denen seid ihr am allerwenigstens ne Antwort schuldig.
10.04.2006, 11:20
#
97
Herzal
Gastposter
danke! das erleichtert alles wieder.....
hätte halt nur schiss gehabt wenn dann was kommt
wo ich dann Unsummen bezahlen müsste
aber jetzt is alles geklärt..
hab schon 3 Vertragsabbrüche gemailt aber wie zu vermuten
war gibt es keine Antwort won denen drauf
Liebe Grüße
Edit: Jedenfalls hast du widerrufen, das sollte in jedem Fall reichen. Mach dir keine Sorgen, die tun nix.
10.04.2006, 22:40
#
98
Unregistriert
Gastposter
Hallo Leute....
habe heute (so wie einige von euch auch schon) eine eMail auf den Bildschirm aufgeflackert bekommen, in der ich zur Zahlung von 97 Euro aufgefordert werde.... Schei** dachte ich mir... aber nach etwas gegoogle bin ich auf dieses Forum gestoßen - und ich bin soooo glücklich darüber... die ganzen Beiträge haben meine Angst gemildert und mir Kraft gegeben, den Schock zu bewältigen... Hab zwar immer noch ein mulmiges Gefühl im Bauch, aber ich werde diesen Betrügern bestimmt kein Geld überweisen...
Habe mir aus den einzelnen Beiträgen eine Antwortmail an die Idi**en zusammengeschnippselt und stelle sie mal hier rein, für den Fall, dass es jemand gebrauchen kann - Hoffe, dass ist ok:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich widerrufe meine angebliche Anmeldung vom 26.03.2006 für die SMS-Dienstleistungen bei Top Tel Telemarketing GmbH mit sofortiger Wirkung!!!
Ich berufe mich hierbei auf das Widerrufsrecht gem. § 355 (2) BGB, nachdem das Widerrufsrecht nicht erlischt, sofern der Verbraucher nicht (ausdrücklich) darauf aufmerksam gemacht worden ist.
Dies ist bei mir definitiv nie geschehen, wodurch ein Widerrufsrecht weiterhin besteht. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo.
Weiterhin möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass gem. § 305 c BGB einige Klauseln Ihrer AGB als überraschende Klauseln angesehen werden können und es deshalb zu irrtümlichen Willenserklärungen gem. §119 BGB kommen könnte. Es könnte in diesem Zusammenhang auch § 123 BGB genannt werden.
Ich erwarte umgehend eine Bestätigung des Widerrufs.
Ich werde keinerlei Zahlung leisten!
Sollte innerhalb 8 Tagen keine Bestätigung eingehen, so werde ich die Polizei informieren!
10.04.2006, 22:43
#
99
Unregistriert
Gastposter
Hallo Leute,
habe gestern per SMS von 1.sms mitgeteilt bekommen doch eine Rechnung auszugleichen. Dachte mich tritt ein Pferd. Vor allem sind die so schräg drauf genau einen Tag nach der angeblichen 14 Tage Wiederrufrecht schon eine Mahnung zu schicken (grins....). Ich denke es wird mal Zeit, dass sich die Staatsanwaltschaft um diese sehr unseriöse Firma sich kümmert. Denn ich scheine ja nicht der einzige zu sein, der Probleme hat mit denen. Aber irgendwo haben die doch einen Denkfehler!! Es heißt 125 oder 120 SMS Gratis und dann kommt eine Rechnung von 12*8 (96) für ein Jahr im Voraus. Wo sind denn jetzt die Gratis SMS´s?????? Komisch oder??? Ich jedenfall´s werde den Abzockern nicht einen Cent geben. Ich lasse es gerne zu Rechtlichen schritten kommen. Die Müssen zu uns nach Deutschland wenn die was wollen!!
Edit: Wirklich per SMS? - das wäre neu. Oder meinst du, per E-mail?
10.04.2006, 22:50
#
100
Dotshead
Registriert seit: 03.01.2006
Beiträge: 141
Zitat:
Zitat von Unregistriert
Hallo Leute,
habe gestern per SMS von 1.sms mitgeteilt bekommen doch eine Rechnung auszugleichen.
Per SMS? Du bist der erste von dem ich höre eine Mahnung per SMS bekommen zu haben. Musstest Du bei der Anmeldung deine Handy-Nummer angeben?
Sorry ich interessiere mich aus anderen Gründen für die vorgehensweise der Top Tel Marketing.