Probenblitz.de

Alt 14.04.2006, 13:51   # 21
Unregistriert
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Zitat:
Zitat von Ingrid B.
Bei mir war es genauso, ich bekam letzte Woche eine Rechnung!
Habe allerdings 2 böse Mails losgelassen und keine Antwort bekommen!
Hast Du es per Einschreiben oder per Mail verschickt??
Gruß Ingrid
Per Email. Allerdings waren die Antworten, wie ja schon gesagt nicht gerade zufriedenstellend. Ich habe in der Zwischenzeit einiges im Internet gelesen und herausgefunden, dass dies eine totale Abzocke ist . Es gibt wohl noch einige tausend mehr...
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Alt 14.04.2006, 15:51   # 22
elrohir
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Ja, bei mir kam auch ne Mahnung. Aber wenn das sowieso nur eine Abzocke ist, wo man keine Produktproben erhält, dann brauch ich mich doch auch nicht länger drum kümmern, oder?
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Alt 14.04.2006, 21:36   # 23
Ingrid B.
 
Registriert seit: 09.04.2006
Ort: Oberbayern
Beiträge: 79
Zitat:
Zitat von elrohir
Ja, bei mir kam auch ne Mahnung. Aber wenn das sowieso nur eine Abzocke ist, wo man keine Produktproben erhält, dann brauch ich mich doch auch nicht länger drum kümmern, oder?
Beruhige Dich...ich konnte 3 Nächte nicht schlafen, ich hatte einen Horror, wollte gar nicht mehr an den PC, wegen Enttäuschung, dass ich reingefallen bin!
Jetzt gehts mir wieder besser, dank Netzwelt und einem Gespräch, höherer Stelle!
Gruß Ingrid
Wir stehen dass schon durch!!!
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Alt 14.04.2006, 22:50   # 24
musy
 
Benutzerbild von musy
 
Registriert seit: 13.04.2006
Beiträge: 110
Na klar ist das alles beschiss. Wenn ihr nix zahlt und auf nix antwortet hören die von selber auf nach ner zeit. Keiner hat einen mahnbescheid gekriegt und es war kein gerichtsverfahren bis jetzt. Keine angst also. Für sowas sind die zu feige zu machen weil die dann verlieren.
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Alt 16.04.2006, 16:26   # 25
BITTEHELFTMIR
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Hallo, kann mir bitte jemand schnell helfen? hab von probenblitz.de auch ne mail bekommen, ich hött was bestellt und bestätigt, was nicht stimmt. wie kann ich da nun wieder rauskommen? wenn man einfach die 96€ nicht zahlt, geht das dann oder was passiert dann?? was sollte ich am besten machen??
wäre echt super wenn mir jemand schnell helfen kann.
hab schon um widerruf gebeten, das widerrufsrecht ist aber nach 8 tagen leider schon abgelaufen, hab die mail von denen erst 14 tage später bekommen, also zu spät zum widderruf!!

DANKE!!
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Alt 16.04.2006, 17:00   # 26
immorb
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Zitat:
Zitat von BITTEHELFTMIR
hab schon um widerruf gebeten, das widerrufsrecht ist aber nach 8 tagen leider schon abgelaufen,
1.) man bittet nicht
2.)wenn es eine rechtsmäßige Widerrufsbelehrung war erlischt sie erst nach 14Tagen.
3.) da es vermutlich keine rechtskonforme Belehrung war, erlischt sie überhaupt nicht,und es ist kein Vertrag zustande gekommen.

Schreib dem dass du nicht über dein Widerrufsrecht, mittels für dich dauerhaften Datenträger ,belehrt wurdest.

Ansonsten lese die anderen Beiträge.Du bist nicht alleine.

M.f.G.
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Alt 17.04.2006, 13:11   # 27
Ingrid B.
 
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Ort: Oberbayern
Beiträge: 79
Habe soeben, pünktlich meine 1. Mahnung als Mail von Probenblitz bekommen!
Sie schreiben:
Ich hätte den Probenblitz bestellt und nicht bezahlt:
Ich solle diese Mahnung ernst nehmen, es wäre der erste Weg, der sie vor hohen Inkasso und Anwaltsgebühren bewahrt und bla bla bla!

Dabei hatte ich diese dubiose Firma, aufgefordert mir per Post diesen angeblichen Vertrag zuzusenden!
Ich reagiere nicht
Gruß Ingrid
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Alt 17.04.2006, 15:21   # 28
Unregistriert
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bin auch grad noch am diskutieren mit denen. hab ihnen jetz geschrieben ich möchte keine weiteren eMails, werde nicht mehr antworten, sie sollen den vertrag und alles weitere mal schriftlich per Post senden.
das sind doch echt b*****, ich mein , welche normale firma arbeitet an den feiertagen??
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Alt 17.04.2006, 15:26   # 29
AgentCooper
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Zitat:
Zitat von Unregistriert
das sind doch echt b*****, ich mein , welche normale firma arbeitet an den feiertagen??
Warum dieser Rückschluß? Viele Selbstständige und Freiberufler arbeiten auch an Feiertagen, denn irgendwo muss das Geld ja herkommen.

Coop
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Alt 17.04.2006, 16:43   # 30
King W.
Team SAT-Technik
 
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Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.176
Zitat:
Zitat von AgentCooper
[...] Viele Selbstständige und Freiberufler arbeiten auch an Feiertagen [...]
... und die Mod's von Netzwelt auch!
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Alt 17.04.2006, 16:52   # 31
Dotshead
 
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Beiträge: 141
AFAIK gibt es von der Top Tel Telemarketing noch keine Mahnschreiben, die von externen Inkassobüros oder RAe, verfasst wurden. Falls dem doch so ist, wäre es hoch interessant zu erfahren, welches Inkassobüro oder welcher RA sich das Mandat gesichert hat. Ich vermute stark, dass der Tankwart es sicher nicht ist.
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Alt 17.04.2006, 18:10   # 32
Mucho
 
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Ich warte auch schon voller Vorfreude auf ein Inkassoschreiben oder dergleichen von denen. Aber leider ist bisher nichts gekommen. Genaugenommen ignorieren die mich mittlerweile komplett, nachdem ich denen mal ein paar relevante Paragraphen in den Rachen geschoben haben.
Hab jetzt sogar noch eine "Erinnerungsmail" an die geschrieben mit der Forderung mir gefälligst zurückzuschreiben. Und das war lange genug vor den Feiertagen! Vielleicht sind die Schweizer einfach nur so langsam. :eisessen:
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Alt 17.04.2006, 20:27   # 33
Unregistriert
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@Mucho
was genau hast du denen denn geschrieben? bräucht auch nochmal bissel was handfestes
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Alt 17.04.2006, 20:30   # 34
Dotshead
 
Benutzerbild von Dotshead
 
Registriert seit: 03.01.2006
Beiträge: 141
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935

Kollege Rolf76 vom Verbraucherschutzforum computerbetrug.de hat viele Wichtiges zusammengefasst.

Allerdings bedeutet das viele Informationen zu lesen und zu verstehen. Rechtsberatung in Foren wie Netzwelt.de Computerbetrug.de oder Antispam.de sind leider nicht zulässig.
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Alt 17.04.2006, 21:33   # 35
Mucho
 
Benutzerbild von Mucho
 
Registriert seit: 31.03.2006
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Beiträge: 799
@unregistriert: Lies dir mal den link von dotshead durch. Ist sehr informativ. Die ganzen Paragraphen und Gesetze die ich denen um die Ohren gehauen habe, hab ich auch fast ausschliesslich von diesen Seiten. Ich bin kein Anwalt, aber wenn man genug liest wird man halt bissl zum Experten. Sammel dort alles für dich relevante durch (Themen Widerruf, gegebenenfalls Minderjährigkeit, Aufbau der Seite und und und) und halte den Probenblitz-Heinis das vor mit den abschliessenden Worten: Ich bezahle ihnen keinen cent und schalte einen Anwalt ein, falls sie weiterhin an den Forderungen festhalten.
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Alt 17.04.2006, 21:50   # 36
apu80
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Hi, meine Freundin hatte sich bei probenzauber angemeldet und da haben wir eine email hingeschickt welche sich auf das Konsumentengesetz in Östereich bezieht. Das hat wunderbar funktioniert. Allerdings hat sie jetzt eine Rechnung von probenblitz bekommen und sie sagt sie wäre noch nie auf der Seite gewesen. Der von Dotshead angegebene link ist wirklich toll. Allerdings bezieht er sich auf das BGB und probenblitz sitzt in der schweiz. Bisher habe ich nichts rechtliches gefunden was man in einer Mail an Probenblitz schreiben könnte.

Kann mir jemand etwas genaueres sagen?
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Alt 17.04.2006, 22:18   # 37
Mucho
 
Benutzerbild von Mucho
 
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Hänschenstadt Hamburg
Beiträge: 799
Zitat:
Zitat von apu80
Allerdings bezieht er sich auf das BGB und probenblitz sitzt in der schweiz. Bisher habe ich nichts rechtliches gefunden was man in einer Mail an Probenblitz schreiben könnte.

1.
Auszug aus den AGB:
12.1 Es gilt das Recht der Schweiz. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

2.
Beitrag aus dem 1sms.de-Thread. Probenblitz und 1sms.de sind vom gleichen Anbieter und haben 100%ig identische AGBs:

Folgendes zu 1sms.de. Ich versuche es mal möglichst einfach auszudrücken und mit juristischen Fachbegriffen zu sparen.
Anwendbares Recht ist das deutsche Recht, vorliegend das BGB. Dies ergibt sich aus folgendem: Ihr, die mit 1sms.de angeblich Verträge geschlossen habt seid Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Nach Art. 29 EGBGB ist somit deutsches Recht anzuwenden. Übrigens ist die AGB-Klausel nach der Schweizer Recht anzuwenden ist überraschend und somit nichtig. Es wäre folglich auch gemäß Art. 28 EGBGB Deutsches Recht anzuwenden. Auch verhält sich der Anbieter widersprüchlich, wenn er zum einen auf Normen des BGB in seinen AGB hinweist und zum anderen eben dieses BGB nicht anwenden möchte.
Sollte tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen sein (was ich bezweifle) so ist dieser gemäß §§ 143,123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechtbar, da auf der Seite von 1sms.de der Anschein erweckt wird, man würde sich unverbindlich für 125 SMS und das Gewinnspiel anmelden. Weiterhin ist der Vertrag auch gemäß § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums anfechtbar.
Wegen der dann möglichen Schadensersatzpflicht ist eine Anfechtung gemäß § 123 BGB vorzugswürdig, da zudem hier eine längere Anfechtungsfrist (1Jahr) gilt.
Auch könnt ihr eure auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung fristlos ohne Begründung gemäß § 312 d Abs. 1 BGB i.V.m § 355 Abs.1 und Abs. 3 S. 3 BGB widerrufen, da nicht deutlich genug auf das Widerufsrecht hingewiesen wurde.
Am besten ist es wahrscheinlich sich auf alles kumulativ zu berufen. In etwa so:
Ein Vertrag ist mangels zweier übereinstimmender Willenserklärungen nicht zustande gekommen.
Hilfsweise falls doch von einem bestehenden Vertrag ausgegangen werden muss wird dieser wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB angefochten.
Äußerst hilfsweise wird auch gemäß § 119 Abs. 1 angefochten.
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Alt 18.04.2006, 14:34   # 38
Unregistriert
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vielen dank, hab denen jetz auch die ganzen punkte von dem link aufgezählt und hoff, sie lassen mich in ruhe, sonst werd ich nciht mehr antworten!!
danke!!
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Alt 18.04.2006, 20:18   # 39
elrohir
 
Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 10
Hallo,
Ich habe auf die erste Mahnung eine weitere Email an Probenblitz gesendet, dass ich die Rechnung nicht bezahlen kann und dass ich in keiner weiteren Email von meinem Rücktrittsrecht informiert wurde.

Heute bekomme ich eine Antwort, in der steht, dass ich die rechnung begleichen muss, da ich mich angemeldet habe. Hier mal beide Mails:

"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Bevor Sie sich anmelden, sehen Sie auf der Website von 1sms den Hinweis, dass
es nach 14 Tagen Testzugang zu einem Vertrag zwischen Ihnen und Top Tel
Telemarketing GmbH kommen wird, sofern Sie keinen Widerruf zu uns geschickt
haben.

Da Sie uns keinen Widerruf zugesandt haben wurde der Vertrag um ein Jahr
verlängert.

Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr
gut lesen, dass es 8 Euro / 12,50 CHF monatlich kostet und eine Vorauszahlung
von ein Jahr zu leisten ist.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Probenblitz.de Support Team

------------------------------
Top Tel Telemarketing GmbH
Andhauserstrasse 62-64
8572 Berg
Schweiz

Email: Service@probenblitz.de

Telefon: 0042 3663 902 341
Fax: 0042 3663 902 343

Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montags bis Freitags in der Zeit von
10 - 17 Uhr erreichbar."




Was auffällt: Ich habe noch nie etwas mit der Seite 1sms zu tun gehabt.
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Alt 18.04.2006, 20:36   # 40
DonH
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.04.2006
Beiträge: 33
Zitat:
Zitat von elrohir
Hallo,
Ich habe auf die erste Mahnung eine weitere Email an Probenblitz gesendet, dass ich die Rechnung nicht bezahlen kann und dass ich in keiner weiteren Email von meinem Rücktrittsrecht informiert wurde.

Heute bekomme ich eine Antwort, in der steht, dass ich die rechnung begleichen muss, da ich mich angemeldet habe. Hier mal beide Mails:

"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Bevor Sie sich anmelden, sehen Sie auf der Website von 1sms den Hinweis, dass
es nach 14 Tagen Testzugang zu einem Vertrag zwischen Ihnen und Top Tel
Telemarketing GmbH kommen wird, sofern Sie keinen Widerruf zu uns geschickt
haben.

Da Sie uns keinen Widerruf zugesandt haben wurde der Vertrag um ein Jahr
verlängert.

Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr
gut lesen, dass es 8 Euro / 12,50 CHF monatlich kostet und eine Vorauszahlung
von ein Jahr zu leisten ist.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Probenblitz.de Support Team

------------------------------
Top Tel Telemarketing GmbH
Andhauserstrasse 62-64
8572 Berg
Schweiz

Email: Service@probenblitz.de

Telefon: 0042 3663 902 341
Fax: 0042 3663 902 343

Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montags bis Freitags in der Zeit von
10 - 17 Uhr erreichbar."




Was auffällt: Ich habe noch nie etwas mit der Seite 1sms zu tun gehabt.
Da musst du wohl bezahlen
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