| | # 2 | |
| Gastposter | Zitat:
Wie gesagt,dies betrifft Österreichisches Recht M.f.G. | |
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| | # 5 |
| Gastposter | Widerrufsfrist nach österr. Rechtlage noch offen Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz (dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf. Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch und erklären Sie unter Berufung auf § 5e Konsumentenschutzgesetz am besten schriftlich (mittels eingeschriebenen Brief) den Rücktritt vom Vertrag. Quelle:>> europakonsument.at |
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| | # 6 |
| Gastposter | Wiener Rechtsanwälte bieten Ihnen ganzjährig in den Beratungsstellen der Rechtsanwaltskammer Wien eine erste kostenlose Rechtsberatung. Zu den Adressen>> http://www.rakwien.at Ich vermute mal das andere Kammern diesen Service auch anbieten. M.f.G. |
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| | # 7 | |
| Gastposter | Gewinnspiel-Nepp im cyberspace: Musterprozess und andere Waffen Zitat:
M.f.G. | |
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| | # 8 | |
| Gastposter | Gesammeltes zu ABo-,SMS-,Proben-, Lebensweisheiten und andere Dummeseiten. Ombudsmann warnt erneut vor "Gratis"-Angeboten......... Achtung vor zweifelhaftem Geschäftsmodell: Warnung vor Internet-Abz**** Teure "Gratisproben": Staatsanwaltschaft ermittelt Arbeiterkammer warnt vor SMS-Bet*** "Heute gratis"-Internet-Service : Verbraucherzentrale mahnt "Gratis"-Internetanbieter Gratis kann teuer werden Wenn „Gratis-SMS“ in Wirklichkeit Kosten bedeuten Nach Gratis-SMS folgt Abo um 84 Euro im Jahr! Musterbrief_Ruecktritt_unzureichende_Belehrung.pdf "proben4you.de" Auf Gratisangebote folgt saftige Rechnung Dubiose Gratisdienste locken in die Abo-Falle Verimount – probenexpress.de, firstload.de, simsen.de Staatsanwaltschaft Wien beendet Strafverfahren mittels Diversion help.orf.at Monatlich 2.000 Beschwerden über unseriöse Internet-Anbieter Den Internet-Anbietern ins Netz gegangen! (Wichtig! auch die Infobox lesen) Schmidtlein - Was tun? ==>> europakonsument.at/Internet-Abz**** geht weiter Gutachten Arbeitskammer Wien wien.arbeiterkammer,at/Strafrechtliche_Bewertung pdf Fernabsatzgesetz Von Fristen und Rechten. ==>> europakonsument.at/Fernabsatzgesetz Freie Rechtswahl: Deutsches + österreichisches Recht ==>> konsument,at ==>> STILLSCHWEIGENDE ABO-VERLäNGERUNGEN SIND RECHTSWIDRIG ==>> Internet: Stopp fürs Abzocken ==>> Die unfairen Tricks im Internet Das letzte: Zitat:
Deutscher Anbieter,welches Recht gilt? www.europakonsument.at Neue Forderung für zweites Jahr Help.ORF Angstmache eines "Inkassodezernats" konsumenten.orf Simsio.de?? Ein in Zölibat lebender Mann mit schmutziger Kutte?? M.F.G. | |
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| | # 9 | |
| Gastposter | Auf Gratisangebote folgt saftige Rechnung Beispiel: proben4you.de Zitat:
M.f.G | |
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| | # 10 | |
| Gastposter | Futter für..... Zitat:
m.f.g. | |
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| | # 11 | |
| Gastposter | Betrifft: Verimount probenexpress.de, firstload.de, simsen.de Das Europäische Verbraucherzentrum Wien, angesiedelt beim Verein für Konsumenteninformation, informiert über den Stand des Strafverfahrens gegen die Geschäftsführer der Firma Verimount, Valentin F. und Dr. Robert F.. Zitat:
>> Bezüglich probenexpress.de wird das Unternehmen von der Eintreibung weiterer Geldforderungen Abstand nehmen. >> Staatsanwaltschaft Wien beendet Strafverfahren M.f.G. | |
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| | # 12 | |
| Gastposter | Zitat:
Die Arbeiterkammer rät bei Erhalt einer entsprechenden Rechnung nicht voreilig zu zahlen und wenn möglich das Rücktrittsrecht zu nutzen. Dabei sollte man schriftlich und eingeschrieben vom Vertrag zurücktreten. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht innerhalb von sieben Werktagen belehrt, gilt laut Konsumentenschutzgesetz eine verlängerte Rücktrittfrist von drei Monaten. Weitere Infos >>> unseriöse Internet-Anbieter M.f.G. | |
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| | # 13 | |
| Gastposter | Zitat:
Interessant auch die auf der Seite befindliche InfoBox. M.f.G. | |
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| | # 14 |
| Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 85
| Leute, ich bin 15 jähriger Österreicher und habe gestern das schreiben des Anwaltes der Schmidtleins (Ola* Tan*) erhalten. Meine Mutter hat promt reagiert und hat bei der Arbeiterkammer Österreich angerufen. Denen sind die Schmidtleins bestens bekannt und die helfen euch wirklich sehr weiter. An alle Österreicher: Ruft gleich dort an! |
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| | # 15 |
| Gastposter | Hi Leute hab hier mal was wichtiges und bräuchte hilfe! Also ich bekam eine Rechnung von 84,00 € ! Von den Leuten von www.p2p-heute.com! Hier steht ich sollte diese bezahlen innerhalb der frist! Sonst komme ein Anwaltsschreiben! Nur das beste ist ich hab mich dort nie reagistriert! in der rechnung standen nicht meine daten aber auf meine mail kam sie! Dies ist eine gmx mail ! Und jetzt die frage! Wie kann den das gehn das diese mail zu mir kommt komplett andere daten drinnen stehn was ich nicht mal kenne! ![]() Bitte um dringenste rücksprache! mfg ein Wiener! * Link unklickbar |
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| | # 16 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Hast Du keinen Spamfilter? Lies doch mal im Thema Hilfe ! Abo bei www.p2p-heute.com Dort wird über die Sache schon länger ausführlich diskutiert.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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| | # 18 |
| Registriert seit: 03.04.2007
Beiträge: 2
| Hi!!! Hab das gleiche Problem wie ihr alle, hab die AGBs nicht gelesen und sollte jetzt 84,-- bezahlen, hab aber nicht die richtigen Daten angegeben, da ich es nie mache --> also ohne bösen Gedanken! Weiß irgendwer ob ein Mail, in der der Widerruf steht, auch reicht? Danke Lg Krissi |
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| | # 19 |
| Gastposter | Welches Recht gilt? In den Allg. Geschäftsbedingungen befindet sich der Punkt, dass ausschließlich deutsches Recht gilt. Firma und Anwalt verweisen deshalb auf die deutsche Rechtslage, demzufolge durch die Teilnahme am Test das Widerrufsrecht erloschen wäre und man deshalb nicht mehr zurücktreten dürfe. Auch wenn deutsches Recht vereinbart wurde, kommen dennoch aufgrund des Günstigkeitsprinzips gem. Art 5 EVÜ (EVÜ = Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) die zwingenden Schutzbestimmungen des österr. Rechtes zur Anwendung, da der Unternehmer nach Österreich wirbt. [..]Gemäß § 5f Zif 1 KSchG erlischt das Widerrufsrecht nicht automatisch vorzeitig mit Inanspruchnahme der Dienstleistung, sondern bedarf es einer Vereinbarung darüber, dass das Rücktrittsrecht wegfällt, sofern mit der Dienstleistung innerhalb von 7 Werktagen begonnen wird. Auf diese Konsequenz muss die Firma extra hinweisen und sich die Zustimmung einholen.[...] Nachzulesen hier>> www.europakonsument.at M.f.G. |
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| | # 20 | |
| Gastposter | Schmidtlein - Was tun? Internet-Abz**** geht weiter Zitat:
==>> europakonsument.at Beachtet die Musterbriefe für Östereicher auf der Seite. M.f.G. | |
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