Die AK Niederösterreich will jetzt so genannte Gratisleistungen im Internet besonders genau überprüfen. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Emailadresse eingerichtet: Unter dubioses@aknoe.at können Konsumenten fragwürdige Webseiten bekannt geben oder dubiose Emails melden.
M.f.G.
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23.03.2006, 12:51
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2
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von http://kurier.at
Minderjährigenschutz
[..]"Selbst für den Fall, dass Jugendliche aus Leichtsinn und Unerfahrenheit im Internet ein falsches Geburtsdatum eingeben, sind sie nicht zu Zahlungen verpflichtet, da ansonsten die Bestimmungen des Minderjährigenschutzes umgangen werden könnten"[..]
falls Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben (Ihre Anmeldung auf der
Website),
ist die Zahlungsaufforderung hinfällig. Teilen Sie dies der Firma per
Einschreiben mit.
Speichern Sie alle Informationen der Gegenseite (Rechnungen etc.) und
sichern Sie
alle Beweise, natürlich besonders Ihren eingeschriebenen Brief und die
Bestätigung der Post.
Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt es mehrere Fälle zu
unterscheiden.
A) Die Anmeldung auf der Website ist erfolgt und der betroffene Konsument
ist ÜBER 14 Jahre alt und voll - bzw. teilgeschäftsfähig,
B) Die Anmeldung auf der Website ist erfolgt und der betroffene Konsument
ist UNTER 14 Jahre alt und somit NICHT geschäftsfähig und NICHT
strafmündig.
-----------------------------------
Ad A) Die Anmeldung auf der Website ist erfolgt und der betroffene
Konsument ist ÜBER 14 Jahre alt und voll- oder teilgeschäftsfähig
Senden Sie bitte folgenden eingeschriebenen Brief mit Rückantwortschein
(bei
jeder Post erhältlich) an die Firma (an den Geschäftsführer) (siehe unten).
Betreff: Ihre
Vorschreibung..................................... .....................
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf das von Ihnen behauptete
Vertragsverhältnis........................und die von
Ihnen in diesem Zusammenhang gestellten Forderungen teile ich Ihnen
Folgendes mit:
Ich halte vorweg fest, dass rechtlich gesehen kein wirksamer Vertrag
zustande gekommen ist.
Dennoch erkläre ich zusätzlich in eventu aus Gründen der juristischen
Sorgfalt hiermit den Rücktritt
vom Vertrag...................................gemäß §§ 5a ff KSchG sowie
jedem sonstigen tauglichen
Rechtsgrund innerhalb offener Frist.
Ich ersuche um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht und
darauf folgend um Löschung sämtlicher vor mir bei Ihnen gespeicherter
Daten.
Weiters untersage ich ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sollten Sie weiterhin unaufgefordert Nachrichten an mich versenden, werde
ich die Bundesdatenschutzbehörde verständigen und die Staatsanwaltschaft
einschalten.
Ich ersuche um Kenntnisnahme!
Mit freundlichen Grüßen
..............................
..............................
Name (wie in der Anmeldung angegeben) (Unterschrift nicht vergessen!!!)
Ad B) Die Anmeldung auf der Website ist erfolgt und der betroffene
Konsument ist UNTER 14 Jahre alt und somit NICHT geschäftsfähig und NICHT
strafmündig
Betroffene Minderjährige unter 14 Jahre sind weder geschäftsfähig, noch
haben Sie eine Strafverfolgung zu fürchten. Auch wenn mit Ihnen ein Vertrag
geschlossen worden sein sollte, ist dieser ohne Zustimmung Ihres
Erziehungsberechtigten NICHT GÜLTIG und die Betroffenen UND deren Eltern
haben daher NICHTS ZU BEFÜRCHTEN!
Bitte schicken Sie oder Ihre Eltern einen Einschreibebrief mit
Rückantwortschein (erhalten Sie bei jeder Post) mit folgendem Inhalt an die
Firma:
---------------------------------------------------
Sehr geehrter Damen und Herren!
Hiermit erklären ich, dass mein Kind zum Zeitpunkt des angeblichen
Vertragsschlusses unter 14 Jahre alt war, daher nicht geschäftsfähig und
strafunmündig ist. Ein rechtskräftiges Vertragsverhältnis ohne meine
Zustimmung kann daher nicht zustande kommen. Der Inhaber eines
Internet-Anschlusses ist auch nicht für seinen PC-Anschluss haftbar zu
machen, auch dann nicht, wenn ein Minderjähriger unberechtigt einen
Online-Vertrag abschließen sollte (siehe Judikatur).
Ich ersuche um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht und in
weiterer Folge, um Löschung sämtlicher vor mir bzw. meinem Kind bei Ihnen
gespeicherter Daten.
Weiters untersage ich ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten/der Daten
meines Kindes an Dritte. Sollten Sie weiterhin unaufgefordert Nachrichten
an mich versenden, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde und die
Datenschutzkommission verständigen und die Staatsanwaltschaft einschalten.
Name (wie in der Anmeldung angegeben) (Unterschrift nicht vergessen!!!)
oder Name des Erziehungsberechtigten (Unterschrift nicht vergessen!!!)
----------------------------------------------------
!!!!!!DER UNTERNEHMER MUSS DEN VERTRAGSSCHLUSS BEWEISEN, NICHT SIE
MÜSSEN
BEWEISEN, DASS SIE KEINEN GÜLTIGEN VERTRAG HABEN!!!!!!!!!!
Bitte lassen Sie sich nicht von Inkassobüros, Anwälten oder Drohungen
einschüchtern.
23.03.2006, 22:23
#
4
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von Unregistriert 23.03.06 20:53
[..]falls Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben (Ihre Anmeldung auf der[..]
Im Prinzip gute Formulierungen.
Sind dies deine eigenen?
oder hast du sie von einer anderen Seite? In dem Falle wäre es zur Rechtssicherheit gut die Quelle zu wissen.
M.f.G.
26.03.2006, 15:54
#
5
immorb
Gastposter
Widerrufsfrist nach österr. Rechtlage noch offen
Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz (dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.
Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann.
Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch und erklären Sie unter Berufung auf § 5e Konsumentenschutzgesetz am besten schriftlich (mittels eingeschriebenen Brief) den Rücktritt vom Vertrag.
Wiener Rechtsanwälte bieten Ihnen ganzjährig in den Beratungsstellen der Rechtsanwaltskammer Wien eine erste kostenlose Rechtsberatung.
Zu den Adressen>> http://www.rakwien.at
Ich vermute mal das andere Kammern diesen Service auch anbieten.
M.f.G.
02.12.2006, 17:47
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7
immorb
Gastposter
Gewinnspiel-Nepp im cyberspace: Musterprozess und andere Waffen
Zitat:
Gratisangebote, Gewinnspiele, Tests, Gutscheine, Songtexte, Lehrstellen, IQ-Tests, Produktproben. Das world-wide-web bietet unendliche Möglichkeiten, Geschäfte zu machen. Und prompt nehmen die Konsumentenschutzprobleme im Internet überhand die AK-Konsumentenschützer rüsten auf: Ein Musterprozess steht bevor........
Der VKI klagte im Auftrag des BMSG die Firma Funquadrat, die auf ihrer Webseite simsio.de den Gratis-Versand von SMS bewarb- tatsächlich ging das Gratisabo aber nach kurzer Zeit in ein kostenpflichtiges über. Beanstandet wurden die Blickfang-Werbung, etwa "100 SMS als Bonus absahnen", die großteils unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und fehlende Informationen, die nach dem Fernabsatzgesetz vorgeschrieben sind.
Das Gericht gab der Klage nun in allen Punkten statt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Simsio.de??
Ein in Zölibat lebender Mann mit schmutziger Kutte??
M.F.G.
18.01.2007, 14:54
#
9
immorb
Gastposter
Auf Gratisangebote folgt saftige Rechnung
Beispiel:
proben4you.de
Zitat:
Zitat von kleinezeitung.at
Der Großangriff auf heimische Internet-Benutzer tobt seit Monaten; ein Ende ist nicht in Sicht. Bis zu zehn Betroffene melden sich jeden Tag in der Ombudsmann-Redaktion.
Betrifft: Verimount probenexpress.de, firstload.de, simsen.de Das Europäische Verbraucherzentrum Wien, angesiedelt beim Verein für Konsumenteninformation, informiert über den Stand des Strafverfahrens gegen die Geschäftsführer der Firma Verimount, Valentin F. und Dr. Robert F..
Zitat:
Das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma Verimount (probenexpress.de, firstload.de, simsen.de) wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien mit einer Diversion beendet.
Das Wichtigste liest man hier:
>> Bezüglich probenexpress.de wird das Unternehmen von der Eintreibung weiterer Geldforderungen Abstand nehmen.
Wie unseriöse Anbieter vorgehen
1.) Versteckte oder fehlende Preise oder spärliche Informationen über das Rücktrittsrecht
2.) Jugendliche verleiten, sich älter zu machen
3.) Rechnung ohne Leistung
Nicht einschüchtern lassen
Die Arbeiterkammer rät bei Erhalt einer entsprechenden Rechnung nicht voreilig zu zahlen und wenn möglich das Rücktrittsrecht zu nutzen. Dabei sollte man schriftlich und eingeschrieben vom Vertrag zurücktreten.
Wurde nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht innerhalb von sieben Werktagen belehrt, gilt laut Konsumentenschutzgesetz eine verlängerte Rücktrittfrist von drei Monaten.
Die unfairen Tricks im Internet: Vermeintliche Gratis-Angebote über Führerscheintests, Lebensprognosen oder Ahnenforschung. Wer sich bei den meist inhaltlich dürftigen Seiten voreilig registriert – im Glauben, dass sie gratis sind – bekommt auch schon eine saftige Rechnung.
Leute, ich bin 15 jähriger Österreicher und habe gestern das schreiben des Anwaltes der Schmidtleins (Ola* Tan*) erhalten. Meine Mutter hat promt reagiert und hat bei der Arbeiterkammer Österreich angerufen. Denen sind die Schmidtleins bestens bekannt und die helfen euch wirklich sehr weiter. An alle Österreicher: Ruft gleich dort an!
22.02.2007, 18:19
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15
Wiener200
Gastposter
Hi Leute hab hier mal was wichtiges und bräuchte hilfe!
Hier steht ich sollte diese bezahlen innerhalb der frist!
Sonst komme ein Anwaltsschreiben!
Nur das beste ist ich hab mich dort nie reagistriert!
in der rechnung standen nicht meine daten aber auf meine mail kam sie!
Dies ist eine gmx mail !
Solange Du nichts per Post bekommst, würde ich das ignorieren.
Hast Du keinen Spamfilter?
Lies doch mal im Thema Hilfe ! Abo bei www.p2p-heute.com
Dort wird über die Sache schon länger ausführlich diskutiert.
Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
24.02.2007, 00:36
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17
Mastablasá
Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 85
Alle österreicher die in Abofallen tappen: Ruft die Arbeiterkammer an! da wird euch gratis geholfen und die kennen sich damit wirklich aus... kommt ja öfter vor!
03.04.2007, 15:16
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18
krissi0404
Registriert seit: 03.04.2007
Beiträge: 2
Hi!!!
Hab das gleiche Problem wie ihr alle, hab die AGBs nicht gelesen und sollte jetzt 84,-- bezahlen, hab aber nicht die richtigen Daten angegeben, da ich es nie mache --> also ohne bösen Gedanken!
Weiß irgendwer ob ein Mail, in der der Widerruf steht, auch reicht?
Danke Lg
Krissi
04.04.2007, 20:31
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19
immorb
Gastposter
Welches Recht gilt?
In den Allg. Geschäftsbedingungen befindet sich der Punkt, dass ausschließlich deutsches Recht gilt. Firma und Anwalt verweisen deshalb auf die deutsche Rechtslage, demzufolge durch die Teilnahme am Test das Widerrufsrecht erloschen wäre und man deshalb nicht mehr zurücktreten dürfe.
Auch wenn deutsches Recht vereinbart wurde, kommen dennoch aufgrund des Günstigkeitsprinzips gem. Art 5 EVÜ (EVÜ = Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) die zwingenden Schutzbestimmungen des österr. Rechtes zur Anwendung, da der Unternehmer nach Österreich wirbt.
[..]Gemäß § 5f Zif 1 KSchG erlischt das Widerrufsrecht nicht automatisch vorzeitig mit Inanspruchnahme der Dienstleistung, sondern bedarf es einer Vereinbarung darüber, dass das Rücktrittsrecht wegfällt, sofern mit der Dienstleistung innerhalb von 7 Werktagen begonnen wird. Auf diese Konsequenz muss die Firma extra hinweisen und sich die Zustimmung einholen.[...]
Nachzulesen hier>> www.europakonsument.at
M.f.G.
24.04.2007, 11:00
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20
immorb
Gastposter
Schmidtlein - Was tun?
Internet-Abz**** geht weiter
Zitat:
Zitat von EUROPAKONSUMENT.at
Dieser "Hinweis" über das Rücktrittsrecht ist immer noch keine entsprechende korrekte Belehrung über das Rücktrittsrecht,
da dieser nicht dem Deutlichkeitsgebot entspricht.
Dies bedeutet, dass die Rücktrittsfrist nach wie vor offen ist und sich (mangels korrekter Belehrung) auf 3 Monate verlängert.