Betrifft: Österreicher

Alt 04.03.2006, 16:01   # 1
immorb
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"Aktion scharf" der Konsumentenschützer

Die AK Niederösterreich will jetzt so genannte Gratisleistungen im Internet besonders genau überprüfen. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Emailadresse eingerichtet: Unter dubioses@aknoe.at können Konsumenten fragwürdige Webseiten bekannt geben oder dubiose Emails melden.

M.f.G.
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Alt 23.03.2006, 11:51   # 2
immorb
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Zitat:
Zitat von http://kurier.at
Minderjährigenschutz

[..]"Selbst für den Fall, dass Jugendliche aus Leichtsinn und Unerfahrenheit im Internet ein falsches Geburtsdatum eingeben, sind sie nicht zu Zahlungen verpflichtet, da ansonsten die Bestimmungen des Minderjährigenschutzes umgangen werden könnten"[..]
Quelle: und ganzer Artikel. >> http://kurier.at/multimedia/

Wie gesagt,dies betrifft Österreichisches Recht

M.f.G.
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Alt 23.03.2006, 20:53   # 3
Unregistriert
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falls Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben (Ihre Anmeldung auf der
Website),
ist die Zahlungsaufforderung hinfällig. Teilen Sie dies der Firma per
Einschreiben mit.
Speichern Sie alle Informationen der Gegenseite (Rechnungen etc.) und
sichern Sie
alle Beweise, natürlich besonders Ihren eingeschriebenen Brief und die
Bestätigung der Post.

Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt es mehrere Fälle zu
unterscheiden.


A) Die Anmeldung auf der Website ist erfolgt und der betroffene Konsument
ist ÜBER 14 Jahre alt und voll - bzw. teilgeschäftsfähig,
B) Die Anmeldung auf der Website ist erfolgt und der betroffene Konsument
ist UNTER 14 Jahre alt und somit NICHT geschäftsfähig und NICHT
strafmündig.

-----------------------------------
Ad A) Die Anmeldung auf der Website ist erfolgt und der betroffene
Konsument ist ÜBER 14 Jahre alt und voll- oder teilgeschäftsfähig


Senden Sie bitte folgenden eingeschriebenen Brief mit Rückantwortschein
(bei
jeder Post erhältlich) an die Firma (an den Geschäftsführer) (siehe unten).


Einschreiben


Firma

.................................................. ............

.................................................. ............



Frau/Herr.............................................. ..

.................................................. ...........

.................................................. ............







Betreff: Ihre
Vorschreibung..................................... .....................



Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf das von Ihnen behauptete
Vertragsverhältnis........................und die von
Ihnen in diesem Zusammenhang gestellten Forderungen teile ich Ihnen
Folgendes mit:

Ich halte vorweg fest, dass rechtlich gesehen kein wirksamer Vertrag
zustande gekommen ist.
Dennoch erkläre ich zusätzlich in eventu aus Gründen der juristischen
Sorgfalt hiermit den Rücktritt
vom Vertrag...................................gemäß §§ 5a ff KSchG sowie
jedem sonstigen tauglichen
Rechtsgrund innerhalb offener Frist.

Ich ersuche um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht und
darauf folgend um Löschung sämtlicher vor mir bei Ihnen gespeicherter
Daten.

Weiters untersage ich ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sollten Sie weiterhin unaufgefordert Nachrichten an mich versenden, werde
ich die Bundesdatenschutzbehörde verständigen und die Staatsanwaltschaft
einschalten.

Ich ersuche um Kenntnisnahme!

Mit freundlichen Grüßen

..............................

..............................




Name (wie in der Anmeldung angegeben) (Unterschrift nicht vergessen!!!)



Ad B) Die Anmeldung auf der Website ist erfolgt und der betroffene
Konsument ist UNTER 14 Jahre alt und somit NICHT geschäftsfähig und NICHT
strafmündig


Betroffene Minderjährige unter 14 Jahre sind weder geschäftsfähig, noch
haben Sie eine Strafverfolgung zu fürchten. Auch wenn mit Ihnen ein Vertrag
geschlossen worden sein sollte, ist dieser ohne Zustimmung Ihres
Erziehungsberechtigten NICHT GÜLTIG und die Betroffenen UND deren Eltern
haben daher NICHTS ZU BEFÜRCHTEN!

Bitte schicken Sie oder Ihre Eltern einen Einschreibebrief mit
Rückantwortschein (erhalten Sie bei jeder Post) mit folgendem Inhalt an die
Firma:

---------------------------------------------------
Sehr geehrter Damen und Herren!

Hiermit erklären ich, dass mein Kind zum Zeitpunkt des angeblichen
Vertragsschlusses unter 14 Jahre alt war, daher nicht geschäftsfähig und
strafunmündig ist. Ein rechtskräftiges Vertragsverhältnis ohne meine
Zustimmung kann daher nicht zustande kommen. Der Inhaber eines
Internet-Anschlusses ist auch nicht für seinen PC-Anschluss haftbar zu
machen, auch dann nicht, wenn ein Minderjähriger unberechtigt einen
Online-Vertrag abschließen sollte (siehe Judikatur).

Ich ersuche um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht und in
weiterer Folge, um Löschung sämtlicher vor mir bzw. meinem Kind bei Ihnen
gespeicherter Daten.

Weiters untersage ich ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten/der Daten
meines Kindes an Dritte. Sollten Sie weiterhin unaufgefordert Nachrichten
an mich versenden, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde und die
Datenschutzkommission verständigen und die Staatsanwaltschaft einschalten.

Kundennummer:..........., Rechnungsnummer:.............


Mit freundlichen Grüßen

Name (wie in der Anmeldung angegeben) (Unterschrift nicht vergessen!!!)
oder Name des Erziehungsberechtigten (Unterschrift nicht vergessen!!!)
----------------------------------------------------



!!!!!!DER UNTERNEHMER MUSS DEN VERTRAGSSCHLUSS BEWEISEN, NICHT SIE
MÜSSEN
BEWEISEN, DASS SIE KEINEN GÜLTIGEN VERTRAG HABEN!!!!!!!!!!

Bitte lassen Sie sich nicht von Inkassobüros, Anwälten oder Drohungen
einschüchtern.
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Alt 23.03.2006, 21:23   # 4
immorb
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Zitat:
Zitat von Unregistriert 23.03.06 20:53
[..]falls Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben (Ihre Anmeldung auf der[..]
Im Prinzip gute Formulierungen.
Sind dies deine eigenen?
oder hast du sie von einer anderen Seite? In dem Falle wäre es zur Rechtssicherheit gut die Quelle zu wissen.

M.f.G.
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Alt 26.03.2006, 14:54   # 5
immorb
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Widerrufsfrist nach österr. Rechtlage noch offen
Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz (dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.

Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann.

Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch und erklären Sie unter Berufung auf § 5e Konsumentenschutzgesetz am besten schriftlich (mittels eingeschriebenen Brief) den Rücktritt vom Vertrag.

Quelle:>> europakonsument.at
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Alt 19.04.2006, 10:35   # 6
immorb
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Wiener Rechtsanwälte bieten Ihnen ganzjährig in den Beratungsstellen der Rechtsanwaltskammer Wien eine erste kostenlose Rechtsberatung.
Zu den Adressen>> http://www.rakwien.at

Ich vermute mal das andere Kammern diesen Service auch anbieten.

M.f.G.
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Alt 02.12.2006, 16:47   # 7
immorb
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Gewinnspiel-Nepp im cyberspace: Musterprozess und andere Waffen
Zitat:
Gratisangebote, Gewinnspiele, Tests, Gutscheine, Songtexte, Lehrstellen, IQ-Tests, Produktproben. Das world-wide-web bietet unendliche Möglichkeiten, Geschäfte zu machen. Und prompt nehmen die Konsumentenschutzprobleme im Internet überhand – die AK-Konsumentenschützer rüsten auf: Ein Musterprozess steht bevor........
Weiterlesen>> ak-salzburg (incl. Musterbriefe)

M.f.G.
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Alt 11.01.2007, 13:22   # 8
immorb
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Gesammeltes zu ABo-,SMS-,Proben-, Lebensweisheiten und andere Dummeseiten.
Ombudsmann warnt erneut vor "Gratis"-Angeboten.........

Achtung vor zweifelhaftem Geschäftsmodell:

Warnung vor Internet-Abz****

Teure "Gratisproben": Staatsanwaltschaft ermittelt

Arbeiterkammer warnt vor SMS-Bet***

"Heute gratis"-Internet-Service

: Verbraucherzentrale mahnt "Gratis"-Internetanbieter

Gratis kann teuer werden

Wenn „Gratis-SMS“ in Wirklichkeit Kosten bedeuten

Nach Gratis-SMS folgt Abo um 84 Euro im Jahr!


Musterbrief_Ruecktritt_unzureichende_Belehrung.pdf

"proben4you.de" Auf Gratisangebote folgt saftige Rechnung

Dubiose Gratisdienste locken in die Abo-Falle

Verimount – probenexpress.de, firstload.de, simsen.de
Staatsanwaltschaft Wien beendet Strafverfahren mittels Diversion


help.orf.at Monatlich 2.000 Beschwerden über unseriöse Internet-Anbieter

Den Internet-Anbietern ins Netz gegangen!
(Wichtig! auch die Infobox lesen)

Schmidtlein - Was tun?
==>> europakonsument.at/Internet-Abz**** geht weiter

Gutachten Arbeitskammer Wien

wien.arbeiterkammer,at/Strafrechtliche_Bewertung pdf

Fernabsatzgesetz
Von Fristen und Rechten.

==>> europakonsument.at/Fernabsatzgesetz

Freie Rechtswahl: Deutsches + österreichisches Recht
==>> konsument,at

==>> STILLSCHWEIGENDE ABO-VERLäNGERUNGEN SIND RECHTSWIDRIG


==>> Internet: Stopp fürs Abzocken

==>> Die unfairen Tricks im Internet

Das letzte:
Zitat:
Zitat von verbraucherrecht.at
Der VKI klagte im Auftrag des BMSG die Firma Funquadrat, die auf ihrer Webseite simsio.de den Gratis-Versand von SMS bewarb- tatsächlich ging das Gratisabo aber nach kurzer Zeit in ein kostenpflichtiges über. Beanstandet wurden die Blickfang-Werbung, etwa "100 SMS als Bonus absahnen", die großteils unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und fehlende Informationen, die nach dem Fernabsatzgesetz vorgeschrieben sind.
Das Gericht gab der Klage nun in allen Punkten statt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gugge auch hier:>> www.verbraucherrecht.at pdf

Deutscher Anbieter,welches Recht gilt?
www.europakonsument.at

Neue Forderung für zweites Jahr
Help.ORF

Angstmache eines "Inkassodezernats"
konsumenten.orf




Simsio.de??
Ein in Zölibat lebender Mann mit schmutziger Kutte??

M.F.G.
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Alt 18.01.2007, 13:54   # 9
immorb
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Auf Gratisangebote folgt saftige Rechnung
Beispiel:
proben4you.de

Zitat:
Zitat von kleinezeitung.at
Der Großangriff auf heimische Internet-Benutzer tobt seit Monaten; ein Ende ist nicht in Sicht. Bis zu zehn Betroffene melden sich jeden Tag in der Ombudsmann-Redaktion.
Quelle und weiterlesen:>> kleinezeitung/ombudsmann

M.f.G
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Alt 01.02.2007, 11:47   # 10
immorb
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Futter für.....
Zitat:
Ungültig sind Verträge mit Jugendlichen dann, wenn durch die Zahlungsraten die Befriedung der Lebensbedürfnisse gefährdet ist.
>> Dubiose Gratisdienste locken in die Abo-Falle

m.f.g.
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Alt 02.02.2007, 10:41   # 11
immorb
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Betrifft:
Verimount – probenexpress.de, firstload.de, simsen.de
Das Europäische Verbraucherzentrum Wien, angesiedelt beim Verein für Konsumenteninformation, informiert über den Stand des Strafverfahrens gegen die Geschäftsführer der Firma Verimount, Valentin F. und Dr. Robert F..
Zitat:
Das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma Verimount (probenexpress.de, firstload.de, simsen.de) wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien mit einer Diversion beendet.
Das Wichtigste liest man hier:
>> Bezüglich „probenexpress.de“ wird das Unternehmen von der Eintreibung weiterer Geldforderungen Abstand nehmen.

>> Staatsanwaltschaft Wien beendet Strafverfahren

M.f.G.
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Alt 02.02.2007, 17:42   # 12
immorb
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Zitat:
Wie unseriöse Anbieter vorgehen
1.) Versteckte oder fehlende Preise oder spärliche Informationen über das Rücktrittsrecht
2.) Jugendliche verleiten, sich älter zu machen
3.) Rechnung ohne Leistung
Nicht einschüchtern lassen
Die Arbeiterkammer rät bei Erhalt einer entsprechenden Rechnung nicht voreilig zu zahlen und wenn möglich das Rücktrittsrecht zu nutzen. Dabei sollte man schriftlich und eingeschrieben vom Vertrag zurücktreten.

Wurde nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht innerhalb von sieben Werktagen belehrt, gilt laut Konsumentenschutzgesetz eine verlängerte Rücktrittfrist von drei Monaten.

Weitere Infos >>> unseriöse Internet-Anbieter

M.f.G.
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Alt 07.02.2007, 08:45   # 13
immorb
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Zitat:
Zitat von arbeiterkammer.at
Die unfairen Tricks im Internet: Vermeintliche Gratis-Angebote über Führerscheintests, Lebensprognosen oder Ahnenforschung. Wer sich bei den meist inhaltlich dürftigen Seiten voreilig registriert – im Glauben, dass sie gratis sind – bekommt auch schon eine saftige Rechnung.
>>>> Arbeitskammer Österreich
Interessant auch die auf der Seite befindliche InfoBox.

M.f.G.
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Alt 13.02.2007, 13:07   # 14
Mastablasá
 
Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 85
Leute, ich bin 15 jähriger Österreicher und habe gestern das schreiben des Anwaltes der Schmidtleins (Ola* Tan*) erhalten. Meine Mutter hat promt reagiert und hat bei der Arbeiterkammer Österreich angerufen. Denen sind die Schmidtleins bestens bekannt und die helfen euch wirklich sehr weiter. An alle Österreicher: Ruft gleich dort an!
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Alt 22.02.2007, 17:19   # 15
Wiener200
Gastposter
 
Hi Leute hab hier mal was wichtiges und bräuchte hilfe!

Also ich bekam eine Rechnung von 84,00 € !

Von den Leuten von www.p2p-heute.com!

Hier steht ich sollte diese bezahlen innerhalb der frist!
Sonst komme ein Anwaltsschreiben!

Nur das beste ist ich hab mich dort nie reagistriert!
in der rechnung standen nicht meine daten aber auf meine mail kam sie!
Dies ist eine gmx mail !

Und jetzt die frage!

Wie kann den das gehn das diese mail zu mir kommt komplett andere daten drinnen stehn was ich nicht mal kenne!

Bitte um dringenste rücksprache!

mfg ein Wiener!

* Link unklickbar
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Alt 22.02.2007, 17:45   # 16
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Wiener200 Beitrag anzeigen
Also ich bekam eine Rechnung von 84,00 € !

Von den Leuten von www.p2p-heute.com!

Hier steht ich sollte diese bezahlen innerhalb der frist!
Sonst komme ein Anwaltsschreiben!

Nur das beste ist ich hab mich dort nie reagistriert!
in der rechnung standen nicht meine daten aber auf meine mail kam sie!
Dies ist eine gmx mail !
Solange Du nichts per Post bekommst, würde ich das ignorieren.
Hast Du keinen Spamfilter?
Lies doch mal im Thema Hilfe ! Abo bei www.p2p-heute.com
Dort wird über die Sache schon länger ausführlich diskutiert.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 23.02.2007, 23:36   # 17
Mastablasá
 
Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 85
Alle österreicher die in Abofallen tappen: Ruft die Arbeiterkammer an! da wird euch gratis geholfen und die kennen sich damit wirklich aus... kommt ja öfter vor!
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Alt 03.04.2007, 14:16   # 18
krissi0404
 
Registriert seit: 03.04.2007
Beiträge: 2
Hi!!!

Hab das gleiche Problem wie ihr alle, hab die AGBs nicht gelesen und sollte jetzt € 84,-- bezahlen, hab aber nicht die richtigen Daten angegeben, da ich es nie mache --> also ohne bösen Gedanken!

Weiß irgendwer ob ein Mail, in der der Widerruf steht, auch reicht?


Danke Lg
Krissi
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Alt 04.04.2007, 19:31   # 19
immorb
Gastposter
 
Welches Recht gilt?
In den Allg. Geschäftsbedingungen befindet sich der Punkt, dass ausschließlich deutsches Recht gilt. Firma und Anwalt verweisen deshalb auf die deutsche Rechtslage, demzufolge durch die Teilnahme am Test das Widerrufsrecht erloschen wäre und man deshalb nicht mehr zurücktreten dürfe.

Auch wenn deutsches Recht vereinbart wurde, kommen dennoch aufgrund des Günstigkeitsprinzips gem. Art 5 EVÜ (EVÜ = Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) die zwingenden Schutzbestimmungen des österr. Rechtes zur Anwendung, da der Unternehmer nach Österreich wirbt.

[..]Gemäß § 5f Zif 1 KSchG erlischt das Widerrufsrecht nicht automatisch vorzeitig mit Inanspruchnahme der Dienstleistung, sondern bedarf es einer Vereinbarung darüber, dass das Rücktrittsrecht wegfällt, sofern mit der Dienstleistung innerhalb von 7 Werktagen begonnen wird. Auf diese Konsequenz muss die Firma extra hinweisen und sich die Zustimmung einholen.[...]
Nachzulesen hier>> www.europakonsument.at

M.f.G.
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Alt 24.04.2007, 10:00   # 20
immorb
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Schmidtlein - Was tun?
Internet-Abz**** geht weiter
Zitat:
Zitat von EUROPAKONSUMENT.at
Dieser "Hinweis" über das Rücktrittsrecht ist immer noch keine entsprechende korrekte Belehrung über das Rücktrittsrecht,
da dieser nicht dem Deutlichkeitsgebot entspricht.
Dies bedeutet, dass die Rücktrittsfrist nach wie vor offen ist und sich (mangels korrekter Belehrung) auf 3 Monate verlängert.
Weiter im Bericht:
==>> europakonsument.at

Beachtet die Musterbriefe für Östereicher auf der Seite.

M.f.G.
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