w**.smscase.de

Alt 25.02.2006, 18:42   # 1
raho36
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ich habe mich bei der smscase.de angemeldet natürlich ihne den agb zu lesen das war ein fehler aber was kann ich jetzt tun wir alle müssen dafür etwas tun ich habe schon kündigung geschickt.
jeder der vor 1 februar bei simsen angemeldet ist kann kündigen gilt das auch für smscase wenn nicht dann sollte man druck machen denke ich ich bitte um hilfe
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Alt 25.02.2006, 18:45   # 2
AgentCooper
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Zitat:
Zitat von raho36
jeder der vor 1 februar bei simsen angemeldet ist kann kündigen gilt das auch für smscase wenn nicht dann sollte man druck machen denke ich ich bitte um hilfe
Das gilt nicht für smscase. Die Macher von simsen haben die ermöglicht, da sie eingesehen haben, dass vor dieser Zeit die Registrierung und das daraus folgende Abo undurchsichtig waren.

Coop
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Alt 25.02.2006, 18:50   # 3
raho36
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ja und was soll ich jetzt machen ich habe kein rechnung bekommen aber ich wert sie bald bekommen soll ich bezahlen bitte um hilfe
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Alt 26.02.2006, 11:35   # 4
muriel
 
Registriert seit: 25.02.2006
Beiträge: 17
ja, mir geths auch nich anders, werds mit dem widerruf probieren und meinen anwalt kontaktieren...mal schaun was da rauskommt....wenn noch irgendwer einen tip hat, wäre ich sehr dankbar dafür
lg
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Alt 26.02.2006, 15:37   # 5
y-picco
 
Registriert seit: 21.02.2006
Beiträge: 35
schau mal hier: Schritt nach vorn, organisiert Euch!!!
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Alt 26.02.2006, 17:47   # 6
GuardianAngel
 
Benutzerbild von GuardianAngel
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 25
Mahlzeit ,

ich hab mir mal die Seite von smscase angesehen und muss sagen das mit dem heutigen tage die AGB´s sowie die Übersicht klar und deutlich zu lesen ist.Gefällt mir richtig gut der Aufbau, war diese Seite mal anders aufgebaut ???
Bei Simsen.de ist das alles ein wenig anders. Unübersichtlich.

GuardianAngel
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Alt 26.02.2006, 22:01   # 7
raho36
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ja und was jetzt soll ich jetzt 96€ bezahlen oder nicht?
ich habe mich auch bei www.simsen.de angemeldet dort hatte ich glück weil ich vor 1 februar mich angemeldet hatte aber bei www.smscase.de was soll ich da tun.
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Alt 26.02.2006, 22:25   # 8
raho36
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das war ein fehler von mir mich dort anzumelden ohne den agb zu lese aber ich habs getan wie komme ich jetzt dort raus
ich habe angst das ich etwas zahlen muss
bitte helfen
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Alt 27.02.2006, 13:32   # 9
raho36
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endlich
ich habe ein vertragsanfechtung geschickt und jetzt kam das

Guten Tag,

Sie haben zu keinem Zeitpunkt eine Rechnung von uns erhalten,da unser
Vertragsverhältnis gekündigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Kundenbetreuung

Sie können uns von Montags bis Freitags ( von 10-17 Uhr ) unter 0180-551-2030-7
für 12ct./Min. aus dem Netz der T-Com erreichen.
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Alt 27.02.2006, 13:50   # 10
y-picco
 
Registriert seit: 21.02.2006
Beiträge: 35
Aha, schau an, gratuliere!!!

Was hast Du geschrieben?
Bei uns hat's nix bewirkt...streiten alles ab und heut kam die Mahnung mit Frist von 5 Tagen....
Hatte das Schreiben, das hier im Forum zu finden ist geschickt...
Bei den anderen Beiden "SMS-Fallen" habe ich meine Tochter rausbekommen, smscase ist n harter Käse....und stinkt!
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Alt 27.02.2006, 15:08   # 11
raho36
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kundennummar: 1234567


Vertragsanfechtung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit fechte ich den zwischen uns geschlossenen (?) 'Vertrag' an. Ich begründe dies mit meiner Absicht, damals lediglich ein kostenloses Angebot nutzen zu wollen. Es war nie meine Absicht eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Da es sich auf ihrer Internetseite um irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG handelt, fechte ich diesen Vertrag nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums über den Inhalt der Erklärung an, die mit dem Absenden der Kundendaten abgegeben wird. Ebenso scheint der Tatbestand der arglistigen Täuschung im Sinne des § 123 BGB gegeben. Objektiv wird mit der Anmeldung zwar eine Vertragserklärung für das kostenpflichtige Angebot abgegeben, tatsächlich wollte ich die Dienstleistung lediglich kostenlos nutzen. Aufgrund dieses Irrtums fechte ich diesen Vertrag an. Eventuellen Schadenersatzansprüchen nach § 122 BGB werde ich nicht nachkommen. Der dann durch mich zu ersetzende Schaden, der ihnen dadurch entstehen würde, dass sie auf die Wirksamkeit der angefochtenen Erklärung vertraut haben, muss schutzwürdig sein. An dieser Schutzwürdigkeit fehlt es aber hier, da der Irrtum durch sie veranlasst wurde (Staudinger/ Schmidt, BGB, §242 RdNr. 396). Sie nehmen bewusst in Kauf, dass mögliche Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wurde und vorher ein entsprechender Hinweis per E- Mail nicht erfolgte.
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Alt 27.02.2006, 15:35   # 12
y-picco
 
Registriert seit: 21.02.2006
Beiträge: 35
Super, Danke!
Dann werd ich den nächsten Versuch starten!

Man hat ja sonst nix zutun....
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Alt 27.02.2006, 15:50   # 13
GuardianAngel
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 25
Mahlzeit ,

aber nich das es ein Wettbewerb wird *g*
Wünsche viel Glück.

GuardianAngel
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Alt 27.02.2006, 16:15   # 14
AgentCooper
Ehemaliger Mod
 
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Zitat:
Zitat von raho36
Vertragsanfechtung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit fechte ich den zwischen uns geschlossenen (?) 'Vertrag' an. Ich begründe dies mit meiner Absicht, damals lediglich ein kostenloses Angebot nutzen zu wollen. Es war nie meine Absicht eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Da es sich auf ihrer Internetseite um irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG handelt, fechte ich diesen Vertrag nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums über den Inhalt der Erklärung an, die mit dem Absenden der Kundendaten abgegeben wird. Ebenso scheint der Tatbestand der arglistigen Täuschung im Sinne des § 123 BGB gegeben. Objektiv wird mit der Anmeldung zwar eine Vertragserklärung für das kostenpflichtige Angebot abgegeben, tatsächlich wollte ich die Dienstleistung lediglich kostenlos nutzen. Aufgrund dieses Irrtums fechte ich diesen Vertrag an. Eventuellen Schadenersatzansprüchen nach § 122 BGB werde ich nicht nachkommen. Der dann durch mich zu ersetzende Schaden, der ihnen dadurch entstehen würde, dass sie auf die Wirksamkeit der angefochtenen Erklärung vertraut haben, muss schutzwürdig sein. An dieser Schutzwürdigkeit fehlt es aber hier, da der Irrtum durch sie veranlasst wurde (Staudinger/ Schmidt, BGB, §242 RdNr. 396). Sie nehmen bewusst in Kauf, dass mögliche Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wurde und vorher ein entsprechender Hinweis per E- Mail nicht erfolgte.
Hört sich gut an. Woher hast Du das?

Coop
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Alt 27.02.2006, 18:49   # 15
raho36
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http://www.teltarif.de/forum

könnt nach schauen
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Alt 10.03.2006, 15:10   # 16
muriel
 
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so, hatte auch ein widerspruch eigelegt...heute kam ein brief von der media finanz inkasso gesellschaft, in dem steht, dass ich denen mittlerweile 138,70 euro schulde und sie drohen weiterhin mit gerichtlichen schritten, wenn ich nicht innerhalb von 10 tagen zahle....solangsam schlägt mir das auf den magen :kaufmod: ich hab auch keine ahnung , was ich noch machen soll. ich meine, wäre es clever doch zu bezahlen? oder nochmal einen widerspruch einlegen( der von raho gefällt mir )
ich weiß nich mehr weiter
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Alt 10.03.2006, 16:03   # 17
AgentCooper
Ehemaliger Mod
 
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Zahlen musst Du erst ab einem gerichtlichen Mahnbescheid, vorher nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Betreiber das bis vors Gericht bringen.

Coop
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Alt 10.03.2006, 16:04   # 18
muriel
 
Registriert seit: 25.02.2006
Beiträge: 17
ja, das denk ich mir auch, da ja die gerichtskosten schließlich höher sind , als der eigentliche streitwert, oder?
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Alt 10.03.2006, 16:06   # 19
AgentCooper
Ehemaliger Mod
 
Benutzerbild von AgentCooper
 
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Ort: Spreeathen
Beiträge: 2.933
Zitat:
Zitat von muriel
ja, das denk ich mir auch, da ja die gerichtskosten schließlich höher sind , als der eigentliche streitwert, oder?
Ein Mahnbescheid hat noch nichts mit einer VErhandlung zu tun, daher kann ich Dir das nicht sagen.

Dies ist übrigens keine Rechtsberatung, das dürfen nur Anwälte. Ich schreibe nur meine Meinung.

Coop
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Alt 10.03.2006, 16:08   # 20
muriel
 
Registriert seit: 25.02.2006
Beiträge: 17
ja, ich weiß ja, darauf sollte es auch nicht hinauslaufen
naja, warten wir es ab, ich bleib standhaft, zu holen is bei mir eh nix *lol*
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Alt 29.05.2012, 04:17 # --
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