sms-wahn.de Wie komme ich hier wieder raus????

Alt 25.02.2006, 10:41   # 1
yamiyugi227
 
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Hi erstmal...

Ich habe mich am 06.02.06 bei sms-wahn.de registriert, ohne zu merken, dass dies gleich ein Abo verlangt.
Gestern habe ich dann eine Rechnung von knappen 96 Euro bekommen!
Wie komme ich hier wieder raus? Ich habe dies natürlich nicht beabsichtigt, und keine einzige der 100 SMS benutzt!
Es gibt ja eine Lösung bei simsen.de, gibt es so etwas ähnliches bei sms-wahn.de?

Wäre wirklich nett, wenn mir da jemand helfen könnte!

MfG
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Alt 25.02.2006, 10:48   # 2
AgentCooper
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Diese SMS-Seiten sehen alle gleich aus. Hast Du denn genau nachgelesen, was Du da akzeptiert hast?
Zitat:
Zitat von sms-wahn
Ich habe die AGB und Fußzeile gelesen und hiermit akzeptiert! Es gilt Ihr gesetzliches Widerrufsrecht
Zitat:
Zitat von Fußzeile von sms-wahn
Nach Anmeldung zu Sms-Wahn.de stehen Ihnen einhundert Gratis-SMS zur Verfügung. Sie können diesen Testzugang innerhalb von vierzehn Tagen kündigen. Ab dem fünfzehnten Tag beauftragen Sie Sms-Wahn.de Ihnen jeden Monat einhundert SMS für nur acht Euro brutto im Monat gutzuschreiben. Der Betrag wird jährlich im Voraus berechnet. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.
Du hast mit dem Anklicken des Kästchens bestätigt, dass Du Beides (AGBs und Fußzeile) gelesen und akzeptiert hast. In meinen Augen sieht es schlecht dafür aus, dass Du da rauskommst.
Aber wieso hast Du Dich da angemeldet, wenn Du bisher keine SMS versandt hast?

Bei simsen war bei der Anmeldung irgendein Fehler drin, sodass man sich mit einiger Anstrengung herauswinden konnte. Aber genaueres kann ich Dir nicht sagen.

Coop
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Alt 25.02.2006, 11:07   # 3
yamiyugi227
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Sagen wirs so

Mein Freund hat mir nur von einem Anbieter geschrieben, der 100 % kostenlos 100 SMS + xBox 360 Gewinnspiel anbietet, von dem er selbst immer schreibt (is auch immer in der Fussnote von ihm). Allerdings gab er mir den Link noch nicht, er mald mich von ihm aus an, und da sagte er ich müsse nur noch auf den Aktivierungslink klicken. Zuerst dachte ich mir nichts dabei, klickte drauf und alles war auch da, die 100 SMS usw. Allerdings musste ich gleich darauf wegen irgendetwas weg von meinem Computer, vergass die Seite zu bookmarken und so vergass ich die Seite bis gestern... Als dann die Rechnung kam.
Aber mal eine Frage
In den AGB von sms-wahn.de meint man ja, dass der Kunde beim akzeptieren der AGB bestätigt, dass er bereits 18 Jahre alt ist. Ich allerdings bin erst 13 Jahre alt! Bin ich jetzt trotzdem strafbar, wegen Betrugs oder so, oder bin ich nicht vertragsfähig und der Vertrag muss widerrufen werden??

MfG
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Alt 25.02.2006, 11:11   # 4
AgentCooper
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Zitat:
Zitat von yamiyugi227
In den AGB von sms-wahn.de meint man ja, dass der Kunde beim akzeptieren der AGB bestätigt, dass er bereits 18 Jahre alt ist. Ich allerdings bin erst 13 Jahre alt! Bin ich jetzt trotzdem strafbar, wegen Betrugs oder so, oder bin ich nicht vertragsfähig und der Vertrag muss widerrufen werden??
Hm, aber auf der Seite muss man doch sein Geburtsdatum angeben. Und das geht erst ab 1988 los. Wer dort ein falsches angegeben hat, der kann des Betrugs beschuldigt werden.

Du kannst aber denen eine Mail schreiben und mitteilen, dass Du noch nicht 18 bist. Vielleicht entlassen sie Dich dann aus Kulanz aus dem Vertrag.

Coop
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Alt 25.02.2006, 11:11   # 5
yamiyugi227
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Hmm ja mein Freund hat angegeben ich sei 19 oder so...
Aber falls das unter Betrug gehen würde, wäre ich dann strafbar? Mit was für einer Strafe müsste ich rechnen?

MfG
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Alt 25.02.2006, 11:12   # 6
AgentCooper
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Das kann ich Dir nicht sagen, da ich keine Rechtsberatung geben kann und darf.

Coop
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Alt 25.02.2006, 11:15   # 7
yamiyugi227
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Ok...

Aber gibt es irgendwo so eine Art "rechtsberatung" im Internet?

Denn ich würde lieber 96 Euro wegen dieser Rechnung bezahlen als 1000 Euro wegen Betruges -_-

MfG
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Alt 25.02.2006, 13:07   # 8
yamiyugi227
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Hey nochmals, ich habe gerade folgendes gefunden:

http://www.netzwelt.de/news/73535-de...ieren-sie.html

1. Gruppe: Keine SMS versandt
Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, keine SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben.

Was ist eine formgerechte Widerrufsbelehrung?

MfG
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Alt 25.02.2006, 13:28   # 9
AgentCooper
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Das kann ich Dir nicht genau sagen. Aber versuchs doch einfach mal bei Google oder lies in den längeren Threads über simsen.de nach. Vielleicht steht dort darüber etwas.

Coop
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Alt 25.02.2006, 14:41   # 10
superindy
 
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Zitat:
Zitat von yamiyugi227
Hmm ja mein Freund hat angegeben ich sei 19 oder so...
Aber falls das unter Betrug gehen würde, wäre ich dann strafbar? Mit was für einer Strafe müsste ich rechnen?

MfG
Du bist nicht strafbar, denn du bist nur beschränkt geschäftsfähig. D.h. dass ein Vertrag durch eine Willenserklärung nur dann zustande kommt, wenn du vor dem Rechtsgeschäft die Einwilligung und nach der Abgabe der Willenserklärung die Genehmigung deiner Erziehungberechtigten bekommst. Sollte dies nicht der Fall sein, und davon gehe ich in deinem Fall aus, kannst du nicht verklagt werden. Ich sage ganz ausdrücklich, dass das hier keine Rechtsberatung ist, sondern nur ein Tip, von Freund zu Freund.

Betrug: Du kannst ja einen Widerruf starten, am besten auch mit Einschreiben per Rückschein und denen erklären, dass du nicht wusstest, dass du 18 sein musst. Man geht davon aus, dass beschränkt Geschäftsfähige und Geschäftsunfähige keinerlei Ahnung von Verträgen haben und man sie deshalb schon ehr aus einem Vertrag lässt
Nochmals: Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern soll als HILFE gelten. Bin KEIN Rechtsanwalt

Das ganze kannst du im BGB nachschlagen.
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Alt 25.02.2006, 18:25   # 11
yamiyugi227
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Also du sagst dies ist keine Rechtsberatung, nur Tipps!
Aber bist du dir sicher, dass diese Tipps rechtlich korrekt sind? Also dass ich, falls ich das wie du beschreibst ausführe, er nicht plötzlich sagt das gibt es gar nicht?

Und sonst hat niemand mehr Tipps?

MfG
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Alt 25.02.2006, 18:40   # 12
AgentCooper
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Sicher geht man nur, wenn man einen Anwalt direkt fragt. Das ist aber mit Kosten verbunden.
Er betont extra, dass es keine Rechtsberatung ist, da er einerseits keine geben darf und bestimmt auch, weil man sich nicht blind darauf verlassen sollte. Er gab den Tip des BGB, da solltest Du mal nachsehen.

Coop
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Alt 25.02.2006, 18:44   # 13
yamiyugi227
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YESYESYESYES

Zitat:
Hallo,

nachträgliche Änderungen Ihre Geburtsdatums sind nur unter Vorlage einer beidseitigen Ausweißkopie möglich.
So verlangt es leider der Gesetzgeber von uns.

Sollten Sie noch keine 18 Jahre alt sein, würde der Vertrag nichtig werden.
Wir müssen allerdings auf die Ausweißkopie bestehen.

Viele Grüße,
Thomas Kutsch


At 11:14 25.02.2006, you wrote:

> Guten Tag
>
> Mir ist soeben beim Begutachten meiner Daten das falsche Geburtsdatum aufgefallen. Eigentlich bin ich 1992 geboren und nicht 1985. Name: **** - Vorname: *****
> Könnten Sie dies bitte ändern? Oder bin ich jetzt nicht mehr Gewinnspielfähig?
>
> MfG
GEILGEILGEIL

Hoffentlich geht des auch sobald ich ihnen das gegeben hab!!

MfG
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Alt 25.02.2006, 18:47   # 14
AgentCooper
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Zumindest besitzen die Betreiber noch etwas Anstand.

Coop
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Alt 26.02.2006, 15:56   # 15
yamiyugi227
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Argh, ich habe natürlich noch jemand anderes kontaktiert um zu schauen, ob das gut ist -.- Und da hab ich folgendes bekommen:

Zitat:
Ähm, pass aber auf da ist ein kleiern haken dran.Wenn du angibst das du minderjährig bist dann musste das beweisen mit kopie von ausweis! Wenn die das dann akzeptieren musste trotzdem zahlen wegen dem sog. Taschengeldparagraphen! Pass auf da das ist net so einfach mit minderjährig sonder sogar noch schlimmer weil du noch anwalt bezahlen musst!
Wie meint der das? Was zum Teufel ist ein Taschengeldparagraph und vor allem WELCHEN Anwalt muss ich bezahlen?!

MfG
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Alt 26.02.2006, 16:44   # 16
AgentCooper
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Es ist schon mehrfach vorgekommen, dass von den Minderjährigen eine Art Schadensersatz verlangt wurde, weil sie falsche angaben gemacht haben. Ob sie das einfordern dürfen kann ich nicht sagen.

Das ist der Taschengeldparagraph:
Zitat:
Zitat von Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Hier mal etwas freier formuliert:
Zitat:
Zitat von ARD-Ratgeber-Recht
Der Taschengeldparagraph bestimmt, daß der von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossene Vertrag wirksam ist, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt hat, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Vgl. § 110 BGB.
Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/index/is03890.html#TYP60

Coop
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Alt 26.02.2006, 16:47   # 17
yamiyugi227
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Gut, das habe ich jetzt auch begriffen, aber ich habe ihn bei Wikipedia nachgelesen...

Da wollte ich noch zwei Auszüge "erfragen":

Zitat:
Nach dieser Vorschrift gilt ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Wichtig ist dabei insbesondere, dass die Leistung bereits bewirkt sein muss, anders gesagt direkt bezahlt worden ist. Abzahlungsgeschäfte sind somit nicht erfasst.
Was bedeutet das Fettgedruckte?
Zählt mein Fall nicht zu einem Abzahlungsgeschäft? Ich zahlte ja nicht schon vorher, sondern erst danach, also nicht direkt!

MfG
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Alt 26.02.2006, 16:48   # 18
AgentCooper
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Tut mir leid, da kann ich Dir nicht helfen. Juristendeutsch ist nicht grade meine Stärke.

Coop
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Alt 26.02.2006, 16:59   # 19
King W.
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Zitat:
Zitat von yamiyugi227
Wie meint der das? Was zum Teufel ist ein Taschengeldparagraph und vor allem WELCHEN Anwalt muss ich bezahlen?!
Eine Google-Suche unter "Taschengeldparagraph" ergab:

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Zitat:
Zitat von BGB § 110
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Wenn du so viel Taschengeld bekommst, daß du einen Vertrag daraus finanzieren kannst, so ist dieser Vertrag wirksam. Daß du so viel Taschengeld bekommst und ob dir das Taschengeld von deinen Eltern so frei verfügbar gegeben wird, daß du es für einen derartigen "Vertrag" verwenden darfst, müßte aber erst bewiesen werden.
Es würde mich interessieren, wie die das anstellen wollen, besonders, wenn deine Eltern dem widersprechen.

Strafrechtlich (Betrug usw.) können die dir nichts. Unter 14 bist du strafunmündig. Das werden die auch gar nicht versuchen, denen gehts nur um Geld.


P.S. Ich bin kein Anwalt. Mein Beitrag ist deshalb auch nicht als Rechtsberatung anzusehen, sondern als gutgemeinter Tip.
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Alt 26.02.2006, 17:15   # 20
King W.
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Zitat:
Zitat von yamiyugi227
Was bedeutet das Fettgedruckte?
Zählt mein Fall nicht zu einem Abzahlungsgeschäft?

MfG
Sorry, mein Beitrag von gerade hat sich durch die anderen Postings wohl erübrigt. Das kommt davon, wenn man zum Kaffeetrinken den Rechner verläßt.

Zu deiner Frage:
Mit "Abzahlungsgeschäft" ist ein Kauf auf Raten gemeint. D.h. du kaufst dir z.B. einen Fernseher und leistest eine Anzahlung. Den Rest willst du in monatlichen Raten von deinem Taschengeld bezahlen. Ein solcher Vertrag ist "schwebend unwirksam", wie es in schönstem Juristendeutsch heißt. Bis zur letzten Rate können deine Erziehungsberechtigten (scheußliches Wort) dem Vertrag widersprechen und Rückabwicklung verlangen. D.h. der Fernseher wird zurückgegeben und das Geschäft muß die bezahlten Raten wieder rausrücken. Wenn aber die letzte Rate bezahlt ist, gehört der Fernseher endgültig dir, und der Vertrag wird rückwirkend wirksam.

Ich glaube nicht, daß das auf deinen Fall zutrifft.

Laß dich von diesen Abzockern bitte nicht fertigmachen. Wenn sie Geld von dir wollen, müssen sie beweisen, daß ihnen das Geld zusteht. Das dürfte schwierig bis unmöglich sein.

P.S. Dies ist keine Rechtsberatung, nur gutgemeinter Tip.
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Alt 29.05.2012, 04:17 # --
News Flash
 
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