SMS Case

Alt 16.11.2008, 21:38   # 241
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Goofy62
Denn es tut der Sache nicht gut, und man bekommt böses Bauchgrimmen,
Und ich bekomme böses Bauchgrimmen von Leuten die " bekennende Legastheniker" sind.
Zur Deutlichkeit!
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
wer nicht reagiert,erkennt es an und verliert dadurch eventuell alle Rechte.
eventuell,Synonym für>> vielleicht, möglicherweise, unter Umständen, vermutlich, wahrscheinlich, angeblich, gegebenenfalls,ungewiss, möglich, ohne Gewissheit,etwaig,womöglich.......

Ein Vertrag ist grundsätzlich formlos( Ausnahme,Verträge die einer besonderen Form bedürfen),so kann per Telefon oder E-Mail kann ein wirksamer Vertrag zustande kommen.

Zitat:
Zumindest gemäß der obigen Aussage des Betroffenen ist es so, dass die Mahnungen bisher nur per e-Mail zugestellt wurden. Was den Schluss zulässt, dass dem "Unternehmen" die ladungsfähige Anschrift des Betroffenen (noch!) nicht bekannt ist.
Jong,das war nicht Thema.
Es sollte dir bekannt sein,will ich mir die Mühe machen um an die realen Daten zu kommen,ist das nur ein kleiner Einsatz einer Software.
Ich habe immer gesagt das das nicht im Interesse der Anbieter ist.
Zitat:
Es sind in solchen Fällen ganze drei (!) Prozesse bekannt geworden, wo versucht wurde, gerichtlich Forderungen gegen Opfer von Internet-ocke durchzudrücken, die von Anfang an das Vorliegen eines Vertrags bestritten haben. Alle drei Prozesse wurden von den ockern verloren.
Jong, auch das war nicht Thema.>> bestritten
Ausserdem,die Trophähensammlung eines Anwalts spricht eine andere Sprache.

Da wäre noch eine andere Frage:
"Warum urteilen zwei Gerichte in einer Sache unterschiedlich?
Warum urteilt ein höheres Gericht in einer Sache anders als ein unteres Gericht.
Warum werden gerade Internetstreitigkeiten im "Norden" eingereicht?

Ps.
Warum habe ich dieses
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
wer nicht reagiert,erkennt es an und verliert dadurch eventuell alle Rechte.
geschrieben?

Weil ich darauf aufmerksam machen wollte das man sich nicht sicher sein kann das man,wenn man gefakte Daten und nur eine E-Mail Adresse hinterlassen hat, nicht aufgespürt werden kann.
Wer wissen will wie das geht,der muss nur,weil es dort um höhere Beträge geht und darum lukrativer ist, sich die Beiträge im Filesharingsbereich durchlesen.

m.f.G.
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Alt 03.12.2008, 12:26   # 242
Ringellöckchen
 
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Liest du das was andere schreiben?
Du kannst keine Verträge abschliessen,also kannst du auch nicht auf Rechnungen/Mahnungen reagieren
Deine Eltern sollen eine Mail schreiben in der sie die Zustimmung verweigern.
Entschuldigung, aber du schreibst meine Mutter soll eine Mail schreiben, also was anderes ist doch gar nicht passiert, was hat das mit begriffstutzig zu tun?? Naja egal, wenn du was anderes gemeint hast, ich konnts nich rauslesen.
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Alt 27.12.2008, 13:47   # 243
Halsband
 
Benutzerbild von Halsband
 
Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 36
Zitat:
ehr geehrte/r ***** *****,


Sie haben Einwendungen gegen die vorbezeichnete Mahnung (eCycle Deutschland./.******, ******)erhoben und dabei vorgetragen, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt bei unserem Mandanten angemeldet haben, um eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch zu nehmen. Wir bedauern sehr, dass es Unstimmigkeiten bei Ihrem Vertragsverhältnis gibt und sind bemüht, alles Notwendige zu veranlassen, um den Sachverhalt aufzuklären.

Es ist Teil des Rechtsverkehrs im Internet, dass die handelnden Personen gelegentlich nicht ohne weiteren Aufwand eindeutig identifiziert werden können. Dies führt dazu, dass regelmäßig Bestellungen mit fremden Namen aufgegeben werden oder aber auch die eigene Inanspruchnahme von Leistungen nachträglich geleugnet wird. Wir möchten daher jedem Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Nutzung unseres Systems nachgehen und bitten Sie hierzu um Ihre Mithilfe.

Zunächst sollte jedoch klargestellt werden, ob Ihre Einwendung rechtlicher oder tatsächlicher Natur ist. Wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass Nutzer, die sich zunächst selbst angemeldet haben, dabei jedoch die Vertragsbedingungen, insbesondere die Entgeltlichkeit der Leistung übersehen haben, die Anmeldung insgesamt bestritten haben, was erst in dem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgedeckt werden konnte. Sofern Sie also Einwendungen gegen den Vertragsinhalt, beispielsweise die Höhe der Gebühren, Laufzeit, Widerrufsrechte o. ä. haben, die eigentliche Anmeldung jedoch nicht bestreiten wollen, sollten Sie uns dies rechtzeitig mitteilen.

Wenn Sie weiterhin davon ausgehen, dass ein Dritter unter missbräuchlicher Nutzung Ihres Namens, Adresse und/oder Bankverbindung eine Anmeldung durchgeführt haben sollte, werden wir hierzu weitere Ermittlungen einleiten.

Die Inanspruchnahme von Leistungen unter Angabe eines falschen Namens stellt regelmäßig einen versuchten oder vollendeten Betrug gemäß § 263 StGB dar, der bei Ermittlung der Täter mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.

Wir erstatten daher in den Fällen eines begründeten Verdachtes Strafanzeige durch unsere Vertragsanwälte gegen unbekannt, wobei wir alle uns vorliegenden Daten aus dem Anmeldeprozess an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben. Für Ihren Fall liegen uns die folgenden Informationen vor:

Vorname: *******, Nachname: ******, Strasse: *****straße **, PLZ: *****, Ort: ****, Land: 1, AnmeldeIP: **.**.0.**, Anmeldezeitpunkt: ##AnemldeDateTime##,


Die Erfahrung zeigte, dass anhand dieser Daten zumindest ermittelt werden kann, von welchem Computer die Anmeldung durchgeführt wurde. Soweit der Anschlussinhaber bei einer polizeilichen Vorladung keine Angaben zur Täterschaft macht, können je nach Gerichtsbezirk auch Hausdurchsuchungen angeordnet werden. Im Anbetracht dieser für den Betroffenen sehr einschneidenden Maßnahmen und zur Vermeidung von Überraschungen im Ermittlungsverfa hren möchten wir Sie erneut bitten, genau zu prüfen, ob die Anmeldung möglicherweise von Ihrem eigenen Computeranschluss möglicherweise durch einen Familienangehörigen oder Bekannten ausgeführt wurde.

Anschließend möchten wir Sie bitten, Ihre Angaben zu dem Sachverhalt zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft an Eides Statt zu erklären. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass eine falsche Angabe an Eides Statt auch bei fahrlässiger Tatbegehung mit erheblicher Strafe bedroht ist. Wir benötigen Ihre Erklärung, bei der Sie sich des beigefügten (siehe unten) Formulars bedienen können, im unterschriebenen Original.

Sofern wir innerhalb von 7 Tagen keine Erklärung erhalten, gehen wir davon aus, dass der Sachverhalt in Ihrer Sphäre geklärt werden konnte und die zunächst bestrittene Forderung ausgeglichen wird. Sicherlich können wir Ihnen in diesem Fall mit einer Ratenzahlung weiterhelfen. Die Gesamtforderung beträgt 1**,** Euro. Bitte überweisen Sie unter Nennung des Aktenzeichens ***** auf folgendes Kontoroinkasso GmbH, Postbank Frankfurt am Main, Kto.-Nr. 284 603, BLZ 500 100 60 (IBAN: DE96500100600000284603, Swift (BIC): PBNKDEFF)

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Proinkasso Team

Eidesstattliche Erklärung

Erklärender: ******

Vorname, Name ******

Straße *****

PLZ, Ort *********
Ich wurde darüber belehrt, dass die nachfolgende Erklärung zur Vorlage bei einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde dienen soll und dass eine falsche Versicherung an Eides Statt auch bei fahrlässiger Tatbegehung strafbar ist.

Ich mache daraufhin die folgenden Angaben:

Mir wurde mitgeteilt, dass unter meinem Namen am 15.2.2006 um 00:00:00 Uhr 15.2.2006 ein Vertrag zur Nutzung von Leistungen abgeschlossen wurde.

( ) bitte ankreuzen wenn unten stehende Aussage zutrifft

Ich habe mich zwar angemeldet, wollte dabei jedoch keine entgeltliche Leistung in Anspruch nehmen.

( ) bitte ankreuzen wenn unten stehende Aussage zutrifft

Die Anmeldung wurde von mir nicht durchgeführt. Es ist zwar möglich, dass hierbei mein Computer verwendet wurde, die Anmeldung erfolgte jedoch durch einen Dritten, nämlich, (Name bitte eintragen) .

( ) bitte ankreuzen wenn unten stehende Aussage zutrifft

Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Anmeldung durchgeführt. Ich kann ausschließen, dass zu der angegebenen Zeit eine Andere Person meines Haushaltes die Anmeldung über meinen Computeranschluss ausgeführt hat.

Dies versichere ich an Eides Statt.

Ort, Datum

Unterschrift

Das hatte ich heute in meinem Postfach! Nach guten 2 jahren melden se sich jetzt wieder bei mir und wollen Knete sehen .... Bin ich der einzige oder habt Ihr auch solche Mails erhalten???
Ganz schön krass vonwegen Hausdurchsuchung und so ^^
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Alt 27.12.2008, 14:09   # 244
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von Halsband Beitrag anzeigen
Das hatte ich heute in meinem Postfach! Nach guten 2 jahren melden se sich jetzt wieder bei mir und wollen Knete sehen .... Bin ich der einzige oder habt Ihr auch solche Mails erhalten???
Ganz schön krass vonwegen Hausdurchsuchung und so ^^
Der Butzi mal wieder latzer:

Mach dir nichts draus - das haben offensichtlich Tausende von Usern erhalten.
Netter Versuch, noch etwas Kohle einzufahren für den Pleiteladen ecycle.

Aber wie heißt das alte deutsche Sprichwort, das ich dir ans Herz legen möchte?

"Silence is golden"
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Alt 28.12.2008, 14:38   # 245
mausychen
Gastposter
 
Sehr geehrte/r xxxxx,


Sie haben Einwendungen gegen die vorbezeichnete Mahnung (eCycle Deutschland./.xxxxx)erhoben und dabei vorgetragen, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt bei unserem Mandanten angemeldet haben, um eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch zu nehmen. Wir bedauern sehr, dass es Unstimmigkeiten bei Ihrem Vertragsverhältnis gibt und sind bemüht, alles Notwendige zu veranlassen, um den Sachverhalt aufzuklären.

[zensiert]

Wenn Sie weiterhin davon ausgehen, dass ein Dritter unter missbräuchlicher Nutzung Ihres Namens, Adresse und/oder Bankverbindung eine Anmeldung durchgeführt haben sollte, werden wir hierzu weitere Ermittlungen einleiten.

[zensiert]

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Proinkasso Team



Eidesstattliche Erklärung


Erklärender: xxxx

Vorname, Name xxxx

Straße xxxx

PLZ, Ort xxxx


Ich wurde darüber belehrt, dass die nachfolgende Erklärung zur Vorlage bei einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde dienen soll und dass eine falsche Versicherung an Eides Statt auch bei fahrlässiger Tatbegehung strafbar ist.


Ich mache daraufhin die folgenden Angaben:

Mir wurde mitgeteilt, dass unter meinem Namen am 22.2.2006 um 00:00:00 Uhr 22.2.2006 ein Vertrag zur Nutzung von Leistungen abgeschlossen wurde.



( ) bitte ankreuzen wenn unten stehende Aussage zutrifft

Ich habe mich zwar angemeldet, wollte dabei jedoch keine entgeltliche Leistung in Anspruch nehmen.



( ) bitte ankreuzen wenn unten stehende Aussage zutrifft

Die Anmeldung wurde von mir nicht durchgeführt. Es ist zwar möglich, dass hierbei mein Computer verwendet wurde, die Anmeldung erfolgte jedoch durch einen Dritten, nämlich, (Name bitte eintragen) .



( ) bitte ankreuzen wenn unten stehende Aussage zutrifft

Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Anmeldung durchgeführt. Ich kann ausschließen, dass zu der angegebenen Zeit eine Andere Person meines Haushaltes die Anmeldung über meinen Computeranschluss ausgeführt hat.


Dies versichere ich an Eides Statt.


Ort, Datum


Unterschrift

[zensiert]


Dies erhielt ich gestern als e-mail. Nur ist bei mir die Sache so, ich habe weder von dieser Firma gehört noch war ich auf der ihrer Seite.
Desweiteren habe ich zu diesem Datum noch nicht mal dort gewohnt und auch noch kein I-net gehabt für diese Wohnung gehabt.
Die angegebende IP-Adresse stimmt weder mit meiner alten Adresse noch mit meiner Neuen überein.
Da ich im Besuítz einer Rechtschutzversicherung bin, werde ich nun zur Polizei gehen und Strafanzeige zu erstatten.
Werde nachher berichten was die Polizei sagt.

Ach ja... die meine persönlichen Daten wurden hier als xxxx dagestellt...
Aber wie gesagt, sehr komisch ist es doch, das ich mich an einem Tag angemeldet habe soll, wo ich mich im größten Umzugsstress gefunden hab ( Kisten über Kisten gepackt hab) da hab ick doch keine Zeit geschweige noch Lust mich irgenwo einzuloggen... und dann noch um 00:00:00 Uhr.... da schlafe ich tief und fest wie ein Murmeltier.

So n un auf zur Polizei.

MFG
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Alt 28.12.2008, 15:08   # 246
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von mausychen
Dies erhielt ich gestern als e-mail.
1.)Wurde der Inhalt der Mail 2 Postings vorher schon veröffentlicht.
Warum eine Wiederholung?
2.) Wann lernt ihr endlich das man personenbezogene Daten nicht veröffentlichen darf?
3.)Warum muss man auch noch einen Link zu dem Inkasso-Büro posten?
Zitat:
Zitat von mausychen
Da ich im Besuítz einer Rechtschutzversicherung bin, werde ich nun zur Polizei gehen und Strafanzeige zu erstatten.
Anzeige? Weswegen?
Bisher haben Anzeigen nichts bis wenig gebracht.

P.S.
Wofür braucht man bei einer Anzeige eine Rechtsschutzversicherung?

m.f.G.
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Alt 28.12.2008, 16:47   # 247
mausychen
Gastposter
 
Anzeige, ganz einfach, denn von mir bekommen die keine eidesstattliche Erklärung, denn dann haben die ja auch meine IP-Adresse.
Und nen Fax schick ick denen auch nicht, denn dann haben die auch meine richtige Adresse.
Anzeige ist aufgenommen worden. Und ich kann wieder ruhig schlafen.
Denn die Anzeige war genau das Richtig, denn nur dann können gegen diese Eintreiber auch was gemacht werden.
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Alt 28.12.2008, 17:07   # 248
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von mausychen
denn von mir bekommen die keine eidesstattliche Erklärung, denn dann haben die ja auch meine IP-Adresse.
Die haben die jetzt auch.
Du hast doch die Mail gelesen die die geschickt haben, Ein kleines Script in der Mail und deine
"derzeitige" IP-Adresse wird übermittelt.

Das die damit wenig anfangen können,das sollte bekannt sein,wenn nicht, hier >> Die haben meine IP-Adresse

Zitat:
Zitat von mausychen
Anzeige ist aufgenommen worden
Und wegen was wurde die Anzeige aufgenommen?
Zitat:
Zitat von mausychen
denn nur dann können gegen diese Eintreiber auch was gemacht werden.
Es gibt schon Tausende von Anzeigen gegen diverse Betreiber,Effekt......>0

Kleiner Erfolg>> Razzia in Flensburg und Kiel

m.f.G.
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Alt 28.12.2008, 17:26   # 249
mausychen
Gastposter
 
tja, denn wurde wohl noch zu wenig angezeigt,
der Polizist der die Anzeige wegen Betrugs aufgenommen hat, meinte auch es war genau das Richtige was sie gemacht haben.
Schicken sie denen Nichts, weder das Eine noch das Andere.
und auch keinen Wiederruf wie bei der Sendung ein Fall für Escher erschienen ist.
Immer wieder eine Anzeige veranlssen, dann sind wa auf der richtigen Seite.
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Alt 28.12.2008, 17:38   # 250
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Wichtiger wäre es, die Machenschaften von Proinkasso (diese Mails nebst Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gingen offenbar in den letzten Tagen an Tausende von Betroffenen der verschiedensten Abzockfallen) beim für die Lizenzerteilung zuständigen Landgericht anzuprangern unter Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von entsprechenden Kopien.

Hier die Anschrift:
Landgericht Hanau
Der Präsident
Nußallee 17
63450 Hanau
Tel.: 06181 / 297 - 0, Fax: 06181 / 297 - 203
Sprechzeiten:
Mo.-Do. 9.00 Uhr - 15.30 Uhr
Fr. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Und hier die Kontaktadressen:
Landgericht Hanau - Telefonverzeichnis
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Alt 28.12.2008, 18:38   # 251
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von mausychen Beitrag anzeigen
[..]
und auch keinen Wiederruf wie bei der Sendung ein Fall für Escher erschienen ist.
Ich weiss nicht um welche Sendung es bei Escher geht, aber ich denke mal du hast da etwas falsch verstanden.
Widerrufen kann ich nur einen bestehenden Vertrag.
In der Regel wird geraten der Forderung zu "widersprechen",etwas total anderes als "widerrufen".
In Musterbriefen kommt oft der Passus,"hilfsweise widerrufe ich.....",vor.
Hiermit sichere ich mich ab,sollte doch ein rechtsgültiger Vertrag bestehen.

Aber,für dich ist die Sache doch ganz einfach,klage selber.
Du bist doch rechtsschutzversichert.

Das man mit einer Klage Erfolg haben kann,zeigt dieses Urteil:
Zitat:
Werden Mahnungen mit tatsächlich nicht existenten Forderungen verschickt, steht dem Empfänger ein Unterlassungsanspruch zu, denn diese Schreiben dienen lediglich der Einschüchterung und sind daher rechtswidrig

Urteil:
Amtsgericht Frankfurt am Main

Urteil vom 10.10.2008

Az.: 380 C 1732/08

Quelle:>> Anwaltskanzlei Hild & Kollegen.
Ps.
Der Tipp von @Dunkelschwarz,sich beschweren, könnte effektiver sein als eine Anzeige.

m.f.G.
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Alt 14.07.2009, 16:35   # 252
Halsband
 
Benutzerbild von Halsband
 
Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 36
Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage und zwar hat evtl. wer eine Ahnung ob die das Recht haben nen Schufaeintrag wegen der Sache zu beantragen??

Oder hat evtl. schon jemand einen Schufaeintrag wegen diesen Mist??


LG Halsband

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Alt 14.07.2009, 16:46   # 253
schnippewippe
Gastposter
 
Quelle :Verbraucherrechtliches

Zitat:
9. Bekomme ich einen Schufa-Eintrag, wenn ich die Zahlung verweigere?

Das ist nicht zu erwarten. Zunächst kann ein Schufa-Eintrag nur von Vertragspartnern der Schufa Holding AG veranlasst werden.

Und das auch dann nur, wenn der Verbraucher beim Vertragsschluss ein wirksames Einverständnis zur Weitergabe der Daten erklärt hat. Dieses Einverständnis muss den strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes genügen. Schon an diesen beiden Punkten wird eine Schufa-Eintragung in aller Regel scheitern.

Schließlich dürfen nach den Grundsätzen der Schufa nur unbestrittene Forderungen eingetragen werden. Wenn man also der Forderung widerspricht und die Zahlung verweigert, erfolgt nach den Schufa-Regeln kein negativer Schufa-Eintrag........
mehr über die Abos bei Verbraucherrechtliches.
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Alt 29.05.2012, 04:17 # --
News Flash
 
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Tobias Hieb entlarvt dreisten Ebay-Verkauf : Geld verdienen mit Weblogs | EINT Dieses Thema Refback 07.08.2008 15:46


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