und die sonstigen Einträge beim Kraken sprechen für sich.
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
27.08.2009, 10:14
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962
Bene1234
einmal ist keinmal
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 2
AW: Sie möchten uns auf einen Fall aufmerksam machen?
Es könnten mehr solcher Urteile geben.Aber, man soll ja keinen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.Sind ja alles nur unnütze Aktivitäten.
m.f.G.
Zwischen dem Urteil des AG Leipzig vom 12.02.2009 (Az.: 106 C 6778/0 und dem Urteil des AG Karlsruhe vom 12.08.2009 (Az.: 9 C 93/09) gibt es einen entscheidenden Unterschied. Während im Leipziger Verfahren "nur" der Abofallen-Betreiber verklagt wurde, wurde im Karlsruher Fall einen Schritt weiter gegangen und die Anwältin, die die Forderungen der Abofallen-Betreiber beitreiben wollte, verklagt. Es handelt sich also um einen anderen Ansatzpunkt.
Aus praktischer Sicht stellt sich nämlich bei einem Vorgehen gegen die Abofallen-Betreiber oft das Problem, dass es sich bei bei vielen der Betreiber um Unternehmen mit Sitz im Ausland – meist Briefkastenfirmen in der Rechtsform einer Limited (Ltd.) – handelt. Und auch Firmen mit Sitz im Inland gründen sich ständig um.
Die Anwältin ist dagegen eine natürliche Person, bei der schon allein die Zustellung der Klage deutlich leichter fällt. Zudem besteht die Hoffung auf einen Abschreckungseffekt für Kollegen der im konkreten Fall Beklagten, die den Abofallen-Betreibern entsprechende "Handlangerdienste" leisten.
05.09.2009, 22:29
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963
schnippewippe
Gastposter
AW: Sie möchten uns auf einen Fall aufmerksam machen?
Ich hoffe doch, dass sich da keiner verleiten lässt und mitmacht.
Hier könnt ihr nachlesen wie das mit der Seite geht. Verbraucherinfo
Also aufpassen wo ihr mitmacht.
Das seht ihr wenn ihr bei Google Wahlomat eingibt.
Katzhütte, 07.09.2009 23:14
Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt offensichtlich ein Ermittlungsverfahren gegen verantwortliche Personen im Zusammenhang Belleros/99downloads. Mehrere Opfer wurden angeschrieben und gebeten, einen beigefügten Fragebogen auszufüllen.
Der Brief im Wortlaut: In Rahmen der Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass Sie sich mit einer Beschwerde gegen Rechtsanwalt Sven S. an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg gewandt hatten. Die Kammer hatte Ihr Beschwerdeschreiben an die Staatsanwaltschaft Hamburg weitergeleitet. Nach Sachlage kommen Sie als mögliche/r Geschädigte/r und Zeugin/e in Betracht. Deshalb sollen Sie zu diesem Sachverhalt gem. 52/55text StPO zeugenschaftlich vernommen werden. Aus zeitlichen Gründen soll die Vernehmung jedoch mittels Fragebogen erfolgen.
17.11.2009, 22:09
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967
vanHelsing
Kammerjäger
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Beiträge: 2.252
AW: Sie möchten uns auf einen Fall aufmerksam machen?
Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen 99downloads.de der Belleros Media Ltd.
Zitat:
Staatsanwaltschaft Hamburg
6802 Js 11/09
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 [7450 Js 226/09]) gegen die Beschuldigten Rechtsanwalt S. Sch. und S. A. Sch. wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den unter der Firma Belleros Premium Media Limited über die Webseite www.99downloads.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:
Forderungen des S. Sch. gegen
a) die Commerzbank AG, Service Center Pfändungen Dresdner Bank, Koppenstraße 93, 10243 Berlin, aus dem Konto Nr. 200/ 09 383 128 00 bei der Dresdner Bank in Höhe von 63.900,73 € (Stand: 09.06.2009),
b) die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Marienplatz 9, 19053 Schwerin, aus dem Konto Nr. 171 000 9370 in Höhe von 733,50 € (Stand: 24.09.2009),
c) die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg eG, Amtsweg 4, 29439 Lüchow, aus dem Konto Nr. 170 2058 100 in Höhe von 21.302,91 € (Stand: 06.11.2009).
Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 2.232 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens 246.167,28 € beläuft.
Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 226/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.
Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf.
AW: Sie möchten uns auf einen Fall aufmerksam machen?
Vorsicht vor Weihnachtsgewinnspielen. Dahinter kann auch eine Abzocke stecken.
Ganz bestimmt eine Kostenfalle sind von der Firma Black Lotus Entertainment die Seiten
winwin48.com
win48.com
In kostenlosen Kleinanzeigen wird so geworben:
Zitat:
Ich verlose 2 Playstation 3, Blu Rays und weitere schöne Sachen, als Weinachtspromo für meine zukünftige Seite.
Von wegen Verlosung oder kostenlos. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht dann:
Zitat:
Die Teilnahme kostet den Kunden einmalig 39,99 Euro inkl. der Mehrwertsteuer
16.12.2009, 19:05
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969
vanHelsing
Kammerjäger
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Metropolis
Beiträge: 2.252
AW: Sie möchten uns auf einen Fall aufmerksam machen?
Das vorherige Posting zu win48.com habe ich mal in einen neuen Thread kopiert und die dazugehörenden Antworten angehängt.
Registered Agent Name & Address
F., P. A.
13916 BRAMBLE BUSH CT
ORLANDO FL 32832 US
Officer/Director Detail
Name & Address
Title DIR O., G.
CARL-BENZ-STRASSE 11
FRANKFURT AM MAIN GE 60314 GE
21.01.2010, 08:36
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972
Reni31
einmal ist keinmal
Registriert seit: 28.10.2009
Beiträge: 4
AW: Sie möchten uns auf einen Fall aufmerksam machen?
ink-tattoos.de gehört auch zur service & payment GmbH
Mir hatte die vbz BaWü angeraten diese Firma bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, mich würde mal interessieren ob jmd von euch so etwas schon gemacht hat und ob das dann mit Kosten für uns verbunden ist.
02.02.2010, 13:31
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973
Kuerasser
wohnt im Forum
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 236
AW: Sie möchten uns auf einen Fall aufmerksam machen?
Nun hats Vision Communication das Geschäftsmodell verhagelt.
Im privaten Fernsehen wurden Sexhotlines mit 4 Cent Minute beworben. Kurz eingeblendet konnte man (allerdings nur in Zeitlupe wahrnehmbar, hat Wiso vom ZDF ermittelt) für den Bruchteil von Sekunden einen Hinweis auf ein Abo sehen. Beworben wurde eine 069er Festnetznummer.
Die BNetzA hatte etliche dieser Nummern bereits abgeschaltet mit der Begründung, dass hier eine Umgehung der Vorschriften im TKG und Verschleierung des Mehrwertdienstes erfolge, da VC die Leistung in Form eines Abos in Rechnung stellt. (30 Tage pro Tag 1 Stunde für 72€)
Gegen die Abschaltung ging der Geschäftsführer R.Dean an und verlor nun beim OVG Münster.
Die Oberverwaltungsrichter gaben der Bundesnetzagentur recht und verlangen nun von VC, dass nur noch 0900er Nummern verwendet werden dürfen.
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