Sie möchten uns auf einen Fall aufmerksam machen?


Alt 01.01.2009, 13:47   # 841
immorb
Gastposter
 
Neues von der Polyphem Media Limited:
mein-programm.tv

Eine virtuelle Programmzeitschrift.
Auszug aus den ALB
Zitat:
mit einer Laufzeit von zwei Jahren zum Preis von monatlich EUR 9,90 inkl. Mehrwertsteuer ab, wobei der erste Monat der Mitgliedschaft nicht berechnet wird.
Selbstredend ist,das der Preis "nicht" auf der Startseite steht.

Und wer sich die ALB durchliest,dem fällt auf das es in den ALB um Datenversand geht.
Zitat:
Dem Kunden wird im Rahmen der jeweils vorhandenen technischen Möglichkeiten und Verfügbarkeiten die Nutzung des Datenversandsystems ermöglicht. Polyphem Media schuldet unter keinen Umständen den erfolgreichen Empfang oder die erfolgreiche Zustellung der Textnachrichten,
Nicht wundern,denn der Herr Stefan hat noch einige Angebote,und hat einfach die ALB der Seiten für das oben genannte Projekt übernommen.

simsen-ohne-ende.de
simsenohneende.com
simsenohneende.de

Auf den Startseiten fehlt jeglicher Hinweis auf Kosten.

f3f8797fsimsen

m.f.G.
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Alt 10.01.2009, 20:32   # 842
immorb
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Mieses Geschäft mit der Trauer
Die Verbraucherzentrale spricht von Täuschung: Ein ominöser Bundesanzeiger für Bestattungen will die Angehörigen von Verstorbenen ködern.

Zitat:
Als Gerd Hilbrich aus Rheinfelden (Name geändert) kurz vor Weihnachten starb, traf das seine Frau und die Familie schwer. Hilbrichs schalteten eine Todesanzeige. Noch am Tag der Veröffentlichung suchte ein Geschäftemacher aus Wildeshausen bei Oldenburg die zum Namen gehörige Adresse und schrieb der Witwe einen Brief: Eine Offerte, die auf den ersten Blick wie eine amtliche Rechnung aussieht. Für die Eintragung des Namens ihres Mannes auf einer Internetseite soll Carla Hilbrich 198 Euro bezahlen.
Quelle: badische-zeitung.de
Es spricht von selbst das sich auch auf der Internetseite; w w w .bafb.** kein Hinweis auf die Kosten befindet.
Upps, Es gibt den Hinweis...>> Impressum
Unter: Wie kam es zum (Bundesanzeiger für Bestattungen)
Zitat:
Für die Eintragung auf www.****.de berechnen wir Ihnen nur einmalig 198,00.- Euro.
Auch >> Rotglut berichtet über den Initiativnehmer.

m.f.G.
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Alt 10.01.2009, 20:57   # 843
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von Badische-Zeitung.de
Eine Offerte, die auf den ersten Blick wie eine amtliche Rechnung aussieht.
Neues Wettbewerbsrecht (UWG) am 30.12.2008 in Kraft getreten Tipps, Muster, Checklisten, News, Urteile fr Online-Hndler shopbetreiber-blog.de

Im neuen Wettbewerbsrecht (UWG) am 30.12.2008 in Kraft getreten,
sollten sich doch Verstöße finden lassen, z.B:
Zitat:
4. die unwahre Angabe, ein Unternehmer, eine von ihm vorgenommene geschäftliche Handlung oder eine Ware oder Dienstleistung sei von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden, oder die unwahre Angabe, den Bedingungen für die Bestätigung, Billigung oder Genehmigung werde entsprochen;

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Alt 18.01.2009, 00:26   # 844
immorb
Gastposter
 
Mega-Downloads.net hat Nachwuchs bekommen.

happy-load.com
(wurde mal kurz erwähnt)
Betreiber:
Load House FZE

Weit und breit kein Kostenhinweis.

Lustig, der Hinweis auf das Widerrufsrecht.
Zitat:
§ 4 Wiederrufsrecht

Der Kunde hat die Möglichkeit, seine beantragte Mitgliedschaft innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung zu wiederrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf ist zu richten an:
Ist es in bei denen nicht bekannt das dieser Satz:
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung abmahnfähig ist?
>> OLG Hamm Beschluss vom 15.03.2007 4 W 1/07
Besagt!
Zitat:
Angesichts der entscheidenden Bedeutung dieser Frist für den Verbraucher muss diese Information präzise sein. Dazu gehört aber vor allem, dass jeder Eindruck vermieden werden muss, dass bereits die vorvertragliche Information irgendwelche Fristen in Lauf setzen kann.
Quelle: it-recht-kanzlei.de
Interessant;die Partner!

1aa9f08happyload

m.f.G.
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Alt 19.01.2009, 11:42   # 845
schnippewippe
Gastposter
 
Habe heute bei mir eine E-mail von PLANET49 gefunden.
Ich bin ausgewählt, einen LCD-Fernseher von Sharp im Wert von 805,- Euro zu gewinnen!
An dem Fernseher befindet sich ein kleines Schild mit einen Preis von 4,99€

Was es damit auf sich hat sieht man erst ,wenn man bis zum Ende der Seite runter scrollt.

Zitat:
Jedes Quiz läuft eine Woche. Der Dienst kostet wöchentlich 4,99 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Der Dienst ist ein Abonnement und kann jederzeit im Login-Bereich oder über Kontakt gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, verlängert sich der Dienst um eine weitere Woche. Dies wird per SMS mitgeteilt.
Wer glaubt, dass er erst ein Abonnement hat wenn er eine Bestätigungsnachricht erhällt irrt sich.
In der AGB steht:
Zitat:
Der Spieler verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
Pro Woche ein Spiel Kosten 4,99€
da spiele ich doch lieber Lotto für das Geld.

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.1.2009 um 11:35:02-----

Hier habe ich noch einen Bericht über die Seite wo das Spiel gespielt werden kann gefunden.
PLanet49 GmbH und EuMedien GmbH
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Alt 19.01.2009, 12:45   # 846
Hanseatin
 
Benutzerbild von Hanseatin
 
Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 129
Hallo,

ich habe gerade Strafanzeige gegen Frank Babenhauserheide, Inh. u. a.
von 1000Gratisproben (R s web Services) sowie seiner Inkasso-Firma Collector-Management gestellt.

Also, [ EDIT ]! Nicht von Inkasso od. ähnlichen einschüchtern lassen.
Auch werde ich mich weiterhin an die Verbraucherzentrale wenden,warte
noch auf einen Rückruf!

Gruß
Hanseatin

* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten.
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Alt 19.01.2009, 12:48   # 847
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Habe heute bei mir eine E-mail von PLANET49 gefunden.
[...]
An dem Fernseher befindet sich ein kleines Schild mit einen Preis von 4,99€
[...]
Ist doch nichts Neues. Nur der Gewinn ist neu,der Rest,alle Jahre wieder>> //www.netzwelt.

Und auch hier wieder;Superratefüchse.

16052fe5planet

m.f.G.
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Alt 19.01.2009, 13:10   # 848
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Ist doch nichts Neues. Nur der Gewinn ist neu,der Rest,alle Jahre wieder>> //www.netzwelt.
m.f.G.
Na und ? Aber gut ! Wenn ich mich hier erst durch alle Seiten durchlesen muss, um zu sehen ob schon mal was über die Seite die ich einstellen will steht, stelle ich eben nichts mehr ein.
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Alt 19.01.2009, 13:24   # 849
Hanseatin
 
Benutzerbild von Hanseatin
 
Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 129
Na und ? Aber gut ! Wenn ich mich hier erst durch alle Seiten durchlesen muss, um zu sehen ob schon mal was über die Seite die ich einstellen will steht, stelle ich eben nichts mehr ein.

Nicht ärgern, seit nett zueinander! Manchmal hält doppelt besser!

(Auf dem Foto sieht es wirklich so aus, als wenn man für den Fernseher
"nur" 4,99 Euro pro Woche zahlen müsse!)
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Alt 19.01.2009, 13:27   # 850
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
[..]
Wenn ich mich hier erst durch alle Seiten durchlesen muss, um zu sehen ob schon mal was über die Seite die ich einstellen will steht, stelle ich eben nichts mehr ein.
OGott.
Hätte ich gewusst das sie jetzt einen auf beleidigte Leberwurscht machen,dann hätte ich mir das Posting erspart.

Aber,Sie müssen nicht alle Seiten durchlesen,nur mal 1.) die Suche betätigen.Planet49 ist schon lange ein Thema.>> Suchergebnis bei Netzwelt
Oder,2.)sich daran erinnern was man vor ein paar Wochen selbst geschrieben hat.>> Initiative-Deutschland.net Posting #4

Ps.
Das ich darauf hingewiesen habe das Plant49 ein altes Thema ist,soll nicht heissen das man vor denen nicht mehr warnen soll.

m.f.G.
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Alt 19.01.2009, 15:21   # 851
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von Hanseatin Beitrag anzeigen
ich habe gerade Strafanzeige gegen Frank B., Inh. u. a. von 1000Gratisproben (R s web Services) sowie seiner Inkasso-Firma Collector-Management gestellt.
Der genannte treibt jetzt bereits über vier Jahre sein Unwesen an diversen Fronten mit diversen Strohmännern und -frauen; sämtliche Ermittlungen versandeten offenbar irgendwann. Er hat wohl "Beziehungen" zu allerhöchsten Stellen
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Alt 23.01.2009, 18:14   # 852
coolboyNRW
 
Benutzerbild von coolboyNRW
 
Registriert seit: 01.05.2006
Ort: westl. Ruhrgebiet
Beiträge: 93
Geile Idee... mit setzen des Häkchens hat der User die AGB´s gelesen UND (!) verzichtet auf das gesetzliche Kündigungsrecht.
Zitat aus den AGB´s:

9.1. Der Vertrag kann während seiner Mindestlaufzeit (wie immer 2 Jahre)(Ziffer 5.2.) nicht ordentlich gekündigt werden.
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Alt 23.01.2009, 18:24   # 853
Hanseatin
 
Benutzerbild von Hanseatin
 
Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 129
Hallo,

muß morgen diesbezüglich auch zur Polizei, die Kripo hat angerufen.
Daraufhin habe ich nochmal gegoogelt und herausgefunden, daß es an-
scheinend bereits eine ganz neue Abteilung für Internetbetrug gibt und
deshalb sogar extra Beamten eingestellt wurden. Es scheint auch nicht
die erste, sondern eher die x-tausendste Anzeige zu sein.

Noch ein Tipp: Wer kann, eidestattliche Erklärung abgeben, daß man nicht
zahlen kann und am Monatsende die Konten leerräumen, so daß es auch
nichts zu pfänden gibt!

Gruß
Hanseatin
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Alt 23.01.2009, 18:43   # 854
coolboyNRW
 
Benutzerbild von coolboyNRW
 
Registriert seit: 01.05.2006
Ort: westl. Ruhrgebiet
Beiträge: 93
Skype hat auch schon reagiert.
Sorry, falls das kein neuer "Fall" ist.

siehe Hier: Konsumentenschützer warnen vor Skype-Abzocke - pressetext.austria
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Alt 29.01.2009, 16:23   # 855
immorb
Gastposter
 
99Downloads.de
Hier möchte jemand auf den Opendownload-Zug aufspringen.

Zitat:
Bei uns finden Sie die 99 beliebtesten und aktuellsten Downloads gängiger Internet Free- und Software.
Verschwiegen,oder besser etwas "unauffällig":

b9ed80ffdownload

Wer z.B. nach dem VLC-Player sucht, der kann dieses Ergebnis bekommen.
d943478google
Software-Ziehen.de/VLCplayer,eine Brückenseite zu 99Download.**

Betreiber der Seite eine
Belleros Premium Media Limited
22459 Hamburg
Sperberhorst *a
Geschäftsführerin: Stephanie S.

m.f.G.
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Alt 30.01.2009, 21:59   # 856
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Computerbetrug.de berichtet heute von betrügerischen Manipulationen, die eine "Firma" ontheRoad Networx durchführt.

Hier der Bericht von Antispam und Computerbetrug::
Zitat:
Software-Stream.de: Gefälschter Firefox manipuliert Computer
Internetnutzer aufgepasst: Über die Seite Software-Stream.de wird aktuell eine manipulierte Version des Mozilla Firefox verbreitet. Wer sich den Browser installiert, kann plötzlich Dutzende Verbraucherseiten nicht mehr besuchen. Auch andere Programme dort sind entsprechend präpariert. Der Grund: Verbraucher, denen auf Software-Stream.de ein vermeintlicher Vertrag untergeschoben wird, sollen offenbar daran gehindert werden, Hilfe im Netz zu suchen.

Der Mozilla Firefox ist vor allem wegen seiner hohen Sicherheit beliebt. Der kostenlose Browser darf von jedermann unters Volk gebracht werden. Genau das geschieht seit einigen Tagen auch auf der Seite Software-Stream.de. Doch wer sich dort das prominent angepriesene Programm herunterlädt, bekommt ein Problem. Denn diese Version des Firefox ist nicht das Original, sondern ein Trojaner.

Im Gegensatz zum echten Mozilla Firefox werden bei dieser manipulierten Form des Browsers bei der Installation persönliche Daten wie Name, Adresse und Mailadresse abgefragt:
anmelden

Doch die Dreistigkeit geht noch weiter. Wenn man den angeblichen Firefox installiert, spielt das Programm heimlich eine manipulierte hosts-Datei auf den Computer des Opfers. Die hosts-Datei ist eine System-Datei, auf der die Adressen besonders wichtiger Internetserver gespeichert werden. Bei der Internetnutzung prüft der Computer kurz in der hosts-Datei, unter welche Adresse die gesuchte Seite zu finden ist - er "löst den Namen auf", so der Fachbegriff.
Rund 100 Internetadressen blockiert

Im Fall des manipulierten Firefox von Software-Stream.de wird diese Funktion allerdings missbraucht. Denn statt das Surfen zu erleichtern, blockiert das manipulierte Programm über die hosts-Datei rund 100 Internetadressen, die der betroffene Nutzer fortan nicht mehr besuchen kann.

Bei diesen ausgesperrten Seiten handelt es sich in vielen Fällen um Webseiten, auf denen Verbraucher und abgezockte Internetsurfer Tipps und Hilfe bekommen.

Die Liste der gesperrten Verbraucherschutz-Seiten reicht von Antispam.de und Computerbetrug.de über frag-einen-Anwalt.de, abzocknews.de, gutefrage.net, forum.boocompany.com, und infopirat.com bis hin zu nicht-abzocken.eu.
hosts

Ausschnitt der manipulierten hosts-Datei

Der Grund für diese technische Manipulation scheint offensichtlich. Seit mehreren Jahren schon werden Verbraucher im Internet mit untergeschobenen Verträgen abgezockt - und finden Hilfe auf Seiten wie Computerbetrug.de, Antispam.de oder Hintergrundinformationen bei abzocknews.de. Wenn sie die hilfreichen Verbraucherschutzseiten nicht besuchen können, bleiben sie allein mit ihren Problemen - und sind von dubiosen Geschäftsmachern vermutlich einfacher unter Druck zu setzen.

Nicht auszuschließen, dass auch die Betreiber von Software-Stream.de genau auf diesen Effekt setzen. Immerhin werben sie derzeit in diversen Foren und Blogs ganz offensiv für „ihren“ Firefox - natürlich ohne zu erwähnen, dass bei der Installation Kosten entstehen sollen und der Computer heimlich manipuliert wird.

Der Mozilla Firefox ist nicht einmal das einzige manipulierte Programm, das über Software-Stream.de verbreitet wird. So sperren auch das Brennprogramm Nero und Adobe Flash, die auf der Seite zum Download angeboten werden, die verschiedenen Verbraucherschutz-Seiten aus. Wieviele der Programme auf Software-Stream.de noch die Computer argloser Nutzer entsprechend manipulieren, ist unklar. Die Prüfungen dauern derzeit noch an.
Betroffene prüfen rechtliche Schritte

Die betroffenen Info-Seiten wurden von den Verbraucherschützern über den Vorgang informiert. In mehreren Fällen werden aktuell zivil- und strafrechtliche Schritte geprüft. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde eingeschaltet. Den Experten wurden Protokolle und gesicherte Beweise übermittelt.

Betrieben wird die Seite Software-Stream.de von einer gewissen "ontheRoad Networx" in Rostock. Hierbei handelt es sich jedoch offenbar nur um ein neues Tarnmäntelchen für einen bereits hinlänglich in der Szene bekannten Jungunternehmer.

Opfer, die auf der Seite Software-stream.de etwas heruntergeladen und installiert haben, werden möglicherweise in Kürze Rechnungen bzw. Mahnungen bekommen, vielleicht auch von einem Inkassobüro oder Anwalt.
Der Rat: Nicht bezahlen

Der Rat von Antispam.de und computerbetrug.de: Zahlen Sie nicht, ignorieren Sie die Mahnungen. Mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten und anhand des kleingedruckten Preishinweises während des Installationsvorgangs kommt nach unserer Auffassung kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande.

Gemeinsame Presseveröffentlichung von Antispam.de und Computerbetrug.de

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Alt 30.01.2009, 22:48   # 857
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
[...] berichtet heute von betrügerischen Manipulationen, die eine "Firma" ontheRoad Networx durchführt.
[..]
Greift da nicht § 303b Computersabotage

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass e:
[..]
2.
Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
[...]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>> gesetze-im-internet.de

Man muss nicht erwähnen das man einen kostenplichtigen Vertrag eingeht.

88356ba4abzocke

Wegen der Informationspflicht und weil der Betreiber vermutlich etwas böses vor hat,interessiert mich das Copyright oder Urheberrecht nicht.
Darum,es ist Weekend,die AGB.
Code:
I. Verknüpfte Links und Inhalte Dritter
a) Der Unternehmer ist als Inhaltsanbieter nach § 8 TelediensteG für die zur Nutzung bereitgehaltenen eigenen Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Soweit durch Querverweise ("Links") auf von anderen Anbietern bereitgehaltene Angebote verwiesen wird, weist der Unternehmer darauf hin, dass eine Inhaltskontrolle nur beschränkt und nur zum Zeitpunkt des erstmaligen Setzen eines Links erfolgt. Er hat sich bei erstmaliger Verknüpfung im Rahmen seiner zumutbaren Kenntnisse und Möglichkeiten davon versichert, dass durch die Verweisung keine zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Er überprüft aber die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Wenn er feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird er den Verweis auf dieses Angebot aufheben. Der Unternehmer erklärt ausdrücklich, dass er keinen Einfluss auf die Inhalte der Seiten sowie auf die Einhaltung der maßgeblichen Rechtsvorschriften dieser dritten Anbieter hat. Er distanziert sich daher ausdrücklich von den dort dargestellten Inhalten und übernimmt dafür keine Verantwortung.

b) Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich als "Drittdienste" gekennzeichnete Dienstleistungen, die nicht von software-stream.de selbst sondern von einem Dritten angeboten werden, auch wenn dies unentgeltlich geschieht und/oder für deren Nutzung eine Registrierung bei software-stream.de erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die von dem Dritten eingestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Garantie
Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für durch die Dienstleistung am Rechner des Verbrauchern auftretende eventuelle Schäden, die der Dienstleister oder eine Person, für die er einzustehen hat, leicht fahrlässig verschuldet hat.

Der Dienstleister gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Dienstleistungen von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Dienstleisters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

III. Zustandekommen des Vertrages
a) Die Anmeldung des Kunden erfolgt online über das vom Anbieter (oder einem seiner Vertragspartner) zum Abruf bzw. Download bereitgestellte Online-Vertragsformular ("Anmeldemaske"). Die Übermittlung der Daten des Kunden erfolgt über eine sichere Verbindung.

b) Mit Absenden der E-Mail-Adresse gibt der Kunde sein Vertragsanbot ab. Der Zugang zum Angebot und die Nutzung der im Mitgliederbereich zur Verfügung stehenden Dienste einschließlich Abruf der (zur Online-Wiedergabe) verfügbaren Medien erfolgen durch eine Kombination aus seiner E-Mail Adresse und einem Passwort. Der Kunde erhält nach erfolgreicher Anmeldung eine Bestätigungsmail mit diesen Daten, zusätzlichen Informationen sowie gesetzlich vorgeschriebene Hinweise. Außerdem wird dem Kunden (in der Regel binnen weniger Sekunden) nach dem Absenden des Formulars der Erfolg (bzw. die Ablehnung) seiner Anmeldung unmittelbar am Bildschirm angezeigt. Mit Anzeige der erfolgreichen Registrierung (als neues Mitglied) und Erhalt der Bestätigungsmail hat der Anbieter den Vertrag angenommen.

* Vorsätzliche Falschangaben bei Anmeldung sowie unberechtigte Nutzung des Angebots werden straf- und zivilrechtlich verfolgt!

c) Für einen Vertragsschluss gelten ausschließlich diese "Geschäftsbedingungen". Andere Regelungen müssen in schriftlicher Form von dem Betreiber bestätigt werden.

IV. Vertragsleistungen
a) Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Zurverfügungstellung des Zugangs zu den dargebotenen Inhalten auf der Internetseite software-stream.de, insbesondere in dem auf der Startseite beworbenen oder dort verlinkten Umfang ("Dienstleistung"). Ergänzend gilt die Leistungsbeschreibung des Dienstleisters.

b) Durch den Vertrag wird der Dienstleister verpflichtet, dem Verbrauchern den Zugang zu den übergeordneten Abssatz genannten Inhalten zu gewähren.

c) Der Verbraucher wird durch den Vertrag verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt gem. (siehe V.) für die Zurverfügungstellung des Zugangs zu den in Abs. 1 genannten Inhalten zu entrichten.

V. Informationen zu Vergütung und Zahlungsverpflichtung
a) Das Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung beträgt einmalig 34.95 Euro inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe

b) Das vertraglich geschuldete Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung wird dem Verbrauchern im Voraus in Rechnung gestellt.

c) Der Rechnungsbetrag muss spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben worden sein. Bei schuldhafter Verzögerung ist der Dienstleister berechtigt, den durch den Verzug verursachten Schaden vom Verbrauchern ersetzt zu verlangen.

d) Preise auf der Rechnung sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, stets Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

VI. Zahlungsverzug / Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
a) Kommt der Verbraucher in Zahlungsverzug, ist der Dienstleister berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, bis der Verbraucher die vertraglich vereinbarten Entgelte gezahlt hat. Das Recht des Dienstleisters zur Geltendmachung von Schadensersatz und das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

b) Bei Verzug kann die onTheRoad Networx, gegenüber dem Verbraucher, die entstandenen Mahn- und Auslagegebühren erheben.

c) Forderungen, die über der Verzugsnorm liegen, werden an ein Inkassobüro übergeben. Die entstandenen Mahn- und Auslagegebühren werden gegenüber dem Verbraucher erhoben.

VII. Pflichten des Verbrauchers
a) Im Rahmen der Anmeldung (siehe III.) hat der Verbraucher alle vertragsrelevanten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderungen sind dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen.

b) Der Verbraucher ist verpflichtet, die ihm vom Anbieter mitgeteilten persönlichen Zugangsdaten (insbesondere Login-Kennungen und/oder Passwörter) vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Verbraucher für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er den Dienstleister schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat. Vorgenanntes gilt nicht, sofern der Zugriff oder Missbrauch ohne Verschulden des Verbraucher erfolgt sind.

c) Der Nutzer versichert mit der Teilnahme, dass er keine geschäftlichen Absichten verfolgt und die ihm anvertrauten Daten Dritter nicht zu kommerziellen oder Werbezwecken verwendet.

VIII. Haftungsausschluss
a) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Dienstleister lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Dienstleister, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen berühen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch den Dienstleister, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

b) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.

IX. Kündigung
a) Die ordentliche Kündigung für den Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestvertragslaufzeit oder eines späteren Zeitpunkts bleibt unberührt. Kündigungen zu einem Zeitpunkt während der Mindestvertragslaufzeit werden als Kündigungen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit behandelt.

b) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere in den Fällen des schuldhaften Verstoßes gegen die in (siehe IV.) geregelten Pflichten vor. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der in (siehe IV.) geregelten Pflichten ist vor der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung auszusprechen.

X. Änderung der AGB
Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Betreiber wird den Nutzer in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist sowie die Bedeutung seines Schweigens noch einmal ausdrücklich aufklären.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
m.f.G.
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Alt 02.02.2009, 20:34   # 858
Scofield
 
Registriert seit: 20.02.2008
Beiträge: 124
Endlich!

ZDF.de - Teuer angeklickt: Abo-Abzocken 2009

Zitat:
[...]

Wie reagieren?

Aller Erfahrung nach reagieren die Anbieter auf die Musterbriefe der Verbraucherschützer inhaltlich überhaupt nicht. Die verweisen in ihren Schreiben auf Rechtstatbestände, die nicht auf den Fall zutreffen, oder hantieren wahllos mit juristischen Fachbegriffen. Von diesen muss sich kein Verbraucher abschrecken lassen. [...]

Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren. Eine kurze Internetrecherche wird meist belegen, dass man nicht alleine ist. [...]

Wichtig ist nur, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, fristgemäß Widerspruch einzulegen - ansonsten wird die Forderung anerkannt. Ein Mahnbescheid ergeht vom Gericht aus ohne Prüfung, ob die Forderung zu Recht besteht, ist also kein Beweis, dass die Abo-Fallen legal sind. Wer allerdings den Widerspruch versäumt, der riskiert, dass die Forderung gerichtlich eingetrieben werden kann.

[...]

  Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2009, 21:00   # 859
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Markus Saller eben in WISO:
"Mahnungen abheften egal von wem sie kommen und nichts tun bis der gerichtliche Mahnbescheid kommt."
Moderator." Und wenn der kommt?"
Markus Saller: "auf den warte ich seit zweieinhalb Jahren vergeblich"
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Alt 03.02.2009, 18:25   # 860
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
heise online - 03.02.09 - OLG Frankfurt: Abofallen-Betreiber täuschen Verbraucher vorsätzlich
Zitat:
OLG Frankfurt: Abofallen-Betreiber täuschen Verbraucher vorsätzlich

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sieht in mehreren Abofallen-Seiten eine "arglistige Täuschung" im Sinne des BGB (Paragraf 123, Abs. 1). Die Richter verurteilten einen Betreiber solcher Nepp-Seiten in zwei Fällen unter anderem zur Unterlassung sowie zur Auskunft über die bislang erzielten Einnahmen

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Antwort


Alt 12.02.2012, 13:11 # --
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