Sie möchten uns auf einen Fall aufmerksam machen?


Alt 22.04.2006, 15:29   # 21
starlight
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ich würde diese eidesstattliche versicherung nicht unterschreiben ...die haben kein recht dazu ..
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Alt 23.04.2006, 14:18   # 22
kein benutzername
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hallo, ich habe mal so ne allgemeine frage. nachdem nun diese *******firma durchsucht worden war etc. warume erhalte ich noch immer solche netten briefe von proby.de? habe gedacht die sind jetzt ruhig. glaube das ganze hat doch nichts gebracht. falls hier jemand ne antwort drauf hat, bitte meldet mich bei mir unter andrea_waldis(at)hotmail.com

danke seeeehr
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Alt 23.04.2006, 14:51   # 23
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Zitat:
Zitat von kein benutzername
hallo, ich habe mal so ne allgemeine frage. nachdem nun diese *******firma durchsucht worden war etc. warume erhalte ich noch immer solche netten briefe von proby.de? habe gedacht die sind jetzt ruhig. glaube das ganze hat doch nichts gebracht. falls hier jemand ne antwort drauf hat, bitte meldet mich bei mir unter andrea_waldis(at)hotmail.com

danke seeeehr
Du verwechselts wohl etwas. Durchsucht worden ist NewAdMedia (PROBINO). Proby ist wieder eine andere Fakultät und belästigt nun, ca. 9 Monate nach Rechnungsstellung, wieder mit Drohungen.

Proby gehört wie Probenbutler und Oxeo zur P******-Connection aus Homburg/Saar und Zweibrücken (S.S. (graue Eminenz) und P.K. ("Geschäftsführer" auf dem Papier) !

Also nicht verwechseln !
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Alt 24.04.2006, 21:00   # 24
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
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So eben kam ein Beitrag bei wiso, über starquiz24

-------------------------------------------------------------------------

*Zitat*

nachdem man die kontonummer eingegeben hat, wird es unmöglich die fragen richtig zu beantworten [...]

diese leute der Internetabzocke sind ein zusammenschluss von ca.15-20 leute, die sich wahrscheinlich schon aus der schule kennen, wenns zu gefährlich wird...wechselt der anbieter...der umsatz in dieser branche wird auf 100 Mio. euro geschätzt

und wens noch interessiert...da gibt es ein Buch "die internet-mafia"-ein insider packt aus
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Alt 26.04.2006, 01:32   # 25
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hallo -

ich hab wohl das selbe problem wie viele andere auch und weiss nicht was ich jetzt machen soll.
ich habe mich vor mehreren monaten (jahr 2005noch) bei smsfever.tv angemeldet - und das gleich 3mal ... allerdings immer unter anderen datenangeben und email-adressen, aber über die ip meines pc's. auf jeden fall haben die mir schon mit mahnung und anwälte und so gedroht aber darauf habe ich nie geantwortet. jetzt habe ich erfahren das sie meine ip adresse bei meinem telefonbetreiber anfordern könnten ...

ist das wahr - dürfen die meine ip anfordern?was kann ich machen?komm ich da überhaupt noch irgenwie raus?

bitte schnell um hilfe !!! ka was ich jetzt machen !!!

vielen danke für die leute die mir helfen !!!!!!!!!!
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Alt 26.04.2006, 11:01   # 26
Hitchens
 
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Zitat:
Zitat von Mausi59
Hallo,was hast du geschrieben ,das die dich da rausgelassen haben?Bitte um antwort.
Habe angeblich am 18.01.2006 mich bei simsen de angemeldt und nun die böse Überraschung heute bekam ich post von 91,90E.Mit Drohung vom Inkassodienst.Was soll Ich ,habe diese Seite heute zum 1Mal besucht,am Telefon wurde mir mitgeteilt ,die wollen mir per E-mail eine Eidesstaatliche Versicherung zuschicken,die ich unterschreiben soll,bitte helft mir.Mfg.mausi
Hallo
Auf keinen fall Unteschreiben.Man kann die auch nicht anrufen.Hab es versucht. Habe aber dann einen erreicht und bekamm nur böde komentare.
Die schicken die Eidesstaatliche nochmals per E-Mail.Aber nicht drauf Antworten.Am besten direkt Strafanzeige stellen.Denn wenn du das machst dürfen die dir erstamal keine Mahnung mehr schicken.
Nimm alles mit zur Polizei aber gebe nur die Kopie ab und wenn du dann die Anzeige gemacht hast schickst du die Anzeige (nur Kopie) an die Inkasso.
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Alt 28.04.2006, 23:14   # 27
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HI@ all,
ich habe mich auch bei simsen.de angemeldet aber nach 2tagen sofort gekündigt. nur habe ich nie eine bestätigung erhalten. die erste email mit mahnung kam und ich habe die als spam angeclickt!
nun habe ich heute vin einem inkasso unternehmen eine mahnung drohung bekommen über 137€!
nun meine frage: was soll ich machen?
ich danke euch vorab vielen dank!

gruss christian
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Alt 28.04.2006, 23:24   # 28
Mucho
 
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Zitat:
Zitat von Unregistriert
HI@ all,
ich habe mich auch bei simsen.de angemeldet aber nach 2tagen sofort gekündigt.
Meinst du 2 Tage nach der Rechnung oder 2 Tage nach dem Anmelden?
Und hast du die entsprechenden Mails (deine Kündigungsmail) gespeichert?
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Alt 28.04.2006, 23:29   # 29
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hi
also 2tage nach anmeldung habe ich gekündigt weil mich ein kollege aufmerksam gemacht hat dat es geld kostet! nein leide rnich wie gesagt nachdem ich da geschriben habe für meine kündigung kam eine mahung und ich habe alles gelöscht und diese seite als spam angeclickt! es kam auch 2monate lang nix nur heute aufeinmal diese schrieb vom inkasso büro!
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Alt 28.04.2006, 23:30   # 30
Mucho
 
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Hmm, das ist natürlich total ärgerlich. Guck doch nochmal in deinem freemailserver. Teilweise werden da gelöschte mails noch recht lange aufbewahrt. Ansonsten wäre das wirklich ärgerlich.
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Alt 28.04.2006, 23:32   # 31
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ja dass is sogar grosse kacke! nein is nix drin in dem papier korb.
was nun? abwarten oder löhnen!

gruss christian
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Alt 28.04.2006, 23:35   # 32
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Abwarten und Tee trinken. Hilfsweise Widerruf schicken und auf die Kündigung verweisen. Ich an deiner Stelle würde jetzt denen auch ned unbedingt aufbinden, dass du die Kündigungsmail ned mehr hast. Aber ich bin ja auch ein kleiner fieser Schelm. Daher würde ich nicht dir das keinesfalls niemals nicht direkt nicht raten. *zwinker, zwinker*
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Alt 28.04.2006, 23:39   # 33
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ja ich sag nix dat ich nix mehr von den mails habe. ich schreibe dann noch mal dat ich bereits innerhalb der 2wochen gekündigt habe! mal gucken was kommt am 5.5 laüft ja die frist vom inkasso ab. ich melde mich dann mal wieder und sag euch was als nächstes kommt. ich danke dir für die hilfe

gruss christian
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Alt 29.04.2006, 00:09   # 34
Mucho
 
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Nichts zu danken, immer wider gerne.
Aber nur fürs Protokoll: Das mit dem Verschweigen der Löschung war lediglich das, was ich machen würde. War kein Aufruf, dass du das nachmachst, gelle? :wink:
Wäre ja auch zu unpassend, wenn einMod dir sowas rät.
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Alt 30.04.2006, 07:52   # 35
27Jo04
Gastposter
 
Eumedien/ EuCeVa/ und noch viele andere Namen - wie weiter?

Offensichtlich geht man bei dieser Firma in die nächste Runde; bitte was ist bei folgendem Sachverhalt zu tun?

Mit besagter Firma hatte ich auch Kontakt, allerdings ohne Herausgabe der Bankdaten, ansonsten das übliche Prozedere: Tel-Anruf. Newsletter, usw. Mitte letzter Woche schrieb ich in einem Forum einen Beitrag über das bisher bekannte Geschäftsverhalten dieser Firma, so sachlich wie möglich, mit Verweis auf die zwei threads im Verbraucherschutzforum zu Eumedien/ EuCeVa, auf die beiden Pressemitteilungen, sowie etliche weitere Artikel u.a. bei 123.recht, samt Hinweis, daß alles zusammen keine Rechtsberatung sei, auch nicht bei den angegebenen Links, sondern daß es sich ausschließlich um Hinweise auf die Geschäftspraktiken dieser Firma handele und wie man am schnellsten mit Hilfe der Links darauf reagiere.
Keine 2 Stunden, nachdem der Artikel lesbar war, registrierte sich eine Userin , aus deren Profil ersichtlich wurde, daß es sich um die Frau eines Düsseldorfer Anwalts handelte, "zufälligerweise" auch der, den Eumdien angibt. Am frühen Abend informierte mich der Forenbetreiber, daß ihm eben dieses Anwaltsbüro unter Androhung einer hohen Geldstrafe mitgeteilt habe, der Artikel habe zu verschwinden, sinngemäß lief es auf "Rufschädigung" dieser Firma hinaus, zur gleichen Zeit wurde der Inhaber eines Paid-4-Dienstes ebenfalls mit einem wunderlichen Schreiben konfrontiert.
Am 27.04. erhielt ich zum wiederholten Mal trotz Abmeldung einen "Newsletter" der Firma E., wiederum funktionierte der Abmeldelink nicht, dies detailliert per screenshot dokumentiert - die an die Absenderadr."Noreply" gesandte Rückmail kam keine 2 Minuten später retour, mailadr und server unbekannt; die daraufhin an den Anwalt gesandte mail mit screenshots zur Abmeldung vom Newsletter und Verweis auf §823ff. liest sich so:
Zitat:
wir haben uns Ihre Mail angesehen und den Sachverhalt (versucht) nachzuvollziehen. Dazu haben wir selbst den Newsletter zugesandt bekommen.Der Abmelde-Link funktionierte ohne weiteres. Selbstverständlich ist es aber
möglich, dass der Server einmal nicht oder nicht schnell genug reagiert hat.
Jeder Abmelde-Wunsch wird von unserer Mandantin, die übrigens EuMedien GmbH heisst, berücksichtigt.

Der Versuch, eine Mail an "noreply ät euceva.com" KONNTE nicht funktionieren.
Wie bei fast allen Newslettern sind Antworten gerade nicht möglich, da das
Mail-Aufkommen schlichtweg zu groß ist und "Einbahnstraßen" eingerichteten
werden müssen. "Noreply" bedeutet "KeineAntworten". Ich gebe zu, dass ein
deutscher Begriff leichter verständlich wäre. Hier haben Sie sich daher über
einen Umstand geärgert, der technisch nicht anders laufen kann. Viele andere
Newsletter-Versender werden Ihnen das bestätigen.

Selbstverständlich sind Sie aber ab sofort für weitere Newsletter gesperrt.

Den Hinweis auf die Strafanzeige haben wir nicht recht verstanden. Welche
Strafnorm könnte denn hier verletzt sein? § 823 BGB ist eine Regelung im
Zivilrecht. Wir regen daher an, dass Sie ggf. nach weiteren Informationen
Ihre Maßnahmen nochmals überdenken und Ihren Kenntnisstand auch den
Polizeibehörden mitteilen. Die Strafanzeige ist völlig ohne Substanz; wir
würden aber nur ungern für unsere Mandantin wg. falscher Verdächtigung tätig
werden müssen.


Schöne Grüße aus Düsseldorf
(falls notwendig, auch per screenshot)

Erhebliche Zweifel daß es sich tatsächlich um ein anwaltliches Schreiben handeln soll, das sich solcher Mittel wie indirekte Anspielungen auf den Geisteszustand, indirekte Drohungen und etwas seltsamer Aussagen zu Newslettern bedient, scheinen mir hier mehr als angebracht, zumal sämtliche mir bekannten Newsletter prinzipiell eine funktionierende Absenderadr. angeben und zumindest nach dem Klick des Abmeldebuttons eine Bestätigung der Abmeldung zu lesen ist; dementsprechend auch meine Antwort:
Zitat:
1. Die anhängigen Verfahren gegen Ihre Mandantin sind inzwischen im Netz hinlänglichst bekannt und wurden mir soeben erneut von der Verbraucherberatung Brandenburg telefonisch bestätigt, wobei Sie sicherlich in der Lage sein werden, zu erklären, mit welcher Begründung/ Berechtigung die Verbraucherzentrale mit Presseerklärung vom 25.01.2006 und insbesondere vom 02.02.2006 wohl so eindringlich vor dem Geschäftsverhalten Ihrer Mandantin warnt.
http://www.verbraucherzentrale-berl...1&articleid=428
http://www.verbraucherzentrale-berl...p?articleid=435

Ihrer eigenen Argumentation zufolge würde demnach diese Verbraucherschutzorganisation seit mehr als 3 Monaten ungestraft! und absichtlich Millionen Verbraucher bewußt falsch informieren, während andererseits bei den bereits bekannten 3 anhängigen Verfahren die entsprechenden Staatsanwaltschaften ein sehr merkwürdiges Rechtsverständnis hinsichtlich der Positionen, wer Kläger und wer Beklagte sei, hätten. Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Sendung BIZZ am 25.04.2006, 0.00 Uhr, in der Ihrer Mandantin das Faß ohne Boden überreicht wurde.

2. Desweiteren war im ersten Anschreiben an Sie nicht die Rede von einem einmaligen nicht zu bewerkstelligenden Abmeldeversuch, sondern von zwei verschiedenen Versuchen an zwei verschiedenen Tagen, so daß sehr wohl erst recht besagte §823ff.BGB i.V.m. §1004 BGB Anwendung findet, da ein einmaliges technisches Versagen an- und hingenommen werden kann, ein mehrmals aufeinanderfolgendes Versagen allerdings berechtigterweise erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Funktionstüchtigkeit des Servers entstehen läßt. Mit rechtskräftigem Urteil vom 14.04.2005, Aktenzeichen: 1 U 143/04, hat das OLG Bamberg dahingehend entschieden, daß bereits bei einmaligem Vorkommen die Löschung aller personenbezogenen Daten seitens des Absenders dieser unerwünschten Werbung vorzunehmen ist, die email-Adresse ist explizit per eigenständigem Filter zu sperren, sehr ausführlich und einleuchtend von Hrn. RA Bahr erläutert:

http://www.dr-bahr.com/news_det_20050813134521.html
unter Bezugnahme auf: http://www.verbraucher-gegen-spam.d...9e35/cat21.html

Von diesem Recht mache ich hiermit ausdrücklichst Gebrauch, sämtliche Daten, soweit überhaupt vorhanden, sind umgehend zu löschen, die von Ihrer Mandantin verwendete mail-adr. ist umgehend zu sperren.

3. Ihre Ausführungen bezgl. des Verständnisses der Absenderadresse lassen stilistisch und somit in Ihrer Grundaussage jegliche anwaltliche Neutralität vermissen, noch weniger hinnehmbar ist Ihre im letzten Satz Ihres Antwortschreibens enthaltene Drohung. Über das weitere Vorgehen wird daher am Dienstag nächster Woche sehr eingehend mit meinem Anwalt, Hrn. RA....., zu sprechen sein, an den Sie bitte auch eventuelle Antwortschreiben Ihrerseits richten.

Mit freundlichen Grüßen
Die Kommunikation zwischen eben besagter Anwaltskanzlei und ihrer Mandantin scheint allerdings nicht wirklich zu funktionieren, denn soeben fand sich in meinem Postfach wiederum ein Newsletter der Firma Eumedien, datiert vom 29.04, 1Uhr 50, damit ergeben sich folgende Fragen:

1. Ist hier nicht eindeutig das Recht auf Presse-/ Meinungsfreiheit verletzt durch den Druck auf den Forenbetreiber und die Anspielung auf ein Verfahren gegen mich, sowie ein reichlich dubioses Fax an den Paid-4-Betreiber, seltsamerweise mit gravierenden formalen und inhaltlichen Fehlern versehen, im Prinzip aber ebenfalls Redeverbot? Es kann wohl kaum ein Straftatbestand sein, auf nachweisbare und bereits im TV ausgestrahlte Fakten hinzuweisen, umgekehrt würde es eher gelten, nämlich das Wissen und die Beweise zu verschweigen.

2. Von einem Anwalt, der lt. dieser Seite Spezialist für online-Recht ist, erwarte ich stilsichere und inhaltlich tragfähigere Argumente als das von ihm gezeigte; der Quelltext der mail verwies zwar auf "anwalt ät aufrecht.de", der Inhalt ließ - wie oben zu lesen - beachtlich zu wünschen übrig. Wie läßt sich dagegen effektiv vorgehen?

3. Nach neuerlicher Zusendung dieses Newsletters müßte man die Firma außer allem übrigen gem. §§ 3 , 7 Abs. 1, 2 Nr. 3 und 4, Abs. 3 UWG abmahnen können, zusätzlich zu §823ff und 1004.Wie ist das zu bewerkstelligen?

4. Der Bekannte, der den pad-4-Dienst betreibt, erhielt von eben diesem Anwalt ein Fax, in dem ihm wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wird, im Prinzip vergleichende Werbung mit Rufschädigung der Mandantin dieses Anwalts, sinnigerweise geht wortwörtlich genau das Gegenteil aus den deutlich sichtbaren AGB der Seite meines Bekannten hervor - auch das nicht unbedingt ein Indiz für gründliche Prüfung, von einem Anwalt für online-Recht am allerwenigsten.

5. Soweit ich das bisher recherchieren konnte, ist besagte Firma mit bekanntem Impressum mittlerweile unter folgenden Namen im Netz vertreten: seit dem 28.02. 06 wieder mit "produkte-testen", deutlich intensiver mit Eumedien/ EuCeva, seit letzter Woche mit gleichem Impressum unter "BonusJoker", - und hier wird´s besonders interssant auch für den Anwalt: Auf dieser Seite soll man per Weitergabe seiner Daten an alle möglichen Firmen Punkte sammeln, die irgendwann ab 30.000 Punkten in Ipods usw. umgerechnet werden. Wenn ich mich nicht völlig irre, ist es verboten, die Grenzen zum Erreichen solcher Prämien so hoch anzusetzen, daß sie kaum oder eher gar nicht zu erreichen sind, auch das müßte ein Anwalt wissen. Seit ein paar Tagen findet sich auch ein Firma Centurixx, gelegentlich auch mit einem "i.G." versehen an anderen Stellen ist sie dann schon ´fertig gegründet´, zumeist in Preisausschreiben, die Adresse altbekannt. Was läßt sich dagegen unternehmen, zumal ja offensichtlich ist, daß es in gleichem Stil weitergehen soll?

[Edit by Mucho]
Keine email-adressen in Klarschrift, bitte
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Alt 30.04.2006, 12:46   # 36
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Das ist anscheinend die übliche Praxis des Firmenverbundes EuMedien/EuCeVa GmbH bzw. deren Geschäftsführeri C.R.:

Negative Berichterstattung in Foren zieht unweigerlich die Drohungen durch deren Kanzlei aufrecht.de nach sich.

Die haben anscheinend massenweise Trolls beschäftigt, die alles genau mitlesen und umgehend Bericht erstatten. Oft dauert es keine Stunde, bis den Forenbetreibern die Anwaltsfaxe vorliegen und diese dann genötigt werden, unter Androhung von Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen die Beiträge zu entfernen.

Hoffentlich hat die Verbraucherzentrale Berlin Erfolg im Kampf gegen dieses "Unternehmen", welches sich bereits seit Jahren "aktiv" auf dem Markt tummelt.
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Alt 05.05.2006, 10:24   # 37
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Brauche unbedingt die Email adresse von Pro invent inkasso aus Kalletal!!!
Kann mir da jemand weiterhelfen????
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Alt 06.05.2006, 16:14   # 38
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Hallo, die e-mail lautet: Info(at)pi-billing-center.de Weiß ich so genau, weil´s auf der Forderung vom Inkassobüro steht.

Edit: Bitte, keine E-mail Addys in Klarschrift. - W.
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Alt 08.05.2006, 15:52   # 39
Unregistriert
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Man, ich hab so einen Hals!
habe doch gestern von dieser Pro Ivent Billing Center Inkassofirma da, nen Brief bekommen vonwegen ich muss 139€ oder so, wegen (simsen.de) bezahlen, obwohl ich auf dieser komischen seite nie war, die kommt weder in meinem verlauf noch sonst wo vor, ich habe auch nie eine sms übers internet gesendet, wieso sollte ich auch? ich hab internet, nur leider glauben mir meine eltern nicht, somit muss ich das Geld bezahlen, aber ich war es echt nicht?! betrügt diese firma wirklich? ich meine das ist schon asi, mit den AGB'S aber dann fände ich es noch relativ fair aber so, ohne da je draufgewesen zu sein, schon hardcore, könnt ihr mir helfen?

Danke, Sarah
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Alt 08.05.2006, 16:23   # 40
starlight
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Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.509
falls du minderjährig bist, musst du so oder so nicht bezahlen, da der vertrag ohne zustimmung deiner eltern nicht gültig ist.


Zitat:
Viele der Angebote richten sich gezielt auch an Minderjährige, so der kostenlose SMS-Versand oder die versprochene Hilfe bei der Suche nach einer Lehrstelle oder nach Hausaufgaben und Referaten.
In diesen Fällen muss zudem der Minderjährigenschutz (Geschäftsfähigkeit) beachtet werden.

Der Abonnementvertrag ist aufgrund des Minderjährigenschutzes immer unwirksam, wenn die Eltern ihn nicht genehmigen. Dabei wirkt es sich auf dieses Ergebnis nicht aus, ob der Minderjährige seine eigenen Angaben richtig eingegeben hat, falsche Angaben gemacht (z.B. weil eine Geburtsdatumsangabe unter 18 Jahren technisch gar nicht möglich ist) oder die Daten der Eltern verwendet hat.
Willigen die Eltern nicht ein und genehmigen sie den Vertrag nicht nachträglich, besteht weder mit dem Minderjährigen noch mit den Eltern ein wirksamer Vertrag.
quelle: http://www.vis-recht.bayern.de/

zeige doch deinen eltern mal dieses Forum. wie auch die seite der verbrauchschutzzentrale!
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Antwort


Alt 12.02.2012, 13:09 # --
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