Sie möchten uns auf einen Fall aufmerksam machen?


Alt 16.09.2006, 15:56   # 261
UnregistriertxyZ
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Naiver Idiot
Was ich wohl vergessen habe zu sagen, das ich erst 17 bin und wohl beim Anmelden ein falsches Geburtsdatum angegeben habe...

Würden bei einem gerichtlichen Mahnbescheid noch mehr Kosten auf mich zukommen?
Bzw würde man da herausfinden, das ich ein falsches Geburtsdatum angegeben habe?
Würde es helfen diesen Musterbrief an die Firma zu schreiben? Allerdings bin ich nicht 100% sicher das ich keine Belehrung über das Rücktrittsrecht bekommen habe, da ich einen monat in der E-Mail Adresse nicht eingeloggt war und es alte E-Mail vermutlich gelöscht hat...
Plz Help, in 2 Tagen wäre letzter Zahlungstermin und ich hab nicht unbedingt Lust vielleicht noch mehr zu bezahlen...



Betrifft: Ihre Rechnung vom ............, Kunden-Nummer ................Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich erhielt am ........ 2006 überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass ich mich jemals auf Ihrer Internetseite unter www*****.com angemeldet habe. Dementsprechend erhielt ich auch keine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumenten-schutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Da kein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, bin ich selbstverständlich nicht zur Zahlung Ihrer Forderung verpflichtet.

Nur für den Fall, dass Sie tatsächlich eine verbindliche Anmeldung beweisen könnten, erklärte ich zur Vorsicht gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz meinen Rücktritt vom Vertrag. Die Frist dafür wäre jedenfalls noch gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz offen.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
Wie, was, wo steht schon hier im Forum genug dazu. Bitte da nachlesen.
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Alt 16.09.2006, 16:26   # 262
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
Zitat:
Zitat von Naiver Idiot
Was ich wohl vergessen habe zu sagen, das ich erst 17 bin und wohl beim Anmelden ein falsches Geburtsdatum angegeben habe...

Würden bei einem gerichtlichen Mahnbescheid noch mehr Kosten auf mich zukommen?
Bzw würde man da herausfinden, das ich ein falsches Geburtsdatum angegeben habe?
Würde es helfen diesen Musterbrief an die Firma zu schreiben? Allerdings bin ich nicht 100% sicher das ich keine Belehrung über das Rücktrittsrecht bekommen habe, da ich einen monat in der E-Mail Adresse nicht eingeloggt war und es alte E-Mail vermutlich gelöscht hat...
Plz Help, in 2 Tagen wäre letzter Zahlungstermin und ich hab nicht unbedingt Lust vielleicht noch mehr zu bezahlen...
Mal ganz ruhig. Solange nichts schriftlich bei dir ankommt, würde ich nicht reagieren. Nutz die Zeit um dich hier durchzulesen und bereite dich auf einen Widerruf vor. Folge auch mal dem Link unten und melde dich wenn es etwas Neues gibt.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 16.09.2006, 16:56   # 263
Nicht mehr so naiv
Gastposter
 
Ich hab jetzt mal eine E-Mail verfasst, ka ob das so in Ordung ist, wär also gut wenn sich das mal jemand durchlesen könnte und sagen ob ich das so abschicken kann!

Guten Tag,
Ich antworte hiermit auf ihre E-Mail "Mahnung für Forderung der Theana Ltd. (smsfree100.de)",
Ich muss ihnen mitteilen, das ich noch Minderjährig bin, als Beweiß bin ich Bereit,
ihnen eine Kopie meines Personalausweises zu schicken, sollten sie mir nicht glauben!

Zitat:
Selbst für den Fall, dass Jugendliche aus Leichtsinn und Unerfahrenheit im Internet
ein falsches Geburtsdatum eingeben, sind diese dennoch nicht zu Zahlungen verpflichtet,
da ansonsten die strengen Bestimmungen des Minderjährigenschutzes umgangen werden könnten.
http://www.europakonsument.at/Europa...=26833&lang=DE
Zitatende
Anderer Link über die Geschäftunfähigkeit von
Minderjährigen:
http://www.verbraucherzentrale-breme...jaehrigen.html


Noch ein Zitat dazu:
Völlig unproblematisch sind diejenigen Fälle, in denen sich ein Minderjähriger auf der Seite angemeldet hat.
Personen, die älter als 7 und jünger als 18 Jahre sind, sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet,
dass die von ihnen geschlossenen Verträge nur dann wirksam sind, wenn die Eltern zuvor ihre Einwilligung
erteilt haben oder sie im Nachhinein genehmigen. Wird die Zustimmung verweigert, ist der Vertrag unwirksam.

Häufig versuchen die Seitenbetreiber, die Minderjährigen oder deren Eltern dadurch zur Zahlung zu “bewegen”,
dass mit Strafanzeige drohen - etwa weil bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde (vgl. hier).
Dies ist jedoch in aller Regel völliger Unsinn. Betrug setzt unter anderem eine Schädigungabsicht voraus -
der Anmeldende müsste sich hierfür jedoch darüber bewusst sein, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er
sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Ein solcher Vorsatz wird in
aller Regel nicht vorhanden gewesen oder zumindest nicht nachweisbar sein.




MEINE ELTERN VERWEIGERN DIE ZUSTIMMUNG!



Noch ein Zitat über ihre Seite!
Dazu der auf Internet-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Alexander Schneehain: "Das Gesetz schützt
gerade bei der Verwendung von AGB vor so genannten 'überraschenden Klauseln'. Wenn also auf einer
Seite deutlich steht '100 SMS gratis', kann ich nicht über AGB diese 100 SMS kostenpflichtig gestalten.
Solch eine Vereinbarung wäre unwirksam, da sie überraschend ist.

Zudem wurde ich nicht auf mein Wiederrufsrecht hingewiesen, d.h die 14 Tägige Wiederrufsmöglichkeit
besteht noch bis heute..

Zitat: Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung
über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels
seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist, die auch
Namen und Anschrift des Widerrufsempfängers und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des
Satzes 2 enthält.
Zitat Ende
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/361a.html


Hiermit Widerrufe ich diesen Vertrag, und vordere sie auf sämtliche Daten von mir zu löschen!

Mit freundlichen Grüßen
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Alt 16.09.2006, 22:25   # 264
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Nicht mehr so naiv
Ich hab jetzt mal eine E-Mail verfasst, ka ob das so in Ordung ist, wär also gut wenn sich das mal jemand durchlesen könnte und sagen ob ich das so abschicken kann!

Guten Tag,
Ich antworte hiermit auf ihre E-Mail "Mahnung für Forderung der Theana Ltd. (smsfree100.de)",
Ich muss ihnen mitteilen, das ich noch Minderjährig bin, als Beweiß bin ich Bereit,
ihnen eine Kopie meines Personalausweises zu schicken, sollten sie mir nicht glauben!

Zitat:
Selbst für den Fall, dass Jugendliche aus Leichtsinn und Unerfahrenheit im Internet
ein falsches Geburtsdatum eingeben, sind diese dennoch nicht zu Zahlungen verpflichtet,
da ansonsten die strengen Bestimmungen des Minderjährigenschutzes umgangen werden könnten.
http://www.europakonsument.at/Europa...=26833&lang=DE
Zitatende
Anderer Link über die Geschäftunfähigkeit von
Minderjährigen:
http://www.verbraucherzentrale-breme...jaehrigen.html


Noch ein Zitat dazu:
Völlig unproblematisch sind diejenigen Fälle, in denen sich ein Minderjähriger auf der Seite angemeldet hat.
Personen, die älter als 7 und jünger als 18 Jahre sind, sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet,
dass die von ihnen geschlossenen Verträge nur dann wirksam sind, wenn die Eltern zuvor ihre Einwilligung
erteilt haben oder sie im Nachhinein genehmigen. Wird die Zustimmung verweigert, ist der Vertrag unwirksam.

Häufig versuchen die Seitenbetreiber, die Minderjährigen oder deren Eltern dadurch zur Zahlung zu “bewegen”,
dass mit Strafanzeige drohen - etwa weil bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde (vgl. hier).
Dies ist jedoch in aller Regel völliger Unsinn. Betrug setzt unter anderem eine Schädigungabsicht voraus -
der Anmeldende müsste sich hierfür jedoch darüber bewusst sein, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er
sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Ein solcher Vorsatz wird in
aller Regel nicht vorhanden gewesen oder zumindest nicht nachweisbar sein.




MEINE ELTERN VERWEIGERN DIE ZUSTIMMUNG!



Noch ein Zitat über ihre Seite!
Dazu der auf Internet-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Alexander Schneehain: "Das Gesetz schützt
gerade bei der Verwendung von AGB vor so genannten 'überraschenden Klauseln'. Wenn also auf einer
Seite deutlich steht '100 SMS gratis', kann ich nicht über AGB diese 100 SMS kostenpflichtig gestalten.
Solch eine Vereinbarung wäre unwirksam, da sie überraschend ist.

Zudem wurde ich nicht auf mein Wiederrufsrecht hingewiesen, d.h die 14 Tägige Wiederrufsmöglichkeit
besteht noch bis heute..

Zitat: Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung
über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels
seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist, die auch
Namen und Anschrift des Widerrufsempfängers und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des
Satzes 2 enthält.
Zitat Ende
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/361a.html


Hiermit Widerrufe ich diesen Vertrag, und vordere sie auf sämtliche Daten von mir zu löschen!

Mit freundlichen Grüßen
Ich würde da gar nicht so viel schreiben.
Am besten wäre es immer noch, wenn es deine Eltern schreiben würden.

Hier ein Beispiel wie ich es schreiben würde.

Teilst mit , das du noch minderjährig bist.

Das bedeutet, dass der mit ihnen ,angeblich abgeschlossenen Vertrag nur dann wirksam ist , wenn meine Eltern zuvor ihre Einwilligung erteilt haben oder sie im Nachhinein geben.. Da meine Eltern die Zustimmung verweigern, ist der Vertrag unwirksam.
Da das Angebot auf ihrer Seite 100 SMS gratis waren , war ich mir nicht darüber bewusst, dass das Angebot kostenpflichtig ist .
Wenn auf ihrer Seite deutlich steht '100 SMS gratis', können sie nicht über die AGB diese 100 SMS kostenpflichtig gestalten.
Solch eine Vereinbarung ist unwirksam, da sie überraschend ist.
Somit ist auch kein Schaden entstanden.
Zudem wurde ich nicht auf mein Widerrufsrecht hingewiesen, d.h die 14 Tägige Widerrufsmöglichkeit
besteht noch bis heute..
Hiermit Widerrufe ich diesen angeblichen Vertrag, und vordere sie auf sämtliche Daten von mir zu löschen!
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Alt 20.09.2006, 17:53   # 265
Unregistriert121
Gastposter
 
Danke nochmal, hab nun seit 3 Tagen nichtsmehr von denen gehört, vielleicht hat sichs ja schon erledigt
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Alt 21.09.2006, 18:42   # 266
Opfer
Gastposter
 
Hey, ich wollte nur kurz durchgeben dass die Xentria AG mittlerweile nen neuen Namen hat und zwar VitaActive Ltd. heisst und ihre Anschrift in Frankfurt am Zeil 22 hat. Jedoch gibt es kleine Fehler im Handelsregister was die Firma betrift. Kann ich damit was anfangen? ist somit die ganze Geldzahlungsaufforderung hinfällig? Die schreiben das nicht nachgewiesen werden kann ob das Zertifikat Gültigt ist, und dass das Zertifikat abgelaufen ist, seit dem 31 März 2006.
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Alt 21.09.2006, 22:29   # 267
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von Opfer
Hey, ich wollte nur kurz durchgeben dass die Xentria AG mittlerweile nen neuen Namen hat und zwar VitaActive Ltd. heisst und ihre Anschrift in Frankfurt am Zeil 22 hat. Jedoch gibt es kleine Fehler im Handelsregister was die Firma betrift. Kann ich damit was anfangen? ist somit die ganze Geldzahlungsaufforderung hinfällig? Die schreiben das nicht nachgewiesen werden kann ob das Zertifikat Gültigt ist, und dass das Zertifikat abgelaufen ist, seit dem 31 März 2006.
Ich glaube da bringst Du einiges durcheinander:
Xentria AG heisst zwar jetzt
"Internet Service AG (vormals Xentria AG)
Boesch 63
6331 Huenenberg
Schweiz" und betreibt lebensprognose.com

VitaActive Ltd.
betreibt die lebenserwartung.de und sitzt
Zeil 22, 60313 Frankfurt
Betreiber ist Neugeboren, R.
Somit ist Dein Gedanke nur eine zerplatzte Seifenblase!
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Alt 23.09.2006, 16:27   # 268
Baby Sue
Gastposter
 
Hallo!

Ich habe jetzt mittlerweile die dritte Mahnung von Pro Invent bekommen und habe den jetzt ein Brief geschrieben, dass ich das Geld unter keinen Umständen bezahlen werde und wenn die Schreiben nicht aufhören, ich einen Anwalt einschalten werde. So wurde es mir von der Polizei geraten. War das Richtig? Ich habe nämlich bei simsen.de nichts gekauft und auch nie eine Rechnung erhalten, daher finde ich das schon etwas komisch. Mittlerweile platzt mir auch der Kragen, die wollen nämlich 146,57 € von mir haben. Was kann man sonst noch gegen solche Firmen machen?

LG Birte
  Mit Zitat antworten
Alt 25.09.2006, 14:14   # 269
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Baby Sue
Hallo!

Ich habe jetzt mittlerweile die dritte Mahnung von Pro Invent bekommen und habe den jetzt ein Brief geschrieben, dass ich das Geld unter keinen Umständen bezahlen werde und wenn die Schreiben nicht aufhören, ich einen Anwalt einschalten werde. So wurde es mir von der Polizei geraten. War das Richtig? Ich habe nämlich bei simsen.de nichts gekauft und auch nie eine Rechnung erhalten, daher finde ich das schon etwas komisch. Mittlerweile platzt mir auch der Kragen, die wollen nämlich 146,57 € von mir haben. Was kann man sonst noch gegen solche Firmen machen?

LG Birte
Wäre schön wenn du hier weiter schreiben würdest.
Hier findest du alles über Simsen.de
Sammelstelle: Aktion gegen sim***.de
Den simsen-FAQ HIER runterladen.
#15
http://www.netzwelt.de/forum/showthr...8&page=2&pp=10
  Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2006, 19:42   # 270
immorb
Gastposter
 
Premeawin.de
Zitat:
Die Premia Win GmbH ist einer der größten Betreiber eines Quizspieles im Internet. Tausende zufriedene Kunden spielen und gewinnen regelmäßig, seit September 2005 sogar auch übe rein neu entwickeltes Handy Game.
Bisher habe ich nichts gelesen das jemand auf diesen Anbieter hereingefallen ist.

Hintergrund:
Verantwortlich ist ein Timo R.
Wer in den Affenliate-Foren liest,muss einige Jahre zurückgehen 2002/03
Bekannt wurde er unteranderem durch TRTI-Dialer.
Auch als Spammer soll er sich betätigt haben.

Aktuell
Premieawin.de
Millionengewiner.net
Millioner.de
Autogewiner.net

Ausserdem betreibt er noch die Firma PaysolGMBH.

Die Quizseiten haben alle das selbe Muster.
Testspiel,danach Anmeldung.
Kein Hinweis auf Kosten.
Erst in den Teilnahmebedingungen eine "überraschende Klausel" über das ABO.

PS.Ich habe die Domain-Namen etwas entfremdet,damit niemand leichtfertig die Seiten besucht.

M.f.G.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2006, 21:07   # 271
borrowjack
 
Registriert seit: 01.10.2006
Beiträge: 6
Hallo zusammen,
habe heute eurer Forum aufgesucht da ich ein großes Problem habe... Ähnlich wie bei den meisten hier fühle ich mich hintergangen.
1.09.2006
Ich habe einen Dienst in Anspruch genommen der wohl kostenpflichtig war... Ich fang mal von vorn an. Als ich an meinem Arbeitsplatz gelangweilt den Betrieblichen Spamfilter nach falsch gefilterten E-Mails durchsuchte, bemerkte ich eine Mail. Verlinkt war die Seite w**.zu-viel-alkohol.com . klang interessant und ich schaute mal vorbei. Geöffnet hat sich die entsprechende Seite und informierte mich über einen Test... Oke dachte ich mir wieso nicht hast ja grad nix zu tun . Zunächst anmelden teilte man mir mit.. Ich dacht mir nicht viel gab irgendein blödsin an (nicht meinen Namen der ähnliches) und machte den Test.

12.09.06
Da kam die Rechnung diw wie folgt lautete:
Sehr geehrter Herr kp,

vielen Dank, dass Sie sich am 1.09.2006 bei w**.zu-viel-alkohol.c*m angemeldet und den Online-Test am 1.09.2006 genutzt haben. Vertragsgemäß erlauben wir uns, Ihre Teilnahme an unserem Service wie folgt zu berechnen:


Online-Teilnahme w**.zu-viel-alkohol.c*m EUR 48,00

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis spätestens zum 19.09.2006 auf das nachfolgende Konto unserer Rechnungsstelle, der Fa. Collector Gesellschaft für Inkasso- und Forderungsmanagement, M***** 50, D – 3**** Herford:


Ich war recht geschockt da ich das von meinem Arbeitsplatz gemacht habe (bin noch azubi). Habe blöderweise versucht mich da rauszureden!

Das ist doch Betrug! Ich werde keinen Betrag von 50€ zahlen! Das kann ich
doch nicht einmal, ich bin 16 Jahre alt und habe kein Einkommen! Außerdem
wurde nirgends erwähnt, dass ich für den bescheuerten Test zahlen muss.


Ja das war gar nicht schau wie ich im nachhinein gemerkt habe...

18.09.06
Antwort auf meine nachricht:

Sehr geehrter Herr Borrowjack,

Sie teilen uns mit, Sie seien minderjährig und könnten keine Verträge
schließen.

Desweiteren konnten wir feststellen, das Sie bei der Anmeldung auf der Seite
w**.zu-viel-alkohol.de keine korrekte Datenangabe getätigt haben.

Sollten Sie tatsächlich minderjährig sein, so möchten wir Sie bitten, uns
dies in geeigneter Weise (Kopie von Personalausweis, Geburtsurkunde etc.) zu
belegen.

In diesem Fall können Sie keine gültigen Verträge schließen. Unsere
Forderung aus Vertrag hätte damit keinen Bestand mehr. Allerdings bewegen
sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum. Daher müssten wir
eine Schadenersatzforderung gegen Sie geltend machen, die auf Ihrem
deliktischen Verhalten beruht. Sie hätten in vorwerfbarer Weise vorsätzlich
einen Vermögensschaden zum Nachteil unserer Firma herbeigeführt. Dies kann
Ihnen zugerechnet werden auf Grundlage der § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 a
StGB i.V.m. § 828 Abs. 3 BGB.

Sie haben vorsätzlich gehandelt.

Sobald uns der Beleg für Ihre Minderjährigkeit vorliegt, werden wir die
bisherige Rechnung stornieren und eine neue Rechnung in gleicher Höhe
erstellen, die jedoch nicht auf Vertragsrecht sondern auf Deliktsrecht
beruht.

Wir sehen der Übersendung des Belegs oder der Begleichung der offenen
Forderung binnen 14 Tagen entgegen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Support-Team


Da ist mir mein Herz gaaanz weit nachunten gerutscht und ich habe mich net mehr gemeldet...


27.09.06
Die Rechnung:

Sehr geehrter Herr kp,

nach Auskunft unserer Rechnungsstelle, der Firma Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG, haben Sie die Rechnung vom 12.09.2006 bis heute nicht bezahlt.


Somit steht folgender Betrag zur Zahlung offen:


Rechnungsbetrag: EUR 48,00
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Gesamt: EUR 48,00


Überweisen Sie den Gesamtbetrag zur Vermeidung weiter Kosten bis spätestens 4.10.2006 auf das nachfolgende Konto der Firma Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG, M****** 50, D - 3**** Herford:

Zur Erinnerung: Sie haben sich am 1.09.2006 bei dem Online-Dienst h**p://zu-viel-alkohol.com angemeldet (IP-Adresse: 195.202.36.189 ). Nach § 1 Abs. 1 der AGB kommt dadurch ein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Ihr Widerrufsrecht ist durch Nutzung des Dienstes erloschen.


Tja jetzt steh ich da...Zahlen oder nicht zahlen? Kommt mir alles irgendwie komisch vor. Ich will mich noch ein klein wenig hier im Forum umschauen um zu wissen wie ich jetzt vorgehen soll...
Ich würde mich wahnsinnig freuen wenn ihr mir helfen könntet und diesen Eintrag nicht einfach nur überliest oder löscht, da das Problem bestimmt schon in so einer Art vorgekommen ist...

Gruß Patrick

Link editiert
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Alt 01.10.2006, 21:17   # 272
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von borrowjack
Hallo zusammen,
habe heute eurer Forum aufgesucht da ich ein großes Problem habe... Ähnlich wie bei den meisten hier fühle ich mich hintergangen.
1.09.2006
Ich habe einen Dienst in Anspruch genommen der wohl kostenpflichtig war... Ich fang mal von vorn an. Als ich an meinem Arbeitsplatz gelangweilt den Betrieblichen Spamfilter nach falsch gefilterten E-Mails durchsuchte, bemerkte ich eine Mail. Verlinkt war die Seite w**.zu-viel-alkohol.com . klang interessant und ich schaute mal vorbei. Geöffnet hat sich die entsprechende Seite und informierte mich über einen Test... Oke dachte ich mir wieso nicht hast ja grad nix zu tun . Zunächst anmelden teilte man mir mit.. Ich dacht mir nicht viel gab irgendein blödsin an (nicht meinen Namen der ähnliches) und machte den Test.


Gruß Patrick

Link editiert
http://www.computerbetrug.de/news/060825_01.php

.................teilnehmen, heißt es – übrigens auch in den Spam-Mails, in denen für die Seite geworben wird. Noch dreister agiert die Firma Alblanca GmbH auf einer anderen Seite. „Trinkst du zu viel Alkohol?“, fragt sie auf zuvielalkohol.com. Bei normaler Bildschirmauflösung ist auch hier nur die Anmeldemaske für den „Sofort-Test“ sichtbar. Erst ganz unten auf der Seite, wohlweislich klein gedruckt, wird die Kostenfalle deutlich. „Der Gesamtpreis beträgt 96 Euro“, ist nämlich dort zu lesen. Dass die Seite zuvielalkohol.com massenhaft per Spam beworben wird, macht auch hier die Sache nur noch schlimmer. Gleiches gilt für schonmalgelebt.com, bei der ebenfalls 96 Euro fällig werden sollen.------------------

http://www.verbraucherrechtliches.de...uviel-alkohol/
  Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2006, 21:33   # 273
borrowjack
 
Registriert seit: 01.10.2006
Beiträge: 6
Hallo,

scheint wohl schon länger im Internet rumzuschwirren... Ok schonmal ein gutes Zeichen.
Danke an schnippewippe für die rasche und sehr hilfreiche Antwort

Eine Art Kündigung muss damit dann auch net eingereicht werden? Also gar nicht auf den "schmutz" reagieren?
  Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2006, 21:57   # 274
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von borrowjack
Hallo,

scheint wohl schon länger im Internet rumzuschwirren... Ok schonmal ein gutes Zeichen.
Danke an schnippewippe für die rasche und sehr hilfreiche Antwort

Eine Art Kündigung muss damit dann auch net eingereicht werden? Also gar nicht auf den "schmutz" reagieren?
Da wir Alle hier nur Laien sind, können wir dir nur das schreiben was wir machen würden. Die Entscheidung was du tust liegt dann bei dir.
Zuerst würde ich nicht kündigen. Damit erkennt man einen Vertrag an und muss für die Laufende Vertragszeit auch bezahlen.
Ich würde wegen der Schadensminderungspflicht Widerspruch einlegen. Diesen wenn es geht mit Einschreiben per Rückantwort machen.Einen Zeugen der den Inhalt gelesen hat und den Brief dann zusammen mit mir zur Post brachte hätte ich auch
Dann gibt es noch einen neuen Weg über E-mail Darüber gibt es aber noch keine Erfahrung bei Gericht.
Was ist ein BEWEIS?
Einen neuen Weg mit den EMails geht da derzeit web.de
Hier sind ein paar Anregungen für einen Musterbrief. Aber bitte für dich umschreiben.
Musterbriefe
  Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2006, 22:21   # 275
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von borrowjack
Eine Art Kündigung muss damit dann auch net eingereicht werden?
Kündigen tut man nur wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat.
In deinem Fall schreibst du einen "Widerruf", dieser ist an keiner Form gebunden.
Es würde reichen:
" Hiermit widerrufe ich den angeblich am (datum) abgeschlossenen Vertrag".
Ausserdem kannst du ,man nennt es "Hilfsweise", den Vertrag wegen einer "überraschenden Klausel" anfechten.
Zitat:
Zitat von Support-Team
eine neue Rechnung in gleicher Höhe erstellen, die jedoch nicht auf Vertragsrecht sondern auf Deliktsrecht
beruht.
Meine Meinung:
Da es um ein kostenloses Angebot geht,kann keine Haftung auf Grund des Deliktsrecht bestehen.

Zitat:
Als ich an meinem Arbeitsplatz gelangweilt den Betrieblichen Spamfilter nach falsch gefilterten E-Mails durchsuchte,
Ich hoffe dein Chef hat Kenntns von deiner Langeweile,und deiner Tätigkeit in so einem Fall.
Ein Spamfilter hat seine Berechtigung und ist nicht um seine Langeweile tot zuschlagen.
Wenn durch das öffnen einer Mail aus Spamordner ein Schaden am Netzwerk auftritt,haste aber gewaltigen Ärger am Hals.
Es sollte mittlerweile bekannt sein das oft Viren/Trojaner über solche Mails versendet werden.

M.f.G.
  Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2006, 00:11   # 276
borrowjack
 
Registriert seit: 01.10.2006
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von immorb
Ausserdem kannst du ,man nennt es "Hilfsweise", den Vertrag wegen einer "überraschenden Klausel" anfechten.
Das verstehe ich nicht, was willst du mir damit sagen?

Zitat:
Zitat von immorb
Ich hoffe dein Chef hat Kenntns von deiner Langeweile,und deiner Tätigkeit in so einem Fall.
Ein Spamfilter hat seine Berechtigung und ist nicht um seine Langeweile tot zuschlagen.
Wenn durch das öffnen einer Mail aus Spamordner ein Schaden am Netzwerk auftritt,haste aber gewaltigen Ärger am Hals.
Es sollte mittlerweile bekannt sein das oft Viren/Trojaner über solche Mails versendet werden.
Ich bin momentan in meiner Ausbildung, da ist das Überprüfen des Spamfilters teil meiner Aufgaben. Mein Chef weiss auch schon bescheid ich habs natürlich gleich gesagt weil ich befürchtet habe, die Leute würden noch eine Rechnung per Post schicken.

Ein wiederrufsrecht ok, hab da keine Ahnung von hatte bis jetzt noch kein Problem wie dieses... Aber ich denke, dass ich die Beispiele gut nehmen kann, und an mein Problem anpassen könnte. Vielen Dank ihr habt mir sehr geholfen.
  Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2006, 00:18   # 277
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von borrowjack
Das verstehe ich nicht, was willst du mir damit sagen?



Ich bin momentan in meiner Ausbildung, da ist das Überprüfen des Spamfilters teil meiner Aufgaben. Mein Chef weiss auch schon bescheid ich habs natürlich gleich gesagt weil ich befürchtet habe, die Leute würden noch eine Rechnung per Post schicken.

Ein wiederrufsrecht ok, hab da keine Ahnung von hatte bis jetzt noch kein Problem wie dieses... Aber ich denke, dass ich die Beispiele gut nehmen kann, und an mein Problem anpassen könnte. Vielen Dank ihr habt mir sehr geholfen.
Ich nehme an das Immorb das meint.
http://www.dialerschutz.de/abo-falle...angebote.php#9
Zitat
Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).
  Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2006, 18:20   # 278
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Schnippewippe
Ich nehme an das Immorb das meint.
http://www.dialerschutz.de/abo-fall...
Das meine ich nicht.Ich meine das was ich geschrieben habe,"überraschende Klauseln"
Wenn auf der Seite nicht,wie es die PangV vorschreibt,eine deutliche Preisangabe (Betrag in Wörtern ist auch nicht zulässig) vorhanden ist,spricht der Gesetzgeber von "überraschende und mehrdeutige Klauseln".
Zitat:
§305c(1)BGB
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Und noch einmal zur Erinnerung:
Zitat:
PAngV §1(1)
[..]Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungenanbietet[..][..]hat die Preise anzugeben,[..]

§5 (1) [..]Ort des Leistungsangebots ist auch die Bildschirmanzeige.
Zitat:
Zitat von Schnippewippes Link
[..]Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird,[..]
Richtig,wäre mir eine solche "überraschende Klausel" vorher bekannt gewesen,hätte ich keine "Willenserklärung" abgegeben.

M.f.G.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2006, 00:45   # 279
Hilfesucher
Gastposter
 
Hallo,

ich habe in problem: ich habe mich bei iqfight.de am 24.9.06 angemeldet und meine Sachen eingetragen. Nach dem Anmelden kam eine bestätigungsmail mit den AGB's die ich öffnete. Sah aber das die sehr gross wahren und schliesste sie wider. Danach klickte ich auf den beigefügten Link. Danach startete der Test auch gerade. Nach etwa 5 Fragen wurde mir das zu langweillig und ging auf den Link von http://***.lebenserwartung.de/?w=3 dort sah ich das dieser Test 30 Euro kostet und schaute auf der seite des iq test auch nochmls nach und sah das er auch was kostet. danach schrieb ich eine wiederrufs Mail und bekam folgende antwort:

Ein Widerruf ist leider nicht mehr möglich,
sobald die Dienstleistung in Anspruch genommen wurde(TestStart wurde
aktiviert). Die Möglichkeit den Test vor der Aktivierung/Anlegung zu
widerrufen, haben Sie nicht genutzt, bitte beachten Sie die per Mail
angehängten AGB und Verbraucherinformationen, die Ihnen nachweislich
zugestellt worden sind.
Ebenfalls ist ein Widerruf nicht möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebene
Widerrufsfrist von einem Monat abgelaufen ist.

Bitte beachten Sie die von Ihnen akzeptierte AGB:
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt
vorzeitig,
wenn die VitaActive LTD. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer
ausdrücklichen Zustimmung
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst
haben.

Mit freundlichen Grüßen

zudem bin ich erst 14 jahre alt(wohne in der Schweiz)

Mit freundlichen Grüssen
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Alt 03.10.2006, 01:01   # 280
JaRaDa
 
Registriert seit: 09.08.2006
Beiträge: 194
Schreib denen einfach, dass du minderjährig bist, und schick ein Altersnachweis (Kopie von Geburtsurkunde oder Pass). Gruss, JaRaDa
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Alt 12.02.2012, 13:14 # --
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