| | # 262 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
| Zitat:
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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| | # 263 |
| Gastposter | Ich hab jetzt mal eine E-Mail verfasst, ka ob das so in Ordung ist, wär also gut wenn sich das mal jemand durchlesen könnte und sagen ob ich das so abschicken kann! Guten Tag, Ich antworte hiermit auf ihre E-Mail "Mahnung für Forderung der Theana Ltd. (smsfree100.de)", Ich muss ihnen mitteilen, das ich noch Minderjährig bin, als Beweiß bin ich Bereit, ihnen eine Kopie meines Personalausweises zu schicken, sollten sie mir nicht glauben! Zitat: Selbst für den Fall, dass Jugendliche aus Leichtsinn und Unerfahrenheit im Internet ein falsches Geburtsdatum eingeben, sind diese dennoch nicht zu Zahlungen verpflichtet, da ansonsten die strengen Bestimmungen des Minderjährigenschutzes umgangen werden könnten. http://www.europakonsument.at/Europa...=26833&lang=DE Zitatende Anderer Link über die Geschäftunfähigkeit von Minderjährigen: http://www.verbraucherzentrale-breme...jaehrigen.html Noch ein Zitat dazu: Völlig unproblematisch sind diejenigen Fälle, in denen sich ein Minderjähriger auf der Seite angemeldet hat. Personen, die älter als 7 und jünger als 18 Jahre sind, sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass die von ihnen geschlossenen Verträge nur dann wirksam sind, wenn die Eltern zuvor ihre Einwilligung erteilt haben oder sie im Nachhinein genehmigen. Wird die Zustimmung verweigert, ist der Vertrag unwirksam. Häufig versuchen die Seitenbetreiber, die Minderjährigen oder deren Eltern dadurch zur Zahlung zu bewegen, dass mit Strafanzeige drohen - etwa weil bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde (vgl. hier). Dies ist jedoch in aller Regel völliger Unsinn. Betrug setzt unter anderem eine Schädigungabsicht voraus - der Anmeldende müsste sich hierfür jedoch darüber bewusst sein, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Ein solcher Vorsatz wird in aller Regel nicht vorhanden gewesen oder zumindest nicht nachweisbar sein. MEINE ELTERN VERWEIGERN DIE ZUSTIMMUNG! Noch ein Zitat über ihre Seite! Dazu der auf Internet-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Alexander Schneehain: "Das Gesetz schützt gerade bei der Verwendung von AGB vor so genannten 'überraschenden Klauseln'. Wenn also auf einer Seite deutlich steht '100 SMS gratis', kann ich nicht über AGB diese 100 SMS kostenpflichtig gestalten. Solch eine Vereinbarung wäre unwirksam, da sie überraschend ist. Zudem wurde ich nicht auf mein Wiederrufsrecht hingewiesen, d.h die 14 Tägige Wiederrufsmöglichkeit besteht noch bis heute.. Zitat: Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist, die auch Namen und Anschrift des Widerrufsempfängers und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Satzes 2 enthält. Zitat Ende http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/361a.html Hiermit Widerrufe ich diesen Vertrag, und vordere sie auf sämtliche Daten von mir zu löschen! Mit freundlichen Grüßen |
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| | # 264 | |
| Gastposter | Zitat:
Am besten wäre es immer noch, wenn es deine Eltern schreiben würden. Hier ein Beispiel wie ich es schreiben würde. Teilst mit , das du noch minderjährig bist. Das bedeutet, dass der mit ihnen ,angeblich abgeschlossenen Vertrag nur dann wirksam ist , wenn meine Eltern zuvor ihre Einwilligung erteilt haben oder sie im Nachhinein geben.. Da meine Eltern die Zustimmung verweigern, ist der Vertrag unwirksam. Da das Angebot auf ihrer Seite 100 SMS gratis waren , war ich mir nicht darüber bewusst, dass das Angebot kostenpflichtig ist . Wenn auf ihrer Seite deutlich steht '100 SMS gratis', können sie nicht über die AGB diese 100 SMS kostenpflichtig gestalten. Solch eine Vereinbarung ist unwirksam, da sie überraschend ist. Somit ist auch kein Schaden entstanden. Zudem wurde ich nicht auf mein Widerrufsrecht hingewiesen, d.h die 14 Tägige Widerrufsmöglichkeit besteht noch bis heute.. Hiermit Widerrufe ich diesen angeblichen Vertrag, und vordere sie auf sämtliche Daten von mir zu löschen! | |
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| | # 266 |
| Gastposter | Hey, ich wollte nur kurz durchgeben dass die Xentria AG mittlerweile nen neuen Namen hat und zwar VitaActive Ltd. heisst und ihre Anschrift in Frankfurt am Zeil 22 hat. Jedoch gibt es kleine Fehler im Handelsregister was die Firma betrift. Kann ich damit was anfangen? ist somit die ganze Geldzahlungsaufforderung hinfällig? Die schreiben das nicht nachgewiesen werden kann ob das Zertifikat Gültigt ist, und dass das Zertifikat abgelaufen ist, seit dem 31 März 2006. |
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| | # 267 | ||
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
Ich glaube da bringst Du einiges durcheinander:Xentria AG heisst zwar jetzt "Internet Service AG (vormals Xentria AG) Boesch 63 6331 Huenenberg Schweiz" und betreibt lebensprognose.com VitaActive Ltd. betreibt die lebenserwartung.de und sitzt Zeil 22, 60313 Frankfurt Betreiber ist Neugeboren, R. Somit ist Dein Gedanke nur eine zerplatzte Seifenblase!
__________________
Zitat:
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| | # 268 |
| Gastposter | Hallo! Ich habe jetzt mittlerweile die dritte Mahnung von Pro Invent bekommen und habe den jetzt ein Brief geschrieben, dass ich das Geld unter keinen Umständen bezahlen werde und wenn die Schreiben nicht aufhören, ich einen Anwalt einschalten werde. So wurde es mir von der Polizei geraten. War das Richtig? Ich habe nämlich bei simsen.de nichts gekauft und auch nie eine Rechnung erhalten, daher finde ich das schon etwas komisch. Mittlerweile platzt mir auch der Kragen, die wollen nämlich 146,57 von mir haben. Was kann man sonst noch gegen solche Firmen machen? LG Birte |
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| | # 269 | |
| Gastposter | Zitat:
Hier findest du alles über Simsen.de Sammelstelle: Aktion gegen sim***.de Den simsen-FAQ HIER runterladen. #15 http://www.netzwelt.de/forum/showthr...8&page=2&pp=10 | |
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| | # 270 | |
| Gastposter | Premeawin.de Zitat:
Hintergrund: Verantwortlich ist ein Timo R. Wer in den Affenliate-Foren liest,muss einige Jahre zurückgehen 2002/03 Bekannt wurde er unteranderem durch TRTI-Dialer. Auch als Spammer soll er sich betätigt haben. Aktuell Premieawin.de Millionengewiner.net Millioner.de Autogewiner.net Ausserdem betreibt er noch die Firma PaysolGMBH. Die Quizseiten haben alle das selbe Muster. Testspiel,danach Anmeldung. Kein Hinweis auf Kosten. Erst in den Teilnahmebedingungen eine "überraschende Klausel" über das ABO. PS.Ich habe die Domain-Namen etwas entfremdet,damit niemand leichtfertig die Seiten besucht. M.f.G. | |
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| | # 271 |
| Registriert seit: 01.10.2006
Beiträge: 6
| Hallo zusammen, habe heute eurer Forum aufgesucht da ich ein großes Problem habe... Ähnlich wie bei den meisten hier fühle ich mich hintergangen. 1.09.2006 Ich habe einen Dienst in Anspruch genommen der wohl kostenpflichtig war... Ich fang mal von vorn an. Als ich an meinem Arbeitsplatz gelangweilt den Betrieblichen Spamfilter nach falsch gefilterten E-Mails durchsuchte, bemerkte ich eine Mail. Verlinkt war die Seite w**.zu-viel-alkohol.com . klang interessant und ich schaute mal vorbei. Geöffnet hat sich die entsprechende Seite und informierte mich über einen Test... Oke dachte ich mir wieso nicht hast ja grad nix zu tun 12.09.06 Da kam die Rechnung diw wie folgt lautete: Sehr geehrter Herr kp, vielen Dank, dass Sie sich am 1.09.2006 bei w**.zu-viel-alkohol.c*m angemeldet und den Online-Test am 1.09.2006 genutzt haben. Vertragsgemäß erlauben wir uns, Ihre Teilnahme an unserem Service wie folgt zu berechnen: Online-Teilnahme w**.zu-viel-alkohol.c*m EUR 48,00 Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis spätestens zum 19.09.2006 auf das nachfolgende Konto unserer Rechnungsstelle, der Fa. Collector Gesellschaft für Inkasso- und Forderungsmanagement, M***** 50, D – 3**** Herford: Ich war recht geschockt da ich das von meinem Arbeitsplatz gemacht habe (bin noch azubi). Habe blöderweise versucht mich da rauszureden! Das ist doch Betrug! Ich werde keinen Betrag von 50€ zahlen! Das kann ich doch nicht einmal, ich bin 16 Jahre alt und habe kein Einkommen! Außerdem wurde nirgends erwähnt, dass ich für den bescheuerten Test zahlen muss. Ja das war gar nicht schau wie ich im nachhinein gemerkt habe... 18.09.06 Antwort auf meine nachricht: Sehr geehrter Herr Borrowjack, Sie teilen uns mit, Sie seien minderjährig und könnten keine Verträge schließen. Desweiteren konnten wir feststellen, das Sie bei der Anmeldung auf der Seite w**.zu-viel-alkohol.de keine korrekte Datenangabe getätigt haben. Sollten Sie tatsächlich minderjährig sein, so möchten wir Sie bitten, uns dies in geeigneter Weise (Kopie von Personalausweis, Geburtsurkunde etc.) zu belegen. In diesem Fall können Sie keine gültigen Verträge schließen. Unsere Forderung aus Vertrag hätte damit keinen Bestand mehr. Allerdings bewegen sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum. Daher müssten wir eine Schadenersatzforderung gegen Sie geltend machen, die auf Ihrem deliktischen Verhalten beruht. Sie hätten in vorwerfbarer Weise vorsätzlich einen Vermögensschaden zum Nachteil unserer Firma herbeigeführt. Dies kann Ihnen zugerechnet werden auf Grundlage der § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 a StGB i.V.m. § 828 Abs. 3 BGB. Sie haben vorsätzlich gehandelt. Sobald uns der Beleg für Ihre Minderjährigkeit vorliegt, werden wir die bisherige Rechnung stornieren und eine neue Rechnung in gleicher Höhe erstellen, die jedoch nicht auf Vertragsrecht sondern auf Deliktsrecht beruht. Wir sehen der Übersendung des Belegs oder der Begleichung der offenen Forderung binnen 14 Tagen entgegen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Support-Team Da ist mir mein Herz gaaanz weit nachunten gerutscht und ich habe mich net mehr gemeldet... 27.09.06 Die Rechnung: Sehr geehrter Herr kp, nach Auskunft unserer Rechnungsstelle, der Firma Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG, haben Sie die Rechnung vom 12.09.2006 bis heute nicht bezahlt. Somit steht folgender Betrag zur Zahlung offen: Rechnungsbetrag: EUR 48,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Gesamt: EUR 48,00 Überweisen Sie den Gesamtbetrag zur Vermeidung weiter Kosten bis spätestens 4.10.2006 auf das nachfolgende Konto der Firma Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG, M****** 50, D - 3**** Herford: Zur Erinnerung: Sie haben sich am 1.09.2006 bei dem Online-Dienst h**p://zu-viel-alkohol.com angemeldet (IP-Adresse: 195.202.36.189 ). Nach § 1 Abs. 1 der AGB kommt dadurch ein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Ihr Widerrufsrecht ist durch Nutzung des Dienstes erloschen. Tja jetzt steh ich da...Zahlen oder nicht zahlen? Kommt mir alles irgendwie komisch vor. Ich will mich noch ein klein wenig hier im Forum umschauen um zu wissen wie ich jetzt vorgehen soll... Ich würde mich wahnsinnig freuen wenn ihr mir helfen könntet und diesen Eintrag nicht einfach nur überliest oder löscht, da das Problem bestimmt schon in so einer Art vorgekommen ist... Gruß Patrick Link editiert |
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| | # 272 | |
| Gastposter | Zitat:
.................teilnehmen, heißt es übrigens auch in den Spam-Mails, in denen für die Seite geworben wird. Noch dreister agiert die Firma Alblanca GmbH auf einer anderen Seite. Trinkst du zu viel Alkohol?, fragt sie auf zuvielalkohol.com. Bei normaler Bildschirmauflösung ist auch hier nur die Anmeldemaske für den Sofort-Test sichtbar. Erst ganz unten auf der Seite, wohlweislich klein gedruckt, wird die Kostenfalle deutlich. Der Gesamtpreis beträgt 96 Euro, ist nämlich dort zu lesen. Dass die Seite zuvielalkohol.com massenhaft per Spam beworben wird, macht auch hier die Sache nur noch schlimmer. Gleiches gilt für schonmalgelebt.com, bei der ebenfalls 96 Euro fällig werden sollen.------------------ http://www.verbraucherrechtliches.de...uviel-alkohol/ | |
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| | # 273 |
| Registriert seit: 01.10.2006
Beiträge: 6
| Hallo, scheint wohl schon länger im Internet rumzuschwirren... Ok schonmal ein gutes Zeichen. Danke an schnippewippe für die rasche und sehr hilfreiche Antwort Eine Art Kündigung muss damit dann auch net eingereicht werden? Also gar nicht auf den "schmutz" reagieren? |
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| | # 274 | |
| Gastposter | Zitat:
Zuerst würde ich nicht kündigen. Damit erkennt man einen Vertrag an und muss für die Laufende Vertragszeit auch bezahlen. Ich würde wegen der Schadensminderungspflicht Widerspruch einlegen. Diesen wenn es geht mit Einschreiben per Rückantwort machen.Einen Zeugen der den Inhalt gelesen hat und den Brief dann zusammen mit mir zur Post brachte hätte ich auch Dann gibt es noch einen neuen Weg über E-mail Darüber gibt es aber noch keine Erfahrung bei Gericht. Was ist ein BEWEIS? Einen neuen Weg mit den EMails geht da derzeit web.de Hier sind ein paar Anregungen für einen Musterbrief. Aber bitte für dich umschreiben. Musterbriefe | |
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| | # 275 | |||
| Gastposter | Zitat:
In deinem Fall schreibst du einen "Widerruf", dieser ist an keiner Form gebunden. Es würde reichen: " Hiermit widerrufe ich den angeblich am (datum) abgeschlossenen Vertrag". Ausserdem kannst du ,man nennt es "Hilfsweise", den Vertrag wegen einer "überraschenden Klausel" anfechten. Zitat:
Da es um ein kostenloses Angebot geht,kann keine Haftung auf Grund des Deliktsrecht bestehen. Zitat:
Ein Spamfilter hat seine Berechtigung und ist nicht um seine Langeweile tot zuschlagen. Wenn durch das öffnen einer Mail aus Spamordner ein Schaden am Netzwerk auftritt,haste aber gewaltigen Ärger am Hals. Es sollte mittlerweile bekannt sein das oft Viren/Trojaner über solche Mails versendet werden. M.f.G. | |||
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| | # 276 | ||
| Registriert seit: 01.10.2006
Beiträge: 6
| Zitat:
Zitat:
Ein wiederrufsrecht ok, hab da keine Ahnung von hatte bis jetzt noch kein Problem wie dieses... Aber ich denke, dass ich die Beispiele gut nehmen kann, und an mein Problem anpassen könnte. Vielen Dank ihr habt mir sehr geholfen. | ||
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| | # 277 | |
| Gastposter | Zitat:
http://www.dialerschutz.de/abo-falle...angebote.php#9 Zitat Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05). | |
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| | # 278 | ||||
| Gastposter | Zitat:
Wenn auf der Seite nicht,wie es die PangV vorschreibt,eine deutliche Preisangabe (Betrag in Wörtern ist auch nicht zulässig) vorhanden ist,spricht der Gesetzgeber von "überraschende und mehrdeutige Klauseln". Zitat:
Zitat:
Zitat:
M.f.G. | ||||
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| | # 279 |
| Gastposter | Hallo, ich habe in problem: ich habe mich bei iqfight.de am 24.9.06 angemeldet und meine Sachen eingetragen. Nach dem Anmelden kam eine bestätigungsmail mit den AGB's die ich öffnete. Sah aber das die sehr gross wahren und schliesste sie wider. Danach klickte ich auf den beigefügten Link. Danach startete der Test auch gerade. Nach etwa 5 Fragen wurde mir das zu langweillig und ging auf den Link von http://***.lebenserwartung.de/?w=3 dort sah ich das dieser Test 30 Euro kostet und schaute auf der seite des iq test auch nochmls nach und sah das er auch was kostet. danach schrieb ich eine wiederrufs Mail und bekam folgende antwort: Ein Widerruf ist leider nicht mehr möglich, sobald die Dienstleistung in Anspruch genommen wurde(TestStart wurde aktiviert). Die Möglichkeit den Test vor der Aktivierung/Anlegung zu widerrufen, haben Sie nicht genutzt, bitte beachten Sie die per Mail angehängten AGB und Verbraucherinformationen, die Ihnen nachweislich zugestellt worden sind. Ebenfalls ist ein Widerruf nicht möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist von einem Monat abgelaufen ist. Bitte beachten Sie die von Ihnen akzeptierte AGB: Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn die VitaActive LTD. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Mit freundlichen Grüßen zudem bin ich erst 14 jahre alt(wohne in der Schweiz) Mit freundlichen Grüssen |
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