| | # 2 | |
| Gastposter | Zitat:
>> Guggste zb hier M.f.G. | |
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| | # 10 |
| Gastposter | Hallo, ich bin auch auf tricky.at reingefallen. Mein Widerrufsrecht ist auch seit 2 Tagen abgelaufen und mir wurde per Mail auch jetzt erst die Zahlungsaufforderung geschickt. Ich hab jetzt schon ziemlich Angst das ich das doch bezahlen muß. Aber ich hab ein Forum gelesen da steht über diese Abzocke drin: Die Widerrufsbelehrung ist im Text versteckt und nicht deutlich hervorgehoben. Damit ist sie ungültig. Der "Kunde" hat also unbegrenzte Zeit, den "Vertrag" zu widerufen. Was hast du denn getan? Wäre schön von dir zu hören. Viele Grüsse Sandra Obry sandraobry@gmx.de |
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| | # 11 |
| Gastposter | Hab da grad was im bizz-forum gelesen, was glaub ich nicht nur mich hoffen lässt Dort steht, dass sich jemand bei der Polizei erkundigt hat, weil er auch erst 16 Tage nach der Anmeldung eine Rechnugsmail bekommen hat. die von der Polizei meinten, das der Vertrag sittenwidrig ist. Bitte lesen sie sich in Ruhe bei der dradio die Anzeige wegen der falschen Gewinnversprechen durch. http://www.dradio.de/dlf/sendungen/v...ertipp/435628/ Im letzten Abschnitt steht für uns der erlösende Abschnitt, auf den wir uns berufen können. In der Vergangenheit war es so, dass die Leute sich damit begnügen mussten, dass ihnen gesagt wurde: Wer bestellt hat, der muss bezahlen, und der Zusammenhang zu den falschen Gewinnversprechen nicht hergestellt wurde durch die Gerichte. Inzwischen liegen doch mehrere Gerichtsentscheidungen vor, insbesondere auch durch den Bundesgerichtshof, der ganz klar bestätigt: Wenn durch ein falsches Gewinnversprechen dieser Kaufvertrag erst veranlasst worden ist, dann ist dieser Kaufvertrag sittenwidrig und damit auch diese Forderung, die aus dem Kaufvertrag hervorgeht, null und nichtig. |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 01.03.2006
Beiträge: 2
| ich bin auch auf tricky.at reingefallen. war leider so doof. habe dann per email den widerruf geschickt und noch keine antwort bekommen. habe auch eine anzeige auf verdacht des betruges bei der polizei gemacht aber die sagten es liege keine straftat wegen betruges vor, da alles korrekt im agb steht das es 120 euro kostet und auch im scrollfenster alles korrekt ist. tja weiss nun auch nicht mehr was ich noch machen kann |
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| | # 14 |
| Gastposter | Hallo, ich bin auch darauf reingefallen und hab schon in anderen Foren um Rat gefragt. Einer hat mir geantwortet, und es schaut nicht schlecht das wir da wieder raus kommen. Hier seine Email. "Ich bin auch drauf reingefallen - interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die Rechnung erst exakt nach Verstreichen der 14 Tage, in denen Zeit zum Widerspruch eingeräumt wird, zugestellt wird. Damit ist das Widerspruchsrecht OHNE Angabe von Gründen verstrichen. Ich widerspreche jetzt trotzdem (per Mail, Fax UND Einschreiben mit Rückschein, sicher ist sicher) und zudem begründet, da der Anbieter die Widerspruchsklausel nicht OFFENSICHTLICH auf seiner Homepage platziert hatte (man muss erst scrollen, um diese Klausel zu finden) - nach Auskunft der Verbraucherzentrale muss diese offensichtlich sein. Zudem ist der Anbieter seiner vollständigen Informationspflicht NICHT nachgekommen. Die AGBs müssen nach Vertragsabschluss in Textform zugestellt werde. Einfaches Platzieren auf der Website reicht nicht aus. Also: bloß nichts bezahlen, sondern MIT bEGRÜNDUNG widersprechen! Übrigens zeugt neben dem Namen »tricky« auch schon der Zusatz unter der Rechnung: "Wir möchten Sie bitten die Rechnung bis zum ... auszugleichen. DAS IST DER EINZIGE WEG, DER SIE VOR HOHEN INKASSO- UND ANWALTSGEBÜHREN BEWAHRT" von unseriösem Geschäftsgebaren!" Ich werde heute gleich Widerspruch einlegen und vom Vertrag zurück treten. Außerdem habe ich mich bei der Verbraucherzentrale gemeldet. http://www.vzbv.de/go/ Macht es vielleicht auch noch, das die Merken, das es kein einzelfall ist, sondern mehere so abgezoggt werden. Ich drücke uns mal die Daumen. Wenn ich eine Antwort bekomme, werde ich es sofort posten |
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| | # 15 |
| Registriert seit: 02.03.2006
Beiträge: 11
| Hallo! ich habe mich am 14.02.2006 angemeldet. Am 1.3. Die Mail erhalten. Am 1.3. 5 Minuten nach der Mail per EMail Widerruf eingelegt..Habe geschrieben dass ich auf die Gutscheine und den MP3 Player verzichte. Bis heute keine Antwort erhalten. Kann mir jemand mal die ICQ NR von dem Kerl geben? Muss ich noch zahlen? Denn es heisst ja, die Belehrung ist im Text versteckt und somit ungültig...Ich weiss echt nicht was ich machen soll. Kann mir jemand helfen? |
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| | # 16 |
| Registriert seit: 01.03.2006
Beiträge: 2
| @doc Also die ICQ Nummer findest du bei tricky.at im Impressum, dort hat er die Nummer angegeben. Habe auch zig Mails geschickt und gefaxt und auch immer noch nix gehört. Gestern zur Sicherheit noch einmal per Einschreiben mit Rückschein den Widerspruch abgeschickt. |
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| | # 17 |
| Gastposter | also ich glaub, wenn nach der frist, wo man zahlen sollte nichts mehr kommt, braucht man auch net mehr auf ne mail warten... hab das gleiche probelem. hab aber nur ne mail geschrieben.. wenn das nich reicht hab ich ja noch zeit es schriftlich zu tun, da ich ja wie von ippel raus zu lesen länger zeit habe... das widerrufungsrecht war ja nicht ordentlich sichtbar gemacht und daher ungültig. abwarten |
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| | # 18 |
| Gastposter | Hallo miteinander ! Wenn man sich nur mal 2min Zeit für AGBs nehmen würde , hättet ihr jetzt keine Rechnung im Briefkasten . Wieso sind so viele Leute so gutgläubig und denken , sie bekommen tatsächlich einen MP3 Player geschenkt ? NIEMAND HAT AUF DIESER WELT WAS ZU VERSCHENKEN ! Zumindest für Webmaster ist Tricky.at ein lohnenswertes Partnerprogramm |
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| | # 19 |
| Gastposter | Mir ist das selbe passiert, habe mich auch am 14.2 dort registriert aber erst heute wieder mein E-Mail Fach durchforstet und festgestellt das eine Rechnung gekommen ist. Habe sofort eine Wiederruf E-Mail geschickt. Aber ich würde gerne noch mal eine schicken (doppelt hält besser |
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| | # 20 |
| Gastposter | Bei mir ist es noch besser. Ich hab mich laut Tricky.at am 3.3. angemeldet und habe heute(!) die Rechnung bekommen. Allerdings habe ich schon am 15.3 gekündigt mit Angabe meines Namens und Geburtsdatum...hab jetzt eine weitere Mail an ihn geschrieben, was es damit auf sich hat. Das Geld werd ich nicht bezahlen. |
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