ich wurde per e-mail zu simsen.de gelockt! am 09.01.2006 kam folgendes:
"Der Hammer: Simsen schenkt euch 100 SMS Gratis,
Jetzt Anmelden & Sofort Lossimsen, die ersten 100 Teilnehmer
haben noch die Chance auf ein neues Motorola RARZ V3 Handy. http://www.simsen.de/mufa
==========================
Aktion Befristet bis zum 31.01.2006
=========================="
soweit ich weiß existierte simsen.de zu diesem zeitpunkt schon ein paar wochen und es hatten sich selbst damals bestimmt schon mehr als 100 leute angemeldet.
warum wird also jetzt immer noch mit dieser auslosung geworben?
nun gut. ich folgte dem link und ohne viel nachzudenken und meldete ich mich an.
ich habe die agb's nicht gelesen und wurde in keiner weise über das widerrufsrecht informiert.
ein paar gratis-sms habe ich genutzt, am 15. tag nach der anmeldung ist mir zufällig aufgefallen, dass der ganze spaß geld kostet! in der hoffnung auf eine gewisse kulanz seitens simsen.de habe ich sofort per email meinen account gekündigt.
aber umsonst: einen tag später kam die rechnung, einen weiteren tag später die antwort auf meine kündigung, in der man mir schon mit mahnung und inkasso (proinkasso) drohte. Ich antwortete, dass ich bereits gekündigt habe.
heute nun: die mahnung. 9 tage nach der rechnung, obwohl in dieser noch von 10 tagen, die man zeit hat das geld zu überweisen, die rede war.
naja. ich fühle mich betrogen und genötigt, oder auf gut deutsch: verarscht...
ich werd also morgen mal ne saftige email schreiben, in der ich mich auf meine rechte berufe und die ganzen infos aus vielen foren sammle.
bin gespannt, was dann kommt!?
böse jungs, die klingeln oder einsicht aus österreich?
ich laß mich überraschen...
04.02.2006, 10:05
#
3
GreasySpoon
Administrator
Threadstarter
Registriert seit: 09.03.2002
Beiträge: 2.731
die url sieht so aus, als hätte ein so genannter affiliate-partner das angebot so beworben. die geldgier lockt auch andere an. das sieht man auch hier: http://www.affiliate.de/forum/ftopic8172.html
gott sei dank haben die geldgeier aber auch probleme an ihr geld zu kommen.
will ich mich auch einmal hierzu äussern.
ich habe aus langerweile mein email - postfach durchgesehen und fand da die "anmeldebestätigung" von simsen.de ! zu meiner verwunderung, weil sich mein mann dort angemeldet hatte, ich wusste bis zu diesem zeitpunkt noch nichts von der seite. also kann ich mich gar nicht da angemeldet haben!!
die "anmeldebestättigung" war vom 03.01.06 und am 11.01.06 habe ich da hingeschrieben und gesagt, dass ioch kündigen will, weil ich mich da nicht angemeldet habe! diese email wurde strickt ignoriert, also schrieb ich wieder und wieder. nach meiner 5. email bekam ich die rechnung. ich schrieb wieder hin. keine antwort... nach ca. 1 woche kam eine email, wo sogar eine ip von dem pc drin stand, von dem ich mich angeblich angemeldet habe.... da ich nicht dumm bin habe ich versucht diese ip zu pingen und welch wunder, diese ip antwortete nicht. hab ich es also von nem anderen pc gemacht, wieder keine antwort... dann habe ich meine ip gesucht, die vom pc und vom modem. und keine stimmte mit der anmelde ip überein. bei meinem mann das selbe spiel, er bekam die selbe ip zugeschickt wie ich. nur mal angemerkt, wir haben nicht den selben namen und unterschiedliche adressen!! ein zufall, dass wir die selbe ip haben??
nun ja, lange rede kurzer sinn, ich bezahle nichts und werde auch nichts bezahlen. schliesslich haben die niergendwo meine unterschrift und mit ner "gefälschten ip" bekommen die sicher bei jedem gericht recht
schaut bitte mal, ob ihr eine email mit ip bekommt. vielleicht melden wir uns ja alle vom selben pc an
04.02.2006, 10:41
#
5
AgentCooper
Ehemaliger Mod
Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Spreeathen
Beiträge: 2.933
Falls Ihr nicht zufällig ne feste IP habt, kann es Eure gewesen sein. Normalerweise wird die IP mindestens alle 24 Stunden bzw. bei jeder Einwahl neu vergeben. Daher solltest Du Dich darauf nicht verlassen.
Die Verfahrensweise, dass eine IP als eine Art digitale Unterschrift angesehen wird, ist aber trotzdem windig...
Problematisch ist aber, dass Ihr Euch scheinbar selbsttätig angemeldet habt. Auf Netzwelt.de findet Ihr aber Ratgeber, wie man bei simsen.de verfahren sollte.
Coop
04.02.2006, 11:40
#
6
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von GreasySpoon
gott sei dank haben die geldgeier aber auch probleme an ihr geld zu kommen.
Über diese *Parasiten*(Laut einem Urteil in einer anderen Sache darf man den Begriff verwenden)lache ich schon längere Zeit.
Nehmen wir einmal an ich wäre ich auf Grund eines Popups auf den besagten Seiten gelandet,und ich habe jetzt einen Schaden.Sind diese affiliate-partner nicht mitschuldig?Sie bewerben doch die Abo-Seiten.
Nach meiner Meinung handelt es sich um unerwünschte und damit um unlautere Werbung.
Eine Internetzseite ist ja ein Produkt, und es gibt doch die Produzenten-,/Produkthaftung,Verkehrssicherungspflichtverletzung usw..
Man darf ja nach neuster Rechtsprechung niemanden auffordern etwas zu tun,aber ich würde diesen affiliate-partner gewaltig ans Bein pinkeln.
über mitschuld bei werbung kann man streiten. es gibt insbesondere bei simsen aber einen fall, der wohl einige verbraucherschützer auf die barrikaden treiben würde. da wird im popup von einem razr-gewinnspiel geredet und man kann nur durch scrollen die agbs sehen, denen man oben zustimmt. das dürfte unlauterer wettbewerb sein, wenn nicht sogar mehr. das müsste man mal von einem anwalt prüfen lassen. dann wären auch die werbepartner mitschuld.
ich würde das ähnlich beurteilen wie werbung für erotik-portalen mit nicht-fsk-bildern. da kann sich auch kein webmaster rausreden...
ich habe beim Gewinnspiel mitgemacht, (dachte ich wenigsten).
Besitze nicht mal ein Handy, wollte ja eines gewinnen.
04.02.2006, 19:27
#
9
RobBase
Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 2
habe mir nun mal di meinung des anwalts für interntrecht durchgelesen und werde nun mal ein schreiben vorbereiten! hat den jemand mal ne idee wie man das formulieren sollte oder sollte ich da minen anwalt zu hilfe ziehen?
an welche adresse soll man das schicken?österreich sicherlich denn aus dubai kommt ja e nix zurück oder?
04.02.2006, 20:21
#
10
SteffiS
Registriert seit: 04.02.2006
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 4
Hi,
hier nun meine Meinung: ich habe mich so verhalten, wie der Anwalt auf dem Link: http://www.netzwelt.de/news/73535-der-simsenderatgeber-so-reagieren-sie.html geraten hat. Ich gehöre zu wie er meint 1. Gruppe von "Opfern". Ich habe mich angemeldet mit dem Gedanken ein Handy zu gewinnen. Die kostenlosen SMS wollte ich gar nicht nutzen. Ich habe mich auch bis jetzt noch nicht auf der simsen.de Seite eingeloggt.
Also habe ich nach Erhalt der Mahnung mit Rechnung ein Einschreiben verfasst. Dieser Brief erläuterte meine Situation. Ausserdem habe ich mit diesem Breif gekündigt und der Mahnung wiedersprochen. Ich habe sogar ein paar Paragraphen aus dem BGB gefunden, die meinen Wiederspruch rechtfertigen. Aber alles umsonst; zumindest wurde diese Kündigung von simsen.de nicht akzeptiert. Stattdessen bekam ich eine erneute Zahlungsaufforderung mit dem Vermerk, ich hätte "ganz bequem" innerhalb der vorgeschriebenen Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen können. Da dies aber nicht geschah (da ich bis vor Erhalt der Mahnung ja gar nicht wusste, dass ich überhaupt was zu zahlen habe) wurde der Vertrag natürlich verlängert. Ich soll jetzt also die Kosten von 84 zahlen, ansonsten Inkasso etc......
Habe also alles so gemacht, wie es der Anwalt geraten hat, bin aus der Sache aber trotzdem noch nicht ruas!
Was also jetzt?
04.02.2006, 23:30
#
11
starlight
Moderator
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
@SteffiS
ruhig bleiben und bloss nicht zahlen ...
nunja, zum einen? hast du geschrieben, dass du widerrufst oder das du kündigst? du musst nämlich widerrufen, dass ist wichtig ...ausserdem haben die in den letzten tagen die AGB`s geändert, ohne den Kunden darüber zu informieren, wodurch die selber Vertragsbruch begangen haben, da es bei denen heisst:
8.2 Verimount kann ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Verimount wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde kann der Änderung widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil, sofern Verimount den Kunden auf die Folgen der Nichteinlegung des Widerspruchs ausdrücklich mit Ankündigung der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde, ist Verimount berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
oder hast etwa ne info bekommen???
dann wärst die einzigste
Wenn du dir unsicher bist, schreib einfach nochmal ne mail an die netzwelt.de Redaktion, ich bin sicher da bekommst du ne ordentliche Antwort...im übrigen haben die als beweis auch die original-AGB`s gesichert ...
Und die Widerrufsbelhrung der Seite ist nach wie vor definitiv unzureichend um vor gericht bestand zu haben ...
04.02.2006, 23:36
#
12
Jambo23
Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 5
Die Tochter (14) meiner Lebensgefährtin hat sich dort am 10.1. angemeldet wegen der kostenlosen SMS. Natürlich hat sie sich die ABG nicht durchgelesen, weil man ja bei so ner Aufmachung nicht denkt daß es was kostet :n00b: Zur Anmeldung konnte sie ihr echtes Geburtsjahr 1991 nicht angeben, da der Raster ja erst bei 1987 anfängt.
Versendet hat sie vom 10.1. bis zum 23.1. insgesamt 13 SMS, also innerhalb des "kostenlosen" Zeitraums. Als dann am 25.01. die Rechnung kam, ist sie zu uns gekommen und hat selbstverständlich auch keine weiteren SMS mehr verschickt.
Laut Ratgeber fallen wir also in die Kategorie 2, oder?
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.
05.02.2006, 01:02
#
15
NetSheriff
Registriert seit: 09.03.2004
Beiträge: 41
Zitat:
Zitat von SteffiS
Hi,
hier nun meine Meinung: ich habe mich so verhalten, wie der Anwalt auf dem Link: http://www.netzwelt.de/news/73535-der-simsenderatgeber-so-reagieren-sie.html geraten hat. Ich gehöre zu wie er meint 1. Gruppe von "Opfern". Ich habe mich angemeldet mit dem Gedanken ein Handy zu gewinnen. Die kostenlosen SMS wollte ich gar nicht nutzen. Ich habe mich auch bis jetzt noch nicht auf der simsen.de Seite eingeloggt.
Also habe ich nach Erhalt der Mahnung mit Rechnung ein Einschreiben verfasst. Dieser Brief erläuterte meine Situation. Ausserdem habe ich mit diesem Breif gekündigt und der Mahnung wiedersprochen. Ich habe sogar ein paar Paragraphen aus dem BGB gefunden, die meinen Wiederspruch rechtfertigen. Aber alles umsonst; zumindest wurde diese Kündigung von simsen.de nicht akzeptiert. Stattdessen bekam ich eine erneute Zahlungsaufforderung mit dem Vermerk, ich hätte "ganz bequem" innerhalb der vorgeschriebenen Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen können. Da dies aber nicht geschah (da ich bis vor Erhalt der Mahnung ja gar nicht wusste, dass ich überhaupt was zu zahlen habe) wurde der Vertrag natürlich verlängert. Ich soll jetzt also die Kosten von 84 zahlen, ansonsten Inkasso etc......
Habe also alles so gemacht, wie es der Anwalt geraten hat, bin aus der Sache aber trotzdem noch nicht ruas!
Was also jetzt?
Steffi, ist Dir der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung bewußt??? - Dann solltest Du auch dementsprechend handeln. Lies den Text von RA Pauly noch einmal ganz genau durch! - Mehr darf ich hier dazu nicht sagen...
Gruß,
Alex
05.02.2006, 15:28
#
16
tofubrötchen
Registriert seit: 05.02.2006
Beiträge: 3
hallo,
öhm ich meines Zeichens Schüler bin durch diese schönen Werbebanner auf die Seite gekommen. Ich dachte mir Hey Geil 100 Frei sms und habe erst garnicht mitgekriegt das man auch ein RazR gewinnen kann. So ich denk mir so das es ja egal ist unter welchem namen mich anmelde. So nehm also irgendeinen Fantasie Namen und Adresse. So ausser E-mail und Handy nr.! nunja nun wollt ich erstmal wissen ob man mir jetzt überhaupt über die Handy NR. nachweisen kann wer ich bin.
So und nun das zweite. Ich als nettes Kind denk mir natürlich beim zweiten hinsehen au fder seite:"mom da kann man was gewinnen." Tja da dachte ich mir meld ich mal meine mutter dafür an kann ja nichts passieren ist ja kostenlos. Da habe ich die handy nr meines alten handys angegeben(beide handys sind prepaid) nunja dann erhalt ich natürlich die Rechnungen und dann die Mahnuingen und wunder mich total warum? Steht ja kostenlos nun hab ich denen erstmal per e-mail verklickert das die ja eig gar kein recht ahebn mir Geld abzuziehen und habe darum gebeten alles rückgängig zu machen. Leider hab ich das problem das meine Mutter ja einen Brief schreiben könnte nur weiss ich nich was in dem all drin stehen sollte. Und bei dem anderen kann ich mich ja garnich melden da ich für das andere konto kein passwort mehr habe und mch davor streube meine handy nr noachmal anzugeben. Nun ist meine Frage noch hat irgendjemand schonmal Post von denen gekriegt also "echte Post"???
06.02.2006, 00:38
#
17
21redire
Gastposter
Hallo ,
eine Frage ...? Ich war so blöd und habe mich auch angemeldet , bei den 100 free sms. Allerdings habe ich nur 2 verschickt. Jetzt die Frage , ich glaube es sind schon 2 Wochen um. Was soll ich machen. Soll ich warten bis die erste Mahnung kommt. Oder wie soll ich handeln? Das schlimme ist, ich war so happy , dass es was kostenlos gibt, das ich meinen Mann und meine Schwester auch gan schnell davon überzeugen konnte. Also , bitte gibt mir eine Antwort...
keine Panik,Leute!Gestern Abend wurde bei "Planetopia" genau über das "Simsen" berichtet.Falls jemand zu spät das ganze widerrufen hat,sollte auf die Schreiben der Inkassobüros und der Anwälte nicht reagieren und nichts bezahlen.Nur wenn ein gerichtliches Schreiben oder ein Mahnbescheid ins Haus "geflattert" kommt sollte sofort Widerspruch eingelegt werden.
Die Begründung,warum es nicht zu einem Vertrag gekommen ist:das Widerspruchsrecht ist für den Verbraucher nicht ersichtlich genug hervorgehoben worden.Man muß regelrecht über dieses "stolpern" müßen.Das Verbraucherschutzgesetz und die Gerichte sind da sehr penibel.Daher ist nicht zu erwarten,daß die Firmen klagen werden.