Mail an BMJ

Alt 11.01.2012, 00:47   # 1
Kuerasser
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Ich bin inzwischen mehr als stinkig auf die Regierung, besonders auf das BMJ, deshalb habe ich heute folgende Mail losgelassen:
Zitat:
Guten Tag,

ich melde mich mal wieder

Sie befürworten die Buttonlösung bezüglich der Abofallen im Internet.:-[

1.Vlt. wäre es besser, wenn in jeder Internetsite der Hinweis stehen würde "Die Nutzung dieser Site verursacht Kosten" Dieser Hinweis muss dann auf jeder Site, egal ob Originalsite oder Landingpage und jeder weiteren Site des Angebotes immer als 2. Zeile in Schriftgrösse 12 Dot schwarz auf weiss angezeigt werden, und das bei ALLEN Anbietern, die im deutschen Raum Angebote unterbreiten.

2. Inkassierer müssen ab sofort die Plausibilität der Forderungen prüfen, egal ob Inkassounternehmen oder RA, wenn auch nur der leiseste Zweifel an der Rechtmässigkeit der Forderung besteht (googlen, sonstige Suchportale) darf keine Mahnung erfolgen.

zu 1, Wer dagegen verstösst kann ohne Vorwarnung von der B-NetzA abgeschaltet werden und erhält eine Aufforderung alle bisherigen Einnahmen offen zu legen, zwecks Abschöpfung, ausser dem müssen diese Anbieter eine Strafe von 50.000,00€ an die Bundeskasse abführen

zu 2. Alle gegen diese Regeln verstossenden Inkassierer verlieren per se ihre Zulassung und müssen diese erneut beantragen. Hierbei ist dann von den Gerichten die bisherige Verhaltensweise zu prüfen und ggf. die Neuzulassung zu verweigern.

Nicht immer im Sinne des Angeklagten, sondern im Sinne des Geschädigten.

Es entstehen, nachweislich, Milliarden von Schäden für die Privatpersonen, und damit für die deutsche Wirtschaft, durch diese Abofallensteller und Abzocker. Ohne diese Abzockerkönnte die Inlandsnachfrage noch um 10 bis 15 % steigen.

Hallo Frau Leutheuser-Schnarrenberger, greifen sie endlich durch, ich bin es leid, ewig das geheule von Geschädigten in den Foren wie Netzwelt, Gute Frage, Pc-Praxis, Computerbetrug u.a. zu lesen und denen aus der Patsche zu helfen.

Krennz/Kuerasser

Klaus.................
He........
41...................

PS: Was bezahlt ihnen die Lobby gegen so ein Gesetz? (Der Verdacht kann einem ja mal kommen)
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Alt 14.01.2012, 13:55   # 2
Goofy62
 
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Die Bundesjustizministerin ist "eine Liberale". Und das ist etwas sehr folgenschweres. Denn diese Leute wehren sich mit Händen und Füßen gegen eine angebliche "Überregulierung" und "Gängelung des freien Marktes".

Ideologische Grundlage hierfür ist der Liberalismus, genauer gesagt: der Neoliberalismus (diese hat mit dem klassischen Liberalismus nichts zu tun). Die neoliberale Ideologie hat ihre Ursprünge in einer Wirtschaftstheorie des US-Amerikaners Milton Friedman (Chicaco School) und in ihrer weitgehenden Umsetzung unter den Präsidenten Ronald Reagan und George W. Bush in den USA sowie unter Margaret Thatcher in England.

Diese Ideologie besagt vereinfacht dargestellt, dass sich der Staat weitestgehend aus Regulierungen heraushalten solle, damit der "freie Markt" wachse und gedeihe. Es wird das Leitbild des "mündigen Verbrauchers" postuliert, der sich schon selbst zu helfen wisse, und der seine Rechte genau kenne. Der Schutzanspruch des Verbrauchers gegen unlautere Geschäftspraktiken unter Ausnutzung der fehlenden Rechtskenntnis und der Unerfahrenheit bzw. Schwäche (besonders bei alten Menschen und Jugendlichen) wird von den Neoliberalen Vordenkern komplett ausgeblendet. Die Umsetzung des Schutzanspruchs des Verbrauchers in der EU-Richtlinie zum unlauteren Wettbewerb wird von diesen Leuten gewissermassen als "tragischer Unfall" angesehen, der so eigentlich nicht hätte passieren dürfen. Die Umsetzung in konsequentes nationales Recht wird seit Jahren in Deutschland lediglich vorgespielt, tatsächlich aber ganz bewusst hintertrieben. Zum Beispiel gibt es in Deutschland bis heute keine Wettbewerbsbehörde, so wie sonst überall im europäischen Ausland. Das deutsche UWG ist (im Gegensatz zum Ausland) lediglich als eine Art "wohlmeinender Empfehlungskatalog" zu betrachten, aber nicht als für alle Gewerbetreibenden verbindliches und konsequent angewandtes geltendes Recht.

Vordenker der neoliberalen Ideologie in Deutschland war und ist nun einmal die FDP.

Und nun erwartest Du von einer FDP-Justizministerin, dass die plötzlich den Schutzanspruch des Verbrauchers gegen unlautere Geschäftspraktiken ernst nehmen und konsequent umsetzen soll.

Da kannst Du auch einem Pudding erzählen, dass der jetzt einen Walzer tanzen soll.
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Alt 14.01.2012, 14:23   # 3
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Vordenker der neoliberalen Ideologie in Deutschland war und ist nun einmal die FDP.
Was langsam selbst dem unbedarftesten Bürger klar zu werden scheint:
Umfrage: FDP sinkt immer tiefer - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
Zitat:
Zitat von spiegel.de am 05.01.2012
Vor ihrem traditionellen Dreikönigstreffen in Stuttgart stürzt die FDP in der Gunst der Wähler ins Bodenlose. Derzeit würden lediglich zwei Prozent der Wähler den Liberalen ihre Stimme geben, wie der am Donnerstagabend veröffentlichte ARD-Deutschlandtrend von Infratest dimap ergab. Das ist der niedrigste Wert, den die Partei jemals in der Befragung erreicht hat.
Zwei Prozent ist im Grunde immer noch weit über dem Anteil der Bevölkerung, dessen Interesse die FDP tatsächlich vertritt.
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"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 14.01.2012, 14:35   # 4
Goofy62
 
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Es war schon wenig genug, was die rot-grüne Regierung zur Stärkung der Verbraucherrechte "vollbracht" hat. Unter der "Tigerenten-Koalition" wird aber selbst das noch unterboten.
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Alt 15.01.2012, 00:01   # 5
Kuerasser
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Bisher habe ich noch keine Stellungnahme bekommen.
Ich habe ja mal vom BMJ eine Massregelung bekommen, dass ich mich zu oft in die internen Angelegenheiten eingemischt hätte, was immer das heisst.
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Alt 30.03.2012, 17:20   # 6
Kuerasser
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Nunja,

Das BMJ hat auf meine Mail geantwortet und mit viel bla bla bla meine Vorschläge ad absurdum geführt und sich für die Buttonlösung stark gemacht.

Heute kam dann das:
Zitat:
Der Bundesrat hat dem Gesetz aus dem Bundesjustizministerium zugestimmt. Damit kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten.
Wie Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen Warnbutton geschützt werden, haben wir in einem der letzten Verbraucherfenster erörtert:

Die „neue“ Lösung: Internetbutton gegen Kostenfallen


Ein Vorstoß aus dem Bundesjustizministerium verbessert den Schutz gegen Kostenfallen im Internet. Die „Buttonlösung“ sorgt dafür, dass Internetverträge nur geschlossen werden können, wenn der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Bestellbutton muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen – z. B. durch die Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“. Dies gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, ob mit dem heimischen Computer, Smartphone oder Tablet-PC. Der Bundestag hat das Gesetz am 2. März 2012 verabschiedet. Das Gesetz wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Es wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Der Schutz der „alten Lösung“ besteht daneben fort.
Wie schnell das ausgehebelt werden kann ist allen Powerusern hier bekannt. Daher möchte ich die Abofallensteller nicht auf dumme Gedanken bringen und ihnen die Lösung liefern.

Jedenfalls ist das ein Scbhuss in den, oftmals erwähnten aber schuldlosen, Ofen.

M.E. ist damit den Abofallenstellern Tür und Tor geöffnet um "rechtmässige Verträge" nachweisen zu können.

Wie immer in der Bananen Republik Deutschland wird nur halbherzig und stümperhaft an Gesetze rangegangen und die Verbraucher nicht geschützt, sondern geschädigt.

Statt alle
Anbieter zu zwingen direkt bei Aufruf der Site den Usern klarzumachen, dass es sich hier um ein kostenpflichtiges Angebot handelt und das schon im Kopf der Website, wird jetzt ein kleiner Buton dazu herangezogen. Das ist das Gleiche wie der Verzicht aufs Widerrufsrecht.

Zitat:
Ich habe die AGB gelesen und verzichte auf das Widerrufsrecht
Dieser Button war auch ein Fake. Denn auf sein gesetzliches Widerrufsrecht kann KEINER mittels Kreuzchen verzichten.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Verbrau...102?nn=1967012
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Alt 30.03.2012, 17:52   # 7
arthus
 
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Vermute mal stark, dass die Schöpfer dieser Buttonlösung noch stark am
Geschäftsverkehr auf Papierbasis orientiert sind.

Welche Möglichkeiten das WWW bietet, Internetseiten in Sekundenbruchteilen
zu manipulieren, wird vermutlich erst in 10-20 Jahren in die
Sach/"Fach"bearbeitergehirne des Ministeriums dringen. Begriffe
wie Landingpages dürften ihnen völlig unbekannt sein.
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Alt 30.03.2012, 18:31   # 8
arthus
 
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Die Branche bastelt bereits an "Ersatzlösungen"
>> Warnung: software-und-tools und die 1001-Button-Falle
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Alt 30.03.2012, 21:31   # 9
Goofy62
 
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Bereits jetzt kommt nach geltender Rechtslage bei Abofallen kein wirksamer Vertrag zustande. Verstoß gegen die Transparenzpflichten, arglistige Täuschung, Einigungsirrtum, Verstoß gegen Treu und Glauben etc.

Die informierten Zeitgenossen zahlen bereits jetzt nicht und haben keine Nachteile dadurch. Es geht hier nur um die uninformierten und hasenfüssigen Betroffenen. Die könnten allerdings durch eine Button-Lösung noch mehr verunsichert werden, denn über Landing-Pages wird ihnen der Button vorenthalten bzw. ein ganz anderer eingespielt, über sich dynamisch verändernde Seitengestaltung etc. wird ihnen später der schönste "Button" vorgespiegelt, und es wird suggeriert, dass angeblich alles gesetzeskonform sei.

Das Problem müsste von anderer Seite her angegangen werden. Aber gegen die logischen Folgerungen etwa in Bezug auf die Notwendigkeit der Schaffung einer schlagkräftigen Wettbewerbsbehörde sträuben sich die Lobbyistenclubs in Deutschland mit aller Vehemenz. Die kreativen Freiheiten des "liberalen Unternehmertums", dass "im Notfall auch einmal zu kleinen Schweinereien greifen darf", werden nicht angetastet.

Ebenso gibt es keine wirklich durchgreifenden Änderungen im Inkassorecht.

Ebenso war die Justiz in Deutschland bisher (noch) nicht bereit, die Abofallenkönige auf breiter Basis anzugehen. Das könnte sich allerdings ändern, man wird hier den Ausgang des Frankfurter Verfahrens abwarten müssen. Wenn die Justiz hier konsequent durchgreift, wird das mehr bringen als 100 Buttonlösungen.

Die Justiz hat doch die Wiener Gewinnspielmafia so ziemlich kleingekriegt. Selbst das Millionenferkel ist hoppsgenommen, es ist bezüglich des Telefonterrors auch tatsächlich wesentlich ruhiger geworden. Warum soll das, was bei den angeblichen "Gewinnspieleintragungen" bereits gegangen ist, bei den Abofallen nicht möglich sein? Beides ist Betrug in Reinform.
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Alt 30.03.2012, 23:24   # 10
sarazena
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Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Die Bundesjustizministerin ist "eine Liberale". Und das ist etwas sehr folgenschweres. Denn diese Leute wehren sich mit Händen und Füßen gegen eine angebliche "Überregulierung" und "Gängelung des freien Marktes".

Ideologische Grundlage hierfür ist der Liberalismus, genauer gesagt: der Neoliberalismus (diese hat mit dem klassischen Liberalismus nichts zu tun). Die neoliberale Ideologie hat ihre Ursprünge in einer Wirtschaftstheorie des US-Amerikaners Milton Friedman (Chicaco School) und in ihrer weitgehenden Umsetzung unter den Präsidenten Ronald Reagan und George W. Bush in den USA sowie unter Margaret Thatcher in England.
Wer mich kennt weiß, das ich normalerweise kein gutes Haar an der FDP lasse. Wenn ich allerdings derart idiotisches Gewäsche lese, dann rollen sich mir die frisch lackierten Zehnägel auf. Und das macht mich stinkesauer

Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist, zusammen mit Burkhard Hirsch oder Gerhart Baum eine Bürgerrechtsliberale. Das heißt, sie ist neben wenigen anderen, einer der letzten anständigen Menschen in dieser Dreckspartei.

Wie sagte Dieter Nuhr so schön - Wenn man schon keine Ahnung hat..........
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Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
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Alt 31.03.2012, 08:29   # 11
arthus
 
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Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen
Wie sagte Dieter Nuhr so schön - Wenn man schon keine Ahnung hat..........
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zu Besserung ....
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Alt 01.04.2012, 09:30   # 12
Kuerasser
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Kaum ist das Gesetz mit der Buttonlösung in der Schlussdebatte gibt es auch schon Aushebelungsversuche.

Gefunden von SW

Zitat:
Zitat:
1001 Button-Lösung von Software und toolsDie Nachfolgerin der berühmten Abofalle top-of-software probt schon vor der Einführung der so genannten Button-Lösung eine neue Masche: ich nenne sie die 1001-Button-Falle, und die geht so:

Es gibt zwei Buttons, davon sieht man am Anfang aber nur einen. Der Nutzer wird so oft mit verschiedensten Informationen belästigt, dass er die Aufschrift des Buttons in den Hintergrund drängt. Button Nr.1 wird immer schön an der selben Stelle angezeigt. Dann wird man dazu animiert, möglichst oft auf den selben Button zu drücken. Irgendwann kommt dann die Stelle mit dem versteckten Preishinweis. Dort hingegen kommt ein anderer Button. Da man die Informationen vom Button schon im Hinterkopf gespeichert hat, bemerkt man nicht, dass nun etwas anderes da steht.

Ob natürlich "entgeltlich Anmelden" mit "kostenpflichtig Bestellen" vergleichbar ist, wage ich stark zu bezweifeln. Hier zeigt sich auch schon die von mir schon vor Monaten kritisierte Lücke an der Button-Lösung...................mehr darüber im link
Warnung: software-und-tools und die 1001-Button-Falle

Wenn auf jeder Website der Anbieter in Zeile 2 stehen würde:" Dieses Angebot ist kostenpflichtig und verursacht Kosten von € 96,-- jährlich für 2 Jahre also € 192,00 gesamt" und das schwarz auf weiss mit mindesten 12 Punkt Bold (normal sind 8 ) wäre das kaum auszuhebeln. [Ironie an)Aber dann wären ja etliche Geschäftsmodelle gefährdet und das will man doch nicht. Die Bewohner der Bananen-Republik-Deutschland müssen doch abgezockt werden sonst könnten sie ja die Wirtschaft noch mehr ankurbeln (Ironie aus)
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Alt 01.04.2012, 09:42   # 13
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Wenn auf jeder Website der Anbieter in Zeile 2 stehen würde:" Dieses Angebot ist kostenpflichtig und verursacht Kosten von € 96,-- jährlich für 2 Jahre also € 192,00 gesamt" und das schwarz auf weiss mit mindesten 12 Punkt Bold (normal sind 8 ) wäre das kaum auszuhebeln.
Damit wären Tricks z.B. mit Landingpages nicht auszuhebeln. Im Gegenteil, die jetzige "Lösung" könnte sogar mehr Probleme bereiten.
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Alt 02.04.2012, 19:57   # 14
Goofy62
 
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Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen

Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist, zusammen mit Burkhard Hirsch oder Gerhart Baum eine Bürgerrechtsliberale. Das heißt, sie ist neben wenigen anderen, einer der letzten anständigen Menschen in dieser Dreckspartei.
Hirsch und Baum haben doch seit Schmidts Abwahl de facto nichts mehr zu melden in der FDP.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger halte ich für eine fassadenhafte Galionsfigur, die in reiner PR-Taktik vorgeschoben wird, um das Schein-Image der FDP als "die Partei der Bürgerrechte" noch zu wahren. Hierzu wird in einem Stellvertreterkrieg ein Fassadengefecht rund um die Vorratsdatenspeicherung in einem Riesen-Kasperletheater dem Bürger suggeriert, ohne die FDP werde diese Republik in einem Überwachungsstaat versinken, und ausgerechnet die FDP sei "das Bollwerk" gegen den übertriebenen Zugriff des Staates auf persönliche Daten. Hierbei wird eine totale Blockadepolitik selbst gegen eigentlich sinnvolle und auch notwendige Grundbestandteile einer abgespeckten VDS-Lösung gefahren.

Dieselbe FDP hat seit Jahren dagegen überhaupt keine Berührungsängste gegen jedwede Liberalisierung des kommerziellen Datenhandels. Es war immer gerade die FDP gewesen, die sich z.B. vehement gegen die Aufhebung des Listenprivilegs im Datenschutz gestemmt hat. Sicherlich kann man über die staatliche Schnüffelei eine Menge sagen, aber die kommerzielle Schnüffelei halte ich in Bezug auf die Gefährdung für die Persönlichkeitsrechte für mindestens genauso gefährlich. Weil damit aber viel Geld zu machen ist, interessiert das die FDP überhaupt nicht.

Bürgerrechte interessieren die FDP nur dann, wenn sie möglichst plakativ PR-mäßig einzusetzen sind, und vor allem: wenn sie der "freien Wirtschaft" nicht schaden.

Außer des absurden Theaters rund um die VDS fällt mir nicht eine einzige "Leistung" der Frau Leutheusser-Schnarrenberger für die Bürger- und Persönlichkeitsrechte ein.

Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen
Wie sagte Dieter Nuhr so schön - Wenn man schon keine Ahnung hat..........
Na, na. Der Ton macht auch die Musik. Wenn es um Meinungsäußerungen geht, sollte man schon versuchen, die Meinung des anderen zu respektieren, auch wenn man nicht mit ihr übereinstimmt.
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