Handyortungsofort.de

Alt 07.11.2011, 18:06   # 1
vanHelsing
hell-singer
 
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Manchmal werden wir durch die Fallensteller (oder deren Werbepartner) selber auf Abofallen hingewiesen.
Bei uns hat sich am 4.11. ein User extra registriert um im Bereich Diskussionen Forenspam für eine Webseite zur Handyortung zu hinterlassen.

Auf der Webseite handyortungsofort.de kann man eine Handynummer zur Überwachung angeben.
Abgesehen von rechtlichen Problemen bezüglich Handyortung ist doppelte Vorsicht geboten.
Wer eine Handynummer eintippt und auf den Button "Jetzt ausprobieren" klickt, hat ein Abo an der Backe, das 4,99 € pro Woche kostet.
Der Preis ist kaum zu finden, denn er befindet sich unterhalb des erwähnten Buttons. Dazu nur in grauer Schrift auf weißem Grund.
Das Impressum der Seite ist nur eine Grafik.
Die Firma Ziegler& Jumpertz UG aus Stuttgart ist als Inhaber der Webseite handyortungsofort.de verantwortlich.
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Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 07.11.2011, 18:28   # 2
arthus
 
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Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Die Firma Ziegler& Jumpertz UG aus Stuttgart ist als Inhaber der Webseite handyortungsofort.de verantwortlich.
Laut Registrierungsdaten sitzen sie in Berlin
Zitat:
Ziegler & Jumpertz UG (haftungsbeschränkt)
Address: Gormannstraße 14
Postal code: 10119
City: Berlin
Dabei handelt es sich um ein Bürogebäude für das Google 26 Firmennamen listet
Gormannstraße 14, 10119, Berlin - Google Maps

Zitat:
Das Impressum der Seite ist nur eine Grafik.
hier als Text des vor vorgeblichen Unternehmens > Impressum | ZIEGLER & JUMPERTZ
http://ziegler-jumpertz.com/projekte/clusterstar/
Unternehmensblabla

und Googlemaps > Schwabstraße 25 D-70197 Stuttgart - Google Maps
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"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 08.11.2011, 07:56   # 3
vanHelsing
hell-singer
Threadstarter
 
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Über Handyortungsdienste gab es gestern Abend einen Bericht in der Sendung WDR-Markt.
Zitat:
Um der heimlichen Ortung einen Riegel vorzuschieben, wurde im Jahr 2009 das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Gemäß § 98 Absatz 1 Satz 2 TKG gilt, dass eine „ausdrücklich, gesondert und schriftlich erteilte Einwilligung des Teilnehmers“ vorliegen muss, der von anderen geortet wird. Verlangt wird dazu ein echtes, unterzeichnetes Dokument. Eine E-Mail, ein Fax oder eine SMS reichen nicht aus.
Leider halten sich nicht alle Anbieter an die gesetzlichen Vorgaben.
Zitat:
Im Ergebnis lassen drei von fünf Anbietern das heimliche Orten zu. Wie konnte dieser Missbrauchstatbestand dem Gesetzgeber entgehen?
mehr bei WDR-Markt
Die Wiederholung der Sendung ist am Mittwoch, 09. November 2011, 14.15 - 15.00 Uhr.
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