Zeitschrift Abo WIN vs Gewinner-Zeit = Abzocke

Alt 26.10.2011, 12:58   # 1
Kuerasser
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Bei der Verbraucherzentrale NRW gehen immer mehr Beschwerden über angeblich am Telefon abgeschlossene Zeitschriften-Abos der Zeitschrift "WIN" der Firma "Gewinner-Zeit" aus GB.

Hierzu meint die VZ-NRW
Zitat:
Vom "Beginn Ihrer Gewinner-Zeit" kann keine Rede sein. Stattdessen flattert vermeintlichen Abnehmern des Monats-Magazins "WIN!", das "Reportagen aus aller Welt und spannende Artikel" zu "Gewinnspielen, Luxus, Reisen, Wellness und Trends" verspricht, eine Zahlungsforderung von 87 Euro fürs erste halbe Jahr ins Haus. Wer ein Schreiben mit 'vielen Dank für das freundliche Telefonat' in diesen Tagen erhält, sollte den fälligen Betrag auf keinen Fall begleichen, der Forderung der Firma "Gewinner-Zeit" jedoch vorsorglich schriftlich widersprechen. Mit einer neuen Abo- und Gewinnspiel-Masche versucht der fragwürdige Magazinbetreiber mit Sitz in Großbritannien zurzeit , ans Geld und die persönlichen Daten argloser Konsumenten zu kommen.
Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, das Abo schriftlich anzufechten. Die Rechnungen sind so datiert das die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Daher ist es erforderlich, dass der angebliche Vertrag angefochten wird.

Ich schreibe daher wie folgt:

Zitat:
sehr geehrte.....................

Ich fechte den mir untergeschobenen, angeblich am Telefon abgeschlossenen, Vertrag gemäss § 119, 120, 123, und 142.2 BGB an.

Der Weitergabe und Vermarktung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Hochachtungsvoll

Vorsichtshalber per Einschreiben
Ich behalte auf jeden Fall eine Kopie des Schreibens und den Einschreibebeleg vorsichtshalber, zusammen mit der Rechnung, auf .
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 26.10.2011, 13:32   # 2
arthus
 
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Vermutlich braucht der Laden auch einen vor den Bug:

Verbraucherzentrale Hamburg | Mitgegangen, mitgefangen!
Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat der Presse-Union Medien Vertriebs GmbH & Co. KG verboten, Verbrauchern ohne Auftrag eine Bestätigung für ein Zeitschriftenabonnement zu senden. Das gelte auch dann, wenn - wie im entschiedenen Fall - ein mit der Werbekampagne beauftragter Subunternehmer dabei die Hauptvertriebsfirma betrogen hat. Das Verhalten des Subunternehmers sei der Vertriebsfirma zuzurechnen. Das erst jetzt schriftlich vorliegende Grundsatzurteil erging am 17. August 2011 (Az.: I ZR 134/10). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Presse-Union muss mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro rechnen, wenn sie sich nicht an das Urteil hält.
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Alt 26.10.2011, 19:52   # 3
Kuerasser
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Das wäre dann ja auch für die Stockelsdorfer und ihre VSR u.A. anzuwenden.
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Alt 29.05.2012, 04:12 # --
News Flash
 
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