Bei der Verbraucherzentrale NRW gehen immer mehr Beschwerden über angeblich am Telefon abgeschlossene Zeitschriften-Abos der Zeitschrift "WIN" der Firma "Gewinner-Zeit" aus GB.
Hierzu meint die VZ-NRW
Zitat:
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Vom "Beginn Ihrer Gewinner-Zeit" kann keine Rede sein. Stattdessen flattert vermeintlichen Abnehmern des Monats-Magazins "WIN!", das "Reportagen aus aller Welt und spannende Artikel" zu "Gewinnspielen, Luxus, Reisen, Wellness und Trends" verspricht, eine Zahlungsforderung von 87 Euro fürs erste halbe Jahr ins Haus. Wer ein Schreiben mit 'vielen Dank für das freundliche Telefonat' in diesen Tagen erhält, sollte den fälligen Betrag auf keinen Fall begleichen, der Forderung der Firma "Gewinner-Zeit" jedoch vorsorglich schriftlich widersprechen. Mit einer neuen Abo- und Gewinnspiel-Masche versucht der fragwürdige Magazinbetreiber mit Sitz in Großbritannien zurzeit , ans Geld und die persönlichen Daten argloser Konsumenten zu kommen.
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Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, das Abo schriftlich anzufechten. Die Rechnungen sind so datiert das die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Daher ist es erforderlich, dass der angebliche Vertrag angefochten wird.
Ich schreibe daher wie folgt:
Zitat:
sehr geehrte.....................
Ich fechte den mir untergeschobenen, angeblich am Telefon abgeschlossenen, Vertrag gemäss § 119, 120, 123, und 142.2 BGB an.
Der Weitergabe und Vermarktung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Hochachtungsvoll
Vorsichtshalber per Einschreiben
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Ich behalte auf jeden Fall eine Kopie des Schreibens und den Einschreibebeleg vorsichtshalber, zusammen mit der Rechnung, auf .