| | # 2 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.180
| Solange ich nicht volljährig bin sind alle von mir abgeschlossenen "Verträge" schwebend unwirksam, denn sie bedürfen der Zustimmung meiner Eltern/Sorgeberechtigten. Sollten irgendwelche Abbuchungen vorgenommen werden muss ich mit meinen Eltern sprechen. Diese müssen dem "Geschäftspartner" mitteilen, dass ich nicht volljährig bin und sie einem Vertragsabschluss nicht zustimmen. Alle weiteren Schreiben seitens der "Firma" kann ich dann ignorieren. Die Abbuchung lasse ich, bzw. meine Eltern/Sorgeberechtigten, zurückbuchen. Es werden dann vorraussichtlich noch einige Briefchen zwecks Einschüchterung und Drohung mit dem Zweck der Zahlungsgenerierung kommen, doch die kann ich entweder ignorieren, oder mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück in den gelben Kasten befördern.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 6 |
| Threadstarter Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 2
| Also, es kam ein Brief von einer Anwaltskanzlei. Diese forderte dann 54,60€. Meine Mutter hat den Brief natürlich gelesen und hat mich gefragt was da los ist und ob das verar*che wäre... Dann hat sie es bezahlt und es war Schicht im Schacht. Also ist alles noch gut ausgegangen und ich bin mit einem blauen Auge davongekommen. Gruß, Kristof. |
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| | # 7 | |
| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 795
| Zitat:
Wenn man die Forderung bezahlt,besonders wenn man minderjährig ist und keine Verträge abschliessen darf, ist man nicht mit einem blauen Auge davon gekommen.Schon die Kündigung war dumm. Da ein minderjähriger keine Verträge abschliessen kann,kann er auch nichts kündigen. Und das Wichtigste,es ist sehr fraglich ob überhaupt ein Vertrag zustande kommt.Denn>>>>Automatische Abo-Verlängerung: Unzulässig ohne deutlichen Hinweis m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. | |
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| | # 9 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.180
| Da Du den Konsumentenschutz ansprichst vermute ich mal, dass Du Österreicher bist. Soweit ich weiss, geht der Konsumentenschutz massiver gegen Abofallensteller und deren Inkassierer vor, im Gegensatz zu Schland. Doch auch hier gilt der Grundsatz: Minderjährige bis zur Vollendung des 17 Lebensjahres sind nur beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen zwar Dinge des täglichen Bedarfs mit Geld, was man ihnen dafür überlässt(Taschengeld) rechtsgültig kaufen, längerfristige Verträge, wie Abos egal wofür, sind davon ausgeschlossen und bedürfen der Zustimmung der Sorgeberechtigten/Eltern. Ebenso bedürfen Geschäfte, die den Rahmen des Taschengeldes und des täglichen Bedarfs sprengen, wie z.B. der Kauf von Hardware(iPad,iPhone,PC, TV etc.) immer der Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten. Die können sofgar vom Verkäufer verlangen, dass er die Sachen zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet. Dementsprechend kann im Falle von @Reveal durch die Bezahlung durch die Mutter ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sein, der schnellstmöglich zum nächstmöglichen Termin zu kündigen ist, sonst verlängert er sich.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 27.12.2011
Beiträge: 1
| Servus Alleine schon, dass XXX Angebote generell ab 18 Jahre sind. IoI ACHTUNG LEUTE ---- INTERNET RECHT --- WICHTIG Rede mit deinen Eltern!!! Das du auf einer XXX Seite warst, hallo du bist 17, ist ganz normal!!! Deine Eltern sind Mieter des Internet Anschlusses, also können deine Eltern in die Verantwortung genommen werden!!!! Ganz so einfach ist es nicht, du darfst nichts abschliessen!! Theoretisch kann deren Anwalt auch sagen, dass z.b. dein Vater auf deinen Namen das abgeschlossen hat und damit die Kosten umgehen will. Wie gesagt, die werden die IP Adresse angeben, die ist deinen Eltern zuzuordnen und somit sind sie Theoretisch Vertragsnehmer!!! ------------------- Die Webbilling B.V. ist nur eine Abrechnungs Agentur. Die sind ************ Habe gerade das gleiche am laufen, naja, die haben mir sogar noch 23,95 Euro geschenkt. Die *****. *lach* Testabbp --->1 Tag 0,99 Euro Gleiche Uhrzeit, auf die Sekunde genau kam eine Bestätigung zum Abschuss des Testabbos, Kündigung des Abbos und Abschluss eines full Zuganges für 23,95. ---> Geht schonmal gar nicht das alles auf die selbe Sekunde Abgeschlossen, gekündigt und wieder abgeschlossen wird. Naja, ich Test Abbo gekündigt (sichershalber, dem full Abbo wiedersprochen) Habe direkt geschrieben, sollten sie mehr als 0,99 Euro abbuchen, wird es sofort zurück gebucht. Dachte mir schon das da was nicht ganz sauber ist. haha Nun gut, auf meine Kündigung kam dann, wir haben keine Kündigung erhalten. <---- Ich--- Ach wie schön, egal, sie haben auf meine Kündigung geantwortet, egal wie, sie haben die Kündigung also bekommen. Das ist ausschlaggebend. Einige Tage später, <---- Abbuchung von 0,99 Euro (ist ok), und 23,95 Euro, habe ich direkt zurückbuchen lassen. Ich schreibe denen ne Email, blaa blaa den Betrag habe ich zurückbuchen lassen. Paar mails hin hund her, wooolaaa sie haben meine Kündigung gefunden. Sie lösen einen Refound oder sowas aus und überweisen mir den Betrag zurück. <--- Ich, nicht nötig, habe ich mir schon zurück geholt. <--- (alles innerhalb von 5 Minuten, ungelogen, --Sie schreiben, ok der Refound wird rückgängig gemacht Einige Tage später, Wie schick, die Bank hat das Geld zurück geholt, und was sehe ich da, die Webbilling hat mir gleichzeitig noch 23,95 Euro zusätzlich überwiesen. Deren Fehler, pech... ****** Gut, genau eine Woche später, der Lachkrampf am Briefkasten Anwaltskanzlei (eigentlich inkasso wenn man auf deren Mail Addy achtet) Fordert aufgrund eines Vertrages und Bank Storno Gebühren. Die ******.... Lach Leute, den Schriftverkehr immer schön festhalten, ich antworte dieser Psydo Anwaltskanzlei gar nicht erst. Muss man auch nicht. Lass die machen und schreiben wie blöd. Die haben zwar ausdauer, aber irgendwann geben sie es auf. Zuvor gut im inet informieren. Ich kenne mich da gut aus, wie man sie Mundtot bekommt. Eine gute seite auf der Ihr euch informieren könnt ist Rechtsberatung online. So einfach kann Recht sein. 123recht.net Anfang des neuen Jahres bekomme ich den nächsten Liebesbrief, freue mich schon drauf. * aus rechtlichen Gründen geändert. Forenregeln beachten! |
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| | # 11 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.180
| "Liebesbriefe" kann man, wenn man sie erkennt, ungeöffnet mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück in den gelben Kasten befördern. Erfahrungsgemäss hört dann die Brieffreundschaft schnell auf. Grundsätzlich schreibe ich diese Heinies nicht an, sondern halte meine Füsse still, schicke evtl. Mahnungen ungeöffnet zurück und verhalte mich im übrigen sehr ruhig. Einem Antrag auf Mahnbescheid kann ich widersprechen und die IP nützt denen auch nichts, sie müssten erst einen Staatsanwalt davon überzeugen, dass hier eine schwere Straftat vorliegt. Der muss dann einen Richter ebenfalls davon überzeugen und darf dann, nach richterlicher Genehmigung, den Provider wegen des IP-Inhabers anschreiben. Ausser bei Urheberrechtsverletzungen fast unmöglich.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| Post vom Rechtsanwalt Sebastian Kipke - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) | Dieses Thema | Pingback | 04.05.2012 14:57 | |
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