Bin auf das com!-Magazin reingefallen. Brauche Hilfe.

Alt 19.08.2011, 23:47   # 1
Bava123
 
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Ich war heute auf der Gamescom und bin dort an dem Stand der Zeitschrift com! vorbeigekommen.
Dort wurde ein Gewinnspiel gemacht, bei dem man an einem Glücksrad drehen musste und etwas gewinnen konnte.
Vorher musste man allerdings seine Anschrift, seinen Namen und seine Unterschrift auf einen Zettel setzen.
Als ich Fragte wofür das sei, sagte man mir, dass ich ein Probeheft der Zeitschrift zugeschickt bekomme.
Mir wurde versichert, dass ich auf gar keinen Fall etwas bezahlen müsste...

Da einem auf der Gamescom Zeitschriften wie Dreck hinterhergeworfen werden hab ich mir nicht viel dabei gedacht und das tatsächlich ausgefüllt... ich Trottel...

Jetzt habe ich gesehen, dass im kleingedruckten steht, dass ich nach dem zugeschickten Heft ein Schreiben an das Magazin schicken soll, wenn ich die Zeitschrift nicht abonnieren möchte. Ansonsten habe ich ein Jahresabo abgeschlossen, welches ca. 60 Euro kostet!

Ich habe jetzt ersteinmal eine Mail an den Kundenservice geschickt und gesagt, dass ich das heft nicht bekommen möchte und dass ich auch das Abo nicht möchte.

Habe ich richtig reagiert? Muss ich noch andere Schritte einleiten? Sollte ich lieber per Post schreiben, dass ih es nicht möchte?

Brauche wirklich Hilfe. Danke schonmal im Vorraus
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Alt 20.08.2011, 08:15   # 2
Kuerasser
Helferlein
 
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Ich schreibe das Ganze per Brief und schicke den per Einschreiben mit Rückschein. Dann habe ich einen Beweis, dass ich dem Abo widersprochen habe.

Als Text kann ich vlt. dieses Muster benutzen:

Zitat:
sehr geehrte.....................

Ich fechte den mir untergeschobenen Vertrag gemäss § 119, 120, 123, und 142.2 BGB an. Gleichzeitig mache ich von meinem Widerspruchsrecht gebrauch.

Ich wollte lediglich ein kostenloses Probeexemplar und keinen Abovertrag.

Der Weitergabe und Vermarktung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Hochachtungsvoll
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 20.08.2011, 09:29   # 3
Bava123
Threadstarter
 
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Danke für die schnelle Hilfe!
Das werde ich auf jeden Fall so machen.
Ich habe auch bei denen auf der Seite gestöbert und in dem ihren Forum sofort mehrere Threads von anderen Opfern gefunden.
Die scheinen schon seid Jahren alle möglichen Messen abzuklappern (Gamescom und Cebit werden dort genannt) und legen dort die Leute rein.

Unvorstellbar, dass die Veranstalter dieser Messen solche Anbieter überhaupt erlauben.

Ich hab da so viele Leute gesehen, die unterschrieben haben. Ich schätze mal die meisten werden gar nicht bemerken, dass sie da ein Abo abschließen. Mal schauen. Vielleicht kann man ja die ein oder andere Zeitung anrufen. Die sind doch eigentlich immer an solchen Storys interessiert. Man sollte die Leute auf jeden Fall warnen, bevor die erste Rechnung eintrifft.
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Alt 20.08.2011, 12:24   # 4
Goofy62
 
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Es ist ohnehin schon fraglich, ob allein aus dem "Kleingedruckten" tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag entstehen kann.

Die Tatsache der Verlängerung des Probeabos zu einem kostenpflichtigen Dauerschuldverhältnis müsste sofort erkennbar schon bei der Bewerbung des Angebots dargestellt werden. Also: es müsste direkt über der Zeile mit der Unterschrift deutlich lesbar stehen, dass sich das Abo nach Ablauf der Testzeit verlängert und kostenpflichtig wird. Eine versteckte Klausel "im Kleingedruckten" (AGB...) ist als überraschende Klausel gemäß § 305c BGB zu betrachten und damit unwirksam. Das wird nicht Vertragsbestandteil. Es kann mithin auch noch nach der 2-wöchigen Widerrufsfrist der Vertrag wegen Irrtums angefochten werden.

Die weitere Frage ist die, ob einem eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform ausgehändigt wurde. Hierfür wäre der Lieferant in der Beweispflicht. Wenn es keine gültige Widerrufsbelehrung gegeben hat, dann beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen, und man kann auch nach den 2 Wochen noch hilfsweise den Widerruf erklären.
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Alt 20.08.2011, 13:22   # 5
Immorb
Flüchtling
 
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Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Die weitere Frage ist die, ob einem eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform ausgehändigt wurde. Hierfür wäre der Lieferant in der Beweispflicht. Wenn es keine gültige Widerrufsbelehrung gegeben hat, dann beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen, und man kann auch nach den 2 Wochen noch hilfsweise den Widerruf erklären.
Auf Messen gibt es erst einmal kein Widerrufs-,Rücktrittrecht.
Damit ein Widerrufsrecht nach dem Haustürgeschäft möglich ist,muß das Ansprechen überraschend sein.
Auf einer Messe muß man erwarten das solche Verkaufgespräche stattfinden.
Siehe auch BGH-Urteil VIII ZR 199/01

Es müsste also geprüft werden ob die Gamescom eine Freizeitveranstaltung ist.

m.f.G.
__________________
Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
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Alt 20.08.2011, 14:35   # 6
Bava123
Threadstarter
 
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Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Die weitere Frage ist die, ob einem eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform ausgehändigt wurde. Hierfür wäre der Lieferant in der Beweispflicht. Wenn es keine gültige Widerrufsbelehrung gegeben hat, dann beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen, und man kann auch nach den 2 Wochen noch hilfsweise den Widerruf erklären.
"wenn mir com! mit DVD gefällt und der com!-Leserservice von mir innerhalb 7 Tagen nach Eintreffen des 2. Heftes nichts Gegenteiliges schriftlich (z.B. Brief oder Fax) erhält, setzen Sie bitte die Frei-Haus-Lieferung für ein Bezugsjahr (12 Ausgaben), beginnend mit dem 3. Heft (com! mit DVD 4,99 € inkl. MwSt./Monatsausgabe = Jahresbezugspreis 59,88 € inkl. MwSt.), fort. Möchte ich com! mit DVD nicht mehr beziehen, kann ich jeweils bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf des laufenden Bezugsjahres schriftlich (z.B. Brief oder Fax) beim com!-Leserservice kündigen."

Das ist zumindest das, was im Kleingedruckten steht. Dort steht ja, dass man 7 Tage nach Eintreffen des 2. Heftes noch das Abo kündigen kann. Wäre das dann im Prinzip schon ungültig, weil ich eigentlich 14 Tage Zeit haben muss?

Richtig hartnäckig scheinen die übrigens nicht zu sein. Manchmal hat man Glück, dass schon nach einer Email eine Bestätigung von denen kommt, dass das Abo gekündigt wurde.
Ich warte jetzt einfach mal die nächsten Tage ab und schaue, ob sie mir Antworten. Ansonsten bekommen die halt Post. Wenn ich das richtig gelesen habe, reicht dieser Schritt bei denen dann meistens auch.

Gemein werden die erst, wenn man schon das 3. Heft bekommen hat (wir haben ja schon eine Leistung erbracht).
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Alt 20.08.2011, 15:51   # 7
sarazena
Plaudertasche
 
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Beiträge: 8.770
Zitat:
Zitat von Bava123 Beitrag anzeigen
"wenn mir com! mit DVD gefällt und der com!-Leserservice von mir innerhalb 7 Tagen nach Eintreffen des 2. Heftes nichts Gegenteiliges schriftlich (z.B. Brief oder Fax) erhält, setzen Sie bitte die Frei-Haus-Lieferung für ein Bezugsjahr (12 Ausgaben), beginnend mit dem 3. Heft (com! mit DVD 4,99 € inkl. MwSt./Monatsausgabe = Jahresbezugspreis 59,88 € inkl. MwSt.), fort. Möchte ich com! mit DVD nicht mehr beziehen, kann ich jeweils bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf des laufenden Bezugsjahres schriftlich (z.B. Brief oder Fax) beim com!-Leserservice kündigen."
Solche Angebote kommen doch nahezu täglich. Bei einem Magazin gab es sogar noch eine Uhr obendrauf. Also zurückgeschrieben, Uhr und Probeabo eingesackt und rechtzeitig gekündigt. Fertig!

Da kann man sich so starken Tobak wie
Zitat:
untergeschobenen Vertrag gemäss § 119, 120, 123, und 142.2 BGB an.
wohl klemmen. Natürlich rechnen die damit, dass viele das kleingedruckte nicht lesen. Wie wir hier lesen können, klappt das ja auch ganz gut.

Deshalb kann man auch ganz lieb schreiben:

Mir hat COM! leider nicht gefallen. Ich möchte den Bezug von COM! nicht über das Probeabo hinaus fortsetzen. Deshalb kündige ich fristgerecht das Abo-Nr. .......

MfG ....
oder so ähnlich
__________________
.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
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Alt 20.08.2011, 16:49   # 8
laterookie58
 
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Beiträge: 5
Lieber bava123: alle Antworten sind nachhaltig perfekt.Kurzfassung:e-mail aus Frist- Gründen sofort zu senden war gold- richtig! Schriftlich, siehe unten den absolut perfekten Muster- Text, per Einschreiben- Rückschein in den nächsten ein oder zwei Tagen!!!! hinterher. Ich empfehle das aus gutem Grund:die vorher gegebenen Antworten waren gut genug;meine eigentlich überflüssig!Der Punkt ist:ich habe vor knapp zwei Wochen so eine Mini- Abo Situation, die von mir abgemeldet war und auch schriftlich bestätigt war, als Mahnung und Zahlungs- Aufforderung zu meinem laufenden ABO erhalten. Wenn Du nicht haarklein beweisen kannst, daß Du erstens: fristgerecht abgesagt/ gekündigt hast, zweitens: deren schriftliche Bestätigung nicht mehr hast ( bei mir lagen fast 5 Monate dazwischen !!! ), kannst Du nichts beweisen und hast, völlig unnötig, ein Abo an der Backe. Einschreiben- Rückschein; gut aufheben. Und wenn die schriftliche Bestätigung vom com- Magazin nach 10 Tagen noch nicht da ist, erneut schreiben. Telefonieren, Gesprächspartner und Inhalte, kannst Du nicht nachweisen! Viel Erfolg!!!!!
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Alt 20.08.2011, 17:20   # 9
Bava123
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.08.2011
Beiträge: 6
Ersteinmal nochmal ein ganz dickes dankeschön an alle, die mir hier so gut weiterhelfen.
Im ersten Moment hatte ich schon ziemlich Panik bekommen. Man kennt ja einige Berichte aus dem Fernsehen wo Leute in richtig fiese Abofallen getappt sind.
Aber mittlerweile bin ich wieder ganz beruhigt.. dank euch.

Ich kann euch ja mal zeigen, was ich denen geschrieben habe:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe auf der diesjährigen Gamescom das Probeabo abgeschlossen, bei dem man ein Heft gratis zugeschickt bekommt.
Was mir allerdings nicht gesagt wurde ist die Tatsache, dass ich damit auch gleichzeitig ein richtiges Abo abgeschlossen haben soll, dass ich erst nach Erhalt der nächsten Ausgabe kündigen kann.
Ich hatte nie die Absicht ein solches Abo abzuschließen, weshalb ich Sie hiermit darüber informiere, dass ich

1. Das 2. Probeheft NICHT erhalten möchte und
2. Die Zeitschrift NICHT abonnieren möchte.

Hier meine Daten:
***
***
***

Bitte bestätigen Sie per Email, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben und mein Abo somit kündigen.
Eine Kundennummer habe ich noch nicht, da dass 2. Heft noch nicht angekommen ist."


Ich glaube ich bin den Umständen entsprechend freundlich geblieben. Wenn ich nicht bis Montag oder Dienstag eine Antwort erhalte (ich bin mir nicht sicher, ob da überhaupt jemand am Wochenende arbeitet) werde ich eben nocheinmal per Einschreiben-Rückschreiben einen Brief verschicken.
Normalerweise sollte es dann wohl keinen großen Ärger mehr geben.

EDIT: Falls die sich dann tatsächlich an meiner Formulierung stören sollten (ich sage ich möchte kein Abo abschließen, obwohl ich das ja eigentlich schon gemacht habe) schreibe ich eben einen ähnlichen Text wie von sarazena vorgeschlagen.
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Alt 22.08.2011, 08:27   # 10
Bava123
Threadstarter
 
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Die Sache scheint sich erledigt zu haben.
Ich habe gerade noch einmal die automatisch gesendete Email durchgelesen, die ich als Antwort bekommen habe.
da steht (unter vielen anderen Dingen, die man mit dem Abo machen kann) folgendes:

Kündigung - Ihre Kündigung (auch Kündigung des Test-Abos) wird fristgerecht erfasst. Diese E-Mail gilt als Kündigungsbestätigung. Sie erhalten keine weitere Bestätigung.


Gibt es da dann eventuell noch Schlupflöcher, dass ich trotzdem eine Rechnung erhalte oder kann ich mich wieder entspannen?
Wie gesagt, dass ganze ist nur eine automatische Antwortmail.
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Alt 22.08.2011, 11:25   # 11
Kuerasser
Helferlein
 
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Da heisst es jetzt erstmal für mich abwarten und Tee oder was anderes leckeres trinken und mein Konto im Auge behalten. Ob die die Kündigung auch berücksichtigen kann ich erst in ca 6 - 8 Wochen einigermassen sicher sagen. Auf jeden Fall drucke ich mir alles aus, Sicher ist Sicher.
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Alt 22.08.2011, 18:17   # 12
Goofy62
 
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Auf Messen gibt es erst einmal kein Widerrufs-,Rücktrittrecht.
Damit ein Widerrufsrecht nach dem Haustürgeschäft möglich ist,muß das Ansprechen überraschend sein.
Auf einer Messe muß man erwarten das solche Verkaufgespräche stattfinden.
Siehe auch BGH-Urteil VIII ZR 199/01

Es müsste also geprüft werden ob die Gamescom eine Freizeitveranstaltung ist.
Danke für das Urteil, das kannte ich noch nicht.
Ob es sich bei der Messe um eine Freizeitveranstaltung gehandelt hat, wäre Ermessenssache, aber wahrscheinlich wird es als typische Messe gewertet, und damit entfällt das Widerrufsrecht, da kein Haustürgeschäft vorliegt.

Trotzdem bleibt m.E. die Anfechtung wegen Irrtums bei überraschender Klausel nach § 305c BGB, wenn die Tatsache der automatischen Verlängerung des Probeabos zum kostenpflichtigen Abo nur auf der Rückseite in Kleinschrift aufgeführt wird, nicht aber sofort erkennbar direkt im Bezug mit der Unterschrift.
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Alt 23.08.2011, 15:01   # 13
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
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Ein Einschreiben mit Rückschein ist genauso viel Wert, wie ein einfaches Einwurf Einschreiben. Bei beiden lässt sich der Zugang nachweisen, nicht aber was der Inhalt des Schreibens ist/war. Sollte man immer bedenken.

Wenn man also an die bösesten der Bösen gerät, hat man Pech gehabt.
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Alt 04.10.2011, 22:28   # 14
Bava123
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.08.2011
Beiträge: 6
Sooo in den nächsten Tagen wird sich zeigen, ob ich noch das 2. Gratisheft bekomme. Hätte eigentlich heute schon da sein müssen. Ansonsten morgen oder übermorgen.

Ich dachte nur, ich halt euch mal einfach auf dem Laufenden, falls Interesse besteht.


PS: Bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass ich schon letzten Monat ein Heft hätte bekommen müssen aber ich weiß nicht, ob die Gamescom-Abos vielleicht erst jetzt anfangen.
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Alt 03.12.2011, 15:41   # 15
NanowaX
 
Registriert seit: 03.12.2011
Beiträge: 1
damn, ich hab jetzt erst die Rechnung bekommen und dadurch gecheckt, dass es ein abo war, am Stand wurde nämlich versichert man bekommt garantiert nur 2 gratishefte mit keinen weiteren verpflichtungen.

Hab ich noch irg.welche Chancen das jetzt noch rauszukommen? oder muss ich 60 EURO für ein abgrundtiefschelchtes ComputerMagazin als Mac/Linux User zahlen.
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Alt 03.12.2011, 17:27   # 16
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.180
Ich wiederspreche dem Abschluss und fechte ihn an.

Als Text kann ich vlt. dieses Muster benutzen:
Zitat:
sehr geehrte.....................

Ich fechte den mir untergeschobenen Vertrag gemäss § 119, 120, 123, und 142.2 BGB an.

Ich wollte lediglich ein kostenloses Probeexemplar und keinen Abovertrag.

Der Weitergabe und Vermarktung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Hochachtungsvoll
Per Einschreiben.

Danach verhalte ich mich so und nicht zahlen.

Icvh kann aber auhc dem Vorschlag von @Sarazena folgen

Zitat:
Mir hat COM! leider nicht gefallen. Ich möchte den Bezug von COM! nicht über das Probeabo hinaus fortsetzen. Deshalb kündige ich fristgerecht das Abo-Nr. .......

MfG .... oder so ähnlich
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 04.12.2011, 09:55   # 17
Immorb
Flüchtling
 
Benutzerbild von Immorb
 
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Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 795
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen

Icvh kann aber auhc dem Vorschlag von @Sarazena folgen
Zitat:
Deshalb kündige ich fristgerecht das Abo-Nr. .......
Falsch.
Fristgerecht heisst;ich muß den Vertrag erfüllen,also auch bezahlen.
Der 1. Tipp ist da besser.

m.f.G.
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Alt 29.05.2012, 04:11 # --
News Flash
 
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