OLG Frankfurt: Abofallen sind Betrug

Alt 11.01.2011, 13:39   # 1
arthus
 
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Abofallen im Internet werden als Betrug geahndet – OLG Frankfurt löst Vollzugsdefizit in der Rechtsprechung auf

Hier die Pressemitteilung
Zitat:
Rechtsprechung stärkt Verbraucherschutz:
Abofallen im Internet werden als Betrug geahndet – OLG Frankfurt löst Vollzugsdefizit in der
Rechtsprechung auf
Frankfurt, 11. Januar 2011. Das Oberlandesgericht Frankfurt mildert mit einem
aktuellen Beschluss das Vollzugsdefizit bei sogenannten Abofallen im Internet.
Nach Ansicht des 1. Strafsenats handelt es sich bei entsprechenden geschäftlichen
Konstruktionen um den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs. Dies geht
aus dem Beschluss des OLG
Endlich mal ein echter Hoffnungschimmer der Abofallenstellerei den Garaus zu bereiten.
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 11.01.2011, 17:32   # 2
Kuerasser
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Bin mal gespannt, was nun losgeht.

Ich finde diese Entscheidung jedenfalls etwas in die richtige Richtung
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Alt 11.01.2011, 18:31   # 3
NeeBee44
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Hmm, schade nur, das die mindesstrafe 6 Monate ist. Die wird dann warscheinlich auf Bewärung gesetzt. Als Abschreckung hätten da 3Jahre hin gehört. Na ja, immerhin besser als gar nichts.
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Ist ein Beitrag hilfreich, dann könnt ihr denn Button Drücken

http://www.LiverpoolFC.tv
Marco & Dante für eine geile Zeit
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Alt 11.01.2011, 19:21   # 4
arthus
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Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet - Service - sueddeutsche.de

Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet - Computer - Schaumburger Zeitung

Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet - Augsburger Allgemeine

Jetzt wird mir auch klar, warum O.T. "gekündigt" hat

PS: der hat seine Schäfchen eh im Trockenen...
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Alt 17.01.2011, 09:11   # 5
Kuerasser
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Nachdem nun das OLG Frankfurt offiziell dieses Geschäftsmodell als gewerbsmässigen Betrug bezeichnet hat, dürfen wir die Betreiber jetzt auch mit dem B-Wort benennen?
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Alt 17.01.2011, 09:25   # 6
arthus
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So dürfen nur wegen Betruges verurteilte Täter genannt werden
und selbst das kann ( für Foren/Blogbetreiber ) riskant sein.
Das OLG hat kein Urteil gefällt

Wozu auch. Jeder weiß wer und was gemeint ist.
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Alt 17.01.2011, 10:58   # 7
Kuerasser
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Hier mal der Beschluss im Volltext :OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - Az. 1 Ws 29/09 - openJur

gefunden von SW
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Alt 04.02.2011, 00:50   # 8
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Als nächstes sind die Logging-Abmahnanwalt-Lügenkonstrukte dran!!
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Alt 04.02.2011, 10:58   # 9
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Bin mal gespannt, was nun losgeht.

Ich finde diese Entscheidung jedenfalls etwas in die richtige Richtung
Allerdings. Nur leider hat sich das erst in mehreren Jahren so entwickelt. Es ist zum Heulen, wenn die Mühlen der Justiz langsam mahlen

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
So dürfen nur wegen Betruges verurteilte Täter genannt werden
und selbst das kann ( für Foren/Blogbetreiber ) riskant sein.
Das OLG hat kein Urteil gefällt

Wozu auch. Jeder weiß wer und was gemeint ist.
Was soll daran schlimm sein, verurteilte Täter zu nennen? Ich finde das gut.
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Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
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Alt 04.02.2011, 11:35   # 10
arthus
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Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Was soll daran schlimm sein, verurteilte Täter zu nennen? Ich finde das gut.
Poste diese Benennung es unter Angabe deiner persönliche Daten damit
die Forenbetreiber die Abmahn- und Anwaltskosten an dich übertragen können.

Merke: Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei völlig verschiedene Paar Schuhe

>> Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das? - Antispam e. V.
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Alt 04.02.2011, 12:54   # 11
Kuerasser
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Vieles in dem Artikel spricht mir aus der Seele
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Alt 04.02.2011, 13:40   # 12
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Poste diese Benennung es unter Angabe deiner persönliche Daten damit
die Forenbetreiber die Abmahn- und Anwaltskosten an dich übertragen können.
Wozu? Wer derartigen Mist baut, der sollte auch in die Öffentlichkeit gestellt werden. Außerdem habe ich ja nur eine Frage gestellt und gesagt, daß ich es gut finde.
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Alt 04.02.2011, 14:25   # 13
arthus
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Andere inclusive mir selber würden es auch gut finden. so what?

Ich bin aber Realist und kein Wunschdenker.
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Alt 04.02.2011, 23:41   # 14
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Andere inclusive mir selber würden es auch gut finden. so what?

Ich bin aber Realist und kein Wunschdenker.
Mach' Dir nichts draus: Es gibt noch mehr Realisten außer Dir. Ansonsten hätte ich mein Anliegen schließlich nicht als allgemeine Frage formuliert.

Und Ja: Ein Wunschdenker bist auch Du. Zitat: "Andere inclusive mir selber würden es auch gut finden." ("inclusive mir" bedeutet nämlich, dass Du sehr wohl damit einverstanden bist).

Wenn Du kein Wunschdenker wärst, hättest Du es es in etwa so formulieren müssen: "Andere außer mir selber würden es auch gut finden."

Das ist die Realität.
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Alt 05.02.2011, 08:35   # 15
arthus
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Wortklaubereien liegen mir nicht

EOT
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Alt 05.02.2011, 09:02   # 16
Kuerasser
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Das Recht auf Menschnewürde lt GG wird, leider, auch für die Täter, m.E. überkandidelt, angewendet. Dabei haben die sich nach meiner Meinung mit ihren Taten ausserhalb des GG gestellt und müssten damit leben so genannt zu werden wie sie sich verhalten haben. Wer Leute hinters Licht führt und sie abzockt ist für mich ein ******** und wird von mir auch so genannt. Das ist meine vom GG geschützte Meinung. Wer jemanden ermordet ist für mich ein Mörder und wird auch von mir so genannt(s.O.)

Den Tätern sieht man viel zu viel nach und stellt ihre persönlichen "Rechte" unter eine Käseglocke.

Und was ist mit den Opfern?

Die werden noch verhöhnt. Hättest ja Jura studieren können um das zu verstehen.

M.E. muss eine Website so gestaltet sein, dass ich Preis und Leistung sofort sehen kann. Alles Andere ist Verschleierung von Tatsachen und damit Abzocke. So verstehe ich den Beschluss des OLG Frankfurt.

Doch die Staatsanwälte suchen lieber so lange nach Entschuldigungen, bis sie die Verfahren einstellen können. Sauerei und Bequemlichkeit, oder sollte ich besser sagen Ignoranz des deutschen Rechts??.

Ironie an:
Wo kämen wir hin, wenn unsere Wirtschaft ohne diese innovativen Geschäftsmodelle auskommen müsste. Dann hätten wir ja vlt. einen höheren Umsatz bei Investitionsgütern und damit Vollbeschäftigung, das geht doch nicht. Ironie aus
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Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 05.02.2011, 16:06   # 17
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Wortklaubereien liegen mir nicht

EOT
War auch nicht böse gemeint.
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Alt 05.02.2011, 16:44   # 18
Kuerasser
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Ich habe mal versucht den ungefähren Schaden zu ermitteln, den diese Abofallensteller angerichtet haben.

Er soll in den letzten 6 Jahren bei fast 400Mio Euronen liegen (inclusive Glücksspielmafia etc.)

Wieviele Bügeleisen, Kühlschränke, Flachbildschirme, oder sagen wir mal

Bügeleisen (ca 20 - 30€) Kaffeemaschinen (etwa der gleiche Preis) oder Flachbildmonitore (Ca 60 bis 120€) sowie kleinere Artikel für die Kinder und Enkel hätte ich damit kaufen können?

Es ist ein, noch garnicht absehbarer, Schaden für unsere Volkswirtschaft durch diese Schmarotzer entstanden. Die schöpfen dringend benötigte Kaufkraft ab und unsere Staatsanwälte gehen hin und pennen.
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Alt 06.02.2011, 03:13   # 19
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Ich habe mal versucht den ungefähren Schaden zu ermitteln, den diese Abofallensteller angerichtet haben.

Er soll in den letzten 6 Jahren bei fast 400Mio Euronen liegen (inclusive Glücksspielmafia etc.)

Wieviele Bügeleisen, Kühlschränke, Flachbildschirme, oder sagen wir mal

Bügeleisen (ca 20 - 30€) Kaffeemaschinen (etwa der gleiche Preis) oder Flachbildmonitore (Ca 60 bis 120€) sowie kleinere Artikel für die Kinder und Enkel hätte ich damit kaufen können?

Es ist ein, noch garnicht absehbarer, Schaden für unsere Volkswirtschaft durch diese Schmarotzer entstanden. Die schöpfen dringend benötigte Kaufkraft ab und unsere Staatsanwälte gehen hin und pennen.
Diese, Deine, Hochrechnung ist durchaus bemerkenswert - jedoch sollte der Focus des Thread doch bitte auf Präventionsmaßnahmen gegen A.b.z.o.c.k.e.r. basieren (ich habe keine Ahnung, wehalb man das Wort nur mit Punkten zwischen jedem Buchstaben schreiben kann - es hat aber seine Gründe ).
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Alt 06.02.2011, 10:06   # 20
arthus
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Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
(ich habe keine Ahnung, wehalb man das Wort nur mit Punkten zwischen jedem Buchstaben schreiben kann - es hat aber seine Gründe ).
Weil irgendwann jemand juristischen Trouble wegen der Zusammenstellung seines
Unternehmens/Namens mit diesem Wort verursacht hat.
Um dem aus dem Weg zu gehen und damit Suchmaschinen auch keinen Zusammenhang
herstellen können, wird das Wort ausgeixt.

Die Mods haben nun mal nicht die Zeit ständig jedes Posting auf solche
möglichen Fallstricke zu überprüfen.

Richte dir mal selber ein Forum ein, in dem solch heikle Themen diskutiert werden
und du wirst sehr schnell Bekanntschaft mit Anwälten machen.,
wenn du nicht außerordentlich wachsam und vorsichtig bei der Moderation bist

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Alt 28.05.2012, 20:10 # --
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