| | # 1 | ||
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Bundesnetzagentur Pressemitteilungen Zitat:
Zitat:
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| | # 5 |
| Threadstarter Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Die Wattestäbchenarmee ( auch unter dem Namen BNetzA bekannt) hat sich fast ein halbes Jahr Zeit gelassen, um die betrügerischen Absichten zu erkennen und entsprechend zu handeln. Bei "Nachfolgeorganisationen" sollte sie jetzt schneller reagieren können und müssen, da die Ausrede "neues Geschäftsmodell" nicht mehr zählt. Die Rolle der Telekom bei dem "Spiel " ist ebenfalls erbärmlich und jämmerlich. Sie behauptete immer steif und fest gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, Abzockerbeträge von Drittanbietern einzukassieren . Dies entspricht schlicht nicht der Wahrheit, da es sich nicht um TK gestützte "Leistungen" handelt.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | # 6 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| Nachtrag: Die BNetzA hat zwei weitere Zusatzdienste, die über die telomax abgerechnet werden gesperrt und das Rechnungslegungs und Inassierverbot rückwirkend abn 30.3.10 ausgesprochen. Nunmehr sind folgende Leistungs ID von Telomax betroffen: 61404 83917 11004 12000 Hierbei handelt es sich um Gewinnspieleintragsdienste der Gewinnbimmelmafia.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 7 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| Immer mehr Regionalprogramme berichten über diesen Shit. Aufforderung an die Staatsanwaltschaften: Sofort ermitteln, die Betreiber unter Druck setzen und verunsichern. Forderung an die Politik: Das Gesetz so zu ändern, dass Keiner mehr Diensteentgelte über Telefonabrechnungen einziehen darf. Sondern eigene Rechnungen stellen muss. KEINER
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 8 |
| Threadstarter Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Das Ganze ist ein Trauerspiel. Einer der Haupt"akteure" die BNetzA Bundesnetzagentur verhängt weiteres Inkassoverbot gegen telomax GmbH: computerbetrug.de und dialerschutz.de |
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| | # 9 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Startseite Zitat:
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| | # 11 | |
| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 795
| Zitat:
Faustus E. werden seit längerem zweifelhafte Geschäftspraktiken nachgesagt. Quelle: kanzlei-richter.com m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. | |
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| | # 15 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| Dann müsste man die Bundesregierung mit verantwortlich machen. Denn die haben das TKG so geändert, dass diese Schweinerei erst möglich war. Sie haben ja erlaubt, dass Drittanbieter über Telefonrechnungen ihre "Dienstleistungen" in Rechnung stellen und eingezogen werden können. War eigentlich die rot-grüne Kolaboration. (1998 bis 2005) Da kommt noch einiges auf uns zu was die versaubeutelt haben.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 16 | |
| Threadstarter Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
Handy: Drittanbieter ist nicht gleich Drittanbieter | |
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| | # 17 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Die Behauptung, die TK-Provider seien zum Inkasso dieser Beträge berechtigt bzw. sogar "verpflichtet", gehört zu den unausrottbaren Volksmärchen ähnlich dem der Banken-6-Wochen-Lüge. Selbst der Frankfurter Oberstaatsanwalt ist diesem Volksmärchen aufgesessen und verbreitet in der Pressemeldung das Gerücht, es gebe da eine Lücke im TKG. In Wirklichkeit hat es stets weder eine Berechtigung noch eine Verpflichtung zum Inkasso dieser Beträge seitens der Provider gegeben. Soweit das TKG überhaupt eine solche Verpflichtung vorsieht, gilt diese a) nur für Festnetzanschlüsse, nicht aber für Mobilfunk, und b) nur für tk-gestützte Dienste gemäß der Legaldefinition aus § 3 TKG. Zu diesen tk-gestützten Diensten zählen z.B. 0900-Mehrwertdienste, Premium SMS, Voice-Dienste, 0180-Auskunftsdienste. Aber nicht die dubiosen sogenannten "Abos" obskurer nicht näher zu klassifizierender angeblicher "Leistungen". Ein "Abo" ist per definitionem ein Dauerschuldverhältnis und damit eben eine "teilbare Dienstleistung". Damit kann schon deswegen die Legaldefinition aus § 3 TKG nicht erfüllt sein - denn dort ist eindeutig von einer "unteilbaren Leistung" die Rede. Ein tk-gestützter Dienst ist "am Stück" in einmaliger Leistung zu erbringen und zu verrechnen. Des weiteren wird bei diesen "Abos" die Preisobergrenze verletzt. Kurzum: es handelt sich um ein Umgehungsmodell unter grober Verletzung sowohl von § 66l TKG (Umgehungsverbot!) als auch der Fernabsatzregeln des BGB. Es wird das Widerrufsrecht sabotiert, es wird nicht über die Identität des Anbieters und die Art der angeblichen "Dienstleistung" informiert, es erfolgt kein sofort auffindbarer Hinweis auf Kostenkonditionen etc. Hier wird versucht, über die Hintertür angeblich tk-gestützter Dienste eine reine Fernabsatzleistung den Verbrauchern durch die kalte Küche unterzuschieben. Eine Berechtigung zum Inkasso von Fernabsatzdienstleistungen gibt aber auch der übliche TK-Endkundenvertrag meines Erachtens in der Regel nicht her. Der TK-Endkunde beauftragt seinen Provider mit der Führung eines Rechnungskontos ausschließlich zum Zweck der Verrechnung der Telefonnetz-Nutzung sowie ggf. der Nutzung tk-gestützter Mehrwertdienste, nicht aber für die Verrechnung aus Fernabsatz für irgendwelche Mopsgesangs-Abos, aufgenommen im Bahnhofsklo von Buxtehude. Die Verrechnung unkontrollierbarer untergeschobener "Abos" aus angeblichem Fernabsatz stellt m.A.n. eine grobe Vertragsverletzung seitens der TK-Provider dar. Der Endkunde rechnet nicht damit und muss auch nicht damit rechnen, dass jeder selbsternannte "Portalbetreiber" und Verbindungsnetzkojote hergehen und Geld von seinem Rechnungskonto saugen darf. Es existiert mithin weder eine Verpflichtung noch eine Berechtigung zum Inkasso für solche "Dienste". Weder nach TKG noch nach BGB. Weder für Festnetz noch für Mobilfunk. Die Tatsache, dass fast alle Provider das in schöner Einhelligkeit trotzdem machen, ändert nichts an der Rechtswidrigkeit. Möglich ist das auch nur, weil a) es sich fast alle widerstandslos gefallen lassen und b) weil es der BNETZA wurstegal ist. |
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