BNetzA verbietet Abrechnung von Gewinnspieleintragsdiensten über Telefonrechnungen

Alt 29.12.2010, 15:59   # 1
arthus
 
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Bundesnetzagentur Pressemitteilungen

Zitat:
Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten über Telefonrechnungen
Ausgabejahr 2010
Erscheinungsdatum 29.12.2010

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unternehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. Die Eintragsdienste werden zuvor z. B. unter dem Namen "www.win-finder.com" rechtswidrig telefonisch beworben. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 30. März 2010.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ129363488630277/link821081A
Zitat:
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
16.12.2010
Unerlaubte Telefonwerbung
Perfider werdende Abzocke endlich eindämmen
Dreiste Abzocke über illegale Telefonwerbung reißt nicht ab, sondern nimmt immer perfidere Formen an: Firmen, die unerlaubt an der Strippe für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, entlocken Kunden im Gespräch persönliche Daten und ziehen ihre vermeintlichen Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung ein. Dies ist nur das jüngste Beispiel aus einer Flut von nahezu 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben
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Alt 31.12.2010, 16:07   # 2
Ernest
 
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Wie ist es aber denn, wenn der Teilnehmer gefragt wird und zustimmt, ob über die Telefonrechnung abgebucht werden darf? Dann wäre nämlich der Teilnehmer in der Beweislast gefangen - oder verstehe ich das falsch?
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Alt 31.12.2010, 16:20   # 3
arthus
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Keiner der Betroffenen ( ca 80000 Beschwerden allein bei den VZ ) hat davon berichtet,
dass ihnen dieser "Abrechnungsmodus" in Aussicht gestellt wurde bzw dazu
eine Zustimmung abgefordert wurde.

Das "Geschäftsmodell" beruht auf Desinformation genau wie die Abofallenabzocke bzw
Gewinnbimmlerabzocke und ist im Grunde nur eine Variante davon.
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sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 31.12.2010, 17:01   # 4
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Keiner der Betroffenen ( ca 80000 Beschwerden allein bei den VZ ) hat davon berichtet,
dass ihnen dieser "Abrechnungsmodus" in Aussicht gestellt wurde bzw dazu
eine Zustimmung abgefordert wurde.

Das "Geschäftsmodell" beruht auf Desinformation genau wie die Abofallenabzocke bzw
Gewinnbimmlerabzocke und ist im Grunde nur eine Variante davon.
Okay. Ich erkenne jedoch kein allgemeines Wirken der BNetzA, oder ich habe es nicht erkannt, sondern nur einen Bezug zur telomax GmbH. Ich meine: Solche Firmen lassen sich ziemlich schnell schließen und neu gründen.
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Alt 31.12.2010, 17:55   # 5
arthus
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Die Wattestäbchenarmee ( auch unter dem Namen BNetzA bekannt) hat sich
fast ein halbes Jahr Zeit gelassen, um die betrügerischen Absichten zu erkennen
und entsprechend zu handeln.

Bei "Nachfolgeorganisationen" sollte sie jetzt schneller reagieren können und
müssen, da die Ausrede "neues Geschäftsmodell" nicht mehr zählt.

Die Rolle der Telekom bei dem "Spiel " ist ebenfalls erbärmlich und jämmerlich.
Sie behauptete immer steif und fest gesetzlich dazu verpflichtet zu sein,
Abzockerbeträge von Drittanbietern einzukassieren . Dies entspricht
schlicht nicht der Wahrheit, da es sich nicht um TK gestützte "Leistungen" handelt.
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Alt 25.01.2011, 21:55   # 6
Kuerasser
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Nachtrag:

Die BNetzA hat zwei weitere Zusatzdienste, die über die telomax abgerechnet werden gesperrt und das Rechnungslegungs und Inassierverbot rückwirkend abn 30.3.10 ausgesprochen.

Nunmehr sind folgende Leistungs ID von Telomax betroffen:

61404
83917
11004
12000

Hierbei handelt es sich um Gewinnspieleintragsdienste der Gewinnbimmelmafia.
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Alt 26.01.2011, 21:04   # 7
Kuerasser
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Immer mehr Regionalprogramme berichten über diesen Shit.

Aufforderung an die Staatsanwaltschaften: Sofort ermitteln, die Betreiber unter Druck setzen und verunsichern.

Forderung an die Politik: Das Gesetz so zu ändern, dass Keiner mehr Diensteentgelte über Telefonabrechnungen einziehen darf. Sondern eigene Rechnungen stellen muss.


KEINER
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Alt 26.01.2011, 22:22   # 8
arthus
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Das Ganze ist ein Trauerspiel. Einer der Haupt"akteure" die BNetzA
Bundesnetzagentur verhängt weiteres Inkassoverbot gegen telomax GmbH: computerbetrug.de und dialerschutz.de
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Alt 07.02.2012, 21:55   # 9
Goofy62
 
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Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Startseite

Zitat:
Frankfurt, den 07. Februar 2012

In einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt gemeinsam mit verschiedenen Dienststellen der Polizei in Frankfurt/M heute insgesamt 55 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet und im Wege der Rechtshilfe zeitgleich weitere 4 Beschlüsse in der Schweiz und 5 Beschlüsse in Österreich vollstreckt.

Das Verfahren richtet sich derzeit gegen insgesamt 14 Beschuldigte im Alter von 26 bis 58 Jahren.

8 Personen, darunter der mutmaßliche Kopf der Bande, seine „rechte Hand“ sowie der Ge-schäftsführer der Firma Telomax GmbH wurden aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen und werden dem Haftrichter vorgeführt. Zudem wurde umfangreiches Beweismaterial in den Durchsuchungsobjekten sichergestellt.
Das war es dann wohl erst einmal mit der Millionenferkelei.
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Alt 08.02.2012, 09:14   # 10
Kuerasser
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Och, sind die auch schon wach geworden?
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Alt 09.02.2012, 09:01   # 11
Immorb
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Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Startseite



Das war es dann wohl erst einmal mit der Millionenferkelei.
Den Hinweisen der Staatsanwaltschaft Frankfurt nach zu urteilen dürfte sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einer der großen Hintermänner des Gewinnspielgeflechts, der 31 jährige Faustus E. unter den in gewahrsam genommenen Personen befinden. Hierfür spricht neben der Altersangabe insbesondere auch die Angabe zu eingerichteten Callcentern in Prishtina.

Faustus E. werden seit längerem zweifelhafte Geschäftspraktiken nachgesagt.
Quelle: kanzlei-richter.com

m.f.G.
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Alt 09.02.2012, 09:47   # 12
Kuerasser
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Das Thema finde ich spitze. Trifft den Nagel voll auf den Kopf.

Zitat:
Sta Frankfurt: Donnerschlag im Schweinestall
Hoffentlich kommt dann dabei auch jede Menge gesiebte Luft raus.
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Alt 09.02.2012, 14:42   # 13
Immorb
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen



Hoffentlich kommt dann dabei auch jede Menge gesiebte Luft raus.
Ich frage mich....was passiert mit den Telefonanbietern? Die haben doch eigentlich Beihilfe geleistet.

m.f.G.
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Alt 09.02.2012, 16:11   # 14
arthus
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Ich frage mich....was passiert mit den Telefonanbietern? Die haben doch eigentlich Beihilfe geleistet.
Wären es Privatpersonen, könnte man von Hehlerei sprechen.
[ironie]Da es sich aber um "Institutionen" handelt, fällt das im schlimmsten Fall unter läßliche Sünde.[/ironie]
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Alt 09.02.2012, 17:53   # 15
Kuerasser
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Dann müsste man die Bundesregierung mit verantwortlich machen. Denn die haben das TKG so geändert, dass diese Schweinerei erst möglich war.

Sie haben ja erlaubt, dass Drittanbieter über Telefonrechnungen ihre "Dienstleistungen" in Rechnung stellen und eingezogen werden können.

War eigentlich die rot-grüne Kolaboration. (1998 bis 2005)

Da kommt noch einiges auf uns zu was die versaubeutelt haben.
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Alt 09.02.2012, 18:06   # 16
arthus
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Sie haben ja erlaubt, dass Drittanbieter über Telefonrechnungen ihre "Dienstleistungen" in Rechnung stellen und eingezogen werden können.
Diese Selbstbedienung speziell bei Handys haben die sich selbst eingerichtet und sie wird bis heute toleriert.
Handy: Drittanbieter ist nicht gleich Drittanbieter
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Alt 11.02.2012, 10:20   # 17
Goofy62
 
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Die Behauptung, die TK-Provider seien zum Inkasso dieser Beträge berechtigt bzw. sogar "verpflichtet", gehört zu den unausrottbaren Volksmärchen ähnlich dem der Banken-6-Wochen-Lüge. Selbst der Frankfurter Oberstaatsanwalt ist diesem Volksmärchen aufgesessen und verbreitet in der Pressemeldung das Gerücht, es gebe da eine Lücke im TKG.

In Wirklichkeit hat es stets weder eine Berechtigung noch eine Verpflichtung zum Inkasso dieser Beträge seitens der Provider gegeben.
Soweit das TKG überhaupt eine solche Verpflichtung vorsieht, gilt diese a) nur für Festnetzanschlüsse, nicht aber für Mobilfunk, und b) nur für tk-gestützte Dienste gemäß der Legaldefinition aus § 3 TKG. Zu diesen tk-gestützten Diensten zählen z.B. 0900-Mehrwertdienste, Premium SMS, Voice-Dienste, 0180-Auskunftsdienste. Aber nicht die dubiosen sogenannten "Abos" obskurer nicht näher zu klassifizierender angeblicher "Leistungen".

Ein "Abo" ist per definitionem ein Dauerschuldverhältnis und damit eben eine "teilbare Dienstleistung". Damit kann schon deswegen die Legaldefinition aus § 3 TKG nicht erfüllt sein - denn dort ist eindeutig von einer "unteilbaren Leistung" die Rede. Ein tk-gestützter Dienst ist "am Stück" in einmaliger Leistung zu erbringen und zu verrechnen.
Des weiteren wird bei diesen "Abos" die Preisobergrenze verletzt. Kurzum: es handelt sich um ein Umgehungsmodell unter grober Verletzung sowohl von § 66l TKG (Umgehungsverbot!) als auch der Fernabsatzregeln des BGB. Es wird das Widerrufsrecht sabotiert, es wird nicht über die Identität des Anbieters und die Art der angeblichen "Dienstleistung" informiert, es erfolgt kein sofort auffindbarer Hinweis auf Kostenkonditionen etc. Hier wird versucht, über die Hintertür angeblich tk-gestützter Dienste eine reine Fernabsatzleistung den Verbrauchern durch die kalte Küche unterzuschieben.

Eine Berechtigung zum Inkasso von Fernabsatzdienstleistungen gibt aber auch der übliche TK-Endkundenvertrag meines Erachtens in der Regel nicht her. Der TK-Endkunde beauftragt seinen Provider mit der Führung eines Rechnungskontos ausschließlich zum Zweck der Verrechnung der Telefonnetz-Nutzung sowie ggf. der Nutzung tk-gestützter Mehrwertdienste, nicht aber für die Verrechnung aus Fernabsatz für irgendwelche Mopsgesangs-Abos, aufgenommen im Bahnhofsklo von Buxtehude. Die Verrechnung unkontrollierbarer untergeschobener "Abos" aus angeblichem Fernabsatz stellt m.A.n. eine grobe Vertragsverletzung seitens der TK-Provider dar. Der Endkunde rechnet nicht damit und muss auch nicht damit rechnen, dass jeder selbsternannte "Portalbetreiber" und Verbindungsnetzkojote hergehen und Geld von seinem Rechnungskonto saugen darf.

Es existiert mithin weder eine Verpflichtung noch eine Berechtigung zum Inkasso für solche "Dienste". Weder nach TKG noch nach BGB. Weder für Festnetz noch für Mobilfunk. Die Tatsache, dass fast alle Provider das in schöner Einhelligkeit trotzdem machen, ändert nichts an der Rechtswidrigkeit. Möglich ist das auch nur, weil a) es sich fast alle widerstandslos gefallen lassen und b) weil es der BNETZA wurstegal ist.
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