ich wollte doch mal schauen, weil die haben mit sehr günstigen preisen geworben, als fabrikverkauf. das hatte mich zu dem zeitpunkt interessiert und wollte dann genauer schauen und musste mich anmelden, um zugang zu bekommen. aber nirgens ist hervorgegangen, dass ich was bezahlen muss.
jetzt hatte ich rechnungen von denen erhalten.
Spoiler:
Sehr geehrte/r Herr / Frau H...,
leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung REXX-XXXXXX vom XX.XX.2010 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
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12-Monatszugang für Outlets.de - 96,00 EUR
Zeitraum: XX.10.2010 - XX.10.2011 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
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zu zahlender Rechnungsbetrag: 96,00 EUR
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Zu Ihrer Information:
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.Outlets.de.
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-Mail Adresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Insbesondere ist ein Widerruf nach Aktivierung der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d Abs. 3 BGB.
Bitte beachten Sie hierzu die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten und auf der Seite www.Outlets.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Informationen über das Widerrufsrecht.
Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280,
286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens verpflichtet sind.
Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.
Wenn Sie Ihre Zugangsdaten oder Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie jederzeit unter http://Outlets.de/request_password Ihre Daten erneut anfordern.
Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5993177-01 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent / Minute) zur Verfügung.
Im Anhang finden Sie die Zahlungserinnerung im Originalformat auf unserem Briefpapier.
Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.
Diesen können Sie hier downloaden: http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
IContent GmbH - Bockenheimer Landstrasse 17-19 - 60325 Frankfurt am Main
Geschäftsführer: T. F.
HRB 84557 Amtsgericht Frankfurt
Steuernummer: 035/236/02148
nachdem ich geschrieben hatte;
Spoiler:
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung der Dienstleistung „Outlets.de“. Sie haben sich nachweislich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Emailadresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben.
Das Ihnen nach Ihrer Anmeldung zustehende Widerrufsrecht von 2 Wochen haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.
Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden, der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske (siehe auch Urteil vom Landgericht Mannheim, Az: 2 O 268/0.
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erhebliche Kosten auf Sie zukommen können und es bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, die gesetzlich nunmehr in § 28a BDSG geregelt sind, sogar zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen könnte.
Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist gemäß § 28a Abs. 1 Ziff. 4 BDSG zum Beispiel dann zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.
Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der IP-Adresse (physikalische IP-Adresse des Computers), des genutzten Betriebssystems sowie des genutzten Internetbrowsers. Dabei erfolgte die Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Absatz 4, 7, 8 sowie den Datenschutzbestimmungen der IContent GmbH. Anhand der protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.
Angesichts des Umfanges der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen müssen.
Selbstverständlich steht Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen auch unsere telefonische Kundenbetreuung von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr sowie samstags zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr unter 0180 / 5993177 - 01 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent / Minute) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Outlets.de - Kundenbetreuung
IContent GmbH - Bockenheimer Landstrasse 17-19 - 60325 Frankfurt am Main
Geschäftsführer: T. F.
HRB 84557 Amtsgericht Frankfurt
Steuernummer: 035/236/02148
endeffekt ist, ich werde eine anzeige machen, weil die nicht einen cent bekommen, von mir
und das kommische ist, jetzt steht da, das man bezahlen muss. aber zu dem zeitpunkt, hatte ich nichts gesehen, dass tollste kommt ja noch, wo die anmeldung durch war, hatte ich mal geschaut, was die anbieten. aber da war nichts, ich bin immer wieder auf die selbe seite gekommen, egal auf was ich geklickt hatte.
mfg
da ich es nicht ändern kann, muss ich ein neues aufmachen, sorry.
mir ist noch was aufgefallen;
wenn es drinnen steht und es angeprissen ist, warum steht es an verschiedenen orten? das sieht so aus, als ob es nachträglich eingefügt wird, wenn es zu heiss wird für die.
achtet mal auf das erste bild, wo da steht, dass es was kostet und beim zweiten bild.
ich kann aber zu 100% sagen, wo ich mich angemeldet habe, stand da nichts, weil ich immer schaue, ob was kostet. weil alles andere ist so geblieben und nicht nur eins. wenn ich eine seite verändere, dann verändere ich mehr und nicht nur das eine, weil das kann man in beiden fällen, klar und deutlich lesen und muss nicht verändert werden.
mfg
das habe ich gefunden, entschlossen vom gericht; das schicke ich denen jetzt auch
Spoiler:
Gericht: Kein Vertragsschluss bei outlets.de
Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt keinen wirksamen Vertrag ab und muss deshalb auch nicht bezahlen. Das hat das Amtsgericht Leipzig festgestellt.
In dem Fall ging es eigentlich um die Frage, ob outlets.de zahlungsunwilligen Opfern mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen darf. Ein Betroffener wollte sich nämlich nicht gefallen lassen, dass die Betreiber der Seite ihm schriftlich mit einen Schufa-Eintrag drohen, und zog vor Gericht.
Das Amtsgericht Leipzig nahm das zum Anlass, sich ausführlich mit der Seite outlets.de zu beschäftigen. Und das Ergebnis war eindeutig: Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab - und muss folglich auch nichts bezahlen.
Auf outlets.de sei die Preisangabe rechts im Fließtext platziert, stellte das Gericht fest. Das aber sei eine Stelle, wo ein Besucher der Seite nicht mit einer Preisangabe rechnen müsse. "Der am rechten Rand unauffällig im Fließtext platzierte Hinweis auf die Kostenpflicht wird in der Regel nicht zur Kenntnis genommen". Der Preis (outlets.de verlangt 96 Euro pro Jahr über eine Vertragsdauer von zwei Jahren) werde folglich nicht Bestandteil eines Vertrags.
Kein Vertrag, keine Zahlungspflicht: Der Rest ergab sich für das Amtsgericht Leipzig von selbst: Weil die Seitenbetreiber keinen Anspruch auf Geld hatten, durften sie den Betroffenen nicht bei der Schufa melden - und ihm folglich auch nicht mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen.
Juristen werteten den Beschluss (Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 03.02.2010 - Az. 118 C 10105/09) als weiteren Sieg von Verbrauchern über Abofallen. "Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. Zumindest solange, bis die Betreiber keine Änderungen an der Homepage vornehmen", schrieb etwa Rechtsanwalt Axel Willmann bei juracity.de.
Auch die Verbraucherzentrale Hessen spricht bei outlets.de von "organisierter Internetabzocke" und rät Opfern der Seite: Nicht zahlen, stur bleiben und aussitzen."
die haben mir auch mit einen schufa eintrag gedroht
mfg
27.11.2010, 23:12
#
2
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
ist wie immer, viel heisse Luft für lau.
Keine eindeutige Preisangabe, kein Vertrag.
Ich halte es bei diesen Abofallenstellern und ihrem Mahngenöhle wie die drei Affen und nicht zahlen.
Sollen die doch weiter mit ihren Wattebällchen rumballern. Mich wird es nicht stören. Papier kann ich immer zum Schutz meiner Specksteinkunst gebrauchen :
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
27.11.2010, 23:31
#
3
matzee
Threadstarter
Registriert seit: 16.07.2010
Beiträge: 176
stimmt, ganz deiner meinung.
finde es nur lustig, dass die denken, man ist dumm.
weil reinfallen, kann man auf verschiedene arten. aber danach, dass glauben und bezahlen, sind zwei (eigentlich drei verschiedene dinge, habe so mein kleines problem, mit dem satz, sorry) verschiedene dinge.
mfg
28.11.2010, 03:22
#
4
EdmundBlackadder
Registriert seit: 19.12.2008
Beiträge: 15
Siehe anwaltsofort und Bericht in Akte 2010 vom 02.11.2010 über die Abofalle Outlets.de.
Das würde ich tun, bzw. habe dies in ähnlichen Fällen bereits getan: Nicht zahlen, Nicht reagieren, da man sich sonst leicht in eine rechtlich nachteilige Situation bringt, was erst recht teuer werden kann. Schriftverkehr 3 Jahre aufheben (Verjährung) und sich daran belustigen. Erst reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dieser wird niemals kommen. Das ist viel zu aufwendig und teuer für diese Leute. Thema erledigt. Wieder ruhig schlafen und sich des Lebens freuen. Das machen diese Leute nämlich auch, da insgesamt 25% derer, die sich bei sowas anmelden, am Ende bezahlt haben (Zahlen siehe Akte 2010).
28.11.2010, 04:48
#
5
matzee
Threadstarter
Registriert seit: 16.07.2010
Beiträge: 176
ist schon krass, ich habe mir die videos angesehen.
was ich mache;
- ich werde eine anzeige machen, wegen betrug
und wenn ein inkassobüro schreibt, auch wegen beihilfe
ansonsten werde ich noch suchen und sammeln (im internet), was man verwenden kann gegen die.
mfg
aber krass, andere sind sofort im knast, zum beispiel wegen bvg und da, die machen munter weiter.
das gute ist ja auch, das ist ja nicht das erstemal, sondern eine wiederholung von strafdaten, wo die schonmal aufgefallen sind.
28.11.2010, 09:51
#
6
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von matzee
was ich mache;
- ich werde eine anzeige machen, wegen betrug
und wenn ein inkassobüro schreibt, auch wegen beihilfe
Das haben schon tausende getan und rauskommt dabei nichts
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
22.12.2010, 14:24
#
7
MuttisSohn
Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 70
heute hab ich wieder nen brief von nem inkasso deswegen bekommen. schon mein 2.
was denkt ihr, wie soll ich reagieren? abheften und nix tuen?
weil, wenn ich hier lese, hier sind 2 klagen verloren gegangen, aber von klägern. und so wie ichs verstehe, sind die kläger wie ich privatp..
---------- Doppelpost zusammengeführt am 22.12.2010 um 13:27 ----------
deutsche-zentral-inkasso.de/aktuelles
22.12.2010, 16:54
#
8
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von suppesman
weil, wenn ich hier lese, hier sind 2 klagen verloren gegangen, aber von klägern.
Nicht iContent hat also ihre (vermeintliche) Forderung eingeklagt, sondern der Rechnungsempfänger wollte feststellen lassen, dass kein Vertrag zustande gekommen sei zwischen ihm und der iContent GmbH. Und dabei scheint er dann alles falsch gemacht zu haben, was man so falsch machen kann.
absichtlich oder Volltrottel ist dabei die einzige Frage
02.05.2011, 14:16
#
9
MuttisSohn
Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 70
also, ich hab seit dem letzen mal (dez) nix mehr von denen. insgesamt 2 inkasso briefe warens. meint ihr, es kommt noch was?
02.05.2011, 14:39
#
10
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von MuttisSohn
insgesamt 2 inkasso briefe warens. meint ihr, es kommt noch was?
Kann man nicht vorhersagen, aber der grün/blaue Wertstoffcontainer ist noch immer die beste "Ablage" dafür
02.05.2011, 14:52
#
11
MuttisSohn
Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 70
was sagt erfahrung?
02.05.2011, 15:36
#
12
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Erfahrung sagt, früher oder später hört das von selber auf.
Habe auch ein Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso Berlin bekommen und soll für die Bereitstellung der Dienstleistung outlets.de nun einen Betrag von 159,02 EUR bezahlen und das bis spätestens 16.08.2011.
Hätte am 02.02.2010 die Leistung in Anspruch genommen! Ich habe damals eine Email bekommen, auf der ein Link war,um die angebliche Dienstleistung zu bestätigen! Das habe ich nicht gemacht, weil mir das schon zu auffällig war mit einer Falle! Danach kamen Mahnungen,die ich ignoriert habe! Jetzt kommt nach fast 1 1/2 Jahren wieder so ein Inkasso Schreiben.Und als Anhang dabei ein Urteil vom Amtsgericht Detmold, sogar mit einem Vollstreckungsbescheid vom 14.12.2010, was aufrecht erhalten wird. Die machen einem ja richtig Angst, wenn man das alles ernst nimmt.
Von mir bekommt keiner Geld und Papaier ist geduldig, wie ich. Also nichts bezahlen-denn das angebliche Urteil kann ich auch jedem senden. Es hat keine Unterschrift und auch keinen Stempel!
LG Babsy
07.08.2011, 19:37
#
14
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von gemma51
Und als Anhang dabei ein Urteil vom Amtsgericht Detmold, sogar mit einem Vollstreckungsbescheid vom 14.12.2010, was aufrecht erhalten wird. Die machen einem ja richtig Angst, wenn man das alles ernst nimmt.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
17.08.2011
Reise nach Jerusalem mal anders
Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Einschüchterungsmethoden von Deutsche Zentral Inkasso
25.08.2011, 16:41
#
20
Hans Der Driver
Registriert seit: 10.11.2006
Ort: dort, wo Berlin schön ist
Beiträge: 1.287
Sie dürfen (vorerst) weitermachen: Urteil über Wideruf der Zulassung