ich bin auf outlets.de reingefallen

Alt 25.08.2011, 16:49   # 21
Scofield
 
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Zitat:
Zitat von Hans Der Driver Beitrag anzeigen
Sie dürfen (vorerst) weitermachen: Urteil über Wideruf der Zulassung

Pressemitteilung Verwaltungsgericht Berlin
Und Betroffene dürfen auch weiterhin die Zahlung und Reaktion verweigern.
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Alt 25.08.2011, 16:52   # 22
Hans Der Driver
 
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Zitat:
Zitat von Scofield Beitrag anzeigen
Und Betroffene dürfen auch weiterhin die Zahlung und Reaktion verweigern.

Richtisch
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Alt 25.08.2011, 17:43   # 23
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Scofield Beitrag anzeigen
Und Betroffene dürfen auch weiterhin die Zahlung und Reaktion verweigern.
Was sehr vielen Betroffenen immer noch weitgehend unbekannt ist und wohl noch bleiben wird trotz aller Aufklärungsbemühungen:
Inkassobüros sich nichts weiter als bezahlte Schreibknechte, die nicht die geringsten Sonderrechte besitzen.

Was ihnen hier weiter zugestanden wurde, ist weiter sinnlosen Mahndrohmüll nach diesem Schema zu produzieren
>> Stories zum Schmunzeln -

Sie geniessen nunmal Welpenschutz in Deutschland
>> Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das? - Antispam e. V.
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sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 25.08.2011, 17:53   # 24
Scofield
 
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Leider hat Herr Hoeren wieder geraten zu schreibseln, was unnötig ist. Gerade der.

Das Kalletaler Dreieck ist heute genauso noch so aktuell wie vor Jahren wo es entstanden ist.
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Alt 25.08.2011, 18:00   # 25
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Scofield Beitrag anzeigen
Leider hat Herr Hoeren wieder geraten zu schreibseln, was unnötig ist.
Juristen ( bis auf exotisch wenige Ausnahmen) können nun mal nicht aus ihrer Haut.

Er zeigt damit, dass er das Prinzip Abofallenabzocke nach fast sieben Jahren noch immer nicht verstanden hat:
Drohen und einschüchtern. Udo Vetter ist ihm da seit langem haushoch überlegen:
Bloß nicht diskutieren | law blog
Zitat:
Zitat von 3.2.2010
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
Dieser Ratschlag hat sich noch nicht ein einziges mal als falsch erwiesen
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Alt 02.10.2011, 10:52   # 26
GuardianAngel
 
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Ich lasse mal ganz unkommentiert ein - wie ich finde - sehr interessanten Link da, für die Leute die lesen können
Ich hoffe damit wenigstens den Betroffenden zu helfen und das man vielleicht auch draus lernt das man seine PRIVATEN DATEN nicht so willkürlich auf fremden Internetseiten preisgibt .

Ganz liebe Grüsse ...
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Alt 02.10.2011, 10:56   # 27
Scofield
 
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Zitat:
Zitat von GuardianAngel Beitrag anzeigen
Ich lasse mal ganz unkommentiert ein - wie ich finde - sehr interessanten Link da, für die Leute die lesen können
Ich hoffe damit wenigstens den Betroffenden zu helfen und das man vielleicht auch draus lernt das man seine PRIVATEN DATEN nicht so willkürlich auf fremden Internetseiten preisgibt .

Ganz liebe Grüsse ...
Du kommst da jetzt mit einem Artikel vom 14.01.2011. Die DZI hat ihre Inkassolizenz übrigens nicht verloren. Ansonsten gilt immer noch:

Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen (und Medien) kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).

Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer -- rein gar nichts.

Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der ********, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.


Quelle: law blog

- Zahlen Sie nicht!
- Bleiben Sie stur!
- Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen: Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen "lohnt", wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben. Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören!


Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg | Abofalle: Stur bleiben!

Und Betroffene sollten noch die kontoführenden Bank informieren, damit das Konto der Nutzlosen schnellstens wieder gekündigt wird.
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Alt 02.10.2011, 11:04   # 28
GuardianAngel
 
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Zitat:
Zitat von Scofield Beitrag anzeigen
Du kommst da jetzt mit einem Artikel vom 14.01.2011. Die DZI hat ihre Inkassolizenz übrigens nicht verloren...
Hoppla - war nicht beabsichtigt , allerdings habe ich GOOGLE befragt,
habe mir den 1.Link unter den Anzeigen geschnappt, auch wenn
dieser Link nicht von heute ist, ist schnell festzustellen das man auf dieser
Seite besser nicht verkehrt.

Vertragsinfos/Preise sind schon klar dargestellt wie ich finde.
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Alt 02.10.2011, 11:32   # 29
arthus
 
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Zitat:
Zitat von GuardianAngel Beitrag anzeigen
Vertragsinfos/Preise sind schon klar dargestellt wie ich finde.
Das Thema Sichtbarkeit/Erkennbarkeit von Kostenpflichtigkeit wird seit Jahren bis zum Erbrechen diskutiert.

Empfehle diesen Artikel zu lesen >> Hinweis auf Kosten plötzlich da | Diskussionsforum auf computerbetrug.de

Merke: "Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt"
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Alt 02.10.2011, 11:38   # 30
Scofield
 
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Ich sehe auf der Startseite keinen Preis. Burat scheut natürlich da und auch anderswo einen große Preisinformation zu platzieren, von Landingpages will ich erst gar nicht schreiben, da sonst das Nutzlossystem zusammenbrechen würde und Burat müsste den Gürtel enger schnallen und ein Münchner wäre sehr, sehr böse darüber oder lässt den Rodgauer dann eventuell noch fallen. Es würden zwar immer noch welche sich anmelden und "darauf reinfallen", aber die Menge wäre nicht mehr so groß.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------


Und weil wir beim Burat gerade sind und die Qualität des Contents dieser Abofallen hier ein aktuelles Beispiel, was letzten Donnerstag im TV lief und von Burat selbst gezeigt wurde:

"Zumal Dienste, wie Michael Burat sie anbietet, auch kostenlos im Netz zu haben sind. Wir lassen uns seinen 96 Euro teuren Routenplaner zeigen: Als wir ihn eine Route eingeben lassen, öffnet sich der Routenplaner von Michelin, der Reifenfirma. Ein definitiv kostenloser Dienst. Burats eigener lässt sich gar nicht öffnen. Aber auch beim zweiten Versuch funktioniert es nicht. Wer will für so etwas 96 Euro bezahlen? Ein technisches Problem, dem er nachgehen wolle, gibt Michael Burat an."

Und dies ist immer noch so und wird nie anders gewesen sein. ViaMichelin verbietet außerdem die kommerzielle Verwendung seines Routenplaners. Bei Outlets.de ist der Inhalt nur zusammengewürfelter Schrott, sagen Betroffene, der nie und nimmer 96 Euro/Jahr wert ist.
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Alt 02.10.2011, 13:52   # 31
Goofy62
 
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Zitat:
Zitat von GuardianAngel Beitrag anzeigen
Vertragsinfos/Preise sind schon klar dargestellt wie ich finde.
Nein, sind sie nicht.

Die Angaben entsprechen nicht den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PangV), insbesondere § 1 Abs. 6:
Zitat:
(6) Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben.
Wenn es offensichtlich (mindestens) hunderttausende von Betroffenen gibt, die den Preis vor der Anmeldung nicht wahrgenommen haben, dann kann nicht davon gesprochen werden, dass hier eine korrekte Auszeichnung "nach allgemeiner Verkehrsauffassung" vorliegt.

Es ist vielmehr völlig lebensfremd, anzunehmen, dass sich ein nennenswerter Anteil der Betroffenen in Kenntnis der Kostenpflicht auf so einem Portal angemeldet hätte, zu einem völlig überzogenen Preis für einen Service, den es anderswo im Internet an vielen Stellen kostenlos gibt. Das Angebot ist daher auch als sittenwidrig zu bezeichnen.

Der Preishinweis ist auch nicht sofort erkennbar bzw. sonst gut wahrnehmbar auf der Webseite angebracht. Er ist vielmehr optisch getrennt von der Anmeldemaske als unauffälliger Fließtexthinweis eingebaut, der aus der allgemeinen Gestaltung der Webseite nicht sofort hervorsticht. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Preishinweis im Fettdruck vorliegt, weil der gewählte Schriftfont den Hinweis im allgemeinen normalen Fließtext unauffällig verschwinden lässt. Ein sofort erkennbarer Preishinweis müsste in direkter optischer Nachbarschaft zum Anmelde-Button sowie in auffälliger Großschrift angebracht sein. Das ist hier bei outlets.de ersichtlich nicht der Fall.

Zudem gab es auch schon andere Versionen der Webseite, nicht zuletzt auch über sogenannte "Landing-Pages" erreichbar, die nur kurzzeitig geschaltet und bei Google beworben waren, und wo der ohnehin schon undeutliche Preishinweis noch einmal mehr verschleiert war.

Zudem erfährt man vor der Anmeldung nichts Genaues über Art und Inhalt des Leistungsangebots. Es erscheint lediglich ein diffuser Hinweis auf einige angebliche Schnäppchenangebote, die angeblich "im Memberbereich verfügbar" seien. Ob hier Links auf Webseiten verkauft werden, oder Adressen, oder Testberichte, oder der Zugang zu einem Testportal, oder was auch immer - das erfährt der Verbraucher nicht.

Der Verbraucher wird auch über die Zahlungsmodalitäten im Unklaren gelassen. Er erfährt vor der Anmeldung nicht, dass der Gesamtpreis von 96 Euro auf einen Schlag fällig werden soll, und zwar im Voraus, bevor der Dienstleister überhaupt die gesamte Leistung erbracht hat. Schon das ist wettbewerbswidrig und auch wieder einmal vertragsrechtlich anfechtbar. Auch eine Kontonummer, auf die das Geld überwiesen werden soll, wird nicht genannt. Nicht einmal in den AGB gibt es einen Hinweis auf eine Bankverbindung. Die Kontonummer erfährt der Verbraucher erst in der rotzfrechen Rechnung bzw. Mahnung. Was auch damit zu tun haben dürfte, dass viele Banken nach kurzer Zeit die Geschäftsbeziehung mit der IContent kündigen.

Bei seriösen kostenpflichtigen Internetangeboten ist es dagegen überall üblich (und damit gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung als guter Brauch anzusehen), dass der Kunde vor endgültiger Abgabe der Bestellung über alle diese Modalitäten unterrichtet wird. Bei seriösen Angeboten ist es einfach nicht möglich, dass sich dort Hunderttausende anmelden, ohne Kenntnis von einer Kostenpflicht zu haben. Und bei seriösen Angeboten erhalten sie auch einen adäquaten Gegenwert. Davon ist das Angebot auf outlets.de weit entfernt.

Einen adäquaten Gegenwert kann bzw. will jedoch der Geschäftsführer der IContent seinen Kunden nicht bieten. Er legt es von der Gestaltung der Webseite her bewusst darauf an, dass der Verbraucher über die Art der Dienstleistung sowie über die Kostenpflicht getäuscht wird. Die bewusst in Kauf genommene Täuschung ist auch bereits daran erkennbar, dass die Gestaltung der Webseiten sich in Jahren der Tätigkeit des Geschäftsführers nicht nennenswert ändert, obwohl er davon Kenntnis hat, dass Hunderttausende von Verbrauchern seine äußerst zarten Preishinweise nicht wahrnehmen. Die Rechtslage ist klar gegen ihn, und das weiß er auch sehr genau. Die Täuschung besteht auch darin, dass er trotz Kenntnis der Rechtslage gegenüber den Betroffenen behauptet, dass ihm ein Zahlungsanspruch zustehe, und dass er ihnen zur Bekräftigung in unverschämter Weise sein Inkassobüro auf den Hals hetzt.

Die sonst üblichen Grundsätze des seriösen Geschäftslebens haben hier also keine Gültigkeit. Da die IContent sowieso im überwiegenden Regelfall nie selbst aktiv gegen Betroffene klagt, ist daher eine Reaktion der Betroffenen auch nicht notwendig. Es ist nicht notwendig, als Betroffener mit derartigen "Geschäftsleuten" auch nur irgendeine Brieffreundschaft anzufangen.
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Alt 23.05.2012, 18:27   # 32
arthus
 
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http://www.vz-bawue.de/UNIQ133778891...-inkassopraxis
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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
16.05.2012
Erfolg gegen unseriöse Inkassopraxis
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen eine irreführende Drohung der DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH vorgegangen. Das Unternehmen ist nun auch mit seiner Berufung vor dem Kammergericht Berlin gescheitert und darf Verbrauchern nicht mehr mit fiktiven Kosten drohen, die bei Nichtzahlung der angemahnten Forderung angeblich entstehen.
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Alt 23.05.2012, 18:34   # 33
Kuerasser
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Dieses Urteil sollten wir irgendwie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, also bekannt machen.

Ich versuche das mal bei unserer örtlichen Presse. Damit jeder User informiert wird.
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Alt 28.05.2012, 20:09 # --
News Flash
 
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