| | # 21 | |
| Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
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| | # 23 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Was sehr vielen Betroffenen immer noch weitgehend unbekannt ist und wohl noch bleiben wird trotz aller Aufklärungsbemühungen: Inkassobüros sich nichts weiter als bezahlte Schreibknechte, die nicht die geringsten Sonderrechte besitzen. Was ihnen hier weiter zugestanden wurde, ist weiter sinnlosen Mahndrohmüll nach diesem Schema zu produzieren >> Stories zum Schmunzeln - Sie geniessen nunmal Welpenschutz in Deutschland >> Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das? - Antispam e. V.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | # 24 |
| Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 128
| Leider hat Herr Hoeren wieder geraten zu schreibseln, was unnötig ist. Gerade der. Das Kalletaler Dreieck ist heute genauso noch so aktuell wie vor Jahren wo es entstanden ist. |
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| | # 25 | ||
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
Er zeigt damit, dass er das Prinzip Abofallenabzocke nach fast sieben Jahren noch immer nicht verstanden hat: Drohen und einschüchtern. Udo Vetter ist ihm da seit langem haushoch überlegen: Bloß nicht diskutieren | law blog Zitat:
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | ||
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| | # 26 |
| Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Berlin
Beiträge: 25
| Ich lasse mal ganz unkommentiert ein - wie ich finde - sehr interessanten Link da, für die Leute die lesen können Ich hoffe damit wenigstens den Betroffenden zu helfen und das man vielleicht auch draus lernt das man seine PRIVATEN DATEN nicht so willkürlich auf fremden Internetseiten preisgibt . Ganz liebe Grüsse ... |
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| | # 27 | |
| Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen (und Medien) kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher). Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer -- rein gar nichts. Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der ********, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist. Quelle: law blog - Zahlen Sie nicht! - Bleiben Sie stur! - Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen! Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen: Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen "lohnt", wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben. Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören! Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg | Abofalle: Stur bleiben! Und Betroffene sollten noch die kontoführenden Bank informieren, damit das Konto der Nutzlosen schnellstens wieder gekündigt wird. | |
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| | # 28 | |
| Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Berlin
Beiträge: 25
| Zitat:
habe mir den 1.Link unter den Anzeigen geschnappt, auch wenn dieser Link nicht von heute ist, ist schnell festzustellen das man auf dieser Seite besser nicht verkehrt. Vertragsinfos/Preise sind schon klar dargestellt wie ich finde. | |
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| | # 29 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Das Thema Sichtbarkeit/Erkennbarkeit von Kostenpflichtigkeit wird seit Jahren bis zum Erbrechen diskutiert. Empfehle diesen Artikel zu lesen >> Hinweis auf Kosten plötzlich da | Diskussionsforum auf computerbetrug.de Merke: "Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt"
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | # 31 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Nein, sind sie nicht. Die Angaben entsprechen nicht den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PangV), insbesondere § 1 Abs. 6: Zitat:
Es ist vielmehr völlig lebensfremd, anzunehmen, dass sich ein nennenswerter Anteil der Betroffenen in Kenntnis der Kostenpflicht auf so einem Portal angemeldet hätte, zu einem völlig überzogenen Preis für einen Service, den es anderswo im Internet an vielen Stellen kostenlos gibt. Das Angebot ist daher auch als sittenwidrig zu bezeichnen. Der Preishinweis ist auch nicht sofort erkennbar bzw. sonst gut wahrnehmbar auf der Webseite angebracht. Er ist vielmehr optisch getrennt von der Anmeldemaske als unauffälliger Fließtexthinweis eingebaut, der aus der allgemeinen Gestaltung der Webseite nicht sofort hervorsticht. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Preishinweis im Fettdruck vorliegt, weil der gewählte Schriftfont den Hinweis im allgemeinen normalen Fließtext unauffällig verschwinden lässt. Ein sofort erkennbarer Preishinweis müsste in direkter optischer Nachbarschaft zum Anmelde-Button sowie in auffälliger Großschrift angebracht sein. Das ist hier bei outlets.de ersichtlich nicht der Fall. Zudem gab es auch schon andere Versionen der Webseite, nicht zuletzt auch über sogenannte "Landing-Pages" erreichbar, die nur kurzzeitig geschaltet und bei Google beworben waren, und wo der ohnehin schon undeutliche Preishinweis noch einmal mehr verschleiert war. Zudem erfährt man vor der Anmeldung nichts Genaues über Art und Inhalt des Leistungsangebots. Es erscheint lediglich ein diffuser Hinweis auf einige angebliche Schnäppchenangebote, die angeblich "im Memberbereich verfügbar" seien. Ob hier Links auf Webseiten verkauft werden, oder Adressen, oder Testberichte, oder der Zugang zu einem Testportal, oder was auch immer - das erfährt der Verbraucher nicht. Der Verbraucher wird auch über die Zahlungsmodalitäten im Unklaren gelassen. Er erfährt vor der Anmeldung nicht, dass der Gesamtpreis von 96 Euro auf einen Schlag fällig werden soll, und zwar im Voraus, bevor der Dienstleister überhaupt die gesamte Leistung erbracht hat. Schon das ist wettbewerbswidrig und auch wieder einmal vertragsrechtlich anfechtbar. Auch eine Kontonummer, auf die das Geld überwiesen werden soll, wird nicht genannt. Nicht einmal in den AGB gibt es einen Hinweis auf eine Bankverbindung. Die Kontonummer erfährt der Verbraucher erst in der rotzfrechen Rechnung bzw. Mahnung. Was auch damit zu tun haben dürfte, dass viele Banken nach kurzer Zeit die Geschäftsbeziehung mit der IContent kündigen. Bei seriösen kostenpflichtigen Internetangeboten ist es dagegen überall üblich (und damit gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung als guter Brauch anzusehen), dass der Kunde vor endgültiger Abgabe der Bestellung über alle diese Modalitäten unterrichtet wird. Bei seriösen Angeboten ist es einfach nicht möglich, dass sich dort Hunderttausende anmelden, ohne Kenntnis von einer Kostenpflicht zu haben. Und bei seriösen Angeboten erhalten sie auch einen adäquaten Gegenwert. Davon ist das Angebot auf outlets.de weit entfernt. Einen adäquaten Gegenwert kann bzw. will jedoch der Geschäftsführer der IContent seinen Kunden nicht bieten. Er legt es von der Gestaltung der Webseite her bewusst darauf an, dass der Verbraucher über die Art der Dienstleistung sowie über die Kostenpflicht getäuscht wird. Die bewusst in Kauf genommene Täuschung ist auch bereits daran erkennbar, dass die Gestaltung der Webseiten sich in Jahren der Tätigkeit des Geschäftsführers nicht nennenswert ändert, obwohl er davon Kenntnis hat, dass Hunderttausende von Verbrauchern seine äußerst zarten Preishinweise nicht wahrnehmen. Die Rechtslage ist klar gegen ihn, und das weiß er auch sehr genau. Die Täuschung besteht auch darin, dass er trotz Kenntnis der Rechtslage gegenüber den Betroffenen behauptet, dass ihm ein Zahlungsanspruch zustehe, und dass er ihnen zur Bekräftigung in unverschämter Weise sein Inkassobüro auf den Hals hetzt. Die sonst üblichen Grundsätze des seriösen Geschäftslebens haben hier also keine Gültigkeit. Da die IContent sowieso im überwiegenden Regelfall nie selbst aktiv gegen Betroffene klagt, ist daher eine Reaktion der Betroffenen auch nicht notwendig. Es ist nicht notwendig, als Betroffener mit derartigen "Geschäftsleuten" auch nur irgendeine Brieffreundschaft anzufangen. | |
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| | # 32 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| http://www.vz-bawue.de/UNIQ133778891...-inkassopraxis Zitat:
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