Beupper.com neue Abzocke ??


Alt 19.07.2010, 02:21   # 1
wake0071
 
Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 28
Hallo Leuts,

bin an eine neue Abzocke geraten und zwar heißt sie Beupper,

ich habe mich dort angemeldet habe dann eine 3 Tage Abo abgeschlossen für 3 Tage und auch danach gekündigt. Dieser Betrag wurde abgebucht.

Darauf kriege ich eine Woche später eine Zahlungsaufforderung von den Anwälten fIX UND Mosebach, die einen Betrag von 44 € fordern für die Mitgliedschaft zzlg. Mahngebühren.

Darauf hin habe ich ein Brief von der Verbraucherzentrale hingeschickt und darauf kam folgende Antwort

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ******,
>
> wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, dass wir die Firma beUpper Ltd.,
> 483 Green Lanes, London N13 4BS vertreten.
>
> Sie haben das Online Zugang beUpper Lifestyle-Community: Leute kennenlernen, Models, Kontakte, flirten in Anspruch genommen.
>
> Wie bereits mitgeteilt, schulden Sie unserer Mandantschaft einen Gesamtbetrag
> i.H.v. EUR 44,47. Diesen Betrag haben Sie bislang nicht überwiesen, obwohl Sie
> sich in Zahlungsverzug befinden und mit erheblichen weiteren Kosten und
> Unannehmlichkeiten rechnen müssen.
>
> Die in unserem Aufforderungsschreiben gesetzte Frist läuft in wenigen Tagen ab!
>
> Gegebenenfalls können Sie die Forderung aber in angemessenen Raten begleichen,
> soweit ein akzeptabler Ratenzahlungsvorschlag innerhalt der Frist bei uns eingeht.
>
> Beachten Sie bitte, dass wir seitens unserer Mandantschaft gehalten sind, den offenen
> Forderungsbetrag notfalls gerichtlich beitreiben zu lassen, wenn Sie die Frist ungenutzt
> verstreichen lassen.
>
> Über die weitere Entwicklung dieser Forderungsangelegenheit entscheiden also allein Sie!
>
> Mit freundlicher Empfehlung
>
> Auer Witte Thiel
> Rechtsanwälte
> Prozessabteilung
>


Was soll ich jetzt machen, ich bitte um eure Hilfe

Vielen Dank

wake0071
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Alt 19.07.2010, 09:14   # 2
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
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Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von wake0071 Beitrag anzeigen
bin an eine neue Abzocke geraten und zwar heißt sie Beupper,
Bin mal gespannt, wielange es dauert, bis auch hier der Protest auftaucht.

beupper.com Abzocke - Forum - COMPUTER BILD
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Alt 20.07.2010, 19:47   # 3
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Es handelt sich um eine typische Abzockfalle, wie sie auch von anderen Flirtportalen stattfindet.

Zunächst mal wird man mit einem kostenlosen Zugang "ohne Verpflichtungen" geködert.

Man kann dann zwar ein Profil einstellen, jedoch sind die Funktionalitäten so stark eingeschränkt, dass das Portal de facto gar nicht nutzbar ist: so kann man z.B. an andere Mitglieder keine Nachrichten schreiben.

Dafür muss dann ein kostenpflichtiger Zugang eingerichtet werden.

Diese Flirtportale arbeiten nun mit verschiedenen Maschen: z.T. gibt es einen "Testzugang", der dann mit verstecktem Hinweis automatisch in ein kostenpflichtiges Dauer-Abo übergeht.
Oder man soll kündigen, aber die Kündigung wird angeblich nicht zugestellt und ähnliche Scherze.

Erfahrungsgemäß kommen dann böse Anwaltsbriefe, hierfür ist diese Kanzlei F. u. M. immer wieder aufgefallen. Soweit bekannt, gibt es dann immer einige böse Mahnungen, aber wenn man nicht reagiert und nicht zahlt, hört das Kasperletheater dann nach einiger Zeit von selbst auf.

Übrigens ist die Widerrufsbelehrung, die in den AGB auf der Seite beupper.com steht, unwirksam, denn sie ist nicht optisch hervorgehoben, sondern innerhalb der AGB im Texteinerlei in einer Paragrafenklausel untergebracht.
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Alt 22.07.2010, 00:51   # 4
beUpper
 
Registriert seit: 22.07.2010
Beiträge: 1
Hallo wake0071,

leider müssen wir feststellen, dass Du mit vollkommen falschen Behauptungen versuchst unser Projekt als Abzocke darzustellen.

Einzig richtig an Deiner Aussage ist, dass Du eine Mitgliedschaft für 3,95 Euro gebucht hast.
Falsch ist aber schon die Behauptung das diese von Dir auch bezahlt wurde. Der Betrag konnte nicht eingezogen werden und es ist zu einer Rücklastschrift gekommen.
Um unnötig hohe Gebühren für Dich zu vermeiden und die Sache schnellstmöglich abzuschließen haben wir Dich zwei mal um Ausgleich der offenen Forderung gebeten.
Leider erfolgte von Dir keine Reaktion. Nach mehreren Wochen haben wir den Vorgang dann an unser Inkassobüro/Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel weitergegeben.

Das Du ein Schreiben der Kanzlei Fix&Mosebach erhalten hast zeigt, dass wir wohl nicht das einzige Unternehmen sind, welches vergeblich auf das Geld für von Dir gebuchte Dienstleistungen wartet.
Die genannte Kanzlei hat nämlich nichts mit uns zu tun. Es muss sich hierbei also um einen anderen Ausstand von Dir handeln.

Um die Sache zu beenden möchten wir Dich nun nochmals bitten den Ausstand zu begleichen. Wir weisen auch nochmals darauf hin, dass wir anderenfalls leider gezwungen sind den Forderungsbetrag gerichtlich beitreiben lassen zu müssen. Diesen Weg möchten wir uns und Dir gerne ersparen.

Fälschlicherweise wird hier auch behauptet, dass es sich bei beUpper um eine "typische Abzockfalle" handelt.
Auch das ist nicht korrekt. Jedem Besucher steht frei eine kostenpflichtige Mitgliedschaft zu buchen oder es zu lassen.
Es gibt keine versteckten Kosten und unser Zahlungsformular zeigt deutlich, dass es sich um ein Abo handelt.

Viele Grüße

Henning
beUpper.com
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Alt 22.07.2010, 08:36   # 5
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
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Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Bin mal gespannt, wielange es dauert, bis auch hier der Protest auftaucht.

beupper.com Abzocke - Forum - COMPUTER BILD
Und da ist er auch schon....
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Alt 23.07.2010, 21:14   # 6
Goofy62
 
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Beiträge: 426
@ beUpper, Ihre Widerrufsbelehrung ist unwirksam. Zwar haben Sie inzwischen die Klausel in Fettdruck in die AGB eingestellt, aber noch immer ist sie nicht grafisch hervorgehoben, und außerdem werden Sie die dauerhafte Zustellung nicht nachweisen können (Belehrung auf der Webseite mit Haken zum "Abnicken" reicht nicht...). Alle betroffenen Verbraucher können daher problemlos den Widerruf erklären, mangels wirksamer Widerrufsbelehrung ist auch eine angeblich verspätete Widerrufserklärung ohne weiteres möglich.
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Alt 28.07.2010, 17:35   # 7
wake0071
Threadstarter
 
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@ hallo beupper

von mir bekommt ihr kein Geld, sollte ich weiter Drohemails von Ihnen oder Ihren Anwalt bekommen werde ich Ihr Unternehmen anzeigen. Ich behalte mir vor die zuständige Verbraucherzentrale zu informieren über ihre Abzocke

Mit freundlichen Grüßen

wake0071
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Alt 28.07.2010, 23:02   # 8
wake0071
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Beiträge: 28
Zitat:
Zitat von beUpper Beitrag anzeigen
Hallo wake0071,


Um unnötig hohe Gebühren für Dich zu vermeiden und die Sache schnellstmöglich abzuschließen haben wir Dich zwei mal um Ausgleich der offenen Forderung gebeten.
Leider erfolgte von Dir keine Reaktion. Nach mehreren Wochen haben wir den Vorgang dann an unser Inkassobüro/Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel weitergegeben.
Das stimmt nicht es kam gleich ein Brief von Ihren Anwalt

greetz wake0071

PS: Habe heute einen Anwalt eingeschaltet
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Alt 29.07.2010, 07:37   # 9
Kuerasser
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AWT haben ein schlechtes Geschmäckle.

Nicht nur, dass sie als 'Abmahn-*****-anwälte tätig sind, auch für Abofallen und ihre -steller werden sie immer öfter tätig.

'Für mich sind sie mit Katja ******* und Olaf Tank gleichzusetzen.

Das ist für mich bei beUpper bezeichnend mit solchen Anwälten zusamenzuarbeiten.


* aus rechtlichen Gründen geändert
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung.

„Den meisten Lärm machen die Demokraten, wenn sie auf ihr Recht pochen.“Werner Mitsch
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Alt 19.08.2010, 17:00   # 10
wake0071
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AWT lässt nicht locker. Soll jetzt 78 € bezahlen, bis zum 28.8.2010 bezahlen.

Was soll ich machen, weiter die Schreiben ignorieren

greetz wake0071
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Alt 19.08.2010, 17:33   # 11
arthus
 
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Zitat:
Zitat von wake0071 Beitrag anzeigen
PS: Habe heute einen Anwalt eingeschaltet
und was hat der unternommen?
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Alt 04.09.2010, 00:27   # 12
wake0071
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Beiträge: 28
Habe jetzt von beupper ein Mahnverfahren vom GEricht am Hals

kann man da wiedersprechen
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Alt 04.09.2010, 04:52   # 13
wake0071
Threadstarter
 
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Beiträge: 28
Habe mich doch getäuscht, war doch was anderes sorry
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Alt 04.09.2010, 14:34   # 14
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Viele Mahnanwälte schreiben im Betreff ihrer Mahnungen: "Anwaltlicher Mahnbescheid". Das ist aber dann kein offizieller, gerichtlicher Mahnbescheid, sondern wieder mal nur ein albernes Mahnschreiben vom Anwalt selbst, ohne gerichtliche Wirkung.

Ein echter Mahnbescheid kommt ausschließlich von einem der zuständigen Mahngerichte (für jedes Bundesland ist eins oder mehrere zuständig, z.B. Rheinland-Pfalz: Amtsgericht Mayen, Nordrhein-Westfalen: Amtsgerichte Euskirchen und Hagen, je nach Gerichtsbezirk).
mahngerichte.de - Mahngerichte

Was man über das "Gespenst Mahnbescheid" wissen sollte:
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
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Alt 20.09.2010, 18:09   # 15
wake0071
Threadstarter
 
Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 28
Zitat:
Sehr geehrte(r) Frau/Herr ******,

nach Wiedervorlage der Akte mussten wir feststellen, dass trotz zweifacher Mahnung die von
Ihnen gewünschte Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten wurde. Der Betrag, den Sie
durch Ihre Unterschrift anerkannt haben, steht weiterhin zur Zahlung offen.

Namens und im Auftrag unserer Mandantschaft kündigen wir Ihnen hiermit die Ratenzahlungsvereinbarung
und stellen den gesamten Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Unsere Mandantschaft hat uns beauftragt, nun im Urkundenprozess, der durch Ihre Unterschrift
möglich geworden ist, den noch ausstehenden Betrag einzuklagen. Dies ist ein einfacher
und schneller Weg, den Vollstreckungstitel zu erlangen. Natürlich fallen auch durch
diesen Prozess Gerichtskosten und Anwaltsgebühren an, die Sie zuzüglich der Zinsen, die
täglich anfallen, zu tragen haben.

Zur Vermeidung von weiteren Zinsen und Kosten fordern wir Sie deshalb auf, den ausstehenden
Betrag i.H.v. EUR 74,48 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.09.10 auf das
unten angeführte Konto zu überweisen.

Sollte Ihr Zahlungsverhalten darauf zurückzuführen sein, dass Sie zwar willens, nicht aber
imstande waren, den Teilzahlungsvergleich einzuhalten, bietet Ihnen unsere Mandantschaft
als letzte Gelegenheit, den Teilzahlungsvergleich zu erfüllen, an, mit der Ratenzahlung
innerhalb der vorgenannten Frist zu beginnen und für den fristgemäßen Eingang der
weiteren Raten zu sorgen. Können wir allerdings bis zum 30.09.10 keinen Zahlungseingang
verbuchen, werden wir die bereits vorbereitete Klage in den Gerichtslauf geben.

Mit freundlicher Empfehlung

Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung

Bayerstraße 27, 80335 München
Tel.: +49 (089) 59 06 83 16
FAX: +49 (089) 59 06 83 145
Rechtsanwälte Auer Witte Thiel
ratenzahlung@auerwittethiel.de

Bankverbindung:

Deutschland: ****

Österreich: ****

Schweiz: ***

Niederlande: ***
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der
richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlichhaben, informieren Sie bitte sofort den Absender
und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail
ist nicht gestattet.

This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended
recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy
this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is
strictly forbidden.
Also ich werde nicht zahlen

greetz wake0071
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Alt 20.09.2010, 18:19   # 16
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
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Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von wake0071 Beitrag anzeigen
Also ich werde nicht zahlen
So wie es die VZ Hamburg rät:
Verbraucherzentrale Hamburg | World Wide Nepp
Zitat:
World Wide Nepp
Sie sind in die Abofalle getappt?

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

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Alt 20.09.2010, 18:39   # 17
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
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Beiträge: 1.859
Hierbei ist zu hinterfragen, was für eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Das kann ins Auge gehen, wenn man die nicht einhält. Denn durch die Vereinbarung könnte es möglich sein, dass die Forderung, unabhängig von ihrer Berechtigung, verbindlich anerkannt wurde. Hier ist eine kompetente Beratung erforderlich, die wir hier nicht leisten dürfen.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung.

„Den meisten Lärm machen die Demokraten, wenn sie auf ihr Recht pochen.“Werner Mitsch
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Alt 20.09.2010, 18:50   # 18
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Falls keine Ratenvereinbarung getroffen wurde, ( was ich auch bezweifle)
ist das eine der üblichen Nebelkerzen von AWT.

Der Laden ist seit mindestens 2003 für fragwürdige Inkassomethoden bekannt.
( Schon aus den Dialertagen)
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 21.09.2010, 12:44   # 19
vanHelsing
hell-singer
 
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Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Falls keine Ratenvereinbarung getroffen wurde, ( was ich auch bezweifle)
Dagegen spricht aus der Email nur die folgende Aussage:

Zitat:
Zitat von wake0071 Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von awt
... im Urkundenprozess, der durch Ihre Unterschrift
möglich geworden ist ...
wake0071 muss ja wissen, ob er etwas unterschrieben hat. Ansonsten ...

Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
... ist das eine der üblichen Nebelkerzen von AWT.

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Alt 11.10.2010, 00:42   # 20
wake0071
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Beiträge: 28
Brief vom 06.06.10


Zitat:
Sehr geehrter Herr ***,
Ihre Akte liegt jetzt in der Prozessabteilung. Sie hatten ausreichend Gelegenheit, die Forderung unserer Mandantin, die nunmehr EURO 74,52 beträgt und aus der Nutzung des Online Zuganges beUpper Lifestyle-Community: Leute kennenlernen, Models, Kontakte, flirten stammt, ganz oder in Raten zu bezahlen. Ihr Verhalten zwingt uns nun, bei Gericht einen vollstreckten Titel gegen Sie zu erwirken und damit dann die zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung zu beauftragen. Ist dieser nicht erforderlich, so werden wir Pfändungen ausbringen. Auch nach der Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung werden wir weitere Maßnahmen ergreifen. Angesichts der durch diese Aktionen auf Sie zukommenden Kosten und Unannähmlichkeiten können wir nur noch einmal dringend an Sie appelieren, Ihre Schulden jetzt zu begleichen. Sie können jetz auch noch mit uns über eine sehr moderate Ratenzahlung sprechen und über einen zusätzlichen Zinsverzicht. Hierzu müssen Sie nur eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief an uns senden. Wir können Ihnen nur dringend anraten, Ihre Verbindlichkeiten mit beigefügtem Überweisungsträger umgehend zu begleichen oder zumindest angemessene monatliche Raten schriftlich anzubieten. Beachten Sie bitte, dass wir die Möglichkeit zur außergerichtlichen Erledigung der Forderungsangelegenheit auf den 21.10.10 befristen müssen. Halten Sie diese Frist bitte unbedingt ein ! Danach können wir Ihnen nicht mehr entgegenkommen!

Mit freundlichen Grüssen

Rechtsanwalt
Prozessabteilung

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