Beupper.com neue Abzocke ??

Alt 11.10.2010, 10:07   # 21
Goofy62
 
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Zitat:
Zitat von anwaltlicher Droh- und Mahn-Pups
Ihre Akte liegt jetzt in der Prozessabteilung.
Super! Da liegt sie doch gut. Und aller Erfahrung nach wird sie dort noch ein paar Monate liegen und unbezahlt vor sich hinstinken.

Denn die mahnwaltliche "Prozessabteilung" (<= so ein Quatsch...) ist bisher für die von ihnen vertretenen "kreativen Dienstleister" noch nie vor Gericht gezogen. Die wissen auch genau, warum.

Zitat:
Zitat von anwaltlicher Droh- und Mahn-Pups
Sie hatten ausreichend Gelegenheit, die Forderung unserer Mandantin, die nunmehr EURO 74,52 beträgt und aus der Nutzung des Online Zuganges beUpper Lifestyle-Community: Leute kennenlernen, Models, Kontakte, flirten stammt, ganz oder in Raten zu bezahlen.
"Gelegenheit" gab es schon. Allein - es fehlte die Rechtsgrundlage für den angeblichen Zahlungsanspruch, daher fehlte auch der Wille des Verbrauchers, die unberechtigte Forderung zu bezahlen. Und das wird sich auch mit 28 weiteren anwaltlichen Mahnflatulenzen nicht wesentlich ändern.

Zitat:
Zitat von anwaltlicher Droh- und Mahn-Pups
Ihr Verhalten zwingt uns nun, bei Gericht einen vollstreckten Titel gegen Sie zu erwirken
Was? - Ein "vollstreckter Titel"? Er meint: einen Vollstreckungstitel, aber der ist noch gar nicht vollstreckt, sondern soll es erst werden.

Aber den Vollstreckungstitel gibt es nicht. Weil es erst vorher einen Mahnbescheid geben müsste. Dem müsste man dann nur binnen 14 Tagen widersprechen (Rücksendung ans Gericht, Widerspruch ankreuzen, braucht nicht begründet zu werden...), und fertig. Vollstrecken kann er dann nicht, und außerdem hätte er dann die Gerichtsgebühr vorgestreckt und kriegt die auch nicht wieder. Daher ist denen das auch zu teuer, und sie lassen das bleiben. Es gibt keine bestätigten Hinweise auf Mahnbescheide in diesen Abzockerfällen.
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Zitat:
Zitat von anwaltlicher Droh- und Mahn-Pups
Ist dieser nicht erforderlich, so werden wir Pfändungen ausbringen.
Ach, ich dachte, der wäre erforderlich? Na, watt denn nu?

Irgendwie scheinen die Mahnwälte ihre ZPO nicht mehr auf die Reihe zu kriegen. Auch Pfändungen gibt es nur mit Gerichtsvollzieher, und der kommt nicht, weil: siehe oben.

Zitat:
Zitat von anwaltlicher Droh- und Mahn-Pups
können wir nur noch einmal dringend an Sie appelieren, Ihre Schulden jetzt zu begleichen.
Ein Appell ist nicht verboten. Aber: damit der Appell auch wirkt, muss man überhaupt erstmal etwas zu melden haben. Und damit man was zu melden hat, muss man erstmal einen Anspruch haben. Ist hier nicht wirklich gegeben.

Zitat:
Zitat von anwaltlicher Droh- und Mahn-Pups
Sie können jetz auch noch mit uns über eine sehr moderate Ratenzahlung sprechen und über einen zusätzlichen Zinsverzicht.
Hierzu müssen Sie nur eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief an uns senden. Wir können Ihnen nur dringend anraten, Ihre Verbindlichkeiten mit beigefügtem Überweisungsträger umgehend zu begleichen oder zumindest angemessene monatliche Raten schriftlich anzubieten.
Bloß die Finger weg und niemals so eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben. Das wäre einer der ganz wenigen Fehler, die man als Verbraucher in so einer Sache machen kann. Denn damit unterschreibt man ein Forderungsanerkenntnis und muss auch eine völlig unbegründete Forderung bezahlen - völlig unnötig. Nee, das hätte der Mahnwalt wohl gern.

Wenn es keinen Anspruch gibt, dann gibt es auch nichts zu bezahlen. Auch nicht auf Raten.

Zitat:
Zitat von anwaltlicher Droh- und Mahn-Pups
Halten Sie diese Frist bitte unbedingt ein ! Danach können wir Ihnen nicht mehr entgegenkommen!
Hört schon endlich auf, Eure Blähungen stinken zum Himmel.

Zitat:
Zitat von anwaltlicher Droh- und Mahn-Pups
Mit freundlichen Grüssen
Ja, und Ihr uns auch.
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Alt 11.10.2010, 10:12   # 22
arthus
 
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Beiträge: 1.180
Die Mahndrohmüllblähungen werden immer krasser. Ein hoffentlich positives
Anzeichen, dass das Nutzlosgeschäft nicht mehr wie gewünscht läuft.

Wie im Bergbau muß immer tiefer gegraben werden, um noch
verwertbare Flöze = zu verängstigende Verbraucher aufzugraben
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 11.10.2010, 18:56   # 23
vanHelsing
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Kann so ein Brief wirklich von einem Rechtsanwalt stammen?
Zitat:
Zitat von wake0071 Beitrag anzeigen
Zitat:
... Ihr Verhalten zwingt uns nun, bei Gericht einen vollstreckten Titel gegen Sie zu erwirken und damit dann die zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung zu beauftragen. Ist dieser nicht erforderlich, so werden wir Pfändungen ausbringen. ...

... auf Sie zukommenden Kosten und Unannähmlichkeiten können wir nur noch einmal dringend an Sie appelieren, ...

... Sie können jetz auch noch mit uns über eine sehr moderate Ratenzahlung sprechen ...
Die mir bekannten Anwälte schreiben nicht so einen Stuss und vor allem nicht mit solchen Fehlern. Das ist wahrscheinlich nur der übliche Mahndrohmüll.
Empfehlenswert ist in so einem Fall der Beamtendreikampf:

Knicken
Lochen
Abheften
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 12.10.2010, 09:10   # 24
Kuerasser
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Ich benutze diese unwaltlichen Ergüsse einer kranken Seele als Wutzettel.

Ich nehme den Brief, lache hämisch, zerknülle ihn und schmeisse ihn mit voller Wucht und einem wütenden Gedanken (im Büro) oder einem heftigen Wutschrei (wenn ich alleine bin) aus mindestens 2m in die Rundablage. Das befreit ungemein und führt den Brief einer für mich nützlichen Verwendung zu.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 12.10.2010, 10:08   # 25
arthus
 
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Zitat:
können wir nur noch einmal dringend an Sie appelieren, ...
Ein Hauptschulabschluss ist mit einer derartigem Mangel an
Rechtschreibungskenntnissen kaum vorstellbar...
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Alt 12.10.2010, 18:09   # 26
kevin44
 
Benutzerbild von kevin44
 
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Warum musst du dich Idiot mit dem Richtigen Namen anmelden???????????: lol:
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Alt 12.10.2010, 22:54   # 27
wake0071
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sorry das mit dem rechtschreibfehler liegt an mir ich musste diesen brief abtippen, da ich Ihn per Post bekommen habe
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Alt 08.11.2010, 16:19   # 28
wake0071
Threadstarter
 
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Beiträge: 28
Hi Leuts,

habe heute wieder ein Schreiben bekommen

[QUOTE]Sehr geehrte(r) Frau/Herr *****,

trotz der Abgabe Ihrer Akte an unsere Prozessabteilung, haben Sie bislang nicht die Gelegenheit
benutzt, die gegen Sie gerichtete Forderung zu begleichen. Der geschuldete Betrag in Höhe
von 74,54 EUR steht immer noch zur Zahlung offen. Da wir Ihnen schon mehrmals geschrieben
haben und hierauf keine Reaktion erhielten, können wir Ihr Zahlungsverhalten nur dahingehend
deuten, dass Sie derzeit nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die ausstehende
Summe auf einmal zu bezahlen.

Unsere Mandantschaft ist aus diesem Grund bereit, Ihnen eine sehr wohlwollende Ratenzahlung
einzuräumen. Klicken Sie hierzu einfach auf "Antworten" in Ihrer Menüleiste und geben Sie den von
Ihnen monatlich darstellbaren Ratenbetrag ein und senden Sie die E-Mail umgehend an uns zurück.
Zögern Sie nicht, auch kleine Beträge anzugeben!
Wir werden uns für Ihren Vorschlag bei unserer Mandantschaft stark machen. Eventuell ist sogar
die Reduzierung der Forderung möglich!
Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen diese Möglichkeit nur noch bis einschließlich

23.11.10

offen halten können!!

Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, ist der ratenweise Ausgleich, sowie die Reduzierung
der Forderung nicht mehr möglich!
Wir sind für diesen Fall gehalten, dann den gesamten Betrag, wie angekündigt, mit gerichtlicher
Hilfe einzufordern und ohne Kompromisse durchzusetzen.
Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung können Sie unter Angabe des Aktenzeichens *****
nur auf folgendes Konto überweisen (oder auf eine untenangeführte Bankverbindung):

*****
Kontonummer: *****
Bankleitzahl: ******

Geben Sie unbedingt das Aktenzeichen an und halten Sie unbedingt die gesetzte Frist ein!

Mit freundlicher Empfehlung

Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung

Bayerstraße 27, 80335 München
Tel.: *****
FAX: ******
http://www.auerwittethiel.de
ratenzahlung@auerwittethiel.de
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Alt 08.11.2010, 19:10   # 29
Ernest
 
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Beiträge: 958
Zitat:
Zitat von wake0071 Beitrag anzeigen
sorry das mit dem rechtschreibfehler liegt an mir ich musste diesen brief abtippen, da ich Ihn per Post bekommen habe
Kannst Du den nicht einscannen, die Sachen schwärzen die keiner sehen soll (z.B. mit dem Bildbearbeitungsprogramm "Paint") und dann hochladen? (z.B. über IMAGESHACK)

---------- Doppelpost zusammengeführt am 08.11.2010 um 20:11 ----------

Zitat:
Zitat von kevin44 Beitrag anzeigen
Warum musst du dich Idiot mit dem Richtigen Namen anmelden???????????: lol:
Er wusste es nicht und dachte, die Seite wäre seriös.
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Alt 10.01.2011, 18:06   # 30
wake0071
Threadstarter
 
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Beiträge: 28
Hi Leuts,

habe heute von denen ein Lebenszeichen bekommen.



Sehr geehrter Herr *****,

unsere Mandantschaft moniert die ausbleibende Zahlung. Sie fordert uns auf, nunmehr einen
Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegen Sie zu erwirken und die Zwangsvollstreckung einzuleiten.


Sie hatten ausreichend Zeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen, die Forderung
in monatlichen Raten auszugleichen oder mit uns über eine teilweise Reduzierung der Forderung
zu sprechen. Sie haben alle diese Möglichkeiten ungenutzt verstreichen lassen. Wir werden der
dringenden Aufforderung unserer Mandantschaft zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung
jetzt nachkommen müssen.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin setzen wir Ihnen hiermit zur Begleichung der Forderung
in Höhe von 74,57 EUR eine Ausschlussfrist bis einschließlich

25.01.11

Sie müssen sich dringend mit uns in Verbindung setzen und die Forderung zumindest ratenweise
ausgleichen, da die nun auf Sie zukommenden weiteren Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieher-
kosten den geltend gemachten Forderungsbetrag deutlich übersteigen werden!

Mit freundlicher Empfehlung

Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung
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Alt 10.01.2011, 18:34   # 31
arthus
 
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Zitat:
Zitat von wake0071 Beitrag anzeigen
Sie müssen sich dringend mit uns in Verbindung setzen und die Forderung zumindest ratenweise
ausgleichen, da die nun auf Sie zukommenden weiteren Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieher-
kosten den geltend gemachten Forderungsbetrag deutlich übersteigen werden!
Ernstzunehmende Anwälte nerven nicht mit Kasperletheaterdrohungen und "dealen" auch nicht mit Ratenzahlungen.
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Alt 10.01.2011, 21:21   # 32
Kuerasser
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Benutzerbild von Kuerasser
 
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Beiträge: 2.179
Wer nimmt den AWT noch ernst? Nach ihren unqualifizierten Äusserungen in anderen Bereichen, wie z.B. Urheberrecht.

Was sagr denn die Verbraucherzentrale Hamburg dazu

http://www.vzhh.de/recht/31577/abofa...-internet.aspx

und


Verbraucherzentrale Hamburg | Abofalle - Den Betreibern das Handwerk legen

Na denn und nicht zahlen, aber evtl dder Bank was flüstern.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 14.03.2011, 17:16   # 33
wake0071
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Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 28
Hi Leuts,

AWT lässt nicht locker. Beupper heißt jetzt upzz ltd


Sehr geehrter Herr ***,

wir teilen Ihnen mit, dass wir die Erwirkung des Vollstreckungstitels gegen Sie im automatisierten
Mahn- und Vollstreckungsverfahren bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht nun eingeleitet haben.

Sobald uns der Vollstreckungstitel vorliegt, werden wir diesen an den für Sie zuständigen
Gerichtsvollzieher weiterleiten.

Diese Maßnahme können Sie nur noch durch eine umgehende Zahlung i.H.v. EUR 74,60 abwenden!

Mit freundlicher Empfehlung

Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung




Greetz Wake0071
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Alt 14.03.2011, 17:44   # 34
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
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Beiträge: 1.180
Das üblich Drohkasperletheater, diesmal mit einer extragroßen Drohklapper

Ein Vollstreckungsbescheid gibts erst nach einem Mahnbescheid, dem nicht widersprochen wurde
und dem könnte auch noch mal widersprochen werden.

Ansonsten geht das nur per ( gewonnenem ) Prozess, den die Nutzlosbranche samt ihren
Mahnwälten bekanntlich scheut wie der Teufel das Weihwasser.

Grüne/blaue Wertstofftonne, Kamin oder in einer Sammelmappe besonders idiotischer
Mahnmüllschreiben sind geeignete Ablageorte.
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 14.03.2011, 18:09   # 35
Kuerasser
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Lies Dir das mal durch: Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
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Alt 28.05.2012, 20:09 # --
News Flash
 
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