nachdem mich die Sache mit der Abofalle eurer Hilfe sei Dank nur 8,80 und einige Nerven gekostet hat hier nun mein neuestes Problem(passt zwar nicht direkt hierher, aber doch eher als in alle anderen Bereiche):
Ein netter Brief von Sirius Inkasso GmbH mit der äußert unfreundlichen Zahlungsaufforderung im Auftrag der Roland Rechsschutz Versicherung (mit denen ich nie etwas zu tun hatte) dass ich gefälligst die ausstehenden Beträge überweisen soll, ansonsten kommt der Gerichtsvollzieher.
Ich erstmal das Briefchen in denn Müll, denn erstens bekam ich keine Mahnung von Roland oder sonst wem dass ich noch was zu zahlen hätte, sonst hätte ich das ja erledigt. Außerdem darf ein Vollstreckungsbescheid noch nur vom Gericht durchgeführt werden oder etwa nicht ?!
Zweitens steht da auch nirgendwo weswegen die das fordern, also wenn ich theoretisch vergessen hätte zu zahlen, wüsste ich jetzt auch nicht viel mehr warum die an mein Geld wollen.
Drittens kam nach 2 Wochen nochmal Post von denen, diesmal stand drin sie erlassen mir 40 wenn ich innerhalb der nächsten Woche bezahle. Jetzt bin ich mir ziemlich sicher dass das einfach nur ein blöder Versuch ist mir Geld aus der Tasche zu leiern, dass ich dann - dem neuen Gesetz zur Rückbuchung bei Fehlüberweisungen sei dank - nie wieder sehen werde.
Google spuckt ebenfalls dieverse Forenbeiträge über diese Firma aus, die auf die gleiche Masche schon mehr Leute gnadenlos abgezockt hat.
Vorerst habe ich nicht vor irgendwas zu machen außer die Briefe aufzuheben, bis kein gelber Brief vom Gericht kommt.
Nun bitte ich euch um Meinungen/Empfehlungen etc.
Danke schonmal
Eure Mauzzi
12.06.2010, 19:33
#
2
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Mauzzi
Außerdem darf ein Vollstreckungsbescheid noch nur vom Gericht durchgeführt werden oder etwa nicht ?!i
Ein Vollstreckungsbescheid gibt es nicht ohne vorherigen Mahnbescheid
und wenn dem widersprochen wird, müßte geklagt werden.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
13.06.2010, 10:12
#
3
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Wenn in den Mahnschreiben eine Versicherungsnummer angegeben ist wende ich mich damit an die Roland Versicherung und verlange Aufklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen.
Danach übergebe ich die Sache der Kripo.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
13.06.2010, 10:26
#
4
Bonkers203
Registriert seit: 13.07.2008
Beiträge: 225
ich muss Dir Recht geben. Dieses Inkasso Unternehmen ist auf ihre Art sehr unverschämt und auch dreist.
In den Mahnschreiben dieser Versicherung findet man meist keine Versicherungsnummer, sondern nur (wenn überhaupt) den vollständigen Namen vom Gläubiger.
Ich würde in diesem Fall auch einfach mal dreist die Versicherung anrufen, und die mal fragen was das soll.
Sich mit diesem Inkasso Unternehmen in Verbindung zu setzen ist meist nicht nur witzlos, sondern auch sinnlos.
13.06.2010, 15:40
#
5
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Hatt vorhin nicht genug Zeit um zu recherchieren.
Man man man, da stinkt was gewaltig zum Himmel.
Es soll sich hier teilweise um 'Forderungen handeln, die aus uralten Zeiten (2o Jahre und älter) stammen, die von Sirius gekauft wurden, oder um Forderungen, die so nie angefalen sind.
Hier ein Beispiel: Sat.1 Forum
Google iwt voll mit solchen Beispielen.
Hier gilt die Devise: Wer die Ruhe bewahrt, sich mit dem Hauptgläubiger in Verbindung setzt und die Sache mit dem abklärt, darf meistens sein Geld behalten.
Ich würde Sirius auffordern mir die Forderung im Einzelnen innerhalb von 14 Tagen zu belegen, (Kopien evtl. Titel, Rechnungen, Forderungsabtretungen etc.) da ich ansonsten Anzeige wegen Betrugsverdachts stellen werde.
Im sat1 Forum geistert eine angebliche Vollmacht rum, die mehr als dubios erscheint. Vorsicht, wenn sowas kommt, sofort hier melden, oder noch besser, direkt mit der ganzen Chose zum Anwalt. Insbesondere wenn ich mir sicher bin nichts gekauft zu haben und vom Hauptgläubiger dies bestätigt bekam. (Quelle, T-Com, Roland-Versicherung u.A.)
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
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13.06.2010, 22:55
#
6
Oldi
Registriert seit: 29.04.2009
Ort: Neumünster
Beiträge: 175
Mal eine bescheidene Frage zu diesen Altlasten,verjähren die nicht wenn sich wer zum Beispiel 20 Jahre nicht um seine Forderung kümmert?
Mir wurde damals geraten meine Forderung alle 2 Jahre zu erneuern damit diese eben nicht verjährt und da ging es auch um mehr als 2000 DM.
Finde das also etwas seltsam das da wer Altforderungen aufgekauft hat und diese nun mit sehr dubiosen Methoden versucht einzufordern.
__________________ Ich wachse noch...die Frage ist nur in welche Richtung
13.06.2010, 23:05
#
7
Mauzzi
Threadstarter
Registriert seit: 07.03.2010
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 13
Danke schonmal fur eure Antworten, finde das alles auch sehr merkwürdig. Eine Versicherungsnummer gibts da nirgends, werde dann mal bei Roland anrufen. Mal sehen was da passiert. Kann aber eigentlich nicht sein dass die da was haben, hatte nie was mit denen zu tun in meinen bescheidenen 20 Jahren Lebenszeit
Find ich schon echt ne Unverschämtheit dass die wahllos Leute anschreiben und versuchen Kohle zu machen...Bullenbesuch ist hier vorprogrammiert !
13.06.2010, 23:51
#
8
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
OK, wenn schon denn schon.
Wer mich versucht zu beissen muss damit rechnen, dass ich zurückbeisse. Oder das Gesetzgewehr raushole und ihn ergesetze äh -schiesse.
Keine belegbare Forderung, Verdacht auf, zumindest, versuchten Betrug. Auch das ist strafbar, sofern unsere, ach so kulanten, Staatsanwälte mitspielen.
Doppelter Sarkasmus an:
Ich habe den Verdacht, dass da einige alte 68er in der Staatsanwaltschaft sitzen, deren Hauptdevise ist: Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass.
Übersetzt: Mich interessiert nicht was Sache ist, Hauptsache ich habe damit nichts zu tun."
Doppelter Sarkasmus aus
Solange diese Typen jedem dahergelaufenen Abofallensteller ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, bekommen wir das nie in den Griff. Da wäre dann die Initiative der Verbraucherschutzministerin doch schon, zumindest in Ansätzen, hilfreich, dass hier eine Buttonlösung eingeführt wird, auch ohne EG, denn da existiert unser Problem in der Form nicht.
doch gegen das Inkassostalking muss auch dringend was unternommen werden. Es geht nicht an, dass jeder Inkassofuzzi Jahrelang irgendwelche dubiosen Forderungen verfolgt, die sowieso nicht, oder nur mit unseriösem, unwahrem Druck durchgesetzt werden können.
Olaf Tank, Katja Günter, und wie sie alle heissen gehören meines Erachtens nach St.Helena, so wie Napoleon. Da gibt es definitiv kein Internet und keine Möglichkleit irgendwelche Leute abzuzocken..
Entschuldigung, wenn das jetzt etwas ausführlicher wurde. Da ist familiär etwas im Busch das ich Dank der Erfahrung die ich hier und anderswo machen durfte erledigen werde. Nur 2 Kürzel, KG und OT.
LG ans Forum und alle Mithelferlein, Mods und Admins, Euer Klaus
PS könnte sein, dass ich mich etwas zurückziehe, bin z.Zt. psyschich angeschlagen.
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14.06.2010, 08:01
#
9
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Kuerasser
Da wäre dann die Initiative der Verbraucherschutzministerin doch schon, zumindest in Ansätzen, hilfreich, dass hier eine Buttonlösung eingeführt wird, auch ohne EG, denn da existiert unser Problem in der Form nicht.
Aber nicht, weil es dort die Buttonlösung gibt, sondern weil es dort kein Inkassostalking gibt.
Man muß sich fragen, ob die Dame aus Ignoranz oder vorsätzlich Nebelkerzen wirft
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sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
01.08.2010, 18:18
#
10
Mauzzi
Threadstarter
Registriert seit: 07.03.2010
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 13
Hey Leute
muss jetzt leider das Topic wieder ins Leben rufen, denn die hören nicht auf.
also wie vorgeschlagen, haben wir bei der Firma die angeblich die Forderung weitergegeben hat nachgefragt, die haben nur gesagt dass man mit denen mal 1992 (!) nen vertrag hatte und da aber keine Rechnung mehr offen ist. So weit so gut. aber die Briefe von Sirius gingen weiter, immer mit einem anderen Betrag, aber keine Angaben wieso und weshalb.
Wir haben nicht reagiert und dachten die werden schon kapieren dass bei uns nichts zu holen ist.
Aber heute kam ein Brief von einem angeblichen Obergerichtsvollzieher der jetzt das Geld auf sein Konto haben will. Wieder keine klare Ansage wieso eigentlich und auch ein komplett anderer Betrag.Ansonsten kommt er und holt uns Gegenstände aus dem Haus. Aber darf der das so einfach? Muss da nicht zuerst ein amtlicher Brief vom Gericht per Einschreiben reinschneien oder sowas ?
Ich mein ich kann auch auf nen Briefkopf schreiben ich bin Obergerichtsvollzieher deswegen stimmt das ja noch lange nicht.
Nun wäre unser Vorgehen, uns von besagter Versicherung schriftlich geben zu lassen dass nichts mehr zur Zahlung aussteht und das denen dann vorlegen. Allerdings ist das ziemlich aufwändig und man fragt sich schon ob das denn wirklich sein muss.
Kennt sich vielleicht hier jemand aus wie sowas abläuft, also wer wann in die Wohnung darf und sowas alles?
Danke schonmal, es eilt
Mauzzi
01.08.2010, 18:30
#
11
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Mauzzi
Aber heute kam ein Brief von einem angeblichen Obergerichtsvollzieher der jetzt das Geld auf sein Konto haben will.
Völliger Humbug. Haben sich wohl wieder was neues einfallen lassen. Gerichtliche
Mahnbescheide werden nur auf Antrag von einem Mahngericht zugestellt.
>> Der Mahnbescheid
Wenn jemand den Widerspruch verpennt hätte, käme ein Vollstreckungsbescheid,
aber auch der käme vom Gericht und nicht als Privatpost von einem Oberkaspervollzieher.
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01.08.2010, 18:44
#
12
Goofy62
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Sirius Inkasso ist dafür bekannt, dass sie gern uralte Forderungen aus alten Vollstreckungsbescheiden aufkaufen und eintreiben. Der Vollstreckungsbescheid (wenn es ihn tatsächlich geben sollte...) ist 30 Jahre gültig.
Es hat hier wohl einige äußerst dubiose Fälle gegeben, die evtl. auf Namens- oder Adressverwechslungen basiert haben könnten.
Sicherheitshalber sollte man mal bei dem Mahngericht, bei dem der angebliche Obergerichtsvollzieher tätig ist (müsste im Brief stehen), anfragen,
ob es dort diesen Gerichtsvollzieher gibt, und
ob es dort einen Vollstreckungsbescheid gibt.
Wenn ja: bitte zum Anwalt.
01.08.2010, 23:28
#
13
vanHelsing
hell-singer
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Mauzzi
Ich mein ich kann auch auf nen Briefkopf schreiben ich bin Obergerichtsvollzieher deswegen stimmt das ja noch lange nicht.
Damit hast völlig Recht.
Es wäre sehr hilfreich, wenn Du den Mods/Admins eine Kopie des Briefes zur Verfügung stellst. Deine persönlichen Daten kannst Du schwärzen.
Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
03.08.2010, 12:43
#
14
Mauzzi
Threadstarter
Registriert seit: 07.03.2010
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von arthus
Wenn jemand den Widerspruch verpennt hätte, käme ein Vollstreckungsbescheid,
aber auch der käme vom Gericht und nicht als Privatpost von einem Oberkaspervollzieher.
Steht das denn irgendwo dass das so ist ? Denn ich war heute beim Amtsgericht mit diesem netten Schreiben und die nicht ganz so nette Dame meinte aber das sei gültig, ist ja unterschrieben und den Typen vom Briefkopf gibt es ja auch bei ihnen. Heißt aber meiner Meinung nach noch lange nicht dass der das auch geschrieben hat, denn der Herr ist erstmal nen Monat in Urlaub wie sein Anrufbeantworter verlauten lässt.
WIe kann man denn jetzt an Informationen kommen wer da wenn überhaupt diese Vollstreckung an seiner STelle durchführt ??
Denn irgendwo muss es ja dann wohl einen Beweis geben dass da eine Rechnung nicht bezahlt wurde, und ich glaube der steht mir dann zu...ansonsten kann ja jeder kommen und Geld fordern, ohne Beweis kein Schuldiger
03.08.2010, 13:34
#
15
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von vanHelsing
Es wäre sehr hilfreich, wenn Du den Mods/Admins eine Kopie des Briefes zur Verfügung stellst. Deine persönlichen Daten kannst Du schwärzen.
..........
30.08.2010, 13:40
#
16
xcarryx
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 2
Hallo,
Ich habe ebenfalls ein Problem mit der Sirius Inkasso Firma, ich habe keine Ahnung ob ich dafuer einen neuen Thread aufmachen sollte. Ich schreibe es einfach mal hier mit rein, ich hoffe es ist okay.
Es ist ein Schreiben einer gewissen Gerichtsvollzieheren vom Amtsgericht Schöneberg ( Berlin ).
Es handelt sich hierbei um eine Zwangsvollstreckung. Nun lebe ich seit einem Monat nicht mehr in Deutschland ( ich habe vorher bei meiner Schwester gewohnt, zu der Addresse wurde das Schreiben geschickt).
Nun steht in dem Schreiben aber weder um welchen Betrag es sich handelt, noch bei welcher Firma ich irgentwelche offenen Schulden haben sollte.
vertr. d. Rechtsanwälte Stamenkovic & Huettenmueller
gegen Mein Name und Addresse
Mein Name ist allerdings falsch geschrieben sowohl oben im Briefkopf als auch bei der Zwangsvollstreckungssache.
Dadrunter steht nur: in oben genannter Sache, habe ich Sie versucht am xx.xx.2010 unter der oben genannten Anschrifft anzutreffen. Und ein neuer Termin wann Sie wieder kommem wird.
Nun bin ich aber nicht in Deutschland und habe auch keine Ahnung von welchen Forderungen fuer welche Firma hier ueberhaupt die Rede ist.
Der Brief hat nen Stempel vom Amtsgericht Schöneberg ( Berlin )
was kann oder eher gesagt sollte ich nun tun ?
Vielen Dank im Vorraus
30.08.2010, 13:47
#
17
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Einer Zwangsvollstreckung geht immer ein gerichtlicher Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid
voraus, denen beiden nicht widersprochen wurde. Beides erfolgt per Zustellung.
So sieht ein Mahnbescheid aus >> Der Mahnbescheid
Hier muß also einiges schiefgelaufen sein.
Empfehle dringend Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder Anwalt
Ein persönliche Rechtsberatung im Forum ist auf Grund des Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubt.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
30.08.2010, 14:00
#
18
xcarryx
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 2
vielen dank fuer die schnelle Antwort
31.08.2010, 18:17
#
19
Goofy62
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Wenn vorher weder ein Mahnbescheid noch ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, dann könnte man genau das dem Gerichtsvollzieher schreiben, und dabei auch sagen, dass es sich möglicherweise um eine Namensverwechslung handelt.
31.08.2010, 19:20
#
20
vanHelsing
hell-singer
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Goofy62
... dabei auch sagen, dass es sich möglicherweise um eine Namensverwechslung handelt.
Zumal der Name ja auch falsch geschrieben wurde, was ein weiteres Indiz für eine Verwechslung sein kann.