Sphinxx Abofalle

Alt 09.06.2010, 10:48   # 1
dod85
 
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Hallo, ich hab ein kleines Problem mit dem Verlag Edelweiss Sphinxx-Zeitschrift.

Meine Freundin hat von Edelweiss Verlag ohne eine Anforderung die Zeitschrift Sphinxx erhalten.

Nachdem wir das Schreiben, dass bei der Zeitschrift mit angehängt war gelesen hatten wäre meine Freundin automatisch in einem Abo-Vertrag, wenn die Zeitschrift nicht innerhalb von 14-Tagen zurück geschickt wird. Dies haben wir auch gemacht mit einer schriftlichen Kündigung, dass Sie kein Abo bestellt hat.

Vor kurzen ist auf einmal eine Rechnung bei uns eingegangen von der Sphinxx Gesellschaft. Diese fordern meine Freundin auf, das Abo zu bezahlen.

Nach langen E-Mailverkehr mit der Sphinxx Gesellschaft schreiben diese jetzt:

Zitat aus der Mail:

Sehr geehrte Frau Platz,

In Ihrer E-mail vom 18-05-2010, habe Sie uns eine andere Adresse mitgeteilt, als die mit welcher Sie das Probeexemplar und Abonnement erhalten.
Aus Datenschutzgründen und da Sie nicht selbst mailen, werden wir die Daten nicht hier aufführen.
Wir haben über die Rechnungsnummer Ihre Daten von der Finanzabteilung bekommen und können Ihnen somit mitteilen, daß Ihre Kündigung nicht innerhalb der gestellten Frist bei uns eingegangen ist und Sie somit ein Halbjahrabonnement eingegangen sind, welches für Sie endet mit dem letzten Exemplar am 1-10-2010.

Das zurücksenden der Magazine suspendiert Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht und steht auch nicht einer Kündigung gleich.


Wie kann ich dagegen vorgehen?
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Alt 09.06.2010, 12:13   # 2
arthus
 
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Zitat:
Zitat von dod85 Beitrag anzeigen
Dies haben wir auch gemacht mit einer schriftlichen Kündigung, dass Sie kein Abo bestellt hat.
Kündigung war grundverkehrt. Damit wurde das Vertragsverhälnis de facto bestätigt.
Bei nicht vorhandenem Vertragsverhältnis wäre Widerspruch das Mittel der Wahl gewesen.
Wie man das wieder geradebiegt, bin ich allerdings überfragt.

Würde in diesem Fall empfehlen mit einer Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen.
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 09.06.2010, 12:42   # 3
dod85
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Ich sags mal so:

Gekündigt im indirekten Sinne. Wir haben nur geschrieben, dass wir diese Zeitschrift nicht angefordert haben und auch dies in Zukunft nicht mehr wünschen.
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Alt 09.06.2010, 14:06   # 4
Schneckenfuss
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Vor Jahren hatte ich mir auch mal ein Zeitungsabo eingefangen. Ich habe innerhalb der 14 tägigen Frist Widespruch bei der Firma eingelegt, der ich das Abo zu verdanken hatte. Außerdem habe ich den Verlag direkt angeschrieben, von dem die Zeitung stammte (es handelte sich damals um die Zeitschrift "TV Hören und Sehen") und habe diesem mitgeteilt, dass kein Abo abgeschlossen wurde. Ich erhielt ein Entschuldigungsschreiben direkt vom Verlag und hatte dann meine Ruhe.

Die Zeitschriften habe ich alle unangefasst gesammelt. Denn wenn ich sie gelesen hätte hätte man es wieder so auslegen können, dass diese ja benutzt - also in Anspruch - genommen wurden. Ergo hätte man es dann wieder so auslegen können, dass ich diese eben bezahlen muss ... Aber meinem Angebot, dass die Zeitungen ja jemand vom Verlag abholen kommen könnte, kam niemand nach *g*

Bei uns gibt es im Rathaus eine kostenlose Rechtsberatung - ich glaube 1x in der Woche. Also falls Du keinen Anwalt zur Hand hast würde ich mal schauen, ob es bei Dir auch so etwas gibt und dies dann in Anspruch nehmen. Kann ja nicht das Verkehrteste sein ...

Du schreibst: Dies haben wir auch gemacht mit einer schriftlichen Kündigung, dass Sie kein Abo bestellt hat.
Wie nun ? Eine Kündigung ist eine Kündigung und eine Mitteilung eine Mitteilung. Habt ihr nun gekündigt und mitgeteilt, dass kein Abo bestellt wurde oder habt ihr nur mitgeteilt, dass kein Abo bestellt wurde (ohne das Wort Kündigung irgendwo zu benutzen) ?

Also wenn Du gekündigt hast, dann hast Du doch quasi den Vertrag anerkannt. Ist doch das selbe wie mit ungerechtfertigten Zahlungen. Zahlt man einen Betrag, obwohl dieser zu unrecht angefordert wird, anstatt Widerspruch einzulegen, dann akzeptiert man diese Forderung ja auch. Und dann wird´s hinter her halt schwierig.
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nervlich
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Alt 09.06.2010, 14:20   # 5
Kuerasser
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Hi,

dieses Thema haben wir hier schon mal.

Ich schreibe in diesem Falle keine Kündigung und keinen Widerruf, sondern eine Anfechtung des Vertrages.

Etwa so:

Hiermit fechte ich den Vertrag gemäss folgender BGB §§ an:

1. 119 Anfechtung wegen Irrtum, da ich keine entsprechende Erklärung bezüglich des Erhalts der Zeitschrift abgeben wollte.

2. 120 Da sie mir falsche Informationen übermittelt haben.

3. 123 Da Sie mich über den wahren Inhalt des Vertrages getäuscht haben.

4. 142 Da Sie wissen mussten, dass eine Anfechtung erfolgen kann.

Ausserdem ist hier keine übereinstimmende Willenserklärung zustande gekommen, sodass der "Vertrag" von vorneherein nichtig ist. Ich werde keinerlei Zahlungen leisten.

Unverlangt gelieferte Zeitschriften Zeitschriften werden von mir 14 Tage zur Abholung bereitgelegt und anschliessend der Verwertung zugeführt.

Hochachtungsleer

Per Einschreiben mit Rückschein.

Es ist eine beliebte Masche der Zeitungsabofallensteller sich Daten zu kaufen, oder ein Gewinnspiel zu veranstalten um an Daten zukommen.

Daher: Immer Vorsicht, was ich anklicke, wo ich teilnehme und welche Erklärungen ich abgebe.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 09.06.2010, 14:38   # 6
Schneckenfuss
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Hui das klingt gut ... Hoffe zwar nicht, dass ich so etwas noch mal brauchen werde aber falls doch, dann schreib ich das auch so
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Alt 09.06.2010, 15:47   # 7
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Schneckenfuss Beitrag anzeigen
Zahlt man einen Betrag, obwohl dieser zu unrecht angefordert wird, anstatt Widerspruch einzulegen, dann akzeptiert man diese Forderung ja auch.
Das wiederum stimmt so nicht ganz
Abofallen auch im zweiten Jahr bezahlen? Nein!: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Zitat:
Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat das bereits 2008 entschieden. „Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)", urteilten die Richter des VIII. Zivilsenats (Urt. v. 11.11.2008 – Az. VIII ZR 265/07).
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Alt 09.06.2010, 15:58   # 8
Schneckenfuss
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Ok - daran habe ich gar nicht gedacht, auch wenn ich davon schon gehört habe.

Aber muss denn dann bei einer Überweisung z.B. nicht auch der Vermerk "unter Vorbehalt" vorhanden sein ? Sonst könnte man doch hinter her eigentlich immer behaupten nur unter Vorbehalt bezahlt zu haben - oder?
__________________
nervlich
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Alt 09.06.2010, 16:56   # 9
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Schneckenfuss Beitrag anzeigen
Sonst könnte man doch hinter her eigentlich immer behaupten nur unter Vorbehalt bezahlt zu haben - oder?
Wenn es sich um seriöse Geschäftsleute handelt, würdest du dann echten Ärger bekommen.
Die drohen nicht sondern handeln und zwar recht schnell und ziemlich hart.

Hier geht es aber um die Nutzlosbranche, die grundsätzlich auf Zahlung aus Angst
oder Unwissenheit baut und in fünf Jahren bei Millionen Betroffener in den ganz wenigen
Versuchen es gerichtlich durchzusetzen gescheitert ist.
Das "Geschäftsmodell" heißt Inkassostalking und wird leider strafrechtlich ( nur!) in Deutschland geduldet.
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
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Alt 09.06.2010, 16:58   # 10
Kuerasser
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Solange eine Überweisung in Unkenntnis der Sachlage erfolgt ist sie immer vorläufig.

Ob Du Dein Geld auf Grund dessen aber jemals zurückbekommst ist mehr als fraglich.
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Alt 25.08.2010, 15:53   # 11
Sativarus
 
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Hallo...
leider ist meine Freundin auch den Telefondrückern auf den Leim gegangen
diesen werbemüll immer gleich weggeschmissen und jetzt auch die Ominöse 121 euro mahnung bekommen..
habe Kuerasser sein Schreiben leicht abgewandelt kopiert 2x mit datum unterschrift dann per einschreiben mit rückschein zum Edelweissverlag und zu Domnowski Inkasso...
nu kriegen wir heute die beiden rückscheine in die post aber auch nochne mahnung von dem Inkassounternehmen...
es wäre ein vertrag zustande gekommen man hätte kündigen müssen nach 2 wochen, das übliche.. was nu?
Anruf beim Inkassounternehmen brachte 0 durfte mir anhören das einer klage gelassen entgegengesehn wird da man ja Unterlagen über den erhalt der 7 Zeitschriften hätte usw..
Anwalt, Verbraucherschutz oder Abwarten?
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Alt 25.08.2010, 19:40   # 12
Bodobodenlos
 
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Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Kündigung war grundverkehrt. Damit wurde das Vertragsverhälnis de facto bestätigt.
Bei nicht vorhandenem Vertragsverhältnis wäre Widerspruch das Mittel der Wahl gewesen.
Wie man das wieder geradebiegt, bin ich allerdings überfragt.
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen



Ich schreibe in diesem Falle keine Kündigung und keinen Widerruf, sondern eine Anfechtung des Vertrages.

Etwa so:

Hiermit fechte ich den Vertrag gemäss folgender BGB §§ an:
??? Was sind das denn für Ratschläge?
Bei unaufgeforderten Lieferungen mache ich garnichts.
Laut § 241a BGB besteht bei der Lieferung unbestellter Sachen keine Zahlungspflicht.
Zu dem ist nach Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments ein nichtreagieren keine Zustimmung.
Klartext,es ist untersagt einem Verbraucher,ohne vorherige Bestellung,etwas zu liefern wenn eine Zahlungspflicht besteht.

LG
Bodo
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Alt 25.08.2010, 22:26   # 13
Goofy62
 
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Zitat:
Zitat von Sativarus Beitrag anzeigen
Anruf beim Inkassounternehmen brachte 0 durfte mir anhören das einer klage gelassen entgegengesehn wird da man ja Unterlagen über den erhalt der 7 Zeitschriften hätte usw..
Anwalt, Verbraucherschutz oder Abwarten?
Verbraucherberatung fragen ist keine schlechte Idee.
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Alt 28.08.2010, 15:40   # 14
Bodobodenlos
 
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Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Verbraucherberatung fragen ist keine schlechte Idee.
?? Bei dubiosen Anbietern soll man nichts tun,und dort wo die nationale und europäische Gesetzgebung eindeutig ist soll man Kosten machen und die Verbraucherzentrale fragen?
Muss man das verstehen?

Wenn ich unaufgefordete Warenlieferungen bekomme,dann schreibe ich höchstens einen Brief das die den Müll gefälligst abholen sollen.

LG
Bodo
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Alt 28.08.2010, 16:38   # 15
schnippewippe
Aussteigerin nur nochGast
 
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Zitat:
Zitat von Schneckenfuss Beitrag anzeigen
Hui das klingt gut ... Hoffe zwar nicht, dass ich so etwas noch mal brauchen werde aber falls doch, dann schreib ich das auch so
Aua - Hi Schneckenfuss halte dich lieber an das was Bodobodenlos schreibt oder frage mich


Hier eine Erklärung eines Anwalts.

Zitat:
Die Lieferung unbestellter Waren oder die Erbringung sonstiger unbestellter Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher begründen gegen diesen weder einen Anspruch auf Bezahlung der Leistung noch auf Herausgabe der Ware.

Wird eine Ware unbestellt zugesendet, so liegt darin häufig der Antrag des Unternehmers zum Abschluss eines Vertrages. Das Schweigen des Verbrauchers (z. B. Nichtzurücksendung der Ware, Nichtablehnung) bedeutet keine Annahme des Vertragsangebotes, auch dann nicht, wenn der Unternehmer erklärt, die Nichtablehnung oder Nichtzurücksendung gelte als Annahme des Vertragsangebotes.

Ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher kommt nur zu Stande, wenn der Verbraucher die Leistung bezahlt oder die Annahme des Vertragsangebotes ausdrücklich erklärt.

Der Gebrauch der Ware führt nicht zur Annahme des Vertragsangebotes.......mehr im link
www.ratgeber-recht24.de

Bin schon wieder weg.

Wer zur Verbraucherzentrale gehen will !!!!!!!!!!!! Hier der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen.

Und Tschüss - Das war es schon.
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Alt 28.08.2010, 18:45   # 16
Goofy62
 
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Beiträge: 435
Zitat:
Zitat von Bodobodenlos Beitrag anzeigen
?? Bei dubiosen Anbietern soll man nichts tun,und dort wo die nationale und europäische Gesetzgebung eindeutig ist soll man Kosten machen und die Verbraucherzentrale fragen?
Muss man das verstehen?

Wenn ich unaufgefordete Warenlieferungen bekomme,dann schreibe ich höchstens einen Brief das die den Müll gefälligst abholen sollen.

LG
Bodo
Wenn die Lage tatsächlich so aussieht, dass wirklich nichts bestellt wurde, dann hat man tatsächlich keine Rechtspflicht, reagieren zu müssen. Musterbrief der Verbraucherzentrale wäre hier schon mehr, als man tun müsste (nämlich gar nichts).

Was kann passieren, wenn man nichts tut?

Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht):
Na und - dann widerspricht man mit Kreuz setzen auf dem Formular (braucht nicht begründet zu werden) und schickt es an das Gericht zurück.

Weitere Mahnschreiben: Na und, es kostet nicht Euer Papier und Porto. Wenn keine Rechtsgrundlage für den Anspruch besteht, dann haben diese Mahnungen den Stellenwert wie das Gekläffe eines Straßenköters.

Klage vor Gericht: Mit welchen Aussichten denn? Wenn der Verlag keinen Vertrag nachweisen kann, würde er sofort verlieren und müsste alle Prozesskosten (auch Eure Anwaltskosten) bezahlen. Und man hat keinen Rechtsnachteil, wenn man sich vorher in der Sache überhaupt nicht an die Gegenpartei geäußert hat.

Schufa-Eintrag: Ginge theoretisch bei unwidersprochener Forderung und nach 2 Mahnungen. Aber: § 28a BDSG spricht vom "berechtigten Interesse" als wesentlicher Voraussetzung für die Zulässigkeit des Schufa-Eintrags. Bei nicht bestehendem Vertrag gibt es aber kein "berechtigtes Interesse" für den Eintrag, der wäre damit grob rechtswidrig und würde dem Verlag oder Inkassobüro eine einstweilige Verfügung von Eurem Anwalt nebst Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB (Kreditgefährdung) einbringen. Daher lassen die Burschen das auch hübsch bleiben.

Also: passieren wird gar nichts.
Nach ein paar frechen Drohbriefen schläft die Sache von selbst ein.

Daher gibt es eigentlich keinen triftigen Grund, die € 4,40 für das Einschreiben opfern zu müssen.

Die Widerspruchsschreibselei schützt im übrigen auch nicht vor weiteren Mahnschreiben. Es wird von unseriösen Firmen auch danach oft weiter gemahnt.

Trotz Widerspruchsschreibselei kann rein theoretisch trotzdem Mahnbescheid beantragt oder Klage eingereicht oder bei der Schufa eingemeldet werden. Aber wie oben gesagt: alles das machen die sowieso nicht, aus den genannten Gründen.

So what? (Wie der Engländer sagt)
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Alt 07.12.2010, 16:38   # 17
engelchen04
 
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Ich finde die Aussage gegenüber Sphinxx etwas überzogen.
Mich hat man angerufen und gefragt, ob ich kostenlos ein Exemplar testen möchte. Erst wenn ich mich danach nicht melde, gehe ich ein Abo ein. Die Frau am Telefon hatte alles sehr gut erklärt. Wenn es mir nicht gefällt, kann ich innerhalb von 14 Tage eine Nachricht senden, dass kein weiteres Exemplar erwünscht ist. Das habe ich getan. Der Verlag schickte mir schriftlich ein Angebot über 6 Monate zu einem unsagbar günstigen Preis. Da mir das Heft an sich gefallen hat, habe ich gedacht- versuch es doch. Alles wurde korrekt abgewickelt. In der 2. Ausgabe hatte ich sogar schon einen Gewinn. In der 3. Ausgabe wieder. Die Preise wurden auch ordungsgemäß an mich versendet. Ich bin nur gespannt, wie es nach der letzten Ausgabe weiter geht. Sicherheitshalber werde ich natürlich schriftlich kündigen. Im letzten Monat wurde mit Deutschland fusioniert. Nun bin ich mal total gespannt, wie es weiter geht. Da die Umstellung noch nicht ganz abgeschlossen sei, musste man die Lösungen schriftlich an den deutschen Verlag senden. Mich wundert nur, dass über das Internet keine solchen Veränderungen zu lesen sind. Ich erhielt die Nachricht auf dem Postwege. Auf Anfragen über eine E-Mail erhalte ich aber auch sofort eine Antwort.
Ich werde, wenn erwünscht, weiter berichten.
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Alt 07.12.2010, 17:09   # 18
arthus
 
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Zitat:
Zitat von engelchen04 Beitrag anzeigen
Ich finde die Aussage gegenüber Sphinxx etwas überzogen.
Wieso?
Zitat:
Zitat von engelchen04 Beitrag anzeigen
Mich hat man angerufen und gefragt, ob ich kostenlos ein Exemplar testen möchte.
Allein das ist bereits extrem unseriös. Sowas nennt man ColdCall und ist verboten
Punkt.
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Alt 07.12.2010, 18:02   # 19
engelchen04
 
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Ort: in der Pfalz
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Ich wurde nicht unaufgefordert angerufen. Der erste Schritt ging von mir aus.
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Alt 07.12.2010, 18:41   # 20
arthus
 
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Ach was.
Zitat:
Zitat von engelchen04
Mich hat man angerufen und gefragt,
Wie kam denn dann der Erstkontakt zustande?
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Alt 28.05.2012, 20:08 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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