eine Frage zu............

Alt 03.06.2010, 13:12   # 1
Spitzbub
 
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Beiträge: 46
Abofallen

und zwar würd mich interessieren wenn ein Mahnbescheid kommt und ich bin z.B in der Wiederspruchszeit (14 Tage) nicht da bin im Urlaub oder so.

Wie müsst ich mich dann verhalten ??

Gruß Kalle
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Alt 03.06.2010, 15:22   # 2
Kuerasser
Helferlein
 
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Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Ich kann auch nach Ablauf der 14 Tage noch meinen Widerspruch erklären, dann wird dass vom Mahngericht so gewertet, als wenn ich bereits gegen den Vollstreckungstitel Einspruch eingelegt hätte und der Vollstreckungsbescheid wird ausgesetzt. Danach beginnt das streitige Verfahren. Ich würde mir in diesem Fall auf jedenfall einen Anwalt nehmen, der sich mit Internet- und Vertragsrecht auskennt. Dem würde ich z.B. die Foren der Netzwelt, Computerbetrug, Antispam etc. zeigen, damit er weiss wos langgeht.

Ausserdem ist es Hilfreich, wenn ich mir Screenshots der Landingpage von Google, nicht der www. Adresse, mache. Bei der www.Adresse ist evtl der Preis gut sichtbar, auf der Landingpage aber nicht.

Perdita hat mir nen Trick für XP gesagt. Den Druckknopf oben in der F-Leiste drücken. Das Programm PAINT starten, Strg und V drücken und anschliessend über Datei ausdrucken eine Hardcopy erzeugen.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 28.05.2012, 20:08 # --
News Flash
 
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