| | # 2 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| Ich kann auch nach Ablauf der 14 Tage noch meinen Widerspruch erklären, dann wird dass vom Mahngericht so gewertet, als wenn ich bereits gegen den Vollstreckungstitel Einspruch eingelegt hätte und der Vollstreckungsbescheid wird ausgesetzt. Danach beginnt das streitige Verfahren. Ich würde mir in diesem Fall auf jedenfall einen Anwalt nehmen, der sich mit Internet- und Vertragsrecht auskennt. Dem würde ich z.B. die Foren der Netzwelt, Computerbetrug, Antispam etc. zeigen, damit er weiss wos langgeht. Ausserdem ist es Hilfreich, wenn ich mir Screenshots der Landingpage von Google, nicht der www. Adresse, mache. Bei der www.Adresse ist evtl der Preis gut sichtbar, auf der Landingpage aber nicht. Perdita hat mir nen Trick für XP gesagt. Den Druckknopf oben in der F-Leiste drücken. Das Programm PAINT starten, Strg und V drücken und anschliessend über Datei ausdrucken eine Hardcopy erzeugen.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |




