So liebe Forum Teilnehmer...
Mein zehn jähriger Sohn hat online ein kostenloses Spiel (S4) gespielt . Aber wie es
so ist , gibt es da wohl die Möglichkeit , gegen Anruf bei Mehrwertdienst , irgendwelche
Accounts freizuschalten . Mein Sohn hat , natürlich heimlich , die Möglichkeiten auch genutzt
und alleine Im April uns eine Zusatzrechnung von über 100 beschert . Die Rechnung für Mai
durfte wohl ähnlich ausfallen . Gibt es da eine Möglichkeit aus der Nummer irgendwie
raus zu kommen oder müssen wir die Kröte jetzt schlucken ?
14.05.2010, 22:53
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2
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Andreas27
und alleine Im April uns eine Zusatzrechnung von über 100 beschert .
Von wem und in welcher Form wurde der Betrag in Rechnung gestellt?
14.05.2010, 23:02
#
3
Andreas27
Threadstarter
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 14
Es würde direkt mit der Telefonrechnung (T-com) abgebucht . Und die Firma heist In-telegence gmbh
14.05.2010, 23:11
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4
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Dann würde ich z.B. der Telekom mitteilen, dass ich die Lastschrift zurückbuche und nur den unbestrittenen Teil der Rechnung bezahle.
Den der Telekom.. Aber bitte, ich muss denen das mitteilen.
Die T-com wird dann die Bezahlung an den Spieleprovider kürzen. Danach bekomme ich vom Spieleprovider eine Mahnung.
Ich schicke dann einen Brief:
Sehr geeehrte..............
mein minderjähriger Sohn hat Leistungen ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung von Ihnen in Anspruch genommen.
Ich widerspreche dem Vertragsabschluss und werde keinerlei Kosten tragen.
Von irgendwelchen Drohungen können Sie abstandnehmen, ich habe mich über Internet informiert.
Unterschrift
Das per Einschreiben mit Rückschein und gut ist.
Arthus würde hier zwar sagen, nicht schreibseln, aber hier und da muss es sein.
grüsse Klaus
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
14.05.2010, 23:14
#
5
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Andreas27
Es würde direkt mit der Telefonrechnung (T-com) abgebucht . Und die Firma heist In-telegence gmbh
In-telegence ist seit vielen Jahren berühmt bzw eher berüchtigt für unerklärlich hohe Nebenkosten
>> Googlesuche In-telegence
Poste doch bitte die genaue Formulierung des Postens
14.05.2010, 23:22
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6
Andreas27
Threadstarter
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 14
Ich habe die Rechnung leider nicht mehr zur Hand , ich habe es erst auf meinem Kontoauszug gemerkt das die Rechnung mal eben und über 100 höher liegt als sonst . Habe dann gleich bei T-com angerufen und der Nette man am Telefon hat mir dann erklärt wer so viel Geld von mir haben will , und auch wie ich das Geld wieder zurück buchen kann usw. Er schickt mir die Rechnung noch
mal , die wird aber vor Montag bei mir nicht antreffen. Ich wollte halt nur wissen ob es überhaupt
Sinn macht , oder ob ich es so oder so zahlen muss
14.05.2010, 23:23
#
7
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
OK,
ich schreibe der T-Com wie folgt.
Sehr geehrte...............
in meiner Rechnung vom ...... ist eine Position der in-Telegence über Euro xxxxx, die ich nicht begleichen werde.
Ich habe die Abbuchung zurückbuchen lassen und überweise Ihnen den unstrittigen Betrag von xx,xx € per Einzelüberweisung.
Das ganze dann für den Monat x und y
Die T-Com kann mir dann zwar die Rücklastschriftgebühr in Rechnung stellen, aber das ist auf jeden Fall weniger, als dass was i-T haben will.
Solange ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten einen Vertrag, insbesondere ein ABo abschliessen will, ist dies Aufrund § 1629 BGB (Vertretungsrecht bei den Eltern, bzw. Sorgeberechtigten)sowie § 107/108 BGB nicht möglich
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
14.05.2010, 23:29
#
8
Andreas27
Threadstarter
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 14
Das zurück buchen an sich ist ja kein Problem . Der T-com Mann hat es mir auch erklärt wie ich
es machen soll . Nur wird mir die Firma wohl dann eine Rechnung ins Haus schicken , und wenn
ich verpflichtet bin , den Betrag so oder so zu bezahlen , da habe ich nichts bei gewonnen , oder ?
14.05.2010, 23:40
#
9
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Hi Andreas,
keine Panik. Was Dir der nette Herr von der Telekom gesagt hat und was Du hier gescheibselt bekommst ist unsere zwar unmassgebliche Meinung, doch glaube uns
Es wurde bisher noch keiner der nicht bezahlt hat vor Gericht gezwungen. Ein Gerichtsurteil gefährdet denen ihr Abzockkonzept, denn eine Klage kann jederzeit nach hinten losgehen.
Besonders bdei einem Minderjährigen, dessen Vertragsabschluss die Eltern/Sorgeberechtigten nicht zustimmen.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
14.05.2010, 23:49
#
10
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Kuerasser
Es wurde bisher noch keiner der nicht bezahlt hat vor Gericht gezwungen. Ein Gerichtsurteil gefährdet denen ihr Abzockkonzept, denn eine Klage kann jederzeit nach hinten losgehen.
Keine vorschnellen Schlüsse. Es handelt sich hier nicht um Aboabzocke und Co.
Erstmal muß klar sein, was auf der Rechnung steht.
15.05.2010, 00:00
#
11
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Es geht hier um Vertragsabschlüsse mit Minderjährigen und da läuft nichts ohne Einwilligung der Eltern/Sorgeberechtigten.
Das sieht auch jedes Gericht so. Wenn Die Eltern/Sorgeberchtigten (auch nur ein Elternteil) die Zustimmung zum Vertragsabschluss des Minderjährigen verweigert ist der Vertrag von Grund auf Nichtig.
Da gibt es keinerlei Auslegungspielraum. Habe ich schon selbst erlebt.
Bis zum 18. Lebensjahr ist ein Herranwachsender beschränkt geschäftsfähig und kann nur im Rehmen des § 110 bgb (Taschengeld§) über die ihm überlassenen Mittel zur Deckung der täglichen Bedürfnisse verfügen. Wenn er sich z.B. ein T-Shirt von 50 kauft und seine Eltern/Sorgeberechtigten sind damit nicht einverstanden muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Es sei denn, dass er die Kohle z.B. von seiner Oma bekommen hat um sich das T-Shirt zu kaufen.
Wir schliessen schon seit Jahrzehnten keine Verträge mit 16jährigen ohne Mitunterschrift der Eltern ab, obwohl es sich hier um Anlage der vL handelt.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
15.05.2010, 00:06
#
12
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Spiel dich hier nicht als Rechtsgelehrter auf.
Die Antwort jedes Juristen auf solche Fragen ist:
" Ohne Kenntnis der Aktenlage kann ich dazu nichts sagen"
und daran solltest du dich auch halten.
PS: Es gibt sehr wohl Urteile, die die Haftung von Eltern für ihre Kinder bejahen.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
15.05.2010, 00:30
#
13
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Hi @Arthus,
hier geht es um Minderjährige, mit denen ich es in der Firma jeden Tag zu tun habe.
Ein 10jähriger kann keinerlei Verträge mit wem auch immer abschliessen. Er kann zwar z.B. kostenlose Browserspiele nutzen, aber in dem Augenblick wo er Kosten verursacht benötigt er in jedem Fall die Zustimmung seiner Eltern/Sorgeberechtigten. So ist das nun mal in Old Germany.
Bis zum 18. Lebensjahr läuft nichts ohne Eltern/Sorgeberechtigen, was teurer als das Taschengeld ist. Und schon mal garnicht irgendwelche Onlinespiele die hunderte und Tausende von Euronen Kosten verursachen können. Habe da meine Erfahrungen, auch im öffentlichen Bereich. (Jugendleiter/-schöffe)
Du musst Dir mal das BGB §§104-110 durchlesen, da steht genau das was ich hier vermitteln möchte.
Ohne Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten läuft garnichts. (siehe auch § 108 BGB)
Wir können uns gerne über PN bei Rechti.de weiterunterhalten.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
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15.05.2010, 00:50
#
14
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Ich werde erst nach genauer Kenntnis der Sachlage weiter diskutieren.
15.05.2010, 02:13
#
15
schnippewippe
Aussteigerin nur nochGast
Registriert seit: 02.12.2009
Beiträge: 529
Zitat:
Zitat von arthus
Spiel dich hier nicht als Rechtsgelehrter auf.
Die Antwort jedes Juristen auf solche Fragen ist:
" Ohne Kenntnis der Aktenlage kann ich dazu nichts sagen"
und daran solltest du dich auch halten.
PS: Es gibt sehr wohl Urteile, die die Haftung von Eltern für ihre Kinder bejahen.
Sorry, dass ich mich hier noch mal gemeldet habe .
Nochmal. hier geht es nicht um die Standardabofallen, bei denen darauf spekuliert wird,
dass Verbraucher aus Unkenntnis oder Angst "freiwillig" bezahlen.
Hier ist der Betrag bereits über die Telefonrechnung abgebucht worden und muß zurückgeholt werden,
was eine völlig andere Situation und wesentlich ungüstigere rechtliche Ausgangslage darstellt.
Daher würde ich diesem Fall entgegen meinen sonstigen Ratschlägen zu anwaltlicher Hilfe raten
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
15.05.2010, 08:50
#
17
Oldi
Registriert seit: 29.04.2009
Ort: Neumünster
Beiträge: 175
Mal eine Frage so in den Raum geschoben,aber kann da die Bundesnetzagentur nichts gegen solche Windigen Unternehmen mit ihren Traumlandforderungen unternehmen?
15.05.2010, 08:52
#
18
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Sie könnte und müßte, tut es aber nicht bzw erklärt sich für nicht zuständig.
Deswegen nennt man sie im Volksmund auch Wattestäbchenarmee...
Zitat:
Zitat von Andreas27
Das zurück buchen an sich ist ja kein Problem . Der T-com Mann hat es mir auch erklärt wie ich
es machen soll . Nur wird mir die Firma wohl dann eine Rechnung ins Haus schicken , und wenn
ich verpflichtet bin , den Betrag so oder so zu bezahlen , da habe ich nichts bei gewonnen , oder ?
Buch zurück und warte ab was dann passiert. Dann sieht man weiter
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
Ich hatte mal son Fall bei ner Arbeitskollegin, da hat der 15jährige Sohn sich bei Habbohotel angemeldet und mit Zusatzeinrichtungen für seinen Chatroom Kosten von rd 400 verursacht. Unser Rechtsbeistand hat alles zurückbuchen lassen. Als der Betreiber die Kohle einfordern wollte rannte er gegen eine Betonwand.
Minderjährige können und dürfen keine rechtsgültigen Verträge, die sie nicht mit ihrem Taschengeld (Tagesbedarf) oder ihnen hierzu ausdrücklich überlassenen Mitteln bezahlen können, abschliessen. Hierzu bedarf es immer der Zustimung der Eltern.
Das ist mir gestern Abend in der Hektik nicht eingefallen.
Mich würde nur noch interessieren, welcher Spielebetreiber dahintersteckt. In-Telegence ist nur Abrechner/Einkassierer. Wird m.W. auch in CB behandelt.
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