Spam von Abz..... oder wie dieser in scheinbar seriöse Nachrichten eingebaut wird

Alt 21.04.2010, 17:13   # 1
brixmaster
 
Registriert seit: 14.12.2006
Beiträge: 92
DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH beantragt 3.500 Mahnbescheide bundesweit


Die guten Leute versuchen es immer wieder .
Mit solchen Nachrichten soll mal wieder Angst gemacht werden.

Also Vorsicht vor solchen News,die sind nicht all zu voll zu nehmen.
  Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 17:26   # 2
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Die Mahnwältin aus München hatte doch auch schon mal einen Mahnbescheidstsunami
angekündigt, aus dem nicht mal ein leiser Furz wurde.

Außerdem ist ein MB auch nur ein Mahndrohmüllschreiben mit einem amtlichem Stempel für 23€
>> Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
  Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 18:13   # 3
Hans Der Driver
 
Benutzerbild von Hans Der Driver
 
Registriert seit: 10.11.2006
Ort: dort, wo Berlin schön ist
Beiträge: 1.287
Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Die Mahnwältin aus München hatte doch auch schon mal einen Mahnbescheidstsunami
angekündigt, aus dem nicht mal ein leiser Furz wurde.
... und auch der zwischenzeitlich schwer erreichbare Anwalt M. aus P. hatte ja angeblich zigtausende Mahnbescheide in Hünfeld beantragt und was hatte er für "schöne" Trophäenurteile und tolle Gutachten von seiner Nachbarin, Blogs wurden gekapert, Verbraucherschützer "umgedreht", was kam raus? Siehe oben!
__________________
Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
  Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 18:21   # 4
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Da haben die sich aber einen schönen Saustall zusammengebastelt, denn sämtliche da aufgeführten Internetunternehmen stehen bei der VZHH auf der Blacklist der Obzockerfirmen und Abofallensteller.

Und die genannten Gerichturteile, WO SIND SIEdenn merke, andersrum wird ein Schuh draus. Immer mehr Amtsgerichte verneinen eine Zahlungspflicht und verdonnern sogar Inkassoanwälte zu Schadenersatz wegen Mahndrohgemülle.

Eine Portalbetreiber, der auf seinen Landingpages geschickt versteckt, dass es sich hier um den Beginn eines kostenpflichtigen Abos handelt ist in den Augen des Bundesministerium der Justiz ein ********, (dieser Betrachtungsweise möchte ich mich anschliessen) [kann ich belegen]doch sehen das leider viele Staatsanwälte nicht so. Wir haben nach Auffassung des BMJ die Gesetze um solche Auswüchse zu bekämpfen und die zu unrecht erlangten Gewinne einzuziehen, blos wendet sie keiner im Strafrecht an.

Die Politiker verstecken sich hinter Europa, die Staatsanwälte (Katzen) hinter Humanität (sprich Faulheit) und Arbeitsüberlastung (sprich Unvermögen) und lassen die Mäuse (sprich Abofallensteller und Nutzlosbranche) auf den Tischen (sprich Internet) tanzen.

"Jeder ist für sich selbst verantwortlich" tönt es da aus den Reihen der Staastsan- oder sollte man nicht besser sagen -unwälte.

OK, wenn das so ist kann ich mir ne Bullpeitsche aus USA kommen lassen und nehme mein Recht selber in die Hand. Doch da haben die netten Herren dann auf einmal was gegen. So war das dann doch nicht gemeint. Wie meinen sie es dann? Soll ich es machen wie es Jesus gepredigt haben soll: "Wenn dich jemand auf die rechte Backe schlägt halte ihm auch die linke hin" Heisst hier übersetzt, wenn dich ein ******** um 100 Oken erleichtert gib ihm auch noch die anderen 100. Ich für mich sehe das anders: Wenn mich ein ******** um 100 Oken erleichtert will ich 400 wiederhaben. Rechnet sich für den nicht und ich hab meinen Spass.

Ne, mal im Ernst.

Der ******** kriegt meine Kohle nicht und ich helfe dabei mit, dass er von Anderen auch keine kriegt. Sollte er einen W(M)ahnbescheid loslassen ist das sein Risiko (23 Oken je Bescheid) ich kann widersprechen. Es ist nicht meine Pflicht dem Zockie nachzuweisen, dass ich keinen Vertrag haben wollte. Im Gegenteil, er muss mir und dem Gericht beweisen, dass ich einen wirksamen Vertrag abgeschlossen habe.

Ich kann seine Mahnungen ignorieren, den Mahndrohmüll entweder entsorgen, oder mit meiner unkenntlichen Anschrift dem Vermerk "Annahme verweigert" ungeöffnet in den gelben Kasten schmeissen. Einem W(M)ahnbescheid kann ich widersprechen, Lastschriften kann ich zurückgeben und ich kann seine Bank darüber aufklären, dass nach meiner Meinung über das Konto xyy Beträge aus Abofallen eingehen, was die Banken nicht gerne sehen.

BMJ | Kostenfallen im Internet

Da steht einiges von dem was ich hier sagte.

Ich veröffentliche hier einen Ausszug aus einem Brief den mir das BMJ am 11.2.2010 unter dem Zeichen zu I B 6 AR - 3A 28/2008 zukommen liess:

[Quote] Soweit Sie in Ihrer Anfrage vom 11. Januar 2010 anregen, dass es Inkassounternehmen und Rechtsanwälten verboten werden soll, Forderungen derjenigen Unternehmen einzutreiben, die auf einer Negativliste des vzbv oder der Wettbewerbszentrale geführt werden, weise ich darauf hin, dass es Rechtsanwälten und Inkassounternehmen bereits nach geltendem Recht nicht gestattet ist, sich an missbräulichen oder gar strafrechtlich relevanten Handlungen ihrer Auftraggeber zu beteiligen. Deshalb dürfen weder Inkassounternehmen noch Rechtsanwälte Forderungen gegen Dritte geltend machen, von denen sie wissen oder wissen müssen, dass sie tätsächlich nicht bestehen.Auslassung. Wird ein Unternehmen auf einer schwarzen Liste eines Wettbewerbverbands geführt (Also vzbv oder Wettbewerbszentrale, aber auch andere) so kann* (hier muss es heissen *muss) dies für einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen Anlass sein vor Ausführung eines Inkassoauftrages den Bestand der Forderung gründlich zu prüfen. [Quote Ende]

Arthus und Goofy kann uns zu dem Thema vlt. auch noch einiges sagen

Klaus
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
  Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 19:33   # 5
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Es gehört normalerweise so geregelt wie in den USA im dortigen "Fair Debt Collection Practices Act".

Dort ist es einem Inkassierer verboten, eine nachweislich bestrittene Forderung weiter anzumahnen. Bedeutet praktisch: wenn ein "debt collector" mahnt und man ihm in einer Antwort (sichere Zustellform...) nachweist, dass man die Forderung bestreitet, darf er nur noch einen einzigen Brief schicken, wo er weitere Maßnahmen ankündigt, und dann muss er die Forderung an den Mandanten zurückverweisen.

Mahnt und nöhlt er weiter rum, kann man ihn auf 1000 $ Schadenersatz verklagen.

Deswegen gibt es diese Nutzlosabzocke in den USA nicht. Bei 1000 Klägern könnte der Inkassokasper seinen Laden zumachen.

Inkassostalking ist dort nicht erlaubt - übrigens auch nicht im EU-Ausland außer Deutschland. Überall gibt es einen verbindlichen Verhaltenskodex für Inkassobüros und Forderungsanwälte - nur in Deutschland nicht.
  Mit Zitat antworten

Alt 28.05.2012, 20:08 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.

   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:08 Uhr.