Gewinnspiel abzocke

Alt 08.04.2010, 17:41   # 1
Eldorado3108
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 1
Hallo!

Bin ganz neu hier aber Ich denke auch genau richtig. http://www.netzwelt.de/forum/images/...ticon_wink.gif

Ich habe vor kurzem einen Brief von der Inkassostelle erhalten und wurde aufgefordert die offene Forderung zu bezahlen die ich vor 2 Monaten zurück gebucht habe, da ich mich schriftlich bei dem Projekt „Millionenparadise“ abgemeldet habe.

Forderung der Firma N.T. Loni Com
Projekt : Millionenparadise, aus Vertrag 08.01.2010

Sehr geehrter Herr XXX,
wir sind von dem oben bezeichneten Unternehmen mit der Einziehung der noch offen stehenden Forderung beauftragt worden.
Die Forderung bezieht sich auf insgesamt 122,40 €.

Die Kosten die durch unsere Inanspruchnahme entstanden sind, berechnen wir gemäß §§280, 286 BGB geltend, Verrechnung gemäß § 367 I BGB.

Der Anspruch ergibt sich aus dem Vertrag vom 08.01.2010. Dazu liegt uns eine Gesprächsaufzeichnung vor. Trotz allem haben Sie am 18.02.2010 eine Rücklastschrift verursacht.
Zahlen sie bitte sofort! Nach Zugang des Schreibens gehen wir davon aus, dass wir über den Betrag innerhalb von 5 Tagen verfügen können. Bitte geben Sie bei Zahlung auf das unten angegebene Konto nur das Aktenzeichen XXXXXXXXXXXXX an. Danke

Muss ich darauf jetzt antworten? Wie ich ja mitbekommen habe, scheint dieses ganze Projekt ja nur eine Abzocke zu sein und ich kann mich gewiss nicht an eine Tonaufzeichnung erinner, da sie nicht mal angekündigt wurde.
Hatte evtl. jemand dass selbe Problem? Oder wurde euch mittgeteilt, dass es eine Tonaufzeichnung gibt? Bei mir was das leider nicht der Fall, denn wenn es so ist und ich mich daran nicht erinnern kann, stehe ich (wenn es so weit kommt) vor Gericht schlecht da.

Bitte Bitte Bitte um eure Hilfe ich weiß nicht mehr weiter!
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Alt 08.04.2010, 19:37   # 2
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Eldorado3108 Beitrag anzeigen
Der Anspruch ergibt sich aus dem Vertrag vom 08.01.2010. Dazu liegt uns eine Gesprächsaufzeichnung vor. Trotz allem haben Sie am 18.02.2010 eine Rücklastschrift verursacht.
Wenn Du angerufen wurdest von wem auch immer und Du hast Dich in ein Gespräch mit dieser Person eingelassen, und während des Gesprächs auf Nachfrage der Person ein paar Mal JA gesagt so hast Du vermutlich einem Vertrag zugestimmt.

Deshalb bei Gewinnspielen wie "Millionenparadise" sofort das Telefon auflegen.

Ich würde erstmal abwarten und kein Geld überweisen.
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Alt 08.04.2010, 20:44   # 3
NeeBee44
Crazy Tank
 
Benutzerbild von NeeBee44
 
Registriert seit: 26.12.2008
Beiträge: 641
Zitat:
Zitat von Eldorado3108 Beitrag anzeigen
...
Ich habe vor kurzem einen Brief von der Inkassostelle erhalten und wurde aufgefordert die offene Forderung zu bezahlen die ich vor 2 Monaten zurück gebucht habe, da ich mich schriftlich bei dem Projekt „Millionenparadise“ abgemeldet habe. ..
Zuerst mal herzlich Willkommen im Forum.

Wenn du die Abmeldung innerhalb der Wiederrufsfrist gemacht hast, ist diese Forderung nichtig. Heist, du must nicht Zahlen.

Zitat:
Zitat von Eldorado3108 Beitrag anzeigen
...Der Anspruch ergibt sich aus dem Vertrag vom 08.01.2010. Dazu liegt uns eine Gesprächsaufzeichnung vor. Trotz allem haben Sie am 18.02.2010 eine Rücklastschrift verursacht...
Bei jeden Telefongespräch, das mitgeschnitten wird, muß der Teilnehmen vorher darauf hingewiesen werden und ihm die Möglichkeit gegeben werden, ob er das möchte oder nicht. Daher würde ich um die Abschrift des Mitschnittes bitten, zwecks Kontrolle. Wenn die so einen Mitschnitt haben, weist du Bescheid, was gelaufen ist und hast eventuelle Rechtliche Möglichkeiten, dagegen an zu Gehen.

Zitat:
Zitat von Eldorado3108 Beitrag anzeigen
...(wenn es so weit kommt) vor Gericht schlecht da....
Bevor es so weit kommt, würde ich mich z.B.: an die Verbraucherzentrale wenden. Dort bekommst du eine Rechtsberatung, die für Schüler ALG 1 und ALG II Bezieher kostenfrei ist. Alle anderen bezahlen eine sehr geringe Gebühr. Dort wird mann dir in deinen Fall, sicher weiter helfen können.
__________________


Ist ein Beitrag hilfreich, dann könnt ihr denn Button Drücken

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Marco & Dante für eine geile Zeit
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Alt 09.04.2010, 01:31   # 4
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Diese albernen Gesprächsaufzeichnungen beweisen in der Regel alles, nur keinen Vertragsschluss.

Selbst dann, wenn die Kontonummer rausgegeben und der Kündigung eines angeblich bestehenden Gewinnspielvertrags zugestimmt wurde, ist dies keine wirksame Vertragserklärung. Zumal die "Unternehmen" sich bei solchen Anrufen in aller Regel nicht regelkonform identifizieren. Die melden sich schon mit Phantasienamen wie "Millionenparadies", das ist aber keine eingetragene Firma. Insofern hätte sich beim Werbeanruf hier schon die Vertragspartei gar nicht identifiziert. Mit einem Phantom kommt aber kein Fernabsatzvertrag zustande.

Weiter geht es mit der Frage, ob überhaupt eine wirksame Widerrufsbelehrung zugestellt wurde. Bei den meisten dieser bekannten Gewinnbimmelprojekte sind die Widerrufsbelehrungen wegen grober Form- und Inhaltsmängel unwirksam. Wenn z.B. eine Postfachadresse als Widerrufsadresse angegeben wurde.
Das würde bedeuten, dass man theoretisch ein unbegrenztes Widerrufsrecht hätte, weil die Widerrufsfrist nie begonnen hätte.

Ob man angesichts dieser wackeligen "Vertrags"-konstrukte überhaupt Schreibseleien mit den Abzockern anfängt, ist ein Stück weit Geschmackssache. Wenn man ein einziges Widerrufs-/Widerspruchsschreiben schickt, tut man eigentlich schon weit mehr als seine Schuldigkeit. Weitere Kontaktierungen sind überflüssig.

Nach ein paar Droh- und Mahnbriefen schläft nach aller Erfahrung das Mahnkasperletheater von selbst ein. Dieser Gewinnbimmler hat noch niemals irgendeinen der vielen Leute verklagt, die die Lastschriften rückgebucht und auf die Mahnungen nicht reagiert haben.

Alles, was man sonst wissen sollte:
https://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=19336
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Alt 09.04.2010, 08:40   # 5
Kuerasser
Helferlein
 
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Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Wie Goofy richtig sagt würde ich nichts tun, ausser vlt. den nächsten Brief mit dem Vermerk "Annahme verweigert" und meiner unkenntlichen Anschrift ungeöffnet in den gelben Kasten zurückbefördern.

Auserdem könnte ich folgendes tuen: Was kann ich tun, um den Betreibern das Handwerk zu legen

Im übrigen, wer seine Nerven bewahrt und sich nicht einschüchtern lässt kann sein Geld behalten.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 17.05.2010, 18:57   # 6
Tobias
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 2
Hallo zusammen,

mir ist ca. das gleiche passiert. Ich hab auch einen mündlichen Vertrag bei Millionenparadies abgeschlossen und mir wurde gesagt, dass in den nächsten 5 Werktagen ein Brief mit allen Informationen und Unterlagen bei mir eintreffen werde, aber nichts ist gekommen.

Zwar ist von meinem Konto noch kein Betrag abgebucht worden, aber falls es so sein sollte, was würde ihr mir raten? Da ich jetzt schon des öfteren gelesen habe, dass es sich beim Millionenparadies um eine abzocke handelt.

mfg Tobias
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Alt 17.05.2010, 19:10   # 7
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Hi Tobias,

wenn Du Dir diesen Thread aufmerksam durchliest findest Du eigentlich die Antwort.

Ich würde mich totstellen, mein Konto überwachen, alles zurückbuchen lassen und warten, ob ein Mahnbescheis eh -scheid kommt. Ist zwar eher selten, liegt ungefähr bei 0,00001%, doch sollte er mal kommen,(gelblicher Umschlag, meist mit Wappen) hier sofort melden und ihn als Scan hier reinstellen, sonst glaubt es keiner. Dann auf dem beiliegenden Fromular "ich widerspreche....." ankreuzen und per Einschreiben mit Rückschein zurück ans Amtsgericht, daher kommen die nämlich. Alles andere ist nur Fake und dient der Einschüchterung. (Doch selbst der Mahnbescheid ist im Endeffekt nurn Einschüchterungsversuch mit Gerichtshilfe)

Ich kann auch den nächsten Brief mit dem Vermerk "Annahme verweigert" ungeöffnet zurück in den gelben Kasten befördern, oder in die grüne/blaue Recyclingtonne kloppen, wie mir beliebt.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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Alt 17.05.2010, 21:53   # 8
Tobias
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 2
Alles klar, so in der Art habe ich mir das auch gedacht bzw. dass ich die Buchung einfach rückgängig mache.
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Alt 28.05.2012, 20:08 # --
News Flash
 
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