flirt cafe

Alt 08.04.2010, 09:36   # 1
Bulldog3001
 
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Hallo Leute

Kennt jemand diese Seite f l i r t c a f e .de und hat er/sie Erfahrungen damit machen können/dürfen? Selbst im Fernsehen war schon berichtet worden.

Laut einer Bekannten ist das auch eine Riesen Abzocke. Laut deren AGBs kann man das Abo kündigen, jedoch wird trotz allem ein Inkasso Büro beauftragt und schon soll man Gebühren in mehrfacher Höhe zahlen. Die Kündigung selbst wird nicht akzeptiert - aus welchen Gründen auch immer.

Hat noch jemand weitere Erfahrungen gemacht und sollte jemand erfolgreich die Kündigung durchgesetzt haben, so teilt doch hier bitte die Erfahrung mit. Vielleicht hilft es Anderen weiter ohne größeren Schaden sich aus den Fesseln von dem Anbieter zu befreien.

Vielen Dank
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Alt 08.04.2010, 10:12   # 2
Hans Der Driver
 
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Geh mal googeln, am Kündigen haben sich schon viele die Zähne ausgebissen, zumal der Preis erst sehr weit weg und tief in den, sowieso in sich widersprüchlichen, AGB versteckt ist und sehr viel und schön verklausuliert geschrieben wird. Je nachdem welche Startseite man nutzt, kommt auch auf verschiedene Varianten der AGB. Toll !

Also Finger weg !!!

Was mich mal interessieren würde, ob dort tatsächlich dieses hemmungslose flirten und chatten stattfindet. Die Zahl der Personen die angeblich "online" sind, ist je nach Startseite seeeehr unterschiedlich. 2 Shots innerhalb einer Minute:

flirt1

flirt2c
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Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
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Alt 08.04.2010, 10:22   # 3
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Bulldog3001 Beitrag anzeigen
Kennt jemand diese Seite f l i r t c a f e .de und hat er/sie Erfahrungen damit machen können/dürfen?
Warum wird wohl hier und auch in einigen andern bekannten Foren der Name geblankt? >> *********
Hast es ja wohl selbst festgestellt, sonst hättest du es ja nicht absichtlich
in der Threadüberschrift und im Text so hingebogen, dass das Blanking umgangen wird.
Die Betreiber können sehr lästig und unangenehm für die Forenbetreiber werden,
wenn über sie berichtet wird
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"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 08.04.2010, 13:12   # 4
Kuerasser
Helferlein
 
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hier was zur Lektüre

ReclaBox-Beschwerde: Strafanzeige gegen *********

oder

Akte 09 und Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke: *********.de | Infopirat.com

Ich glaube das reicht zur Info.
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Alt 21.04.2010, 12:15   # 5
drdonnie
 
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Beiträge: 6
Ja ich bin vor etlicher zeit auch mal drauf reingefallen.

Bei mir wars nur lustigerweise so: Man konnte 2 Wochen "testen" für nur 1,99 - die hab ich dann per ELV zahlen wollen. Das lustige daran: diese 1,99 wurden bei mir NIE abgebucht?! Stattdessen gleich die gebühr für 3 monate.

Noch besser: Ich konnte mich da nie einloggen - eine kündigung war wie man ja schon viel gelesen hat sinnlos.

Was hab ich also getan? Lastschrift zurück gehn lassen. Kommt natürlich n monat später n brief mit letzter mahnung vor inkasso. Habe etwas überlegt, dann aber in müll geworfen. 2 Monate später nächste abbuchung. Wieder zurück gehn lassen. 1 monat später wieder letzte mahnung vor inkasso.

Das spiel lief so glaube 3 oder 4x, seitdem hab ich nie wieder was von denen gehört. Ist wohl auch besser für die, weil ich wäre vor gericht gegangen, so ne Abzocke lass ich mir nicht bieten.

Ach ja, ich hatte dann mal aus interesse mich unter einer anderen email und fake daten registriert. Da kam dann TÄGLICH emails mit leuten die mich angeblich kennen lernen wollen, nur mein postfach sei voll, und lesen kann man diese ja eh nur mit abo, welches dann ja in einer abofalle endet. Das ging lange so, wurde dann weniger, und weniger, seit einiger zeit bekomm ich endlich gar nichts mehr.

Das witzige daran: an mein echtes profil wollte mich NIE jemand kennen lernen. Komisch, einen 200kilo mann aber schon? aha.
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Alt 21.04.2010, 22:37   # 6
Zent4ur
 
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Nicht ganz, bei Youtube gab es mal ein Video vom Akte-Bericht.
Das ist aus irgeneinem Grund wohl Opfer der Zensur geworden und wurde gelöscht. Aber Jemand hat das anderweitig wieder zur Verfügung gestellt.

Voila, hier ist es Akte 09 - Abzocke bei Flirtc#f*.de
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Alt 20.05.2010, 15:32   # 7
fionna
 
Registriert seit: 16.04.2010
Beiträge: 3
hallo,

also ich habe bei ********* einen account und na klar ist es wtwas doof, dass man bezahlen muss um seine nachrichten lesen zu können. naja... aus neugier habe ich das auch gemacht und habe schon paar nette leute kenengelernt und da ich den kontakt zu denen nicht abrechen möchte,(viele kommen ja auch aus anderen städten) hatte ich auch noch nicht vor mich da abzumelden, deswegen weiß ich jetzt nicht wie das so mit der kündigung wirklich funktioniert. aber das macht mir schon irgendwie etwas sorgen, was ich hier so lesen...

also ich habe so eine hompage erstellt, passt auch ganz gut zu diesem thema, wenns interesiert, einfach mal reinschauen: *********
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Alt 20.05.2010, 15:49   # 8
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
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Beiträge: 1.180
Gibt´s auf der Seite auch ein Impressum
oder nur die privacy protected Domain?

>> flirtcafelexikon.net - Domain Dossier - owner and registrar information, whois and DNS records

So kann ich nur jedem raten die Finger von dem Link zu lassen
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Alt 07.06.2010, 21:51   # 9
Zent4ur
 
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Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Zent4ur Beitrag anzeigen
Aber Jemand hat das anderweitig wieder zur Verfügung gestellt.

Voila, hier ist es Akte 09 - Abzocke bei Flirtc#f*.de
Leider ist das Video dort wieder verschwunden.
Aber an anderer Stelle gibt es das noch - Akte 09 - Abofalle der Medusa

Über die Abzocke der Firma gab es auch am 1. Juni einen Bericht von Akte 20.10.
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Alt 09.06.2010, 14:42   # 10
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
@Zent4ur

da hast Du ja ein ganzes Wespennest aufgetan. Den Link kann man hier als STandardwarnung reinstellen.

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Alt 13.07.2010, 18:15   # 11
bvbboy 1987
 
Registriert seit: 13.07.2010
Beiträge: 1
Hallo zusammen

ich hab heute in meinem email Postfach die 2. mahnung von dieser anscheinend "überaus seriösen firma" "Medusa" gehabt.

anfang des jahres habe ich mich auf der seite www.*********.de angemeldet.

laut der agb`s von denen gilt eine 2 wochen kündigungsfrist und das ohne angabe von gründen.

naja auf jeden fall habe ich denen kurz vor ende der frist die kündigung per email geschrieben worauf KEINE ANTWORT von seiten medusa kam. Keine 2 wochen Später buchte "medusa" 56, 70 euro von meinem konto ab.

Da ich mit dem namen medusa am anfang nix anfangen konnte habe ich

auf jeden fall den betrag natürlich sofort von meiner bank zurückholen lassen.

so und ab jetzt wird es komisch wie ich finde!

ZWEI WOCHEN SPÄTER hatte ich einen brief von meiner bank im briefkasten das die den betrag wegen wiederspruch wieder von meinem konto zurück gebucht und auf das konto von "medusa" überwiesen haben.

Etwa 3 wochen danach kam dann die erste zahlungsaufforderung von medusa worauf ich denen noch einmal die kündigung per mail zugeschickt habe allerdings diesmal mit dem zusatz das ich schon einmal eine kündigung geschickt hätte und das auch während der 2 wochen frist

Und was mich auch nicht verwundert hat: ES KAM NIX VON SEITEN MEDUSA ZURÜCK.

so und nun dieses 2. mahnschreibe, was so aussah:

Sie haben am 20. 01. 10 auf unserer Homepage www.*********.de einen

kostenpflichtigen Zugang gebucht, der sich mangels Kündigung zu der im

Angebot geregelten Nutzungsdauer verlängert hat.



Leider ist der fällige Rechnungsbetrag trotz Mahnungen bisher nicht von

Ihnen überwiesen worden.





Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, fordern wir Sie hiermit

letztmalig auf, den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von 64, 50 EUR

binnen 7 Tagen auf das unten angegebene Konto zu überweisen.

Geben Sie hier bitte unbedingt die im Verwendungszweck

aufgeführte Nummer an.



Wir machen darauf aufmerksam, dass die Angabe falscher Kontodaten

einen Straftatbestand darstellt und bei Nichtüberweisung des offenes Betrages

zur Anzeige gebracht wird. Ihre Anmeldedaten und IP-Adressen wurden gespeichert

und können von der zuständigen Staatsanwaltschaft im Betrugsfalle zur Ermittlung

der Identität herangezogen werden kann. Dieser Hinweis erfolgt generell und bedeutet nicht,

dass wir davon ausgehen, dass ein Betrugsdelikt vorliegt.



Bei Anzeichen für einen vorsätzlichen Betrug wird von uns jedoch

grundsätzlich Strafanzeige gestellt.





Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:



57, 00 EUR Buchungsbetrag

+ 7, 50 EUR Bearbeitungsgebühr/Bankgebühr aufgrund der entstandenen

Rücklastschrift

----------------------------------------------------------------------------

= 64, 50 EUR

- 0, 00 EUR bereits geleistete Zahlung

----------------------------------------------------------------------------

= 64, 50 EUR zu zahlender Gesamtbetrag



Empfänger: Medusa United Media GmbH

Kontonummer: 0700 417 900

Bankleitzahl: 611 400 71

Kreditinstitut: Commerzbank Esslingen

Verwendungszweck: DD0715761792001



Mit diesem Schreiben berechnen wir Ihnen nur die angefallene Bearbeitungsgebühr/Bankgebühr

und noch keine zusätzlichen Inkassokosten.



Sollten wir zur genannten Frist keinen Zahlungseingang Ihrerseits feststellen können, können

Ihnen als Schuldner zusätzlich deutlich höhere Inkassokosten in Rechnung gestellt werden.



Ausserdem müssten wir unseren Anwalt mit der Forderung beauftragen, was dann mit zusätzlichen

Anwaltskosten und ggf. Gerichtsgebühren für Sie verbunden wäre.





Mit freundlichen Grüßen

Team *********



Inkassoabteilung





Medusa United Media GmbH

Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29

D-50672 Köln, Deutschland

Telefon: +49 (0) 1805 80 777 616 *

Fax: +49 (0) 1805 80 777 614 *

* (14 Cent/Minute aus dem Festnetz,

abweichende Mobilfunkpreise möglich)

Registergericht Köln

Registernummer HRB 59723

Umsatzsteuer ID-Nummer: DE253604855






Hab auch jetzt überhaubt keine ahnung was ich machen soll.

Soll ich darauf eingehen und halt diesen betrag von 64, 50 euro zahlen oder soll ich es ignorieren

Währe echt klasse wenn sich darauf leute melden die das ähnliche problem mit dieser medusa haben
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Alt 14.07.2010, 01:06   # 12
pro-man1st
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von bvbboy 1987 Beitrag anzeigen
laut der agb`s von denen gilt eine 2 wochen kündigungsfrist und das ohne angabe von gründen.

naja auf jeden fall habe ich denen kurz vor ende der frist die kündigung per email geschrieben.....
Hast Du die AGB`s, welche Du hier zitierst, auch gelesen
Wenn ja wird Dir aufgefallen sein, dass diese tolle Firma nur Kündigungen in Briefform akzeptiert (keine eMail/kein Fax).
Falls sie überhaupt Kündigungen akzeptieren....
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Alt 14.07.2010, 07:14   # 13
Bulldog3001
Threadstarter
 
Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 12
Hallo bvbboy

Aus Erfahrung meiner Bekannten weiß ich, dass Du die Kündigung mehrfach dorthin schicken kannst. Die reagieren nie und fordern immer die Gebühren ein.

Wenn Du die Kündigung nach Köln schicken solltest dann immer darauf achten, das die geforderten Daten wie in den AGBs der Medusa angegeben sind und das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein. Ebenso in der Kündigung mit rechtlichen Schritten drohen, sollte die Medusa United Media GmbH weitere Abbuchungen von Deinem Konto tätigen und die daraus resultierenden Gebühren der Medusa United Media GmbH in Rechnung stellen.

Hier ein Auszug aus deren AGBs:
Eine Kündigung muss in Schriftform als Brief an nachstehende Adresse erklärt werden: Medusa United Media GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln. Um Missbrauch durch Dritte zu verhindern muss die Kündigung Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Kunden (Name, Vorname, Benutzername, Anschrift, auf ********* hinterlegte E-Mail-Adresse, Unterschrift) enthalten.

Selbst wenn die Kündigung bei denen eingeht und Du den Rückschein erhältst, kannst Du davon ausgehen, dass die weiterhin die Gebühren einklagen wollen. Dann mit allen Unterlagen zum Verbraucherschutz oder zu einem Rechtsanwalt.

Auf jedem Fall viel Glück.
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Alt 14.07.2010, 13:40   # 14
pro-man1st
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Bulldog3001 Beitrag anzeigen
Selbst wenn die Kündigung bei denen eingeht und Du den Rückschein erhältst, kannst Du davon ausgehen, dass die weiterhin die Gebühren einklagen wollen.
Wenn man gewisse Regeln einhält, z.B. vorab per Fax & Versand in Briefform als Einschreiben mit Rückschein, hätten solche "Mitbürger" selbst vor dem verblendesten Richter wohl nur sehr geringe Chancen.
Falls sie es überhaupt wagen zu klagen
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Alt 14.07.2010, 16:48   # 15
arthus
 
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Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von pro-man1st Beitrag anzeigen
Falls sie es überhaupt wagen zu klagen
In den extrem wenigen Fällen, in denen in fünf Jahren Nutzlosbetreiber vor Gericht gezogen sind,
haben sie ausnahmslos verloren.

Dazu zählen nicht die getürkten und gefakten Urteile , mit denen eine Reihe der Nutzlosen
hausieren geht. Die gibts im Dutzend billiger.

>> Die Trophäenurteile der Nutzlosbranche
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"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 02.02.2011, 15:05   # 16
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Habe zu dem Theam beim stöbern was von der vzhh gefunden

Verbraucherzentrale Hamburg | In der Flirtfalle

Zitat:
Das sollten Sie tun:

* Lassen Sie sich nicht von kostenlosen oder sehr günstigen Angeboten blenden. Im Kleingedruckten gibt es oft Haken. Kündigungen und widerrufen Sie immer per Brief mit Einschreiben/Rückschein.
* Sofern Sie wirksam widerrufen, gekündigt oder angefochten haben und die Dienste des Anbieters nicht mehr nutzen, sollten Sie auch keine Beiträge mehr zahlen. Widerrufen Sie auch die Lastschriftermächtigung und holen Sie gegebenenfalls abgebuchte Beträge über Ihr Geldinstitut zurück.
* Lassen Sie sich nicht von Mahn- und Inkassobriefen einschüchtern.
Dann flirtet mal schön.
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Alt 20.02.2011, 18:59   # 17
SvenB.
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 3
Man man,... ich dachte die hätten es nun aufgegeben.

2 Jahre bezhalt ohne es zu bemerken, dann gekündigt - dann nochmal gekündigt per Einschreiben mit Rückschein, neue Abbuchung, LAstschrift zurückgehen lassen, dasselbe nochmal,.. dann war Ruhe - ca 8 Monate... JETZT:
INKASSO FORDERUNG...

Mich nervt das. Was soll ich nun tun? Anwalt? Verbraucherschutz ? gar nichts?
Wegen sowas einen SCHUFA-Eintrag zu bekommen wäre ja auch blöd.

Kennt jemand von euch die Organistation ANONYMOUS ? Die kämpfen u.a. gegen scientology und gehen auch gegen ******** vor... legen deren Homepages lahm etc. Aber wie bekommt man Kontakt zu deren Netzwerk?

Das diese Flirtseite "F L ir T C a fE" eine reine B*****firma darstellt ist offensichtlich.

WAS KANN ICH TUN? WIE LEGT MAN DIESER FIRMA DAS HANDWERK?
Es reicht mir nicht aus mein Problem zu lösen, diese Betreiber gehören "bestraft".

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 20.02.2011, 19:17   # 18
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von SvenB. Beitrag anzeigen
2 Jahre bezhalt ohne es zu bemerken,
Wie geht das denn?
  Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2011, 19:19   # 19
SvenB.
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 3
@Arthus: Kontoauszüge nicht konzentriert durchgeschaut


UNGLAUBLICH:

Leser der Zeitschrift ComputerBild initiierten die Aufnahme von "F l i r tc a f e" in die redaktionell geführte Liste der größten ********. Wenig später war der Eintrag verschwunden. Vorangegangen war die Intervention der die Medusa vertretenden Kanzlei H*** aus Köln. Das sich Prof. Dr. R*** H*** gleichzeitig als Verbraucherschutzanwalt positioniert, entbehrt dabei nicht einer gewissen Ironie. Gefragt scheint sein Rat zu sein. Seine Lexika der Rechtsirrtümer verkaufen sich gut. Sein neustes Werk, ein Lexikon der Internetfallen ist gerade den Nutzern von Flirtportalen als Lektüre zu empfehlen.

...
KÜNDIGEN:
Dennoch: eine einfache Möglichkeit, jeden Streit um die Kündigung zu vermeiden, ist die Zustellung per Zustellungsurkunde, also per Gerichtsvollzieher.

Im Gegensatz zu allen anderen Formen der Zustellung, einschließlich des Einschreibens mit Rückschein, ist der Inhalt eines solchen Schreibens von keinem Anbieter bestreitbar. Um diesen Weg zu wählen, muss lediglich die an das betroffene Unternehmen gerichtete Kündigung an die zuständige Gerichtsvollzieher-Verteilstelle gesandt werden.



hoffe das ist erlaubt:
QUELLE: ReclaBox-Beschwerde: Abzockerei

* aus rechtlichen Gründen geändert. Forenregeln beachten!
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Alt 20.02.2011, 19:26   # 20
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von SvenB. Beitrag anzeigen
@Arthus: Kontoauszüge nicht konzentriert durchgeschaut
Hast du denen dein Konto mitgeteilt und die haben abgebucht?

Wenn die letzte Abbuchung weniger als 13 Monate zurückliegt, kann die Lastschrift
gemäß SEPA Regelung noch zurückgebucht werden.
>> Lastschrift - Antispam Wiki
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"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
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Alt 28.05.2012, 20:08 # --
News Flash
 
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