Registriert seit: 15.02.2010
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| Hallo Krümel,
Hallo Forum-Teilnehmer.
mir geht es genauso wie Krümel, ich glaube da kommt eine kleine Welle auf uns zu.
Zu mir, ich habe keinerlei Filesharing betrieben, bin mir auch ziemlich sicher, das mein WLAN sicher ist, aber was ist schon 100% sicher.
Also ich habe angeblich die Top 100 gedownload.
Würde ich nie machen, bin ein 80er Jahre Kind und hasse diese Mucke von Gaga und Co, aber das ist Geschmacksache.
Jetzt wurde ich von N&L für Fever abgemahnt, ich weiss natürlich nicht woher die das zweifelsfrei ausschliesen wollen.
Normalerweise würde ich sagen, die Arbeit die solche Arbeit machen und abmahnen, ist nicht verwerflich, denn es scheinen viele mit illegalem gut Leben zu können.
Was mich aber stutzig macht, es scheint nur bei dieser Aktion ein Vorwand zu sein, Geld zu scheffeln.
Scheinbar hat eine Internet-Logger Firma was gescannt, Dateien mit besagtem Hash-Wert gefunden ohne zu testen, ob dahinter wenigstens schon Teilweise Dateien geuploadet werden.
Ich vermute das diese logs, sei das Log korrekt oder nicht, einfach an alle die einen der Top 100 Interpreten Anwalttechnisch vertreten geschickt wurde und jetzt Massenabmahnungen drohen.
Das Problem ist, da man damit viel Geld gemacht werden kann, ist die Gefahr das man vielleicht nicht so genau hinschaut sehr gross.
Anders kann ich es mir nicht erklären, warum ich angeblich diese Datei mit den Hitz geladen haben soll, das stimmt definitiv nicht.
Strafrechtlich muß das auch bewiesen werden, Zivilrechtlich aber nicht, das läßt mich aber an der gerechtigkeit zweifeln.
Noch komischer wird für mich die Sache, das dann erstnal nur ein titel abgemahnt wird, obwohl doch laut Google in dem Arschiv noch 2 andere Titel vorhanden sind, die von N&L vertreten werden und auch abgemahnt werden.
Warum werden dann nicht alle Titel die Vertreten werden abgemahnt, mir drängt sich der verdacht auf, das man erst sehen will, ob er es irgendwie zugibt, das man dann den nächsten Titel abmahnt.
Eine geänderte UE abzugeben, für einen Titel, den man nicht gedownloadet hat, widerstrebt mir, noch mehr Schaden abzuwenden in dem man die 2 anderen Titel da auch erwähnt, ist mehr mehr als suspekt, aber wohl die einzige Chance Ärger abzuwenden, denn es scheint ja egal zu sein, ob das überhaupt stimmt.
Wenn man das machen sollte, dann lieber in einem zweiten schreiben mit E+R oder gleich mit auflisten in der UE?
ich kann mich nur ärgern das hier was stinkt, wen dem so ist, das man dann nachladen will, obwohl man weiss, es ist nicht nur ein Titel.
Gibt es da schon Erfahrungen.
Da ja wohl jetzt auch andere Kanzleien sich die Daten austauschen oder über den logger die Daten bekommen, müßte man ja theoretisch für alle Titel bzw. RI eine vorauseilende UE schicken.
das kann abe nicht im Sinne des Erfinders und erst Recht im Sinne eines Reststaates sein, das man ohne Beweise jetzt mal locker tausende Euro verschiedenen RI und Anwälten zahlen soll.
Ich muß jetzt also den Schritt geänderte UE gehen, um weniger zu zahlen, was nicht gewesen ist oder zumondest ohne mein Wissen.
Ein befreundeter Anwalt sagte mir (das die geloggten Daten und die dahinter befindlichen Daten) sehr zuverlässige Aussagen sind, die vor Gericht im Allgemeinen Bestand haben, in meinem Fall kann ich es eigentlich nicht glauben.
Wenn also ein jugendlicher wirklich so ein toorentfile anklickt, der Vater zum Nachbarn geht, weil er Hilfe bei einem Problem hat und für ein treiber das Internet nutzt, loggt für ein paar Minuten die Logger-Firma das Toorent, welches aber noch keine Daten beinhaltet.
Und schon ist man ja auch registriert und kann verklagt werden?
ich kann mir nicht vorstellen, das man diesen Anwälten das so einfach machen möchte.
Dies war jetzt nur ein Beispiel, kann aber vielleicht auch sein, das jemand kurz das WLAN offen hatte oder anderes.
Okay, viel zu viel geschrieben, aber ich rege mich über so eine dreistigkeit auf.
Daher meine Frage für ein TIPP.
Ich sollte eine UA abgeben, auch wenn wissentlich nichts gemacht, gut das krieg ich noch hin, wenn auch widerwillig.
Da die anderen 2 Datien nicht benannt werden, aber auch von N&L "betreut" und im besagten Archin sein sollen, sollte man die gleich erwähnen in der UA oder lieber mit separater Post die anderen 2 Dateien benennen?
Kennt sonst jemand noch Anwälte die die anderen Interpreten aus dem Archiv "betreuen" und sollte man dehnen eine voreilende Erklärung schicken?
Wie gesagt, Tipps wären gut, soll keine Rechtsberatung sein, aber ich glaube auch als bewusst unschuldiger, kann man sich durch falsche Entscheidungen das restleben verbauen.
Gruss Bleichgesicht |