Abmahnung RA Waldorf

Alt 19.01.2010, 17:28   # 1
Enmamado
 
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Beiträge: 12
Hallo alle zusammen,
ich bin im Moment ziemlich durcheinander, da ich Post der RA Waldorf bekommen haben.
Zu meinem Fall:
Ich habe in ebay Bücher einer bekannten Verlagsgruppe zum Kauf angeboten. Als Artikelzustand habe ich NEU angegeben, da es laut ebay nur die beiden Möglichkeiten NEU und GEBRAUCHT gibt.
Diese Bücher stehen seit mehreren Jahren ungenutzt in unserem Bücherschrank und sind meiner Meinung nach NEUWERTIG, deshalb habe ich Sie als NEU eingestellt.
Es handelt sich um insgesamt 8 Bücher.
Der Vorwurf der mit jetzt zur Last gelegt wird ist:
Ich würde erwerbsmäßig handeln und dabei das Buchpreisbindungsggestz umgehen.
Deshalb die Abmahnung und die Forderung nach Rückgabe der unterschriebenen Unterlassungserklärung.
Es ist hier die Rede von einer Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 €.
Eine eigentliche Rechnung über Anwaltskosten oder ähnliches liegt allerdings nicht bei.

Als erste Reaktion habe ich der Kanzlei ein Fax zukommen lassen, in dem ich erklärt habe, das alle Käufe und Verkäufe in meinem ebay Konto rein privater Natur sind. In den letzten 4 Wochen wurden 4 Artikel gekauft und die besagten 8 Artikel verkauft.
Für all diese Bücher habe ich irgendwann den eigentlichen Preis laut Buchpreisbindungsgesetz gezahlt, worüber ich für einige sogar noch die Rechnungen aus dem Jahr 2007 und dem Jahr 2008 habe.
Für die anderen Käufe, auf z.B. ebay und auf Bücherflohmarkten habe ich natürlich keine Belege.
Die Unterlassungserklärung soll bis zum Freitag (22.01.2010) unterschreiben bei RA Waldorf sein.
Was soll ich tun?
Reicht mein Fax aus oder soll ich nochmals telefonieren?
Soll ich mit dem angeführten Verlag in Kontakt treten und auch dort alles erklären?
Bitte um Hilfe und jegliche Art von Unterstützung.

Danke
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Alt 19.01.2010, 19:07   # 2
Rammi
 
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Beiträge: 3.245
Hallo Enmamado und herzlich willkommen in der Netzwelt.

Um Hilfe für den Problem zu erhalten schreib mal dort

http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...gsinhaber.html

da bekommst du sicher Antwort.

Kannst dich auch gern erst durch lesen.Du wirst sehen,du bist nicht allein.
Viel Glück.
__________________
Ich leide nicht an Realitätsverlust - Ich genieße ihn!!!!


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Alt 19.01.2010, 21:33   # 3
sarazena
Plaudertasche
 
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Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.761
Hallo Enmamado

herzlich Willkommen in der Netzwelt

Und wo Du weiterschauen musst hat Rammi bereits geschrieben - viel Erfolg.....

welcome00068xu3
__________________
.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
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Alt 13.09.2010, 09:44   # 4
phoenixlp
 
Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 9
Hallo an alle...........
Ich habe im mai letzten Jahres wiederholt Post von der RA Kanzlei Waldorf erhalten, worauf ich aber nicht reagiert habe.
Ich muss sagen, habe das in einigen Foren auch so gelesen....
Nun, heut früh um acht klingelte das Telefon und einer dieser schmierigen Anwälte war am Telefon und fragte, was mit seiner Kohle ist.
Ich habe mich aber wieder auf nix eingelassen und da meinte er, dass er nun Klage einreicht..........
Wie groß ist die Gefahr, dass ich nun Post vom Gericht bekomme ??????

Mache mir langsam bisschen Sorgen.......
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Alt 13.09.2010, 13:13   # 5
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von phoenixlp Beitrag anzeigen
Hallo an alle...........
Ich habe im mai letzten Jahres wiederholt Post von der RA Kanzlei Waldorf erhalten, worauf ich aber nicht reagiert habe.

Wie groß ist die Gefahr, dass ich nun Post vom Gericht bekomme ??????
Erstmal zu Deiner Abmahnung, Du solltest Dir schon Sorgen machen. Denn wer nicht reagiert und keine „unsere“ mod UE abgibt, muss irgendwann mit einer einstweiligen Verfügung oder Klage rechnen, so weit so gut!

Für weitere Fragen und Hilfe solltest Du in dieses Forum wechseln: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...gsinhaber.html
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