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| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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| Zitat:
Mit Deinem Kreuzchen im Kästchen "ich widerspreche..." sagst Du aus, dass Du nicht zahlen willst. (ob Du das nicht warst wofür Du nicht zahlen willst, hat ein Richter zu entscheiden, so es denn soweit kommen sollte) entscheidend ist im juristischen Sinne eine schnelle Reaktion auf einen eintrudelnden Mahnbescheid. Hier sollte kein überwiesen werden sondern direkt der Widerspruch formuliert werden. Innerhalb von 14 Tagen wiedersprechen. Mahnbescheid und eigener Rechtsanwalt? Mit der Zustellung der Mahnbescheides ist inneliegend gleichzeitig ein Widerspruchsformular. Allgemein wird empfohlen, diesem vollumfänglich ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Aufwand: Kreuz, Ort, Datum und Unterschrift. Etwas anderes wird ein RA auch nicht sagen, es sei denn, er empfiehlt die Zahlung, da ansonsten ein vollstreckbarer Titel erwirkt wird, aus dem dir auch ein Anwalt nicht heraushelfen kann. Beim nächsten mal Bitte Deine Fragen hier stellen, Allgemeine Filesharing-Diskussionen - netzwelt.de Forum | |
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