Abmahnung

Alt 10.09.2009, 09:03   # 1
renffed
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 2
auch wir haben eine Abmahnung bekommen,eure tips waren gut aber was soll ich tun wenn ein Mahnbescheid kommt
im voraus danke für eure antworten
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Alt 10.09.2009, 09:35   # 2
pharao18
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.03.2009
Ort: Netzwelt[Punkt]de
Beiträge: 1.001
Hallo renffed, herzlich willkommen in der Netzwelt, aber deine Fragen zu diesem Thema solltest du besser in der Rubrik "Allgemeine Filesharing Diskussionen" noch einmal stellen, denn dort sitzen die Leute, die dir weiterhelfen.

Weiterhin viel Glück und viel Spaß bei uns in der Netzwelt

LG pharao18

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.9.2009 um 09:39:16-----

oder in der Rubrik: Verbraucherschutz-Vermeintliche Gratisdienste(Abofallen).
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Alt 10.09.2009, 17:54   # 3
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von renffed Beitrag anzeigen
auch wir haben eine Abmahnung bekommen,eure tips waren gut aber was soll ich tun wenn ein Mahnbescheid kommt
im voraus danke für eure antworten
Der Mahnbescheid.
Mit Deinem Kreuzchen im Kästchen "ich widerspreche..." sagst Du aus, dass Du nicht zahlen willst. (ob Du das nicht warst wofür Du nicht zahlen willst, hat ein Richter zu entscheiden, so es denn soweit kommen sollte) entscheidend ist im juristischen Sinne eine schnelle Reaktion auf einen eintrudelnden Mahnbescheid. Hier sollte kein € überwiesen werden sondern direkt der Widerspruch formuliert werden. Innerhalb von 14 Tagen wiedersprechen.

Mahnbescheid und eigener Rechtsanwalt?
Mit der Zustellung der Mahnbescheides ist inneliegend gleichzeitig ein Widerspruchsformular. Allgemein wird empfohlen, diesem vollumfänglich ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Aufwand: Kreuz, Ort, Datum und Unterschrift.
Etwas anderes wird ein RA auch nicht sagen, es sei denn, er empfiehlt die Zahlung, da ansonsten ein vollstreckbarer Titel erwirkt wird, aus dem dir auch ein Anwalt nicht heraushelfen kann.

Beim nächsten mal Bitte Deine Fragen hier stellen, Allgemeine Filesharing-Diskussionen - netzwelt.de Forum
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Alt 26.02.2012, 17:17   # 4
RAMONES 82
 
Registriert seit: 12.02.2012
Beiträge: 11
hallo ich bin neu hir im forum
und lese fleisig mit
hab da was gelesen
Die mitgeschickte(n) Vollmacht(en) ist (sind) keine Originale
Die Wirksamkeit der Abmahnung wird auch ohne Originalvollmacht entfaltet zumal davon auszugehen ist, dass der Abmahner – sollte man das Fehlen des Originals rügen – jederzeit in der Lage ist, den Beweis anzutreten und die Abmahnung erneut zu verschicken.
Der damit erzielte, zweifelhafte Zeitgewinn ist nicht in der Lage der Abmahnung nachhaltig zu begegnen. Ebenso wenig solche Einzelentscheidungen wie die des LG Düsseldorf vom 03.12.2008 mit AZ: 12 O 393/07 „Kein Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnung ohne Originalvollmacht?“
Weiterführende Informationen dazu von RA Sachse, Rosenheim vom 04.01.2010.
LG Köln, (Urteil vom 13.01.2010; Az. 28 O 688/09) entschied, dass der Abmahner im Rahmen der Abmahnung lediglich darlegen muss, warum er sich für berechtigt hält, das Beanstandete zu verfolgen. Beweise dafür seien vorgerichtlich nicht zu erbringen.

muss den bei einer abmahnung eine vollmacht vom uhrheberrecht inhaber dabei sein egal ob kopie oder orginal ?
lg
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Alt 29.05.2012, 03:27 # --
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