Lösungen bei A&M Schmidtlein Gbr

Alt 15.03.2007, 14:45   # 1
Tomcat-21
Gastposter
 
Ein Hallo an jeden Hilfe suchenden.

Ich bin gestern durch längere Internetrecherche auf einige Fälle mit der
Schmidtlein Gbr gestoßen.
In den meisten Foren ging es um immer die gleiche Masche:
Angebliche GRATIS Anmeldungen die ohne Vorankündigung und nicht offen lesbar in ein KOSTENPFLICHTIGES ABO umgewandelt werden, die erst nach 2 Wochen berechnet werden; dann schon eine Mahnung vom Rechtsanwalt.

Ich habe ein paar Interessante Info's für die Opfer.

1. Die Gbr Schmidtlein sind der Staatsanwaltschaft nicht nur in Deutschland bekannt für Ihre mangelnden AGB's.
2. Da die AGB der Gbr Schmidtlein zum einen mit einer vielzahl von Fehlern, überraschenden Klauseln (nicht vom Kunden zu erwartende Geschäftsbedingungen) und einer in Abschnitt 5 zu lesenden Klausel mit dem Hinweis; "nach 2 Wochen wandelt sich das Gratis Angebot ohne vorherige Ankündigung in ein teilw.2 Jahres Abo mit 84€ Vorrauskasse. Jährlich zu zahlen." aufwartet, ist ein auf dieser AGB bestehender VERTRAG UNGÜLTIG und RECHTSWIDRIG!!!
2. Die Gbr Schmidtlein haben diverse andere Seiten mit gleichen Fallen; bsp. Hausaufgaben-heute.com
Haustiere-heute.com
Songtexte-heute.com
usw.
3. Vor zwei Jahren wurde die Gbr von der Staatsanwaltschaft mit der gleichen Masche erwischt. Der damalige Anwalt der Gbr sitz heute noch in U-Haft.
4. Es gibt keinen Nachweis über gelungene Geldvorderungen vor Gericht!
D.h. selbst der Mahnbrief des Anwaltes mit der Drohung einen Mahnbescheid vor Gericht zu erwirken ist bis jetzt ohne Erfolg beim selbigen geblieben.
5. DER ANWALT MUSS NICHT UNBEDINGT VON DER MASCHE DER GBR WISSEN!!! MACHT NICHT IHN DAFÜR VERANTWORTLICH!!!!
6. Die Gbr erhielt im Mai '06 16 Abmahnungen wegen Fehlern in der AGB von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
7. Das die Firma nachträglich die Internetseiten optisch ändert, um die Aussage zu widerlegen, dass nie ein gut lesbarer Hinweis auf der Seite zu finden war. Laut Gesetz muss eine Kostenpflichtige Dienstleistung klar und deutlich als KOSTENPFLICHTIG zu erkennen sein (war bei 90% der Fälle nicht der Fall. Siehe Punkt 2)
8. Ist die Angabe, man habe die IP- Adresse gespeichert korrekt? Einige haben Ihre IP selbst geprüft und festgestellt, das oft genug eine völlig Falsche IP angegeben ist, eine Strafverfolgung daher nicht möglich.
Zu dem ist diese Aussage und Hinweis man würde die IP gespeichert haben lediglich ein Versuch euch Einzuschüchtern. Was Wiederum als Bedrohung und somit auch als Straftatbestand angesehen werden kann.

FAZIT: Macht euch nicht in die Hose vor den Schmidtlein's (durch frühere Aktionen in Fachkreisen auch ' Dailer-Schmidt' genannt). Denn bis jetzt bekommen die Ihr Geld nur von den Gutgläubigen!!!!
Es gibt sonst noch die Möglichkeit mal einen Anwalt um Rat zu fragen.
In der Regel reicht ein Brief eures Anwaltes und die Gbr gibt auf!


Hoffe ich konnte euch helfen.
 
Alt 18.03.2007, 21:40   # 2
mikelmike1
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Tomcat-21 Beitrag anzeigen
Ein Hallo an jeden Hilfe suchenden.

Ich bin gestern durch längere Internetrecherche auf einige Fälle mit der
Schmidtlein Gbr gestoßen.
In den meisten Foren ging es um immer die gleiche Masche:
Angebliche GRATIS Anmeldungen die ohne Vorankündigung und nicht offen lesbar in ein KOSTENPFLICHTIGES ABO umgewandelt werden, die erst nach 2 Wochen berechnet werden; dann schon eine Mahnung vom Rechtsanwalt.

Ich habe ein paar Interessante Info's für die Opfer.

1. Die Gbr Schmidtlein sind der Staatsanwaltschaft nicht nur in Deutschland bekannt für Ihre mangelnden AGB's.
2. Da die AGB der Gbr Schmidtlein zum einen mit einer vielzahl von Fehlern, überraschenden Klauseln (nicht vom Kunden zu erwartende Geschäftsbedingungen) und einer in Abschnitt 5 zu lesenden Klausel mit dem Hinweis; "nach 2 Wochen wandelt sich das Gratis Angebot ohne vorherige Ankündigung in ein teilw.2 Jahres Abo mit 84€ Vorrauskasse. Jährlich zu zahlen." aufwartet, ist ein auf dieser AGB bestehender VERTRAG UNGÜLTIG und RECHTSWIDRIG!!!
2. Die Gbr Schmidtlein haben diverse andere Seiten mit gleichen Fallen; bsp. Hausaufgaben-heute.com
Haustiere-heute.com
Songtexte-heute.com
usw.
3. Vor zwei Jahren wurde die Gbr von der Staatsanwaltschaft mit der gleichen Masche erwischt. Der damalige Anwalt der Gbr sitz heute noch in U-Haft.
4. Es gibt keinen Nachweis über gelungene Geldvorderungen vor Gericht!
D.h. selbst der Mahnbrief des Anwaltes mit der Drohung einen Mahnbescheid vor Gericht zu erwirken ist bis jetzt ohne Erfolg beim selbigen geblieben.
5. DER ANWALT MUSS NICHT UNBEDINGT VON DER MASCHE DER GBR WISSEN!!! MACHT NICHT IHN DAFÜR VERANTWORTLICH!!!!
6. Die Gbr erhielt im Mai '06 16 Abmahnungen wegen Fehlern in der AGB von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
7. Das die Firma nachträglich die Internetseiten optisch ändert, um die Aussage zu widerlegen, dass nie ein gut lesbarer Hinweis auf der Seite zu finden war. Laut Gesetz muss eine Kostenpflichtige Dienstleistung klar und deutlich als KOSTENPFLICHTIG zu erkennen sein (war bei 90% der Fälle nicht der Fall. Siehe Punkt 2)
8. Ist die Angabe, man habe die IP- Adresse gespeichert korrekt? Einige haben Ihre IP selbst geprüft und festgestellt, das oft genug eine völlig Falsche IP angegeben ist, eine Strafverfolgung daher nicht möglich.
Zu dem ist diese Aussage und Hinweis man würde die IP gespeichert haben lediglich ein Versuch euch Einzuschüchtern. Was Wiederum als Bedrohung und somit auch als Straftatbestand angesehen werden kann.

FAZIT: Macht euch nicht in die Hose vor den Schmidtlein's (durch frühere Aktionen in Fachkreisen auch ' Dailer-Schmidt' genannt). Denn bis jetzt bekommen die Ihr Geld nur von den Gutgläubigen!!!!
Es gibt sonst noch die Möglichkeit mal einen Anwalt um Rat zu fragen.
In der Regel reicht ein Brief eures Anwaltes und die Gbr gibt auf!


Hoffe ich konnte euch helfen.
Hallo, ich bin ganz neu hier in diesem Forum:
Diese Schmidtlein GBR Ist die identisch mit zully media ?
Die Zully´s nerven mich mit unberechtichten Forderungen.

Was soll ich machen?
Michael
 
Alt 18.03.2007, 21:54   # 3
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Herzlich Willkommen :balloons: im Forum
Ich wünsche euch viel Spass bei der netzwelt und viel Erfolg im Kampf gegen die AB(O)-zocker.

Zitat:
Zitat von mikelmike1 Beitrag anzeigen
Diese Schmidtlein GBR Ist die identisch mit zully media ?
Die Zully´s nerven mich mit unberechtichten Forderungen.

Was soll ich machen?
Die Schmidtlein sind nicht die Zully.
Über den Zully wird bereits ausführlich diskutiert z.B. in dem Thema smscore.
Lies da mal ein paar Seiten durch.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
 
Alt 18.03.2007, 22:29   # 4
Pascal1984
Swagman
 
Benutzerbild von Pascal1984
 
Registriert seit: 21.12.2006
Ort: Schweiz
Beiträge: 2.158
Zitat:
Zitat von Tomcat-21 Beitrag anzeigen
4. Es gibt keinen Nachweis über gelungene Geldvorderungen vor Gericht!
Das ist leider nicht ganz richtig. Die Brüder hatten schon erfolg, dies aber nur in Fällen bei denen sich der "Kunde" sich nicht an die "Spielregeln" hielt.
Schau doch mal hier vorbei: Hilfe ! Abo bei www.p2p-heute.com

Zitat:
Zitat von Tomcat-21 Beitrag anzeigen
5. DER ANWALT MUSS NICHT UNBEDINGT VON DER MASCHE DER GBR WISSEN!!! MACHT NICHT IHN DAFÜR VERANTWORTLICH!!!!
'türlich nicht, das ist ein ganz lieber…

Gruss
Pascal
 

Alt 29.05.2012, 01:37 # --
News Flash
 
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