Softwarefrage...Mal was zu lachen

Alt 03.02.2009, 10:25   # 1
HaiSven
 
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Beiträge: 872
Softwareanfrage
Sehr geehrte Damen und Herren
Voriges Jahr bin ich von der Version 'Freundin 7.0' auf 'Gattin 1.0' umgestiegen.
Ich habe festgestellt, daß das Programm einen unerwarteten Kind-Prozeß gestartet hat und sehr viel Platz
und wichtige Ressourcen belegt. In der Produktanweisung wird ein solches Phänomen nicht erwähnt.
Außerdem installiert sich 'Gattin 1.0' in allen anderen Programmen von selbst und startet in allen Systemen
automatisch, wodurch alle Aktivitäten der übrigen Systeme gestoppt werden. Die Anwendungen 'Bordell
10.3', 'Umtrunk 2.5' und 'Fußballsonntag 5.0' funktionieren nicht mehr, und das System stürzt bei jedem Start
ab. Leider kann ich 'Gattin 1.0' auch nicht minimieren, während ich meine bevorzugten Anwendungen benutzen
möchte.
Ich überlege ernsthaft, zum Programm 'Freundin 7.0' zurückzugehen, aber bei Ausführen der UninstalI-Funktion
von 'Gattin 1.0' erhalte ich stets die Aufforderung, zuerst das Programm 'Scheidung 1.0' auszuführen.
Dieses Programm ist mir aber viel zu teuer. Können Sie mir helfen?
Danke, ein User
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jetzt das wirklich Geniale, die Antwort des Technischen Dienstes
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Antwort
Lieber User,
das ist ein sehr häufiger Beschwerdegrund bei den Usern. In den meisten Fällen liegt die Ursache aber bei
einem grundlegenden Verständnisfehler: Viele User steigen von 'Freundin 7.0 ' auf 'Gattin 1.0' um, weil sie
Zweites zur Gruppe der "Spiele & Anwendungen" zählen. 'Gattin 1.0' ist aber ein BETRIEBSSYSTEM und
wurde entwickelt, um alle anderen Funktionen zu kontrollieren. Es ist unmöglich, von 'Gattin 1.0' wieder auf
'Freundin 7.0' zurückzugehen. Bei der Installation von 'Gattin 1.0' werden versteckte Dateien installiert, die
ein Re-Load von 'Freundin 7.0' unmöglich machen. Es ist nicht möglich, diese versteckten Dateien zu deinstallieren,
zu löschen, zu verschieben oder zu vernichten.
Einige User probierten die Installation von 'Freundin 8.0' oder 'Gattin 2.0' gekoppelt mit 'Scheidung 1.0', aber
am Ende hatten sie mehr Probleme als vorher. Lesen Sie dazu in Ihrer Gebrauchsanweisung die Kapitel
"Warnungen", Alimente-Zahlungen - fortlaufende Wartungskosten von Kindern ab Version 1.0".
Ich empfehle Ihnen daher, bei 'Gattin 1.0' zu bleiben und das Beste daraus zu machen. Ich habe selber 'Gattin
1.0' vor Jahren installiert und halte mich strikt an die Gebrauchsanweisung, vor allem in Bezug auf das Kapitel
"Gesellschaftsfehler".
Sie sollten die Verantwortung für alle Fehler und Probleme übernehmen, unabhängig davon, ob Sie schuld
sind oder nicht.
Die beste Lösung ist das häufige Ausführen des Befehls: C:\UM-ENTSCHULDIGUNG-BITTEN.exe.
Vermeiden Sie den Gebrauch der "ESC" Taste, da Sie öfter UM-ENTSCHULDIGUNG-BITTEN einschalten
müssten, damit 'Gattin 1.0' wieder Normal funktioniert.
Das System funktioniert solange einwandfrei, wie Sie für die "Gesellschaftsfehler" uneingeschränkt haften! Alles
in allem ist 'Gattin 1.0' ein sehr interessantes Programm - trotz der unverhältnismäßig hohen Betriebskosten.
Bedenken Sie auch die Möglichkeit, zusätzliche Software zu installieren, um die Leistungsfähigkeit von 'Gattin
1.0' zu steigern. Ich empfehle Ihnen: 'Pralinen 2.1' und 'Blumen 5.0' in Deutsch.
Viel Glück!
Ihr Technischer Dienst
PS:
Installieren Sie niemals 'Sekretärin im Minirock 3.3'! Dieses Programm verträgt sich nicht mit 'Gattin 1.0'
und könnte einen nicht wieder gutzumachenden Schaden im Betriebssystem verursachen.

Ausdruck: 15.10.2008
aus: Softwareanfrage.rtd Seite 1

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Alt 03.02.2009, 10:31   # 2
Drummer
Gastposter
 
Net schlecht...

So wie das:

Liebe damen und herren der versicherung,
ich mail euch heute mal, weil mir mein versicherungsheini auf meine fragen nicht richtig antworten tut. Wenn ich heute eine lebensversicherung für meine frau abschliessen tue und sie dann in den nächsten tagen aus versehen sterben würde, täten sie dann bezahlen?
Ich hab so an eine million gedacht, wird das teuer. Sie ist erst 23 und kern gesund. Sie brauchen also keine angst zu haben, dass sie stirbt und sie bezahlen müssen, muss sie vorher trotzdem zum doktor um sich untersuchen lassen.
Muss meine frau vorher unterschreiben, wär mir nicht so recht, weil es eine überraschung sein soll. Kann ich nämlich auch machen, weil ich die selbe handschrift habe. Gibt es nach ihrem tod vielleicht eine untersuchung?
Ich wäre froh, wenn sie diesen brief vertaulich behandeln würden, weil es ja keiner wissen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred müller

Ps: das luder hat einen anderen, das hat aber damit nichts zu tun!

Antworten:

Sehr geehrter Herr Müller,

grundsätzlich freuen wir uns über Ihr Interesse an unserem Produkt.

Da Ihr "Versicherungsheini" auf Ihre Fragen nicht zu antworten scheint,
werden wir unsere geballte Kompetenz nutzen um Ihnen die Sachlage ein wenig
verständlicher zu gestalten. Worte wie "versehentlicher Tod" in Verbingung
mit jung und gesund lassen die Finger von Versicherern automatisch zur 110 Ihrer Telefontasten zucken und schon im Vorneherein eine große
Untersuchungskomission einberufen.

Selbstverständlich müsste Ihre Frau den Antrag unterschreiben, und da Sie Ihrer Aussage nach ausserehelichen Kontakt pflegt, wären wir an Ihrer Stelle nicht so sicher, dass ihre Frau Sie als Begünstigten im Todesfall eintragen würde.
Machen Sie sich in Bezug auf die Unterschrift nicht allzu viele Hoffnungen, wir beschäftigen äußerst kompetente Graphologen in unserem Unternehmen.

Wir sind der Meinung, dass es schönere Überraschungen gibt, die Sie Ihrer
Frau machen könnten. Wie sähe es denn zum Beispiel mit einem Kinogutschein aus?
Ist wesentlich günstiger und erspart eine Menge Scherereien.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit einem Augenzwinkern und freundlichen Grüßen
Ihre ASSTEL

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Sehr geehrte Herr Müller,

vielen Dank für Ihr Interesse.
Selbstverständlich können Sie für Ihre Frau eine Lebensversicherung abschließen. Allerdings muss Ihre Frau selbst unterschreiben.
Vor Abschluss sind Gesundheitsfragen erforderlich.
Im Leistungsfall wird selbstverständlich geprüft.
Die Berechnung der Angebote unserer HUK24-Tarife sind über die entsprechende Vorlage im Internet durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre HUK24

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Die Online-Versicherung

Guten Tag Herr Müller,
vielen Dank für Ihre E-Mail.

Einen Antrag auf Lebensversicherung, bei der das Leben Ihrer Frau
abgesichert werden soll, kann aus rechtlichen Gründen nur mit Wissen und Zustimmung durch Ihrer Frau abgeschlossen werden. Ihre Frau muss also auf dem Antragsformular durch eigenhändiger Unterschrift diesem Antrag zustimmen.

Aus diesem Grund können Sie nicht als "Überraschung" für Ihre Frau eine Versicherung auf Ihr Leben abschließen.

Der vorläufige Versicherungsschutz zwischen Antragsstellung und Policierung ist natürlich auch begrenzt. In der von Ihnen gewünschten Höhe bieten wir keinen vorläufigen Versicherungsschutz.

Ein individuelles Angebot sowie weitere Fragen beantwortet Ihnen auch gerne unser Aussendienst vor Ort, den Sie in der nächsten Raiffeisen- oder Volksbank finden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Ihre R+V Versicherung



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Sehr geehrter Herr Müller,

wir danken für Ihre Anfrage vom 03.08.2003 und müssen Ihnen mitteilen, dass wir hier kein Angebot abgeben, weil uns die Angelegenheit als nicht sehr ernst erscheint.
Für "Scherzangebote" haben wir weder die Zeit noch Ressourcen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße

ARAG
Lebensversicherungs-AG
- Fachbereich Antrag-LV -

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Guten Tag Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unserer
Lebensversicherung.
Damit Sie schnell ein für Sie passendes Angebot erhalten, nutzen Sie einfach das Angebotsformular auf www.AXA.de.
Hier können Sie alle notwendigen Daten eingeben und Ihr persönliches
Selbstverständlich können Sie auch einen Termin mit einem persönlichen
Betreuer in Ihrer Nähe vereinbaren.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte beziehen Sie sich bei Rückfragen auf die Internet Referenz Nummer 060864.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Kuhne
AXA eBusiness-Services

Da schmeißt man sich doch weg oder???

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Alt 29.05.2012, 02:42 # --
News Flash
 
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