| Die Frage ist, wie man die Beratungshilfe begrenzen will. Die Grenze für die wirtschaftliche Bedürftigkeit kann man nicht herabsetzen.
Also wird man wohl eher wieder versuchen zu argumentieren, in welchen Bereichen der Bürger keine Beratungshilfe braucht, weil die Behörden zu ordnungsgemäßen Auskünften, ja zur Beratung verpflichtet seien.
Tatsächlich sind die Behörden zur ordnungsgemäßen Beratung verpflichtet, aber in der Massenverwaltung hat doch keiner Zeit zuzuhören und deshalb ist Beratungshilfe auch weiterhin von Nöten. Letztlich ist es ohnehin schon schwierig genug, einen Anwalt zu finden, der sich mit einem Beratungshilfeschein Zeit nimmt, sich einer Sache ordnungsgemäß anzunehmen. In der Regel heißt es: Ein Brief und dann muss die Sache erledigt sein, denn sonst kann der Anwalt sich bald neben den Hartz-IV-Empfänger ins Amt setzen. Er wird zwar im Zweifel keine Beratungshilfe brauchen und seine Rechte selbst durchsetzen.
Für den Bürger ist dies ein gutes und wichtiges Recht. Es gibt kaum Stellen von z.B. Sozialverbänden, die kostenfrei beraten und so bleibt nur Beratungshilfe.
Die Frage, ob und wie die Bedürftigkeit geprüft wird, ist schon in der Vergangenheit durch die Amtsgerichte eingehend unter Beweis gestellt worden. Daß stichprobenweise durch die ARGE bzw. Jobcenter auch vor Ort Prüfungen vorgenommen werden, ist kaum zu beanstanden, hat aber mit der Frage BERATUNGSHILFE JA ODER NEIN nichts zu tun.
Es wird ja wohl kaum jemand grundsätzlich bestreiten, dass wir inzwischen eine Vielzahl von Menschen haben, die bedürftig sind und ihre Rechte mangels Geld nicht wahrnehmen können. |