OFF-Topic-Beiträge aus dem Verbraucherschutz/Filesharing-Bereich

Alt 30.09.2007, 18:53   # 81
wetge
 
Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 6
Hallo Leute,

Also meine Mitbwohnerin ist wohl bei smsfuchs.com auf die billige Masche reingefallen.
Bin heute vom Urlaub zurückgekommen und den Brief gesehen.
Sie ist zwar noch hier angemeldet, ist jetzt aber für ein Jahr nach England. Im Mietvertrag ist sie bereits gestrichen und hier schon längst weg. Wie könnte ich da verfahren?
Kann denen ja antworten, ich hätte keine Adresse von ihr. Dann haben sie doch wenig in der Hand, oder?
Zahlunsforderung steht für den 3.10.07.

Falls niemand nen Tipp hat, würde ich mich an die anderen Schritte im Forum wenden.
(also bitte nicht gleich mit "benutz die Suchfunktion - bla bla" kommen)

THX and greetz
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Alt 30.09.2007, 19:33   # 82
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von wetge Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

Also meine Mitbwohnerin ist wohl bei smsfuchs.com auf die billige Masche reingefallen.
Bin heute vom Urlaub zurückgekommen und den Brief gesehen.
Sie ist zwar noch hier angemeldet, ist jetzt aber für ein Jahr nach England. Im Mietvertrag ist sie bereits gestrichen und hier schon längst weg. Wie könnte ich da verfahren?
Kann denen ja antworten, ich hätte keine Adresse von ihr. Dann haben sie doch wenig in der Hand, oder?
Zahlunsforderung steht für den 3.10.07.

Falls niemand nen Tipp hat, würde ich mich an die anderen Schritte im Forum wenden.
(also bitte nicht gleich mit "benutz die Suchfunktion - bla bla" kommen)

THX and greetz
Der Brief ist an deine Mitbewohnerin gerichtet. !
Du hast diesen doch nicht etwa geöffnet ?

Ich würde diesen zur Post zurück bringen. Würde mitteilen, dass sie nach England gezogen ist und du die Adresse nicht hast.
Würde mir vorher für die Übergabe des Briefes eine Bestätigung schreiben. Diese würde ich mir von den Schalterbeamten / in unterschreiben lassen.
Dann würde ich das als Kopie ,per Einschreiben mit Rückantwort an die Firma schicken.
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Alt 30.09.2007, 19:47   # 83
wetge
 
Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Der Brief ist an deine Mitbewohnerin gerichtet. !
Du hast diesen doch nicht etwa geöffnet ?

Ich würde diesen zur Post zurück bringen. Würde mitteilen, dass sie nach England gezogen ist und du die Adresse nicht hast.
Würde mir vorher für die Übergabe des Briefes eine Bestätigung schreiben. Diese würde ich mir von den Schalterbeamten / in unterschreiben lassen.
Dann würde ich das als Kopie ,per Einschreiben mit Rückantwort an die Firma schicken.
Ich stehe in sehr engem Kontakt zu ihr. Ich soll ja auch auf ihre Post hier aufpassen. Ich habe sie sofort danach kontaktiert.

Mit Zurückbringen ist jetzt nun mal schwer, wenn der Brief aufgemacht wurde .. hmm

Jedoch müssen die ja nicht wissen, dass ich mit ihr in Kontakt stehe.
Das kann ich auch als Grund angeben, wieso ich die Post aufgemacht hatte. "ich kann ja nicht ahnen, dass sie sich hier nicht abgemeldet hat"
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Alt 30.09.2007, 20:13   # 84
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von wetge Beitrag anzeigen
Ich stehe in sehr engem Kontakt zu ihr. Ich soll ja auch auf ihre Post hier aufpassen. Ich habe sie sofort danach kontaktiert.

Mit Zurückbringen ist jetzt nun mal schwer, wenn der Brief aufgemacht wurde .. hmm

Jedoch müssen die ja nicht wissen, dass ich mit ihr in Kontakt stehe.
Das kann ich auch als Grund angeben, wieso ich die Post aufgemacht hatte. "ich kann ja nicht ahnen, dass sie sich hier nicht abgemeldet hat"
Das du den Brief aufgemacht hast ist nicht sehr klug gewesen.
Du hast das Postgeheimnis verletzt.
Wenn du nun schreibst, dass sie nicht mehr bei dir wohnt,
musst du auch den Brief zurück schicken.
Denn der steht dir ja nicht zu.

Warum schickst du ihr nicht den Brief ? Oder gibst diesen per Fax durch. Wieso kann sie die Sache nicht erledigen. Verstehe ich nicht.

Wie kann ich das denn Verstehen ?
Zitat:
Falls niemand nen Tipp hat, würde ich mich an die anderen Schritte im Forum wenden.
Du willst doch nicht an ihrer Stelle schreiben.
Willst du mitteilen, ich bin nicht Frau ........ ? Ich habe nur den Namen meiner Mitbewohnerin bei der Anmeldung eingetragen. Aber nun fechte ich den Vertrag mit meinen Namen an.
Komme gar nicht erst auf die Idee, es mit ihren Namen zu schreiben..
Es sei denn ,du hast eine Vollmacht von ihr , dass du in diesen Fall , die Sache für sie klären kannst. Dann kannst du ja in ihren Auftrag schreiben.

Also ich verstehe echt nicht, wieso du es ihr nicht schickst und sie den Vertrag anfechtet.
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Alt 30.09.2007, 20:47   # 85
wetge
 
Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 6
Ich konnte absolut nicht ahnen, dass da etwas in dieser Hinsicht kommt.
Ebenso will ich und sie nicht, dass ich ihr jede Woche zB Werbebriefe ins Ausland weiterleite. Das wäre es absolut nicht wert.

Der Grund, weshalb ich mich gerade darum kümmere, ist:
1.
Kennt sie sich mit solchen Angelegenheiten kaum aus. Bis ich ihr beibringe das inet vernünftig für solche Probleme zu nutzen (speziell Suche) oder ihr sage wie ein Forum funktioniert, mache ich es lieber selber.
2.
Ist die Frist, wie oben genannt, auf den 3.10 gesetzt. Ich kann ihr den Brief ebensowenig faxen (einscannen und mailen wäre möglich)
Was bedeutet, dass sie überhaupt nicht in der Lage ist rechtzeitig alles zu erledigen.
3.
War mein erstes Anliegen mich als unwissend darzustellen und somit mich primär nicht für sie auszugeben.

worst case würde ich diesen Brief in ihrem Namen abschicken müssen
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Alt 30.09.2007, 21:02   # 86
schnippewippe
Gastposter
 
Tut mir leid, da weiss ich auch nicht weiter.

Ich würde eben der Firma mitteilen, dass sie nach England gezogen ist und ich den Brief ihr nachsenden werde.

Oder ihn geöffnet an den Betreiber schicken und mich für das Öffnen entschuldigen. Habe nicht auf den Namen geachtet.
Mitteilen dass sie schon seit einiger Zeit nicht mehr bei mir wohnt.

Vielleicht kennt ein anderer User hier noch einen Weg.
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Alt 30.09.2007, 21:34   # 87
wetge
 
Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 6
Gut.
Vielen Dank für deinen Rat!

Vielleicht entwickelt sich bis morgen früh noch was.
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Alt 30.09.2007, 21:37   # 88
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
Ich würde den Brief zur Post zurückbringen, dort sagen, dass ich ihn versehentlich geöffnet habe und um Rücksendung an den Absender bitten.

Die Post steckt ihn dann in einen besonderen Umschlag (hab selber mal son Ding gekriegt mit dem Vermerk "versehentlich geöffnet) und schickt ihn mit dem Vermerk an den Absender zurück, ohne den Namen des Öffnenden zu nennen.

Dann bekommt der Absender noch mitgeteilt"unbekannt verzogen" und gut ist.

Aber dann bitte darauf achten was geöffnet wird.

Grüsse

Klaus
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Alt 30.09.2007, 22:09   # 89
wetge
 
Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von krennz Beitrag anzeigen
Ich würde den Brief zur Post zurückbringen, dort sagen, dass ich ihn versehentlich geöffnet habe und um Rücksendung an den Absender bitten.

Die Post steckt ihn dann in einen besonderen Umschlag (hab selber mal son Ding gekriegt mit dem Vermerk "versehentlich geöffnet) und schickt ihn mit dem Vermerk an den Absender zurück, ohne den Namen des Öffnenden zu nennen.

Dann bekommt der Absender noch mitgeteilt"unbekannt verzogen" und gut ist.

Aber dann bitte darauf achten was geöffnet wird.

Grüsse

Klaus
Hat da jemand Erfahrungen oder Vermutungen was für Wege daraufhin von der Kanzlei eingeleitet werden?
Diese Methode könnte wohl so manch einer voreilig nutzen wollen.
Jedoch hätte ich kein Problem damit der Kanzlei, bei Bedarf, den relevanten Teil des Mietvertrages zuzuschicken. Ihr Name ist deutlich herausgestrichen.

btw
Es wird unten auf der Seite vermerkt, dass aus "Sicherheitsgründen" die IP Adresse geloggt wird. Man könnte vermuten, die Kanzlei wendet sich an den Anschlussinhaber, falls es zu Komplikationen kommt. Viele können ja auch fake Adressen angeben und sie verfahren in beiden Fällen ähnlich/identisch.
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Alt 30.09.2007, 22:30   # 90
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@wetge

die IP nutzt denen nach ca einer Woche nichts mehr wenn da ein DSL Anschluss dahinter steckt. Anders bei einem ISDN Anschluss, da wérden die Verbindungsdaten bis zur Abrechnung gespeichert. Die hinter einer IP steckende Anschrift/Nutzer kann nur die Staatsanwaltschaft auf Gerichtsbeschluss ermitteln. Ein Anwalt kann das nicht. Der Provider darf ihm keine Auskunft geben.

Die Anwaltskanzlei wird vermutlich nochmal einen 'Brief loslassen um zu testen ob die Anschrift richtig ist. Dann mit dem Vermerk auf der Rückseite "unbekannt verzogen" und durchgestrichener Anschrift selber in den gelben Kasten, oder dem Briefträger wieder mitgeben.

Danach müsste eigentlich Ruhe sein.

Grüsse

Klaus
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Alt 30.09.2007, 22:49   # 91
wetge
 
Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 6
Stimmt.

Ich werde es dann so probieren.
Ein edit folgt dann noch!

Vielen Dank an euch beide krennz und schnippe!
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Alt 30.09.2007, 23:16   # 92
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von wetge
Sie ist zwar noch hier angemeldet, ist jetzt aber für ein Jahr nach England. Im Mietvertrag ist sie bereits gestrichen und hier schon längst weg.
Und?? Wie geht das?
Es gibt ein Meldegesetz.Es gibt zwar je nach Bundesland Erleichterungen,aber bei einem Umzug ins Ausland muss man sich immer noch abmelden.
Zitat:
Zitat von wetge
Hat da jemand Erfahrungen oder Vermutungen was für Wege daraufhin von der Kanzlei eingeleitet werden?
Ganz einfach,wenn du den Brief zurückschickst "unbekannt verzogen", bekommt deine Freundin noch mehr Probleme,da sie sich nicht abgemeldet hat.
Denn,Einwohnermeldeamt:
>>> Jedermann kann sich nach der aktuellen Anschrift einer bestimmten Person erkundigen.<<
Und:
>>Wer ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann, erhält außerdem Auskunft über weitere Daten wie Geburtstag, Familienstand oder Staatsangehörigkeit.<<
Zitat:
Zitat von wetge
Ich konnte absolut nicht ahnen, dass da etwas in dieser Hinsicht kommt.
Du?? aus welchem Grunde solltest du eine derartige Vermutung haben können??
Lass mich nachdenken, meine Meinung willst du vermutlich garnicht lesen wollen......
Was ich jetzt denke möchte ich nicht sagen,aber ein bisschen mehr Ehrlichkeit wäre angebracht.

M.f.G.
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Alt 30.09.2007, 23:36   # 93
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von wetge Beitrag anzeigen
Jedoch hätte ich kein Problem damit der Kanzlei, bei Bedarf, den relevanten Teil des Mietvertrages zuzuschicken. Ihr Name ist deutlich herausgestrichen.
Ich gehe mal davon aus, dass es so ,wie bei mir und meinen Sohn ist. Wir stehen beide als Mieter im Vertrag. Wenn er auszieht, kann man ihn doch nicht einfach durchstreichen.
Wer hat das gemacht ?
Den Auszug hättest ihr dann melden müssen und es wäre ein neuer Vertrag abgeschlossen worden.
Deine Untermieterin kann sie ja auch nicht gewesen sein !
Dann hättest du ja einen Untermiertervertrag mit ihr abgeschlossen.
Also da komme ich echt nicht klar mit.
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Alt 01.10.2007, 18:11   # 94
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@ Schnippewippe @Immorb

Der Vermieter kann jederzeit den Mietvertrag den Gegebenheiten anpassen. Er muss nicht unbedingt einen neuen Mietvertrag erstellen (war 20 Jahre Hausverwalter und hab das selber praktiziert allerdings hab ich die Änderung abgezeichnet mit Stempel Hausverwaltung Re*n**nz)

Wir haben zwar ein Meldegesetz, nachdem sich jeder bei Umzug ummelden muss oder ins Ausland abmelden muss, aber das nicht machen wird nur mit einem Ordnungsgeld geahndet, was die Meisten noch nicht mal wissen.

Ich selbst hab mich erst nach einer Aufforderung eines Bekannten bei der Stadt wegen Bundestagswahl umgemeldet. Daher hatte IBEX auch meine Anschrift über zwei Jahre nicht.

Sollte der RA oder das Inkasso eine entsprechende Anfrage ans EMA schicken und es liegt keine Abmeldung vor, werden sie weiterhin Schreiben an die Anschrift schicken und sie immer mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückbekommen.

Im Endeffekt für die zwecklos.

Die können dann die Forderung entweder auf Eis legen und warten, ob die Schuldnerin wieder auftaucht, oder das Verfahren einstellen.

Da die hohe Kosten scheuen, werden sie das Verfahren höchstwahrscheinlich einstellen.

@wetge, lass Dich nicht durch Immorb verunsichern, er neigt dazu. Also Immer mit der Ruhe, mach das was ich tun würde und Du hast über kurz oder lang Ruhe.

Grüsse

Klaus
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Alt 01.10.2007, 18:39   # 95
schnippewippe
Gastposter
 
@wetge,
Zitat:
lass Dich nicht durch Immorb verunsichern, er neigt dazu. Also Immer mit der Ruhe, mach das was ich tun würde und Du hast über kurz oder lang Ruhe.
Sorry, aber das finde ich doch ein wenig daneben.
Immorb versucht hier den Usern zu zeigen , wie es vom Gesetz her, zu sehen ist.
Was hilft es hier zu sagen , alles nur Ab****e und heisse Luft , es kann nichts geschen.
Woher willst du 100% wissen was noch kommt.
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Alt 01.10.2007, 19:27   # 96
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@schnippewippe,

ich würde mich durch die Kommentare von Immorb verunsichert fühlen.

Er kritisiert, was ja auch ok ist, aber er sagt nicht was er machen würde. Ich empfinde das jedenfalls so. Du und ich und hungriger Wolf versuchen Lösungen anzubieten, in meinen Augen verunsichert Immorb die Leute, die wir gerade beruhigt haben.

Der Herausforderung durch die Inetzockies kann man nur mit absoluter Ruhe und Überlegtheit entgegentreten. Jeder kleine Fehler kann der entscheidende sein, der denen in die Hände spielt. Da ist dann manchmal Kritik an Kleinigkeiten aus den Postings total fehl am Platze.

Ich zumindest will den Opfern helfen, ruhig und überlegt. OK, ich hab Anfangs auch Mist gebaut. Ich hoffe das die Phase vorbei ist. Emotionen helfen uns und unsrer Klientel hier nicht weiter.

@Immorb, nichts für ungut, aber Du hackst manchmal auf Sachen rum, die im Endeffekt eine Nebenrolle, oder überhaupt keine Rolle spielen. So empfinde ich das jedenfalls.

Ich werde mich jedenfalls in Zukunft nur noch dann melden, wenn ich das Gefühl habe wirklich helfen zu können.

Grüsse

Klaus
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Alt 01.10.2007, 22:37   # 97
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von krennz Beitrag anzeigen
Ich zumindest will den Opfern helfen, ruhig und überlegt. OK, ich hab Anfangs auch Mist gebaut. Ich hoffe das die Phase vorbei ist. Emotionen helfen uns und unsrer Klientel hier nicht weiter.

@Immorb, nichts für ungut, aber Du hackst manchmal auf Sachen rum, die im Endeffekt eine Nebenrolle, oder überhaupt keine Rolle spielen. So empfinde ich das jedenfalls.
Sorry, aber was ist falsch daran, wenn immorb das mal von der rein formalen Schiene aus angeht und auf das geltende Recht hinweist?

Zitat:
Zitat von krennz Beitrag anzeigen
...... aber er sagt nicht was er machen würde. Ich empfinde das jedenfalls so. Du und ich und hungriger Wolf versuchen Lösungen anzubieten, in meinen Augen verunsichert Immorb die Leute, die wir gerade beruhigt haben.
Wir können doch nicht alle nur beruhigen wollen. Dann könnten wir auch Valium verabreichen, bevor die große Keule kommt.
Die Augen sollte man vor der Realität eben nicht verschließen.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 02.10.2007, 00:07   # 98
immorb
Gastposter
 
,sorry,ich kann es nicht lassen,aber wenn Unwissende ihren Senf verstreuen kann ich nicht tatenlos zu sehen.
Zitat:
Zitat von krennz
ich würde mich durch die Kommentare von Immorb verunsichert fühlen.
Sie,? logisch,wenn man keine Ahnung von der Materie hat.

Herr @Krennz,würden sie sich einmal die Mühe machen und erst lesen,dann Gehirn einschalten und dann erst etwas posten.

Die Frage war,was der Anbieter unternehmen könnte wenn sie den Brief zurückschickt "Empfänger unbekannt verzogen".
Da sie Hausmeister waren wissen sie das jedes Bundesland andere Meldegesetze hat.Anmelden muss man sich,abmelden nur in Ausnahmefällen,und ein Umzug ins Ausland ist ein solcher.Hat die Person dieses nicht gemacht, ist es ein Problem,da der Anbieter eventuell bei "unbekannt verzogen" eine Auskunft einholt.Und dann hat die Person ein weiteres Problem weil sie sich nicht ordnungsgemäss abgemeldet hat.
Aber vermutlich ist ihre Hausmeisterzeit zu lange her.Das Gesetz wurde 2004 geändert.
Zitat:
Zitat von krennz
Er kritisiert, was ja auch ok ist, aber er sagt nicht was er machen würde.
Muss man das verstehen?
Mein lieber Herr Wichtigtuer,lesen sie erst.....

M.f.G.
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Alt 02.10.2007, 07:51   # 99
hungriger-wolf
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Zitat:
Zitat von wetge Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
Also meine Mitbwohnerin ist wohl bei smsfuchs.com auf die billige Masche reingefallen.
Bin heute vom Urlaub zurückgekommen und den Brief gesehen.
Sie ist zwar noch hier angemeldet, ist jetzt aber für ein Jahr nach England. Im Mietvertrag ist sie bereits gestrichen und hier schon längst weg. Wie könnte ich da verfahren?
Das ist die ursprüngliche Frage, und angesichts der vielen "könnte" - Formulierungen in den Antworten wird eines offensichtlich: Eine derartige Konstellation ist hier noch nicht diskutiert worden. Zwar taucht immer wieder eine Frage wegen Umzugs auf, aber da lauten die Antworten auch stets: "Abwarten, ob noch was kommt".
Jetzt ist die junge Dame in England, nicht umgemeldet und hat den Anbieter am Bein hängen. Dann kommt dieser, wie ich finde, sehr konstruktive Vorschlag von @krennz...

Zitat:
Zitat von krennz Beitrag anzeigen
Ich würde den Brief zur Post zurückbringen, dort sagen, dass ich ihn versehentlich geöffnet habe und um Rücksendung an den Absender bitten.

Die Post steckt ihn dann in einen besonderen Umschlag (hab selber mal son Ding gekriegt mit dem Vermerk "versehentlich geöffnet) und schickt ihn mit dem Vermerk an den Absender zurück, ohne den Namen des Öffnenden zu nennen.

Dann bekommt der Absender noch mitgeteilt"unbekannt verzogen" und gut ist.

Aber dann bitte darauf achten was geöffnet wird.
...und löst eine heftige Debatte um das Meldegesetz aus. Es ist schon richtig, dass sich die Mitbewohnerin hätte abmelden müssen. Und es ist auch richtig, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Und natürlich hat der Anbieter die Möglichkeit beim EMA nachzufragen, ob diese Adresse nach wie vor stimmt, um dann eine Schippe draufzulegen bei den Drohungen.
Dass aber diese Anfrage seitens der Anbieter auch gemacht wird, halte ich für unwahrscheinlich. Es gibt kaum eine Kommune in Deutschland, die nicht jammert. Keine hat mehr Geld, Kindergartengebühren steigen ebenso an wie die Eintrittskarte ins Freibad, wichtige Bauvorhaben liegen brach oder Straßen werden geflickt anstatt gründlich saniert. Nicht nur deshalb ziehen Kommunen die Gebührenschraube weiter an und verlangen Bares vom Bürger, auch für Adress-Angaben. Angesichts vieler tausend Fake-Anmeldungen mit zum Teil vollkommen erfundenen Adressen würden die Anbieter, wenn sie jeden einzelnen Fall verfolgen würden, das Geld zentnerweise durch den Schornstein jagen, und das würde den Chefs nicht gefallen.

Nochmal zum Vorschlag von @krennz, den wetge so beantwortet hat:
Zitat:
Ich werde es dann so probieren.
Ein edit folgt dann noch!
Dieses "edit" sollten wir abwarten, denn Fakt ist: keiner von uns kennt die Rekation des Anbieters auf die Meldung "unbekannt verzogen" (oder hat sie zumindest gepostet), vor allem wenn die "Kundin" ins Ausland verzogen ist. Zwar drohen sie immer gerne mit der IP, der Schufa, einem amtlichen Schuldnerverzeichnis oder bei Jugendlichen mit dem Eintrag ins fiktive Erziehungsregister. Aber wie sie sich jetzt verhalten werden, zeigt uns erst die Antwort von @wetge. Und die hat die ausdrückliche Erlaubnis ihrer Ex-Mitbewohnerin, die Post tatsächlich öffnen zu dürfen. Inwiefern das mit dem Fernmeldegeheimnis kollidiert, steht meiner Meinung nach auf einem anderen Blatt.
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Alt 02.10.2007, 09:50   # 100
wetge
 
Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 6
Ist ja ganz schön abgeschweift die Diskussion.

Zitat:
Du?? aus welchem Grunde solltest du eine derartige Vermutung haben können??
Lass mich nachdenken, meine Meinung willst du vermutlich garnicht lesen wollen......
Was ich jetzt denke möchte ich nicht sagen,aber ein bisschen mehr Ehrlichkeit wäre angebracht.
Weshalb zweifelst du an meiner Glaubwürdigkeit?
Was is daran so unglaubwürdig, dass ich den Brief nicht erwartet hatte?


edit:
es war der Vorlschag des Vermieters den Namen rauszustreichen und den neuen reinzusetzen. Somit sind wir beide Hauptmieter und beide für die Wohnung verantwortlich, was dem Vermieter mehr Sicherheit birgt.

Um weitere Unklarheiten zu beseitigen könnt ihr mir auch eine pn schicken. Ich nehme mir die Zeit und beantworte sie so gut es geht. Hier wurden viele Sachen nicht erwähnt, die Klarheit schaffen würden.

Als Bsp:
Es wohnt jemand mit dem gleichen Namen im Haus, welcher, auf meine Bitte hin, die Post in meinen Briefkasten wirft.
  Mit Zitat antworten

Alt 29.05.2012, 00:26 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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