| | # 83 | |
| Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 6
| Zitat:
Mit Zurückbringen ist jetzt nun mal schwer, wenn der Brief aufgemacht wurde .. hmm Jedoch müssen die ja nicht wissen, dass ich mit ihr in Kontakt stehe. Das kann ich auch als Grund angeben, wieso ich die Post aufgemacht hatte. "ich kann ja nicht ahnen, dass sie sich hier nicht abgemeldet hat" | |
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| | # 84 | ||
| Gastposter | Zitat:
Du hast das Postgeheimnis verletzt. Wenn du nun schreibst, dass sie nicht mehr bei dir wohnt, musst du auch den Brief zurück schicken. Denn der steht dir ja nicht zu. Warum schickst du ihr nicht den Brief ? Oder gibst diesen per Fax durch. Wieso kann sie die Sache nicht erledigen. Verstehe ich nicht. Wie kann ich das denn Verstehen ? Zitat:
Willst du mitteilen, ich bin nicht Frau ........ ? Ich habe nur den Namen meiner Mitbewohnerin bei der Anmeldung eingetragen. Aber nun fechte ich den Vertrag mit meinen Namen an. Komme gar nicht erst auf die Idee, es mit ihren Namen zu schreiben.. Es sei denn ,du hast eine Vollmacht von ihr , dass du in diesen Fall , die Sache für sie klären kannst. Dann kannst du ja in ihren Auftrag schreiben. Also ich verstehe echt nicht, wieso du es ihr nicht schickst und sie den Vertrag anfechtet. | ||
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| | # 85 |
| Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 6
| Ich konnte absolut nicht ahnen, dass da etwas in dieser Hinsicht kommt. Ebenso will ich und sie nicht, dass ich ihr jede Woche zB Werbebriefe ins Ausland weiterleite. Das wäre es absolut nicht wert. Der Grund, weshalb ich mich gerade darum kümmere, ist: 1. Kennt sie sich mit solchen Angelegenheiten kaum aus. Bis ich ihr beibringe das inet vernünftig für solche Probleme zu nutzen (speziell Suche) oder ihr sage wie ein Forum funktioniert, mache ich es lieber selber. 2. Ist die Frist, wie oben genannt, auf den 3.10 gesetzt. Ich kann ihr den Brief ebensowenig faxen (einscannen und mailen wäre möglich) Was bedeutet, dass sie überhaupt nicht in der Lage ist rechtzeitig alles zu erledigen. 3. War mein erstes Anliegen mich als unwissend darzustellen und somit mich primär nicht für sie auszugeben. worst case würde ich diesen Brief in ihrem Namen abschicken müssen |
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| | # 86 |
| Gastposter | Tut mir leid, da weiss ich auch nicht weiter. Ich würde eben der Firma mitteilen, dass sie nach England gezogen ist und ich den Brief ihr nachsenden werde. Oder ihn geöffnet an den Betreiber schicken und mich für das Öffnen entschuldigen. Habe nicht auf den Namen geachtet. Mitteilen dass sie schon seit einiger Zeit nicht mehr bei mir wohnt. Vielleicht kennt ein anderer User hier noch einen Weg. |
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| | # 88 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| Ich würde den Brief zur Post zurückbringen, dort sagen, dass ich ihn versehentlich geöffnet habe und um Rücksendung an den Absender bitten. Die Post steckt ihn dann in einen besonderen Umschlag (hab selber mal son Ding gekriegt mit dem Vermerk "versehentlich geöffnet) und schickt ihn mit dem Vermerk an den Absender zurück, ohne den Namen des Öffnenden zu nennen. Dann bekommt der Absender noch mitgeteilt"unbekannt verzogen" und gut ist. Aber dann bitte darauf achten was geöffnet wird. Grüsse Klaus |
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| | # 89 | |
| Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 6
| Zitat:
Diese Methode könnte wohl so manch einer voreilig nutzen wollen. Jedoch hätte ich kein Problem damit der Kanzlei, bei Bedarf, den relevanten Teil des Mietvertrages zuzuschicken. Ihr Name ist deutlich herausgestrichen. btw Es wird unten auf der Seite vermerkt, dass aus "Sicherheitsgründen" die IP Adresse geloggt wird. Man könnte vermuten, die Kanzlei wendet sich an den Anschlussinhaber, falls es zu Komplikationen kommt. Viele können ja auch fake Adressen angeben und sie verfahren in beiden Fällen ähnlich/identisch. | |
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| | # 90 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| @wetge die IP nutzt denen nach ca einer Woche nichts mehr wenn da ein DSL Anschluss dahinter steckt. Anders bei einem ISDN Anschluss, da wérden die Verbindungsdaten bis zur Abrechnung gespeichert. Die hinter einer IP steckende Anschrift/Nutzer kann nur die Staatsanwaltschaft auf Gerichtsbeschluss ermitteln. Ein Anwalt kann das nicht. Der Provider darf ihm keine Auskunft geben. Die Anwaltskanzlei wird vermutlich nochmal einen 'Brief loslassen um zu testen ob die Anschrift richtig ist. Dann mit dem Vermerk auf der Rückseite "unbekannt verzogen" und durchgestrichener Anschrift selber in den gelben Kasten, oder dem Briefträger wieder mitgeben. Danach müsste eigentlich Ruhe sein. Grüsse Klaus |
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| | # 92 | |||
| Gastposter | Zitat:
Es gibt ein Meldegesetz.Es gibt zwar je nach Bundesland Erleichterungen,aber bei einem Umzug ins Ausland muss man sich immer noch abmelden. Zitat:
Denn,Einwohnermeldeamt: >>> Jedermann kann sich nach der aktuellen Anschrift einer bestimmten Person erkundigen.<< Und: >>Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, erhält außerdem Auskunft über weitere Daten wie Geburtstag, Familienstand oder Staatsangehörigkeit.<< Zitat:
![]() Lass mich nachdenken , meine Meinung willst du vermutlich garnicht lesen wollen......Was ich jetzt denke möchte ich nicht sagen,aber ein bisschen mehr Ehrlichkeit wäre angebracht. M.f.G. | |||
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| | # 93 | |
| Gastposter | Zitat:
Wer hat das gemacht ? Den Auszug hättest ihr dann melden müssen und es wäre ein neuer Vertrag abgeschlossen worden. Deine Untermieterin kann sie ja auch nicht gewesen sein ! Dann hättest du ja einen Untermiertervertrag mit ihr abgeschlossen. Also da komme ich echt nicht klar mit. | |
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| | # 94 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| @ Schnippewippe @Immorb Der Vermieter kann jederzeit den Mietvertrag den Gegebenheiten anpassen. Er muss nicht unbedingt einen neuen Mietvertrag erstellen (war 20 Jahre Hausverwalter und hab das selber praktiziert allerdings hab ich die Änderung abgezeichnet mit Stempel Hausverwaltung Re*n**nz) Wir haben zwar ein Meldegesetz, nachdem sich jeder bei Umzug ummelden muss oder ins Ausland abmelden muss, aber das nicht machen wird nur mit einem Ordnungsgeld geahndet, was die Meisten noch nicht mal wissen. Ich selbst hab mich erst nach einer Aufforderung eines Bekannten bei der Stadt wegen Bundestagswahl umgemeldet. Daher hatte IBEX auch meine Anschrift über zwei Jahre nicht. Sollte der RA oder das Inkasso eine entsprechende Anfrage ans EMA schicken und es liegt keine Abmeldung vor, werden sie weiterhin Schreiben an die Anschrift schicken und sie immer mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückbekommen. Im Endeffekt für die zwecklos. Die können dann die Forderung entweder auf Eis legen und warten, ob die Schuldnerin wieder auftaucht, oder das Verfahren einstellen. Da die hohe Kosten scheuen, werden sie das Verfahren höchstwahrscheinlich einstellen. @wetge, lass Dich nicht durch Immorb verunsichern, er neigt dazu. Also Immer mit der Ruhe, mach das was ich tun würde und Du hast über kurz oder lang Ruhe. Grüsse Klaus |
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| | # 95 | |
| Gastposter | @wetge, Zitat:
Immorb versucht hier den Usern zu zeigen , wie es vom Gesetz her, zu sehen ist. Was hilft es hier zu sagen , alles nur Ab****e und heisse Luft , es kann nichts geschen. Woher willst du 100% wissen was noch kommt. | |
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| | # 96 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| @schnippewippe, ich würde mich durch die Kommentare von Immorb verunsichert fühlen. Er kritisiert, was ja auch ok ist, aber er sagt nicht was er machen würde. Ich empfinde das jedenfalls so. Du und ich und hungriger Wolf versuchen Lösungen anzubieten, in meinen Augen verunsichert Immorb die Leute, die wir gerade beruhigt haben. Der Herausforderung durch die Inetzockies kann man nur mit absoluter Ruhe und Überlegtheit entgegentreten. Jeder kleine Fehler kann der entscheidende sein, der denen in die Hände spielt. Da ist dann manchmal Kritik an Kleinigkeiten aus den Postings total fehl am Platze. Ich zumindest will den Opfern helfen, ruhig und überlegt. OK, ich hab Anfangs auch Mist gebaut. Ich hoffe das die Phase vorbei ist. Emotionen helfen uns und unsrer Klientel hier nicht weiter. @Immorb, nichts für ungut, aber Du hackst manchmal auf Sachen rum, die im Endeffekt eine Nebenrolle, oder überhaupt keine Rolle spielen. So empfinde ich das jedenfalls. Ich werde mich jedenfalls in Zukunft nur noch dann melden, wenn ich das Gefühl habe wirklich helfen zu können. Grüsse Klaus |
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| | # 97 | ||
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Zitat:
Die Augen sollte man vor der Realität eben nicht verschließen.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | ||
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| | # 98 | ||
| Gastposter | ,sorry,ich kann es nicht lassen,aber wenn Unwissende ihren Senf verstreuen kann ich nicht tatenlos zu sehen.Zitat:
Herr @Krennz,würden sie sich einmal die Mühe machen und erst lesen,dann Gehirn einschalten und dann erst etwas posten. Die Frage war,was der Anbieter unternehmen könnte wenn sie den Brief zurückschickt "Empfänger unbekannt verzogen". Da sie Hausmeister waren wissen sie das jedes Bundesland andere Meldegesetze hat.Anmelden muss man sich,abmelden nur in Ausnahmefällen,und ein Umzug ins Ausland ist ein solcher.Hat die Person dieses nicht gemacht, ist es ein Problem,da der Anbieter eventuell bei "unbekannt verzogen" eine Auskunft einholt.Und dann hat die Person ein weiteres Problem weil sie sich nicht ordnungsgemäss abgemeldet hat. Aber vermutlich ist ihre Hausmeisterzeit zu lange her.Das Gesetz wurde 2004 geändert. Zitat:
Mein lieber Herr Wichtigtuer,lesen sie erst..... ![]() M.f.G. | ||
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| | # 99 | |||
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
Jetzt ist die junge Dame in England, nicht umgemeldet und hat den Anbieter am Bein hängen. Dann kommt dieser, wie ich finde, sehr konstruktive Vorschlag von @krennz... Zitat:
Dass aber diese Anfrage seitens der Anbieter auch gemacht wird, halte ich für unwahrscheinlich. Es gibt kaum eine Kommune in Deutschland, die nicht jammert. Keine hat mehr Geld, Kindergartengebühren steigen ebenso an wie die Eintrittskarte ins Freibad, wichtige Bauvorhaben liegen brach oder Straßen werden geflickt anstatt gründlich saniert. Nicht nur deshalb ziehen Kommunen die Gebührenschraube weiter an und verlangen Bares vom Bürger, auch für Adress-Angaben. Angesichts vieler tausend Fake-Anmeldungen mit zum Teil vollkommen erfundenen Adressen würden die Anbieter, wenn sie jeden einzelnen Fall verfolgen würden, das Geld zentnerweise durch den Schornstein jagen, und das würde den Chefs nicht gefallen. Nochmal zum Vorschlag von @krennz, den wetge so beantwortet hat: Zitat:
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| | # 100 | |
| Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 6
| Ist ja ganz schön abgeschweift die Diskussion. Zitat:
Was is daran so unglaubwürdig, dass ich den Brief nicht erwartet hatte? edit: es war der Vorlschag des Vermieters den Namen rauszustreichen und den neuen reinzusetzen. Somit sind wir beide Hauptmieter und beide für die Wohnung verantwortlich, was dem Vermieter mehr Sicherheit birgt. Um weitere Unklarheiten zu beseitigen könnt ihr mir auch eine pn schicken. Ich nehme mir die Zeit und beantworte sie so gut es geht. Hier wurden viele Sachen nicht erwähnt, die Klarheit schaffen würden. Als Bsp: Es wohnt jemand mit dem gleichen Namen im Haus, welcher, auf meine Bitte hin, die Post in meinen Briefkasten wirft. | |
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