| | # 203 | |
| Gastposter | Zitat:
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| | # 204 |
| Gastposter | Hallo! Nein mehr als was in meiner Seite ******** im Internet über mich steht möchte ich von mir nicht sagen. Nicht jeder wird meine Tätigkeit "loben", wenn er Einzelheiten kennt. Gruß von Lara |
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| | # 208 | |
| Registriert seit: 13.02.2009
Beiträge: 70
| Zitat:
Kamerad von antitank an der 8,8 mit erfolgreichen Abschlüssen! | |
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| | # 210 |
| Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 59
| Fast richtig, denn es muss dann noch die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt werden. Das ist ja der Charme bei "getürkten" Urteilen. Es lässt sich nicht beweisen. Allerdings kann man aus der Art und Weise der Verteidigung gegen den Anspruch dies sehr deutlich erkennen, wenn man etwas von der Sache versteht. |
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| | # 211 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Es gab neulich erst ein Urteil seitens des bekannten Osnabrücker Anwalts, wo hinterher der Richter sich so geäußert haben soll, dass er nicht anders urteilen konnte, weil sich die beklagte Partei überhaupt nicht in der Sache geäußert habe. Das fand er äußerst merkwürdig, aber er habe aufgrund des fehlenden Sachvortrags nicht anders urteilen können. Außerdem finden wir in den Trophäensammlungen solcher Anwälte etliche Anerkenntnis- und Versäumnisurteile. Wenn ich natürlich eine Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichne, dann aber die Forderung bestreite und nicht bezahle, muss ich mich nicht wundern, wenn ich dann gezwungen bin, ein Anerkenntnisurteil zu akzeptieren. Wenn ich gar nicht erst zum Prozess erscheine, kassiere ich ein Versäumnisurteil. Das alles sind Dinge, wo man mit Fug und Recht die Frage aufwerfen darf, auf welche dubiose Weise diese Urteile zustandegekommen sind. Jedenfalls sind diese Urteile allesamt dadurch zustandegekommen, dass der Vertrag entweder nicht bzw. ohne Sachvortrag bestritten wurde. Daher gelten diese Urteile nicht als rechtliche Aussagen zur Sache der Vertragsbindung bei Nutzlos-Webseiten und haben m.E. bei einer Zitierung in einem Verbraucherschutzforum nichts zu suchen. |
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| | # 213 | |||||
| Gastposter | Zitat:
(1) Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab,[...] Lieber Herr Erbsenzähler,legt der Schuldner Widerspruch ein,und will der Gläubiger seine Forderung durchsetzen, dann kommt es zum Gerichtsverfahren Das heisst;Mit dem Widerspruch geht das Mahnverfahren in ein normales Gerichtsverfahren über.der Antragssteller muss innerhalb von 14 Tagen seine Forderung begründen. Zitat:
Wie nennt man so etwas? Hörensagen,....Gehen sie doch einmal auf meine Frage ein: Zitat:
Zitat:
Ich verstehe unter getürkte Urteile aber etwas ganz anderes. Wenn sie hier von getürkte Urteile reden,dann erwecken sie bei unerfahrenen Lesern den Eindruck das diese Urteile "manipuliert" sind. Zitat:
![]() Sie sind, genau so wie ich oder auch andere, nur ein Nick-Name, der eine Meinung vertritt. Wer sagt dem Leser das meine Meinung richtig ist,wer das Ihre richtig ist? Sie schreiben selbst von Anerkenntnis-,Versäumnisurteile. Warum darf man den Leser nicht darauf hinweisen was passieren kann wen man falsch oder garnicht reagiert? Eins sollten sie nicht vergessen,es besteht die Gefahr das Schuldner die Argumente der Vogel-Strauss Propagandisten auch auf unstrittige Forderungen anwenden. m.f.G. | |||||
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| | # 214 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Das darf der Leser selbst beurteilen. Zitat:
Anerkenntnis- und Versäumnisurteile halte ich ansonsten für nicht der Erwähnung im einzelnen wert, weil sie auf groben Fehlern der Verteidigung basieren und daher zur eigentlichen Sache nichts dazutun, sondern nur die Leser vollends verwirren. Ob diese Fehler auf Absicht oder auf Dämlichkeit basieren, steht zunächst einmal dahin. Aber aller Anschein spricht dafür, dass nicht alle diese Urteile nur auf Dämlichkeit zurückzuführen sind. Und: was kann denn passieren, wenn man gar nicht reagiert? Bisher ist trotz Hunderttausender Betroffener, die dies so handhaben, nicht ein einziger Fall bekanntgeworden, wo deswegen jemand von einem deutschen Gericht zur Zahlung eines Nutzlos-Angebotes verurteilt worden wäre. Wir betonen immer wieder, dass die "Aussitz"-Taktik nur bei der Nutzlos-Abzocke oder auch bei völlig frei erfundenen Forderungen anzuwenden ist. Es erfolgt immer der Hinweis, dass dies nur für Webseiten gilt, wo z.B. die Preisauszeichnung nicht sofort erkennbar angebracht wurde. | |
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| | # 215 | |
| Gastposter | Zitat:
![]() Könnten sie auch verraten wie man dort Meinungsverschiedenheiten austrägt? Mich würde interessieren wie man in einem "geschlossenen Thread" seine Meinung schreibt. ![]() m.f.G. | |
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| | # 217 | |
| Gastposter | Das glaube ich jetzt echt nicht. Wieso ist Immorbs und mein Post hier nun auch schon wieder verschwunden. Wir haben nur mitgeteilt, dass man Zitat:
Das man dort auch nicht mehr Danke sagen kann finde ich auch nicht gut. Und es ist immer noch geschlossen. Aber es wäre bestimmt auch ein sehr einseitiges Gespräch. Da fehlt ja das Puplikum. So nun wieder ab damit ins off-topic . | |
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| | # 218 |
| Gastposter | Mich würde mal interessieren was an diesem >> http://www.netzwelt.de/forum/netzwel...tml#post644578 Posting Off-Topic ist? Soll das heissen das nur noch Antworten von einer bestimmten Gruppe akzeptiert werden? |
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| | # 220 | |
| Gastposter | Zitat:
Ich gebe im Verbraucherschutz schon gar keine Hilfestellung mehr. Wozu soll ich mich da zum Deppen machen lassen. Welche Hilfe werden die User wohl eher glauben. Die eines einzelnen User oder die Meinung von 4 oder 5 User. Ich habe hier keine Lust mehr zu schreiben ( helfen ) Muss ja eh damit rechnen das es hier landet. Ich verstehe auch nicht, dass 2 oder 3 Anwälte von den Verbraucherzentralen nicht mehr nach der rechtlichen Lage schreiben. Woher wollen die wissen ob man nicht doch einzelne Kunden raussucht um zu testen bei welchen Kunden man bei Gericht gewinnt. Wo ist dann der (Verbraucher )schutz ???????????????????????????? Das man im Internet keine Urteile findet , wo der Kunde verloren hat,wundert mich nach dem was hier läuft nicht. Ich schätze die wird es auch nie in den Foren geben . Und wenn es durch Zufall doch dazu kommt, werden diese ja als Fälschungen usw. abgetan. Fehler könnt ihr behalten . Habe noch genug davon. Stimmt ja auch nicht. my-downloads.de Die Tage hat es schon mal ein User hier auf einer der Seiten mitgeteilt. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz : Internetabzocke nimmt an Schärfe zu Münchner Anwältin beantragt echte Mahnbescheide | |
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Sie hatte erwähnt das sie einen Mahnbescheid bekommen hat.
Fakt ist! Du hast einmal bezahlt, so hast du einen Vertrag.
