OFF-Topic-Beiträge aus dem Verbraucherschutz/Filesharing-Bereich

Alt 30.05.2009, 13:14   # 201
antiTank
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Hi Lara,
na Mensch, klasse. Da bist Du also ne Mig 23 und ne Mig 29 geflogen?? Und noch an AH64 und F117 ausgebildet, vermutlich gleichzeitig?? Mensch, erzähl uns bloß mehr darüber, aber, in einem eigenen thread lieber.
Gruß
antiTank (Spezialist an der 8,8!)
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Alt 30.05.2009, 15:50   # 202
laravandenberg
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Hallo! Erkennst Du die Migs anhand der Bilder? Aber das alles gehört nicht in das Forum. Gruß von Lara



Zitat:
Zitat von antiTank Beitrag anzeigen
Hi Lara,


na Mensch, klasse. Da bist Du also ne Mig 23 und ne Mig 29 geflogen?? Und noch an AH64 und F117 ausgebildet, vermutlich gleichzeitig?? Mensch, erzähl uns bloß mehr darüber, aber, in einem eigenen thread lieber.
Gruß
antiTank (Spezialist an der 8,8!)
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Alt 30.05.2009, 15:53   # 203
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von laravandenberg Beitrag anzeigen
Hallo! Erkennst Du die Migs anhand der Bilder? Aber das alles gehört nicht in das Forum. Gruß von Lara
Macht doch hier Community - netzwelt.de Forum ein Thema auf.
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Alt 30.05.2009, 16:09   # 204
laravandenberg
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Hallo! Nein mehr als was in meiner Seite ******** im Internet über mich steht möchte ich von mir nicht sagen. Nicht jeder wird meine Tätigkeit "loben", wenn er Einzelheiten kennt. Gruß von Lara
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Alt 30.05.2009, 17:12   # 205
schnippewippe
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Schade ! Das mit der Fliegerei würde bestimmt User interessieren.
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Alt 30.05.2009, 17:27   # 206
laravandenberg
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Hallo! Es geht nicht. Ich würde großen Ärger bekommen, wenn ich so über meine Tätigkeit im einzelnen. Plaudern würde. Gruß Lara
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Alt 30.05.2009, 17:59   # 207
schnippewippe
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Schade !!! Aber das dü Ärger bekommst wollen wir nun auch wieder nicht.
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Alt 30.05.2009, 19:42   # 208
Winner
 
Registriert seit: 13.02.2009
Beiträge: 70
Zitat:
Zitat von laravandenberg Beitrag anzeigen
Hallo! Nein mehr als was in meiner Seite ******** im Internet über mich steht möchte ich von mir nicht sagen. Nicht jeder wird meine Tätigkeit "loben", wenn er Einzelheiten kennt. Gruß von Lara
Lara, Deine Ausführungen über ******** sind ja gut, aber der berufliche Rest ist überflüssig.
Kamerad von antitank an der 8,8 mit erfolgreichen Abschlüssen!
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Alt 09.06.2009, 18:44   # 209
immorb
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Zitat:
Zitat von desirous Beitrag anzeigen
[...]
Habe mich mal mit BigMama666 in Verbindung gesetzt und sie MUSSTE 96Euro bezahlen +Mahngebühr!Hat einen Brieg vom Amtsgericht bekommen und die haben das so entschieden,obwohl sie erst Widerspruch eingelegt hat!
[...]
Sie hatte erwähnt das sie einen Mahnbescheid bekommen hat.
Danach das grosse Schweigen hier.
Wenn du mit ihr Kontakt hattest,dann hat sie dir sicher ein Urteil gezeigt.
Denn;Mahnbescheid+Widerspruch=Gerichtsverfahren.
Zitat:
Zitat von desirous Beitrag anzeigen
Und eine Frage hab ich da noch...Habe mich im Dez.2007 da "angemeldet",soll ich,obwohl ich den Vertrag ja strittig finde trozdem ne Kündigung schreiben...Ist ja 4 Mon. Kündigungsfrist und ich will nicht nochmal sowas durch machen!Aber nacher sagt zully wenn ich kündige,das ich es doch als Vertrag ansehe
Fakt ist! Du hast einmal bezahlt, so hast du einen Vertrag.
Was aber nicht heissen will das er rechtmässig ist
Was du machen musst... Den "Vertrag" anfechten.

Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen

Echte Gerichtsverfahren (ich meine nicht die von den Abzockern selbst getürkten!) sind in solchen Fällen extrem selten.
wie war das??? wenn man etwas behauptet, dann muss man es beweisen können??
Beweisen sie doch endlich mal das ein Urteil aus diversen Trophäensammlungen getürkt ist.

m.f.G.
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Alt 09.06.2009, 20:16   # 210
Der Jurist
 
Benutzerbild von Der Jurist
 
Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 59
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Denn;Mahnbescheid+Widerspruch=Gerichtsverfahren.
Fast richtig, denn es muss dann noch die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt werden.


Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Beweisen sie doch endlich mal das ein Urteil aus diversen Trophäensammlungen getürkt ist.
Das ist ja der Charme bei "getürkten" Urteilen. Es lässt sich nicht beweisen. Allerdings kann man aus der Art und Weise der Verteidigung gegen den Anspruch dies sehr deutlich erkennen, wenn man etwas von der Sache versteht.
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Alt 09.06.2009, 20:25   # 211
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Es gab neulich erst ein Urteil seitens des bekannten Osnabrücker Anwalts, wo hinterher der Richter sich so geäußert haben soll, dass er nicht anders urteilen konnte, weil sich die beklagte Partei überhaupt nicht in der Sache geäußert habe. Das fand er äußerst merkwürdig, aber er habe aufgrund des fehlenden Sachvortrags nicht anders urteilen können.

Außerdem finden wir in den Trophäensammlungen solcher Anwälte etliche Anerkenntnis- und Versäumnisurteile.

Wenn ich natürlich eine Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichne, dann aber die Forderung bestreite und nicht bezahle, muss ich mich nicht wundern, wenn ich dann gezwungen bin, ein Anerkenntnisurteil zu akzeptieren.

Wenn ich gar nicht erst zum Prozess erscheine, kassiere ich ein Versäumnisurteil.

Das alles sind Dinge, wo man mit Fug und Recht die Frage aufwerfen darf, auf welche dubiose Weise diese Urteile zustandegekommen sind.

Jedenfalls sind diese Urteile allesamt dadurch zustandegekommen, dass der Vertrag entweder nicht bzw. ohne Sachvortrag bestritten wurde. Daher gelten diese Urteile nicht als rechtliche Aussagen zur Sache der Vertragsbindung bei Nutzlos-Webseiten und haben m.E. bei einer Zitierung in einem Verbraucherschutzforum nichts zu suchen.
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Alt 09.06.2009, 21:23   # 212
Der Jurist
 
Benutzerbild von Der Jurist
 
Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 59
@Goofy62

Genau das meinte ich. Verteidigung ohne Sachvortrag ist so ein eindeutiges Indiz.
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Alt 10.06.2009, 15:31   # 213
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Der Jurist Beitrag anzeigen
Fast richtig, denn es muss dann noch die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt werden.
[...]
was ist an meiner Aussage fast richtig?
(1) Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab,[...]

Lieber Herr Erbsenzähler,legt der Schuldner Widerspruch ein,und will der Gläubiger seine Forderung durchsetzen, dann kommt es zum Gerichtsverfahren
Das heisst;Mit dem Widerspruch geht das Mahnverfahren in ein normales Gerichtsverfahren über.der Antragssteller muss innerhalb von 14 Tagen seine Forderung begründen.

Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Es gab neulich erst ein Urteil seitens des bekannten Osnabrücker Anwalts, wo hinterher der Richter sich so geäußert haben soll, dass er nicht anders urteilen konnte, weil sich die beklagte Partei überhaupt nicht in der Sache geäußert habe.
[...]
Soll?Sie waren nicht anwesend? Wie nennt man so etwas? Hörensagen,....

Gehen sie doch einmal auf meine Frage ein:
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
[...]
Beweisen sie doch endlich mal das ein Urteil aus diversen Trophäensammlungen getürkt ist.
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
[...]
Wenn ich natürlich eine Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichne, dann aber die Forderung bestreite und nicht bezahle, muss ich mich nicht wundern, wenn ich dann gezwungen bin, ein Anerkenntnisurteil zu akzeptieren.

Wenn ich gar nicht erst zum Prozess erscheine, kassiere ich ein Versäumnisurteil.
[...]
?Das nennen sie getürkte Urteile?
Ich verstehe unter getürkte Urteile aber etwas ganz anderes.
Wenn sie hier von getürkte Urteile reden,dann erwecken sie bei unerfahrenen Lesern den Eindruck das diese Urteile "manipuliert" sind.
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
[...]Daher gelten diese Urteile nicht als rechtliche Aussagen zur Sache der Vertragsbindung bei Nutzlos-Webseiten und haben m.E. bei einer Zitierung in einem Verbraucherschutzforum nichts zu suchen.
Was ich" in einem Forum zitiere, ist "meine" Sache.
Sie sind, genau so wie ich oder auch andere, nur ein Nick-Name, der eine Meinung vertritt.
Wer sagt dem Leser das meine Meinung richtig ist,wer das Ihre richtig ist?

Sie schreiben selbst von Anerkenntnis-,Versäumnisurteile. Warum darf man den Leser nicht darauf hinweisen was passieren kann wen man falsch oder garnicht reagiert?

Eins sollten sie nicht vergessen,es besteht die Gefahr das Schuldner die Argumente der Vogel-Strauss Propagandisten auch auf unstrittige Forderungen anwenden.

m.f.G.
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Alt 10.06.2009, 16:53   # 214
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Wer sagt dem Leser das meine Meinung richtig ist,wer das Ihre richtig ist?
Das darf der Leser selbst beurteilen.

Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Sie schreiben selbst von Anerkenntnis-,Versäumnisurteile. Warum darf man den Leser nicht darauf hinweisen was passieren kann wen man falsch oder garnicht reagiert?
Hier wird nicht nur von mir immer wieder zurecht darauf hingewiesen, dass man sich als Laie mit falschen Reaktionen nur noch mehr Ärger einhandeln kann.
Anerkenntnis- und Versäumnisurteile halte ich ansonsten für nicht der Erwähnung im einzelnen wert, weil sie auf groben Fehlern der Verteidigung basieren und daher zur eigentlichen Sache nichts dazutun, sondern nur die Leser vollends verwirren.
Ob diese Fehler auf Absicht oder auf Dämlichkeit basieren, steht zunächst einmal dahin. Aber aller Anschein spricht dafür, dass nicht alle diese Urteile nur auf Dämlichkeit zurückzuführen sind.

Und: was kann denn passieren, wenn man gar nicht reagiert? Bisher ist trotz Hunderttausender Betroffener, die dies so handhaben, nicht ein einziger Fall bekanntgeworden, wo deswegen jemand von einem deutschen Gericht zur Zahlung eines Nutzlos-Angebotes verurteilt worden wäre.

Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Eins sollten sie nicht vergessen,es besteht die Gefahr das Schuldner die Argumente der Vogel-Strauss Propagandisten auch auf unstrittige Forderungen anwenden.
Wir betonen immer wieder, dass die "Aussitz"-Taktik nur bei der Nutzlos-Abzocke oder auch bei völlig frei erfundenen Forderungen anzuwenden ist. Es erfolgt immer der Hinweis, dass dies nur für Webseiten gilt, wo z.B. die Preisauszeichnung nicht sofort erkennbar angebracht wurde.
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Alt 10.06.2009, 17:58   # 215
immorb
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Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Div. Beiträge wegen off-topic
Die Posts sind jetzt hier zu finden >> off-topic-beitraege-verbraucherschutz
Dort können Meinungsverschiedenheiten ausgetragen werden.
Die haben in diesem Thread nichts verloren, deshalb bitte beim Thema "zully media" bleiben.
Dann mal Off-Topic
Könnten sie auch verraten wie man dort Meinungsverschiedenheiten austrägt?
Mich würde interessieren wie man in einem "geschlossenen Thread" seine Meinung schreibt.

m.f.G.
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Alt 10.06.2009, 18:14   # 216
schnippewippe
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Schade finde ich auch, dass man im off-topic kein Danke geben kann. Aber bewerten kann man.
Nur sieht dann leider kein anderer User, dass ich mit einen der User der gleichen Meinung bin.
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Alt 10.06.2009, 18:42   # 217
schnippewippe
Gastposter
 
Das glaube ich jetzt echt nicht. Wieso ist Immorbs und mein Post hier nun auch schon wieder verschwunden. Wir haben nur mitgeteilt, dass man

Zitat:
Die Posts sind jetzt hier zu finden >> off-topic-beitraege-verbraucherschutz
Dort können Meinungsverschiedenheiten ausgetragen werden.
dort eben nichts weiter austragen kann. Es wird ja sofort wieder geschlossen.Man hat gar keine Möglichkeit hier mehr, offen zu sagen was man denkt. So bekommt man Leute mit anderer Meinung auch Mundtot.
Das man dort auch nicht mehr Danke sagen kann finde ich auch nicht gut.
Und es ist immer noch geschlossen.
Aber es wäre bestimmt auch ein sehr einseitiges Gespräch. Da fehlt ja das Puplikum.
So nun wieder ab damit ins off-topic .
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Alt 11.06.2009, 13:02   # 218
immorb
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Mich würde mal interessieren was an diesem >> http://www.netzwelt.de/forum/netzwel...tml#post644578 Posting Off-Topic ist?

Soll das heissen das nur noch Antworten von einer bestimmten Gruppe akzeptiert werden?
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Alt 11.06.2009, 13:23   # 219
sn00py603
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JAAA JAAA, manchmal verstehe einer die (Netz)Welt...
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Alt 11.06.2009, 14:01   # 220
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Soll das heissen das nur noch Antworten von einer bestimmten Gruppe akzeptiert werden?
Genauso sehe ich es auch. Wenn die Hellseher sich darüber unterhalten warum man sich nicht zu wehren braucht , bleibt die Unterhaltung im Verbraucherschutz stehen. Aber wenn wir unsere Meinung dazugeben ,landen wir in der " Netzwelt-Restekiste und Wühltisch " . als Abfall der Netzwelt de.
Ich gebe im Verbraucherschutz schon gar keine Hilfestellung mehr. Wozu soll ich mich da zum Deppen machen lassen. Welche Hilfe werden die User wohl eher glauben.
Die eines einzelnen User oder die Meinung von 4 oder 5 User.
Ich habe hier keine Lust mehr zu schreiben ( helfen ) Muss ja eh damit rechnen das es hier landet.

Ich verstehe auch nicht, dass 2 oder 3 Anwälte von den Verbraucherzentralen nicht mehr nach der rechtlichen Lage schreiben. Woher wollen die wissen ob man nicht doch einzelne Kunden raussucht um zu testen bei welchen Kunden man bei Gericht gewinnt.
Wo ist dann der (Verbraucher )schutz ????????????????????????????

Das man im Internet keine Urteile findet , wo der Kunde verloren hat,wundert mich nach dem was hier läuft nicht. Ich schätze die wird es auch nie in den Foren geben . Und wenn es durch Zufall doch dazu kommt, werden diese ja als Fälschungen usw. abgetan.

Fehler könnt ihr behalten . Habe noch genug davon.


Stimmt ja auch nicht.
my-downloads.de
Die Tage hat es schon mal ein User hier auf einer der Seiten mitgeteilt.
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz : Internetabzocke nimmt an Schärfe zu Münchner Anwältin beantragt echte Mahnbescheide
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Alt 29.05.2012, 00:26 # --
News Flash
 
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