| Hi Fame,
zunächst mal tuts mir leid, dass du den Job wieder quitt bist, nach nur 5 Monaten.
z1
Ja, das ist eine üble Masche, die nicht mal selten ist. Wenn du nachweisen kannst, dass im Anschluss an dein Ausscheiden der Platz doch wieder neu besetzt wird, dann kannst du das dem Arbeitsamt melden; Gelder erhält er dann nicht, muss möglicherweise sogar früher erhaltene zurückzahlen. Dir selber nützt das aber nix. Du könntest zum Anwalt gehen, der dann auf Wiedereinstellung klagen kann; aber was bringt´s ? Er wird´s nicht tun, das Gericht schließt in aller Regel einen Vergleich. Allerdings gibt es bei 5-monatiger Beschäftigungsdauer nicht viel zu vergleichen.
Trotzdem würde ich aus Prinzip zum Anwalt gehen, wenn ich den Verdacht hätte, dass hier ein ""System"" in der Handlungsweise des Arbeitgebers steckt. Nur, dir selber wird es wenig bringen.
Sollte er tatsächlich nen Praktikanten auf deine Stelle setzen, dann hat der Arbeitgeber nix zu befürchten. Und das Arbeitsamt lässt ihn ganz in Ruhe, weil er ja nen "Ausbildungsplatz" geschaffen hat.
Auf jedenfall musst du ja im September noch zum Arbeitsamt (falls du nix neues in Aussicht hast), und dort würde ich den Verdacht auch deutlich zur Sprache bringen !
z2
Da komm ich nicht ganz klar mit. Wieso beurlaubt ? Du hast ein Recht auf Arbeit; es sei denn, du hast dir was zu Schulden kommen lassen. Denn der Urlaubsanspruch, den du bisher angesammelt hast, der kann doch noch nicht 4 Wochen betragen ???
Die Sache mit der Provision ist unterschiedlich geregelt. Wenn sie regelmäßig Bestandteil des Gehaltes ist, dann ist sie auch Bestandteil der Lohnfortzahlung bei Kranklheit und Urlaub. Es wird dann der Durchschnitt des letzten halben Jahres gezahlt. Aber: dies ist abhängig von der bisherigen Bezugszeit; in der Regel bedeutet dies, dass du über mindestens 6 Monate diese Provision erhalten hast. Es kann aber auch tariflich anders geregelt sein; dafür müsstest du Kontakt mit der zuständigen Gewerkschaft aufnehmen. Ob die Provision bei 5-monatiger Beschäftigung bereits Einfluss auf die Leistungen des Arbeitsamtes hanben, kann ich von hier auch nicht sagen; dass ist momentan etwas verworren. Arbeitsamt befragen und drauf drängen; vielleicht hilft´s. Die vom Arbeitsamt sind nicht immer besonders hilfsbereit, oft hat man den Eindruck, sie müssten es aus der eigenen Tasche zahlen.
Die Sache mit den Email-Anfragen hat übrigends keinen Einfluss mehr auf die Provision. Dass die Kunden dich mit Namen ansprechen bedeutet lediglich, dass sie noch nicht wissen, dass du nicht mehr zuständig bist. Jedenfalls ist es dir nicht möglich, dass Geschäft abzuschließen, aufgrund dessen du einen Anspruch hättest. Inwieweit du allerdings einen Anspruch auf Arbeit hast, dazu hab ich ja unter z1 was geschrieben.
Alles zusammen seh ich eher schwarz, dass du aus der ganzen Sache für dich was rausschlagen könntest; 5 Monate ist eben nicht gerade lang. Ob du den ""Arbeitgeber"" gewähren lässt musst du selber entscheiden. In kleinen Orten spricht sich das dann auch schnell rum, was dann wieder Probleme bei der Stellensuche schafft. Aber da ist jeder anders gestrickt und es hängt auch viel von den ganz eigenen persönlichen Gegebenheiten ab.
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