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| Meines Wissens verbietet das telekomunikationsgesetz eine Ip-Speicherung, die nicht unbedingt zum Leistungsnachweis benötigt wird. Allerdings entschied die Regierungspräsidium Darmstadt auf Nachfragen mehrer T-Onlinekunden und Verbraucherschutzorganisationen, dass die Speicherung bis zu 80 Tage in Ordnung ist, auch bei Flatrates. Aber um diese Frage zu beantworten, ja sie dürfen, aber sie müssen es nicht. edit/ und anscheinend kommt es auch auf das bundesland an, in welchem dein Privider ansässig ist: Zitat:
edit/// hier noch nen paar Links: http://www.heise.de/newsticker/meldung/33840 http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/33674 | |
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