Selbstmordaufruf im Internet

Alt 21.11.2003, 15:04   # 21
shadowrunner
 
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na einer oder zwei sind halt gesperrt, was hat das schon zu sagen.
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Alt 21.11.2003, 15:09   # 22
dervirus
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*lol stimmt , welche denn?
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Alt 21.11.2003, 15:41   # 23
Druide
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Zitat:
Zitat von Shadowrunner
na einer oder zwei sind halt gesperrt, was hat das schon zu sagen.
Alle eindeutig bekannten. Bestehende Posts sind dann so markiert :
  • Goldschnucki
    GESPERRTER USER
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Alt 21.11.2003, 23:18   # 24
dervirus
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so ich war jezz ma auf dem link , und also wirklich , wieso ist sowas eigentlich nicht verboten??esst menschen zB also wirklich....
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Alt 25.11.2003, 11:52   # 25
Raubritter2003
 
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Kannibalismus ist in Deutschland LEIDER keine Straftat.
D.h. du kannst soviele Menschen essen, wie du willst nur
umbringen darfst du sie nicht (natürlich).

Aber, wenn du tote Menschen ißt erfüllt das den Strafttatbestand
der Totenschändung glaub ich. Das ist verboten wird aber nur
mit milden Geldstrafen geahndet.

Hab da einen Bericht drüber gelesen im Zusammenhang mit dem
kranken Typen, der sich mit einem im Internet verabredet hat
und ihn dann (auf eigenen Wunsch) getötet und verspeist hat.
Bekommt wahrscheinlich nur eine geringe Haftstrafe wegen
"Tötung auf Verlangen" evtl. sogar mit Bewährung.

Ich frag mich aber auch, warum so eine Vereinigung nicht verboten ist.
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Alt 25.11.2003, 16:18   # 26
dervirus
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wieso soll ich einen mnesch eigentlich sonst essen , ausser wenn er tot ist?? :eyegrazy: :eyegrazy:
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Alt 25.11.2003, 16:33   # 27
Raubritter2003
 
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Wieso du (man) einen Menschen überhaupt essen sollte(st) weiss ich.
Die klassische Geschichte ist die mit dem Flugzeugabsturz in den Anden, bei
dem einige Passagiere überlebt haben andere nicht.
Die Überlebenden haben in Ermangelung anderer Nahrung die Gestorbenen
gegessen. (Ob ich da nicht lieber verhungern würde weiss ich nicht.)

Also man muss einen Menschen nicht zwangsläufig getötet haben, bevor
man ihn isst.

Natürlich sollte er tot sein sonst würde das unter Misshandlung und schwere Körperverletzung fallen.

Aber ich schreib jetzt nix mehr dazu.
Langsam dreht sich mir der Magen um wenn ich noch mehr dazu schreibe
und drüber nachdenke.
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Alt 25.11.2003, 16:45   # 28
dervirus
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jaja, sry , fehlerteufel , ich meinte wie soll ich einen mesch eigentlich sonst essen , ausser wenn er tot ist??


aber stimmt , die frage stellt sich eh net für mich , langsam reichts mit dem thema....
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Alt 26.11.2003, 01:28   # 29
GenomInc
 
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Zitat:
Zitat von Raubritter2003
Die klassische Geschichte ist die mit dem Flugzeugabsturz in den Anden, bei dem einige Passagiere überlebt haben andere nicht. Die Überlebenden haben in Ermangelung anderer Nahrung die Gestorbenen gegessen. (Ob ich da nicht lieber verhungern würde weiss ich nicht.)
Die geschichte wurde auch verfilmt unter dem Titel Überleben. Ich kann den Film dazu auch nur Empfehlen, ist aber keine leichte Kost.
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Alt 25.11.2011, 19:02   # 30
Tobias Claren
 
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Beiträge: 80
Anleitung zum Suizid ist keine Straftat.
Und ich bezweifele auch stark, dass solche Tötung-auf-Verlangen-Angebote eine Straftat darstellen.

Ich gebe gerne jedem der will Tipps, da kann man mir (zumindest in Deutschland) rechtlich NICHTS.
Es geht mit einfachsten Mitteln absolut schmerzlos:
Grill im Schlafzimmer - Ehepaar an Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben
Das war zwar ein Unfall, aber die Methode ist klar (und ich meine vor Monaten hat es ein Mädchen gemacht).

Ich würde ganz offen unter de-Domain eine Webseite betreiben auf der solche Tipps stehen.
Die Suizidenten bäte ich darum in ihrem Abschiedsbrief oder sonst wie einen Hinweis auf die Webseite zu hinterlassen, damit ich über das Polizei/Medien-Feedback von dem erfolgreichen Faqll erfahre, um damit auf der Webseite zu werben.
Wenn die Person vorher einen Abschiedsbrief auf der Seite hinterließ, würde ich diesen in einen Bereich für Erfolgreiche verschieben. So eine Art "Hall of Fame".
Und auch wenn jede Woche nachweisbar in Verbindung mit der Seite einer sterben würde, man könnte nichts dagegen tun...


@delforcer
Man könnte mir auch nichts, wenn es dort ein Forum oder einen CHat gäbe, wo ein Suizid angekündigt würde.
Da könnte auch niemand mit "Gefahr im Verzug" Daten einfprdern. Mal angesehen dass ich vorsorge treffen würde keine Daten zu loggen (sollen sie es beim Provider/Hoster versuchen...), würde ich auch nicht helfen, wenn ich die Schreiber identifizieren könnte.
Und da bin ich nicht der Einzige:
Selbstmord eines 18-J



Zitat:
Zitat von Knorpelgeier Beitrag anzeigen
Ne so einfach ist das nicht. Ich glaub schon das du dann vieleicht mit Beihilfe zum suizid belangt werden kannst. Euthanasie ist ja in Deutschland auch verboten.
Was ist denn das für eine Logik?
Das ist so, als ob ich sage dass es verboten ist Fliegen zu töten, weil Mord ja auch verboten ist.
Suizid ist keine Straftat, und daher ist auch Beihilfe oder Anstiftung zum Suizid nicht strafbar, oder sonst wie zu belangen.
AUch wenn ich auf einer Webseite voller stolz einen "Bodycounter" (so einen Zähler wie bei Besuchern) mit meinen erfolgreichen Besuchern präsentrieren würde, man könnte mir nichts.
Ich könnte dafür auch auf dem Auto werben. Im Grunde könnte ich so ein Fahrzeug auch vpr einer Schule parken und es gäbe keine Möglichkeit etwas dagegen zu tun.
Ich könnte den Besuchern neben solchen einfachen Methoden einen Anreiz bieten.
Einige würden evtl. eher abtreten, wenn sie dies mit mehr aufesehen tun könnten.
Und wenn man bei seinemn Tod noch auf so eine Webseite hinweist, ist die Chance dass das in die Medien gelangt ganz gut.
Wenn man dann noch dort seinen Gesellschaftskritischen und evtl. bestimmte Personen/Institutionen anprangernden Abschiedsbrief veröffentlichen kann, ist dies evtl. Anreiz.



Zitat:
Zitat von Raubritter2003 Beitrag anzeigen
Kannibalismus ist in Deutschland LEIDER keine Straftat.
D.h. du kannst soviele Menschen essen, wie du willst nur
umbringen darfst du sie nicht (natürlich).

Aber, wenn du tote Menschen ißt erfüllt das den Strafttatbestand
der Totenschändung glaub ich. Das ist verboten wird aber nur
mit milden Geldstrafen geahndet.

Hab da einen Bericht drüber gelesen im Zusammenhang mit dem
kranken Typen, der sich mit einem im Internet verabredet hat
und ihn dann (auf eigenen Wunsch) getötet und verspeist hat.
Bekommt wahrscheinlich nur eine geringe Haftstrafe wegen
"Tötung auf Verlangen" evtl. sogar mit Bewährung.

Ich frag mich aber auch, warum so eine Vereinigung nicht verboten ist.
Weil es den Staat nichts anzugehen hat was Menschen freiwillig miteinander machen.
Also z.B. auch nicht mit einem SEK in einen Massensuizid eindringen.



Hier übrigens ein Text für die üblichen Gutmenschen:
How to Selbstmord - oder wie man sich am besten umbringt - Sudelwiki
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Alt 28.05.2012, 22:19 # --
News Flash
 
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