*Ich wusste nicht wohin mit diesem Thread, wenn er hier falsch ist kann er ruhig verschoben werden*
Erstmal einen schönen Guten Tag

Ich schilder euch hier mal mein Problem mit Congstar....
Bin im Oktober 2009 durch meine Mutter auf der Congstar Internetseite gelandet und hab mich auch kurzerhand dazu entschieden einen Vertrag mit einer Full-Flat abzuschließen. Binnen einer Woche ungefähr hatte ich dann die bestätigung und ein paar Tage später kam dann alles via Paketzusteller dem ich dann nach Vorlage meines Ausweises drei Unterschriften abzugeben hatte und nun mit Vertrag, Handy und Sim offizielle Congstar Kundin war. Es müsste ende Oktober gewesen sein...
Im November bekam ich dann eine Rechnung die mich erstmal vom Hocker gehauen hat, die wollten gleich mal 161,23 euro von mir( Ich hab eigentlich eine Fullflat für 59,99 und 10 euro monatliche Handyoption), nun da ich mich sowieso nicht so mit Rechnungen auskenne habe ich halt alles überwiesen.
Einen Monat später kam es dann Knüppeldick.....hatte nach der hohen Rechnung im Dezember noch eine sms 100 option für 10 euro gebucht.
148,58 euro...(wie ich jetzt sehe hab ich die sms option zweimal bezahlt, und zusätzlich wurden 127 sms extra berechnet...wären nach adam riese über 300 sms, die ich nie geschrieben habe....und haben mir dann 8 euro für irgendein mobile postpaid draufgeknallt...
Die Rechnung kam am 05.12.09 und da ende November mein Neffe und mein Patenkind Geburtstag hatten, und ich anfang Dezember schon einige Weihnachtsgeschenke für meine beiden Söhne besorgt hatte, war mein Konto am 11.12.09 nicht mit so einer hohen summe gedeckt...pünktlich am 14.12.09 haben die mir dann eine Zahlungserinnerung geschickt die mich 2,50 kostete. Und meine Rechnungen kommen immer am 05 eines Monats...also waren erst neun Tage vergangen, und in deren AGB´s steht ja was von frühstens Zehn Tage.
Naja und am 29.12.09 gegen Neun Uhr war mein Handy tot. Ich konnte nicht mehr telefonieren, geschweige denn angerufen werden. Habe sofort am nächsten Tag alles bezahlt, und das war auch noch am gleichen Tag da, denn ich habe Postbank Online Banking und die haben auch Postbank. Hab denen dann 7 Tage Zeit gelassen, aber mein Handy war immernoch tot...am 06.01.2010 habe ich dann von meinem Festnetz bei denen angerufen ( Ich habe Vodafone und deren Telefonnummer 01805 soll laut Angabe 14ct/min kosten...mit sternchen...im kleingedruckten steht, aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.) Nach ca.5 Minuten hab ich dann jemand am Hörer gehabt, und nachdem ich meinen Fall erklärt hatte und nun darauf bestand das mein Handy wieder fei gemacht wird wurde aufgelegt. Nicht gerade nett. Dann habe ich wieder angerufen, und nach etlichen Minuten in der Warteschleife ging wer anderes dran...ich hab wieder alles erklärt, nur dann wurde mir gesagt, das mein Handy erst freigeschalten werden kann wenn ich eine Ausweiskopie eingereicht habe. Bis dato habe davon nichts gewusst, und mir hat auch keiner von Congtar dies mitgeteilt, zumal ich ja meinen Ausweis vorgezeigt hatte, als ich den Vetrag unterschrieb, und meine Ausweisnummer notiert wurde. Da war ich dann richtig sauer, denn eigentlich hätte es mir irgendwie mittgeteilt werden müssen, denn ich war ja die ganze zeit nicht erreichbar. Habe mich dann gleich auf den weg gemacht und habe meine Auswiskopie mit dem Vermerk:Bitte um sofortige Freischaltung....nach Congstar gefaxt. Eine Stunde später habe ich dann nochmal bei Congstar angerufen und gesagt das ich jetzt meinen Teil erfüllt habe und die jetzt dran wären...da heisst es dann das noch zwei Euro fünfzig Mahngebühren offen wären und zwei Euro fünfzig Mahnkosten für die Mahnung die die am 29.12.09 rausgeschickt haben. Die Mahnung war am 30.12.09 bei mir, nachdem ich meine Rechnung schon Überwiesen habe, und deswegen sah ich das nicht ein für dieses Blatt Papier noch Geld zu bezahlen. KULANTER weise, haben die mir diese 2,50 gutgeschrieben, doch mein Handy könnten die erst wieder freischalten wenn dieser Betrag ausgeglichen ist. Hab mich echt verar.... gefühlt und hab wütend einfach aufgelegt und dann nochmal anzurufen, anderer Mitarbeiter....wieder alles erklärt....und nach Zehn minuten warteschleife wurde mir dann gestattet den offenen Posten mit der nächsten Rechnung zu begleichen, doch mein Handy könne erst freigeschaltet werden wenn das Fax da ist....habe dann schon ziemlich sauer erklärt, das das Fax schon seit drei Stunden da sein müsste....war es wohl nicht..( scheinbar war es ein ziemlich langsames Fax in dem Kopieshop in dem ich war^^) mir wurde dann gesagt das das bis zu 48 Stunden dauern könnte bis das Fax bearbeitet ist, zumal mir der Mitarbeiter der mir das mit der Ausweiskopie gesagt hat, auch der war der meinte ich solle diesen zusatz mit aufs Fax schreiben soll, und das es dann sofort freigeschalten wird.Kam mir langsam echt an der Nase herumgeführt vor.
Am nächsten Tag gegen Mittag wurde es dann endlich wieder Frei gemacht.
Am 13.01.2010 wurde dann versucht die neue Rechnung abzubuchen, doch wieder war mein Konto nicht gedeckt ( zumal mir vor Vertragsabschluß niemand gesagt hat wann immer gebucht wird, geschweige denn es irgendwo stand...hätte ich es vorher gewusst, hätte ich denen gleich sagen können das zwischen dem 11. und 15. eines Monats nie mehr wie 20 euro auf meinem Konto sind). Am 16.01.2010 kam dann wieder eine Zahlungserinnerung die mich 2,50 euro kostete, diesmal aber mit Rückläufergebühren von 5,50 (scheinbar gibts die immer nach jeden dritten gescheiterten einzugsversuch

)
Habe dann am 18.01.2010 88,83 ( eigentlicher Rechnungsbetrag 82,83 ) überwiesen, denn das war der aktuelle offene Posten auf meincongstar im Internet.
Jetzt kommt der eigentliche Hammer, der mich richtig sauer macht und mich gestern 7 stunden hat das I-net zu durchsuchen, über negative Fälle von Congstar.
Am 05.02.2010 war meine Rechnung im Internet da, von 83,04 euro. Am 16.02.2010 habe ich dann sofort meine Rechnung bezahlt. Einen Tag später kam eine Zahlungserinnerung die die schon am 15.02.2010 ausgestellt haben, die mich erneut 2,50 euro kosten soll, wo steht das ich mahnkosten von 2,50 euro bezahlen soll da die lastschrift am 13.02.2010 nicht eingelöst werden konnte. Habe mich darüber sehr gewundert, da ich meine Kontobewegungen der letzten Tage gut im Auge hatte und mir nichts der gleichen aufgefallen ist. Zur sicherheit habe ich online auf mein Konto geschaut und musste feststellen das ich mich nicht geirrt hatte. Nichts von Congstar. Aber in dem Brief steht : leider konnte die Lastschrift zu den unten genannten Rechnungspositionen von ihrem Geldinstitut nicht eingelöst werden....
Aber es gab keine Lastschrift, also nen Brief und 2,50 euro soll ich für nichts bezahlen. Dann hab ich da angerufen und denen den Fall geschildert. Aber wirklich Bezug haben die nicht darauf genommen, und da mir das langsam echt zu Teuer wurde jeden Monat irgendwelche Gebühren zu Zahlen, habe ich nach einem anderem Abbuchungstermin gefragt da da nie Geld zum 13. eines Monats drauf sein wird, und ich es nicht einsehe dann jedesmal zu blechen. Mir wurde dann zu verstehen gegeben das das nicht ginge da Congstar wohl nur einen Buchungstag von der Telekom bekommen habe ( sowas hab ich auch noch nicht gehört)
Dann habe ich gesagt das ich dann meine Einzugsermächtigung zurückziehen will um dann selbst alles zum 16. eines Monats zu bezahlen. Das ginge wohl auch nicht und ständig hieß es das das so in den AGB´s festgelegt wurde und ich mit meiner Unterschrift eingewilligt habe.
Fand mich dann richtig über den Tisch gezogen, aber ich bin nicht bereit jeden Monat Geld zu verschenken.
Ich habe dann gesagt das das ja nicht sein kann das so auf die Regeln bestanden wird wenn der Kunde daraus nur nachteile hat, aber die Frau wurde immer unfreundlicher und beruhte sich nurnoch auf die AGB´s.Nach beendung des Telefonats rief ich erneut an, doch der Herr erzählte mir das gleiche, mit dem zusatz ich könne ja ne Beschwerdemail direkt an Congstar schicken.
Wütend über diesen Verein habe ich mich über die achso tollen AGB`s hergemacht und hab in meinem Fall folgendes gefunden:
Zitat Congstar AGB
6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Es ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen sowie
für eine ausreichende Deckung des vereinbarten
Kontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw.
zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde
congstar die entstandenen Kosten in dem Umfang
zu erstatten, wie er das Kosten auslösende
Ereignis zu vertreten hat.
Aber woher weiß der Kunde bei Vertragsabschluß wann der Buchungstermin ist?? Sowas fragt man doch nicht....denn man kennt es ja von anderen Anbietern das man diesen auch verschieben kann und auch die möglichkeit hat es selbst zu überweisen, auch nach erteilter Einzugsermächtigung.
Bei meiner erforschung des Klauseldschungels von Congstar habe ich was interessantes entdeckt, woraus ich lese das man sich auch so einigen kann...wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
Zitat Congstar AGB
10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Leistungsbeschreibungen und
Preise
10.1 Die AGB können geändert werden, soweit
hierdurch wesentliche Regelungen des
Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und
dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich
ist, welche bei Vertragsschluss nicht
vorhersehbar waren und deren
Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des
Vertragsverhältnisses merklich stören würde.
Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche
über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen und die Laufzeit einschließlich der
Regelungen zur Kündigung. Ferner können
Anpassungen oder Ergänzungen der AGB
vorgenommen werden, soweit dies zur
Beseitigung von Schwierigkeiten bei der
Durchführung des Vertrages aufgrund von nach
Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken
erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall
sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und
eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon
betroffen sind.
Die AGB können geändert werden, soweit
hierdurch wesentliche Regelungen des
Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und
dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich
ist, welche bei Vertragsschluss nicht
vorhersehbar waren und deren
Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des
Vertragsverhältnisses merklich stören würde.
Heisst das nicht soviel wie, das eine änderung möglich ist soweit dinge wie Laufzeit, Kündigungsfrist, Preise usw. so bleiben?
welche bei Vertragsschluss nicht
vorhersehbar waren
Buchungstermin war ja bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar, somit wusste ich nicht das ich dann jeden Monat mit Extragebühren mich rumzuärgern habe.
Wenn die soeine regel haben das das Konto zum Zeitpunkt des Buchungstermin gedeckt sein muss, dann müssen die doch dann auch irgendwo hinschreiben wann dieser besagte Termin ist...oder nicht?
Dann habe ich knapp sieben stunden lang alles mögliche über congstar gegooglet und auch einiges in erfahrung gebracht..
Unter anderem habe ich auch Gerichtsurteil von 2009 gefunden, welches besagt das die Zehn Tage frist zu kurz ist und die sperrung nicht komplett erfolgen darf und und und...
Ich steig jetzt schon nicht mehr durch und bitte euch um eure Meinung....ich fühl mich total benachteiligt und über den tisch gezogen...aber fühle mich eigentlich im recht..
vielen dank schonmal im vorraus
eure Black-Dahlia