Hallo!
Also konkret kann und darf man zu solchen Fällen ja nichts sagen, weil das eine Rechtsberatung wäre.
Aber mal ganz allgemein: Wenn ein beim Händler gekauftes neues Handy defekt ist, dann fällt das meiner Meinung nach ganz klar unter die Gewährleistung des Händlers. Sprich: er muss diesen Mangel beheben. Ob er will oder nicht.
Rücktritt von Kaufvertrag wäre in dem Fall eher eine schlechte Wahl, denke ich, da es eben strittig sein kann, unter welchen Bedingungen das geht (schon ausgepackt?...). Zudem wüsste der Händler ja in diesem Fall, dass er Geld zurückzahlen muss und dafür ein kaputtes Gerät bekommt - Streit vorprogrammiert.
Liefe das ganze über die Gewährleistung oder die Herstellergarantie, wäre so ein Händler sicher kooperativer (muss er ja auch). Schließlich macht er dann keinen Verlust.
Vom Kauf zurücktreten kann man nur dann in jedem Fall, wenn der selbe Mangel in der Gewährleistungszeit zwei- oder dreimal nicht ausgebessert werden konnte. Alles andere wäre vom Händler freiwillig.
In solchen Fällen sollte man das Handy als defekt reklamieren und auf seine Gewährleistung pochen. Dann muss entweder der Händler einspringen oder der Hersteller.
Gruß,