Ärger mit 1&1

Alt 06.02.2012, 05:34   # 1
robert70
 
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Hallo Ihr,

hat jemand Erfahrung mit 1& 1 bzw. Umtausch von defekten Handy??
Meinem Sohn verwerht man den Umtausch obwohl das Handy defekt geliefert wurde. Leider habe ich den fehler gemacht es im Nov zu bestellen es aber erst im 24 Dez zu verschenken. Telefonisch war das für 1&1 nie ein Problem aber nun aufeinmal schon.
Ich bin schon echt sauer

Was kann ich tun??
Gruß Robert

PS: Von wegen 24 Std Austausch alles Lüge
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Alt 08.02.2012, 14:10   # 2
L.Gerlach
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Vorweg, ich bin kein Jurist und kenne dein Vertragswerk und auch die Umstände deines Kaufes nicht. Daher mit Vorsicht zu genießen:

Du hast einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Wenn du privat kaufst greift hier erst nach 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, wenn im Laufe dieser 6 Monate ein Mangel am Gerät auftritt wird davon ausgegangen, dass dieser schon vorhanden war als du das Gerät vom Händler erhalten hast.

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html

Anders sieht es aus, wenn du das Gerät irgendwie als gewerblicher Anbieter beziehst. In diesem Fall bist du verpflichtet die Ware direkt zu prüfen und gegebenenfalls Mängel auch beim Verkäufer zu melden.
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Alt 11.02.2012, 08:18   # 3
robert70
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Hallo,
Danke für den Hinweis,

leider habe ich das mehrfach angedeutet was aber die Firma 1&1 kalt lässt. Um nun an mein defektes Handy zu kommen soll ich mit einer Firma kontakt aufnehemen mit der ich keinerlei Vertäge habe. Auch stellen sich Fa. 1&1 stur mir das Defekt gelieferte Handy auszutauschen. Von wegen Astausch inerh. 24h. Auch ein Brief an den Soooooooo berümten Hr. D"Avis hat nichts gebracht nicht mal ne persönliche Nachricht. Alles nur Standartablehnungen. Der Witz.
Wenn man ein Problem mit 1&1 hat wird man immer im stioch gelassen und alle rechtlichen Aspekte über den haufen geworfen bzw. ignoriert.
Muss wohl zum Anwalt.
Hat sonst noch jemand einen Tip??
Danke
Gruß Robert

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Hier die heutige Antwort an mmeine Frau von 1&1
Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihren Ärger über das defekte Smartphone verstehe ich gut. Gerne informiere ich Sie über die Hintergründe:

Letztmalig teile ich Ihnen mit, dass ein kostenfreier Austausch Ihres Samsung Galaxy S2 nicht möglich ist. Wie Ihnen am 17.01.2012 per E-Mail mitgeteilt wurde, ist es bei einem Transportschaden notwendig, dass Sie sich innerhalb von einer Woche bei uns melden. Sonst kann der Schaden nicht mehr nachvollzogen werden.

Eine Rücksendung Ihres Smartphones von der Bitronic Service Line GmbH, kann durch uns nicht veranlasst werden. Hier ist es notwendig, dass Sie den Reparaturdienstleister persönlich informieren, ob das Gerät repariert oder unrepariert zurückgesendet werden soll.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihrem Wunsch nicht entsprechen kann.

Mit freundlichen Grüßen

I. M.

Ihre 1&1 Telecom GmbH
[Adresse entfernt]

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Hallo, Dies hat meine Frau heute an 1&1 geschrieben:
Sehr geehrter Hr. D"Avis,
Sehr geehrte Geschäftsleitung,

ich vordere Sie nun letztmalig auf mir das von Ihnen defekt gelieferte Handy welches Sie nicht austauschen wollen umgehend auszutauschen oder aber Defekt an mich zurück zu senden.
Ich weise Sie nun nochmals rechtlich auf einige Punkte hin.
1. Sind Sie die ersten 6 Monate in der Beweispflicht und müssen nachweisen das Sie das Handy fehlerfrei geliefert haben bzw. in Ordnung war. Dies erfolgte bis heute nicht. Vielmehr konnte ich Ihnen verschiedenen Zeugen und Personen benennen die meine Version bestätigen können. Dies hat Sie bis heute nicht Interessiert.
2. Scheint Ihnen die Zufriedenheit Ihrer Kunden egal zu sein auch wenn es sich bei dem Handy um ein Weihnachtsgeschenk handelt das mein Sohn nun nichts hat und den Schaden selbst tragen soll obwohl dies defekt geliefert wurde.
3. Verweigern Si mir nun letztlich mein Eigentum das von mir bezahlt wurde. Dies kommt dem Tatbestand der Unterschlagung nah.
4. Wollen Sie von mir das ich mit einer Firma Kontakt aufnehme mit der ich keinerlei Verträge abgeschlossen habe um an mein Handy zu kommen.

Bevor ich das ganze zu meinem Anwalt gebe vorder ich Sie letztlich auf mir mein Eigentum umgehend auszutauschen oder aber das defekte Gerät für weiter Maßnahmen zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

S. K.

[Mod-Edit: Namen und Adressen entfernt]
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Alt 13.02.2012, 10:47   # 4
L.Gerlach
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Eventuell ist der Gang zur Verbraucherzentrale in dem Zusammenhang effektiver - und auch günstiger - als der Gang zum Anwalt.
Hier ist eine Seite mit einer Übersicht für die einzelnen Bundesländer:
www.verbraucherzentrale.de/
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Alt 14.02.2012, 17:56   # 5
robert70
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Danke für den Tip.
Werd aber warscheinlich zum Anwalt gehen da ich ne Rechtschgutz habe.
Ist nur Ärgerlich wenn man so täglich die Werbung sieht wie es Fa 1&1 doch so handhabt. In wirklichkeit bekommt der Kunde ein tritt wenn er nicht schon nach dem 1000. anruf selbst aufgibt.
Unglaublich.

Gruß Robert
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Alt 15.02.2012, 06:32   # 6
mikel_knight
 
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Hallo Robert,
ich war selbst Kunde bei 1&1 und habe in etwa die gleiche Problematik durch gemacht. trotz vieler Zusagen am Telefonist leider nichts passiert. Erst als ich einen Anwalt beauftragte kam bei 1&1 die Erleuchtung. Nach dem 1. Schreiben des Anwalts war die ganze Angelegenheit in kurzer Zeit erledigt. Es gehört eben zur Taktik von 1&1 die Leute zu zermürben, damit diese von selbst aufgeben. Werbung und Wirklichkeit sind eben 2 Welten.
Gruß
mk
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Alt 15.02.2012, 20:11   # 7
robert70
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Hi,

ja manchmal ist der gang zum Anwalt wohl nicht zu umgehen. Find ich nur der Witz das 1&1 hier Kundenfreundlichkeit verspricht, die Wirklichkeit aber ganz anderst aussieht. Nun ist es schon soweit das sich 1&1 nicht mehr bei mir meldet und mir aber auch nicjht merh das defekte Handy leifern will. Ich solle mich an eine andere Firma wenden mit der ich aber keinerlei Vertäge habe.
Dubios der Laden.
Sowas muss man doch kund tun oder?
Gruß Robert
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Alt 16.05.2012, 22:39   # 8
n8wolff
 
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Hallo robert70,
Recht hast Du, denn Ärger mit diesem Verein sollte man verkünden...
...vielleicht so?!

1 und 1 kann ein Jeder zählen,
dergleichen aber nicht erwählen,
willst Du sorglos telefonieren,
oder gar im Internet spazieren.

Den nur „1 Anruf“ hast Du gewagt,
die Schnäppchen haben dich gelockt,
geworben im Fernsehen freundlich und betagt,
glaubst es noch nicht, doch nun ist’s verbockt.

Ob Bereitstellung, Umzug oder Kündigung,
da gibt’s Stress und Ärger satt,
vergiss Worte wie Kulanz und Entschuldigung,
benutze Anwalt und Rechtschutz statt.

Wer 1 und 1 kann zählen,
darf’s nur mit Rechtsschutz wählen,
nur dieses Paket lässt Dich sorglos schlafen,
die Zukunft würd’ dich sonst arg strafen.


Denn Hombre ich rate Dir:

Meide aus’m Westerwald,
diese Wilde West Anstalt.
spazier mit Alice, atme frische O2,
wähle Telekom oder m-net for you.

Hombre, manche hab ich nicht genannt,
ehrlich, gut und wohl bekannt,
eine dieser sollst du wählen,
du kannst doch 1 und 1 zählen?
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Alt 17.05.2012, 21:17   # 9
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von robert70 Beitrag anzeigen
Hallo Ihr,

hat jemand Erfahrung mit 1& 1 bzw. Umtausch von defekten Handy??
Meinem Sohn verwerht man den Umtausch obwohl das Handy defekt geliefert wurde. Leider habe ich den fehler gemacht es im Nov zu bestellen es aber erst im 24 Dez zu verschenken. Telefonisch war das für 1&1 nie ein Problem aber nun aufeinmal schon.
Ich bin schon echt sauer

Was kann ich tun??
Gruß Robert

PS: Von wegen 24 Std Austausch alles Lüge
Um es auf die nüchterne rechtlicht Schiene zu bringen, maße ich es mir nicht an für 1&1 eine Lanze zu brechen - jedoch ist so, wie es juristisch nunmal richtig ist: Du hättest das Smartphone nach Erhalt sofort prüfen können und bei Feststellung eines Defekts sofort bei 1&1 reklamieren können. In diesem Thread liest es sich nirgendwo, daß das nicht möglich gewesen sei. Zudem gelten bei jedem(!!!) Vertragsabschluß die AGB des gewerblichen Händlers (in diesem Fall die AGB von 1&1). Hast Du den AGB von 1&1 nicht widersprochen, gilt ganz eindeutig das Recht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), weil ein EINSEITIGER Handelskauf stattgefunden hat.

Klar sichert 1&1 Kunden ab die Reklamationen haben, aber 1&1 hat Dir ja auch mehrmals Hinweise zur Behebung Deiner Reklamation gegeben. So geht es aus der von Dir geposteten Nachricht von 1&1 hervor.

Bitte entschuldige... aber Deinen Hype verstehe ich nicht. Als Verbraucher kannst Du Dich doch nicht einfach zurücklehnen und den Anbieter in die Haftung nehmen, da Du die AGB nicht verstanden hast. Da muß man doch mal beim Anbieter genauer nachfragen, bevor mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Wie auch immer: Dein Anwalt wird gut an der Sache verdienen - aber darum geht es schlußendlich gar nicht
__________________
Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
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Alt 28.05.2012, 12:47 # --
News Flash
 
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