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| Registriert seit: 20.01.2003 Ort: #partyoncrew
Beiträge: 3.080
| Bitte nicht lachen!!! Was wären wir bloß ohne Trustet Computing... http://www.heise.de/newsticker/data/svh-20.05.03-000/ Da soll doch mal einer noch sagen M$ kümmert sich nicht um die Sicherheit... |
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| | # 15 |
| ...ist anders... Registriert seit: 05.10.2002
Beiträge: 6.120
| 4. Wie funktioniert es? TCPA sorgt für den Einbau einer überwachungs- und Meldekomponente in künftige PCs. Die bevorzugte Variante in der ersten Phase der Einführung ist ein "Fritz"-Chip - ein Smartcard-Chip oder Dongle, der aufs Motherboard gelötet wird. Sobald der PC gebootet wird, übernimmt der Fritz-Chip die Kontrolle. Er überprüft, ob das Boot ROM den Erwartungen entspricht, führt es aus und bewertet den Zustand des Rechners; dann wird der erste Teil des Betriebssystems überprüft, geladen und ausgeführt, dann wird wieder der Zustand des Systems bewertet und so weiter. Die Vertrauensgrenze, die Hardware und Software als bekannt und überprüft bewertet, wird kontinuierlich erweitert. In einer Tabelle werden Hardware (Soundkarte, Grafikkarte, etc.) und Software (Betriebssystem, Treiber, etc.) nachgehalten; der Fritz-Chip überprüft, ob die Hardwarekomponenten auf der TCPA-genehmigten Liste stehen, dass die Softwarekomponenten signiert sind, und dass keine dieser Komponenten eine erloschene Seriennummer aufweist. Sollten bedeutsame Änderungen an der PC-Konfiguration vorgenommen worden sein, muss der PC online gehen, um sich erneut zu zertifizieren. Das Ergebnis ist ein Rechner, der sich in einem bekannten Zustand mit einer genehmigten Kombination an Hardware und Software (deren Lizenz noch nicht abgelaufen ist) befindet. Die Kontrolle wird dann an den Teil des Betriebssystems abgegeben, der die Einhaltung der Richtlinien überwacht - dies wird Palladium sein, falls man Windows als Betriebssystem verwendet. Sobald sich der Rechner in diesem Zustand befindet, kann Fritz Inhalte für Dritte zertifizieren; z.B. wird Disney per Authentifizierungsprotokoll versichert, dass der Rechner ein geeigneter Empfänger von "Schneewittchen" ist. Dies bedeutet dann, dass der Rechner momentan eine autorisierte Anwendung laufen hat - Mediaplayer, Disneyplayer, was auch immer. Der Disney Server sendet darauf hin die verSchlüsselten Inhalte mit einem Schlüssel, den der Fritz-Chip zur EntSchlüsselung derselben verwendet. Diesen Schlüssel stellt der Fritz-Chip nur der autorisierten Anwendung zur Verfügung und auch nur so lange, wie die Rechnerumgebung als "vertrauenswürdig" gilt. Daher müssen zuvor die Sicherheitsrichtlinien, die den Rechner als "vertrauenswürdig" definieren vom Server des Herstellers der Playersoftware heruntergeladen werden. Dies bedeutet, dass Disney sich den Hersteller eines bestimmten Players als berechtigt zum Abspielen seiner Premiuminhalte aussuchen kann, der im Gegenzug die möglichkeit, mit seiner Anwendung unautorisierte Kopien zu ziehen, unterbindet. Disney kann also dem Anwender die Bedinungen zum Abspielen der Inhalte diktieren; dies gilt auch für die Sicherheitsstufe, die von der TCPA gesetzt werden muss. Das Ganze kann mit Bezahlung einhergehen: Disney kann darauf bestehen, dass die Anwendung bei jedem Anschauen des Films einen Dollar verlangt. Tatsächlich könnte sogar die Anwendung selbst nur gemietet sein, und dies interessiert die Softwarefirmen natürlich brennend. Die möglichkeiten scheinen lediglich durch die Vorstellungskraft der Marketingleute begrenzt zu sein. http://www.notcpa.org/faq_german.htm...82e3f506d#faq4 in dem link in meiner signa kann man alles nachlesen... del FTF |
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