Neue Sat-Unicable-Anlage für 40 Wohnungen mit alten Kabeln, Erfahrungsbericht


Alt 19.03.2010, 23:31   # 1
Rainer1
 
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Unsere Wohnanlage in Büsum wurde von Kabelfernsehen auf Satellitenfernsehen umgestellt. Dabei waren folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
- in jeder Wohnung muss der Anschluss von 2 Receivern/Fernseher möglich sein,
- die alten Kabel zwischen Verteilerschrank und Teilnehmeranschlussdosen können nicht erneuert werden. (Kabel einfach geschirmt und 40 Jahre alt, max. Länge 41,00 m, Dämpfung 35 dBA auf 35,00 m Kabellänge)
- an jedem Leitungsstrang sind max. 3 Wohnungen angeschlossen.

Nach guten Informationen hier aus dem Forum, wofür ich mich im Namen der Eigentümergemeinschaft bedanken möchte, viel die Entscheidung auf das Unicablesystem von Technisat. Die Fa. Wisi konnte, da die Router einen festen Ausgangspegel von „nur“ 90 dBA haben, nicht gewährleisten, dass an der letzten Anschlussdose noch ein ausreichend starkes Signal zur Verfügung steht.

Bei einem Versuchsaufbau mit der längsten Leitung mit unten aufgeführten Bauteilen wurden gute Messergebnisse erzielt, was endgültig das Unicable-System favorisierte.

Folgende Technisat-Betriebsmittel wurden eingebaut:
- Technisat SATMAN 850 Quattro LNB
- 13 Technisat Technirouter 5/1x8
- 2 Zwischenverstärker
- 5 4Wege Verteiler (4X TV, 1x UKW)
- Technisat RV-600 SAT Dosen
- 3 2Wegeverteiler
- Technisat Receiver Digit S2

Bei der Inbetriebnahme wurden an den Anschlussdosen (max. 5 Dosen/Strang) Signalpegel zwischen 50 und 100 und Signalqualität zwischen 7,2 dB und 10 dB von den Receivern angezeigt, alles im grünen Bereich.

Probleme machten die nachträglich von den Wohnungseigentümern vorgenommenen Änderungen/Erweiterungen. In der Regel wurden nicht geeignete Leitungen fest verlegt, teilweise im Putz oder im Fußbodenestrich. Der Signalpegel sank bis auf 23, wobei die Signalqualität bei 9,5 dB lag und der Fernseher noch eine gute Bildqualität lieferte.

Die Anlage läuft seit 5 Tagen problemlos, die wenigen anwesenden Eigentümer sind alle von der Bildqualität begeistert. Die Bewährungsprobe kommt erst im Sommer, wenn alle Wohnungen genutzt werden.

Es wurden, wie vor zu ersehen, ausschließlich Sicherheitsdosen eingebaut, die nicht geeignete Receiver blockieren. Leider kann bei den Technisat-Receivern die Teilnehmerfrequenz, bzw. das Einstellmenü entgegen den Angaben in der Betriebsanleitung unter Jugendschutz nicht blockiert werden. Hier wird die Zukunft zeigen, ob dies eine Fehlerquelle ist.

Bei der 35 dB-Leitung habe ich mir die Signalpegel und Signalqualität der Teilnehmerfrequenzen vom Receiver anzeigen lassen, hier die Werte:

Teilnehmer- Sinal-
frequenz pegel qualität
( Mhz) (dB)

1284 89 9,5
1400 87 9,9
1516 87 8,7
1632 85 8,6
1748 89 8,2
1864 85 8,4
1980 82 6,9
2096 73 7,3


Positiv ist mir noch aufgefallen, das die Router und Verstärker praktisch keine Wärmeentwicklung haben, sie können also problemlos in unbelüftete Schränke/Nischen eingebaut werden.
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Alt 20.03.2010, 12:03   # 2
Dipol
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Zitat:
Zitat von Rainer1 Beitrag anzeigen
- die alten Kabel zwischen Verteilerschrank und Teilnehmeranschlussdosen können nicht erneuert werden. (Kabel einfach geschirmt und 40 Jahre alt, max. Länge 41,00 m, Dämpfung 35 dBA auf 35,00 m Kabellänge)
35 dB Netzdämpfung wären nach Richtlinien der BK-Netzbetreiber selbst in 862 MHz-Netzen ein absolutes k.o.-Kriterium. Nach geltenden EMV-Bestimmungen bewegt man sich mit dem Betrieb von ungenügend geschirmten 60 Ohm-Uraltnetzen auf dünnem Eis. Galt früher die Devise "Wo kein Kläger da kein Richter", verlangt die Vorschrift SchuTSEV vom Netzbetreiber aktive Prophylaxe bezüglich der Störimmunität und insbesondere der Störabstrahlungen. Nur wenige Installateure können aber mit den Begriffen NB 30 bzw. der neueren SchuTSEV überhaupt etwas anfangen.
Zitat:
Zitat von Rainer1 Beitrag anzeigen
Bei der Inbetriebnahme wurden an den Anschlussdosen (max. 5 Dosen/Strang) Signalpegel zwischen 50 und 100 und Signalqualität zwischen 7,2 dB und 10 dB von den Receivern angezeigt, alles im grünen Bereich.
Da wären die realen Pegel und die echte MER interessant gewesen, die Receiveranzeige ist leider nur von beschränkter Aussagekraft.
Zitat:
Zitat von Rainer1 Beitrag anzeigen
Probleme machten die nachträglich von den Wohnungseigentümern vorgenommenen Änderungen/Erweiterungen. In der Regel wurden nicht geeignete Leitungen fest verlegt, teilweise im Putz oder im Fußbodenestrich. Der Signalpegel sank bis auf 23, wobei die Signalqualität bei 9,5 dB lag und der Fernseher noch eine gute Bildqualität lieferte.
Zum Glück ist die Sat.-ZF sehr robust und die meisten Receiver kommen auch mit weniger als dem Norm-Mindestpegel von 47 dB(µV) aus.
Zitat:
Zitat von Rainer1 Beitrag anzeigen
Es wurden, wie vor zu ersehen, ausschließlich Sicherheitsdosen eingebaut, die nicht geeignete Receiver blockieren. Hier wird die Zukunft zeigen, ob dies eine Fehlerquelle ist.
Immerhin ist die Anlage mit den Schutzschaltungsdosen gegen falsch konfigurierte Receiver geschützt. In allen Reihenverteilungen ist es aber erfahrungsgemäß nur eine Zeitfrage bis wann die ersten Do-it-yourself-Manipulationen vorgenommen werden. Die Konsequenzen sind bei UniCable noch etwas heftiger, aber wenn man die in fachlicher Ahnungslosigkeit nicht kennt, fehlen auch die Skrupel.

Die erforderliche Teilnehmerdisziplin lässt mit den Jahren nach, insbesondere bei Mieterwechsel gilt es aufzupassen. Sind denn wenigstens auf allen Steckdosen die jeweiligen Userkanäle dokumentiert?
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Alt 20.03.2010, 14:36   # 3
franz_post
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Es ist schön das es problemlos läuft, aber ich hätte für diese grosse Anlage eine etwas andere Konfiguration vorgschlagen:
  • Anstatt 13 x Technirouter 5/1x8 der Einsatz von 20 x Technirouter 5/2x4! (ist halt etwas teurer).
  • Jeder der 40 Wohungen einen Ausgang eines 5/2x4 mit 4 Frequenzen zugeteilt.

Bringt folgende Vorteile:
  • Der Technirouter 5/2x4 verwendet nur die 4 unteren Frequenzen, dadurch entstehen weniger Verluste auf den "alten" Kabeln
  • Da jede Wohung einen eigenen Ausgang des Technirouter nutzt, kann das Frequenz-Chaos nur innerhalb der Wohnung ausbrechen, aber keine Beeinflussung zwischen unterschiedlichen Parteien!

Diese Lösung ist zwar immer noch nicht normgerecht, aber um einiges robuster!

Gruss, Franz
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Alt 20.03.2010, 15:02   # 4
Dipol
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Zitat:
Zitat von franz_post Beitrag anzeigen
Da jede Wohung einen eigenen Ausgang des Technirouter nutzt, kann das Frequenz-Chaos nur innerhalb der Wohnung ausbrechen, aber keine Beeinflussung zwischen unterschiedlichen Parteien!
So ist es absolut optimal, aber in alten 60 Ohm-Verteilnetzen sind leider Baumstrukturen mit mehreren Wohnungen auf einer Stammleitung üblich.

Wo aber schon eigene Wohnungszuleitungen vorhanden sind ist das JULTEC-Konzept mit kaskadierbaren Kompaktmatritzen nicht zu toppen. Die gibt es mit 4, 6 oder 8 Matrixausgängen mit jeweils 3, oder wenn es sein muss auch 6 Routerkanälen.
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Alt 21.03.2010, 04:29   # 5
King W.
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Freut mich, daß es funktioniert, auch wenn es nicht normgerecht ist. Aber alle Vorschriften einzuhalten, dürfte in diesem Fall (Uralt-Kabel, das nicht ausgewechselt werden kann) ein hoffnungsloses Unterfangen sein.

Die Idee, Elektronik-Steckdosen, die falsche Receiver blockieren, einzusetzen war goldrichtig. Damit setzen sich die "Spielkinder", die meinen, an der Anlage fummeln zu müssen, selbst außer Gefecht. Und das ist auch gut so.

Beim Vergleich der Komponenten habe ich festgestellt, daß mein ursprünglicher Vorschlag mit nur geringen Änderungen durchgeführt worden ist. Als Antenne hatte ich seinerzeit eine TDE 88 vorgeschlagen, ihr habt euch für eine TechniSat-Antenne entschieden. OK, auch TechniSat liefert Antennen erster Qualität, die man bedenkenlos verbauen kann. Der zweite Unterschied war die Signalzuführung zu den Routern. Diese wollte ich mit 4 Stück Spaun SAZ 8 NFI bewerkstelligen, ihr habt stattdessen auf Verstärker und Abzweiger von TechniSat zurückgegriffen. Aber, wie sagt man so schön: Viele Wege führen nach Rom. Meist ist es kein Problem, die Komponenten eines Herstellers durch die eines anderen zu ersetzen. Und ob nun Spaun oder TechniSat draufsteht, kann euch egal sein. Die Qualität stimmt in jedem Fall.

Entscheidend ist nur das Gesamtkonzept und das qualitativ hochwertige Produkte eingesetzt werden.

Danke für die Rückmeldung und viel Spaß beim fernsehen über eure neue Anlage.
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Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
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Alt 21.03.2010, 13:35   # 6
Rainer1
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Wenn eine alte Anlage modernisiert wird, muß man in der Regel Kompromisse schließen, optimal bekommt man sie nie ausgelegt, und man freut sich, wenn eine solch umfangreiche Anlage problemlos in Betrieb geht und die Fernsehbilder doch besser sind als beim Kabelfernsehen.

Ich habe auch mal in die SchuTSEV reingeschaut. Man muß schon Fachmann sein, um beurteilen zu können, ob sie für unsere Anlage verbindlich ist und ob der Bestandsschutz gilt, denn die Verordnung ist ja 2009.

Der Vorschlag, jede Wohnung einzelnd einzuspeisen, war nicht realisierbar, denn es sind 3 Wohnungen pro Strang angeschlossen. Eine Erweiterung der Verkabelung wäre sehr aufwendig und teuer geworden und wurde gleich ausgeschlossen.

Die Anlage wurde von einem Technisat-Partner gebaut. Sie wurde von Technisat geplant und es ist dann logisch, das nur Technisat-Bauteile eingesetzt werden, die ja auch von guter Qualität sind.

Bei den Jultec-Routern muß beachtet werden, ob der Ausgangspegel von 85 dB reicht, damit in einem schlechten Kabelnetz auch der letzte Receiver ein ausreichend gutes Singnal bekommt. Die Firma Wisi konnte dieses bei einem Ausgangspegel von 90 dB nicht gewährleisten.
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Alt 22.03.2010, 12:17   # 7
Dipol
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Beiträge: 3.792
Zitat:
Zitat von Rainer1 Beitrag anzeigen
Ich habe auch mal in die SchuTSEV reingeschaut. Man muß schon Fachmann sein, um beurteilen zu können, ob sie für unsere Anlage verbindlich ist und ob der Bestandsschutz gilt, denn die Verordnung ist ja 2009.
Der Begriff Bestandsschutz ist viel eindeutiger definiert als das den Betreibern der meisten Altanlagen recht sein kann.

Er gilt z. B. für Erdungs- und Blitzschutz-Anlagen, sofern diese zum Zeitpunkt ihrer Errichtung nach den damals gültigen Vorschriften errichtet wurden. Ebenso eindeutig erlischt der Bestandsschutz bei bestimmten Veränderungen und grundsätzlich allen Erweiterungen. Im Falle der EMV von 60 Ohm Altnetzen ist der Bestandsschutz noch eindeutiger. Auch nach alten DIN-/VDE-Normen galt, dass diese Netze von der damaligen DBP und später Reg.TP "nur wideruflich so lange geduldet sind, wie keine Erweiterung erfolgt oder Störungen auftreten".

Im Klartext: Trotz epidemisch häufiger Missachtung der EMV-Bestimmungen war und ist der Empfang auf terrestrische Programme beschränkt. Bereits die
  • Kopfstelleneinspeisung von einem weiteren Programm
  • Installation zusätzlicher Antennenanschlüsse
  • Anschluss an das BK-Netz oder
  • Einspeisung von Sat-ZF
war und ist unzulässig und hat den Verlust des Bestandsschutzes zur Folge. Es ist ja besonders pikant, dass die DBP einstens als EMV-Aufsichtsbehörde gegen ihre eigenen Vorschriften blind war, damit der damalige Kabelnetz-Monopolist DBP/TELEKOM auch 60 Ohm Altnetze an das BK-Netz anschalten konnte.

FAZIT:
Die UniCable-Einspeisung verursacht mit max. 8 Routerkanälen deutlich unkritischere EMV-Emmissionen als eine BK- oder auch 1 GHz Sat.-ZF-Einspeisung und ist auch gegen Stör-Immision unempfindlicher. Alte BK-Hausnetze sind insbesondere in Flughafennähe deutlich stärker von einer Stilllegung durch die Bundesnetzagentur bedroht. Einen Bestandsschutz hierfür gab und gibt es aber nicht. Seit Inkrafttreten der SchuTSEV sind die Anlagenbetreiber sogar zur Prophylaxe-Initiative verdonnert, die frühere Devise "Wo kein Kläger, da kein Richter" gilt nicht mehr.
Nach EN 50117-2-1 ist der Betrieb von 60 Ohm Altnetzen gänzlich normwidrig, nach EN 60728-2 die max. zulässige Störstrahlleistung zwischen 950 - 2500 MHz auf 43 dB(pW) und nach den rigideren NB 30 und SchuTSEV auf 33 dB(pW) im Bereich zwischen 1.000 bis 3.000 MHz begrenzt.

Der Betrieb von 60 Ohm-Altnetze mit ungenügenden Schirmungsmaßen von üblicherweise 40 bis 50 dB stellt rechtlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies gilt nicht nur für die besonders riskante BK-Einspeisung mit Sonderkanalnutzung, sondern auch für eine Sat.-ZF- oder UniCable-Einspeisung mit hohen Ausgangspegeln.
Je näher die festgeschriebene analoge Räumung der Sonderkanäle S 04 und S 05 zum 01.10.2011 rückt, umso stärker wird die SchuTSEV und ihre Konsequenzen von der Presse aufgegriffen werden und in das öffentliche Bewusstsein rücken.

EDIT:
S04 und S05 wurden von den großen BK-Netzbetreibern mit mehr oder weniger großen Verzögerungen auf den Stichtag analog geräumt.

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