Mietwohnung Fensterführung

Alt 30.01.2012, 23:18   # 1
vico
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 6
Hallo zusammen,

Mittwoch wirds ernst...der Umzug steht an.

Heute war ich mit der Wohnungsverwaltung in der Wohnung um die Zählerstände und so abzunehmen. Dort sprach ich nochmal mit ihr über mein Anliegen eine Sat-Anlage auf den Balkon zu platzieren.

Da der Balkon recht schmal ist muss ich wohl leider zu einer Selfsat Anlage greifen. Aber nun gut damit habe ich mich abgefunden und auch die Verwaltung sagte das sie mir sowas nun nicht verbieten darf.

Aber dann...ich erklärte ihr das halt keine Löcher gebohrt werden müssen und ich eine Fensterdurchführung nutzen will. Da reagierte sie nicht sehr wohlwollend drauf und lehnte das kategorisch ab mit der Begründung das dadurch die Türdichtung kaputt bzw undicht werden würde.

Darf man sowas verbieten?
Und falls wirklich...würde es was bringen die Durchführung oben an der Tür anzubringen und nicht unten? Ich würde sie halt auf beiden Seiten der Tür befestigen, damit sie nicht verrutscht und sie würde dort weniger stören als unten.

Mit freundlichen Grüßen

vico
  Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 00:04   # 2
docloy
 
Registriert seit: 03.05.2011
Beiträge: 41
Die Durchführungen sind so dünn und flexibel, dass da der Gummi nicht drunter leiden wird. Dennoch ist die Tür eine schlechte Wahl, da diese vermutlich öfter geöffnet und geschlossen wird, was die Fensterdurchführungen nicht allzulang mitmachen. Besser ist ein Fenster, welches nicht sehr häufig geöffnet wird.
Und verbieten kann dir das deine Hausverwaltung mit dieser Begründung nicht einfach so. Vor allem, wenn sie sagt gegen die Schüssel könne sie ja nichts machen... Irgendwie muss ja das Signal in die Wohnung und bohren darfst du vermutlich ja auch nicht....
  Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 00:13   # 3
vico
Threadstarter
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 6
Ihr Wortlaut: "Müssen Sie mal schauen obs da auch was mit Funk gibt" -.-
  Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2012, 00:07   # 4
Ladiesman217
 
Registriert seit: 23.09.2011
Beiträge: 46
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das beim Auszug merken, dass du eine solche installiert hattest.
Ich merke bei meiner absolut keine Abnutzung o.ä. der Dichtungsgummis, und das ist so eine dickere, die nicht ganz flach ist.
Ich glaube gegen die Lösung spricht nichts und kann mir schwer vorstellen, dass man diese verbieten kann.
  Mit Zitat antworten

Alt 28.05.2012, 09:32 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.

   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:32 Uhr.