Wechsel von Kabel auf Sat, ungünstige Hausausrichtung

Alt 10.01.2012, 09:57   # 1
Chasm
 
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Moin.

Die Umstellung von Kabel auf Sat steht an.
Die Leitungen im Haus sind bereits sternförmig aufgebaut (Fuka GKA 300), hier ist nur ein Austausch der Dosen nötig.

Natürlich(tm) handelt es sich um die "falsche" Doppelhaushälfte so das die Montage der Antenne an der Giebelwand ist nicht möglich ist. Das Haus hat keinen Blitzschutz.
Die Antenne auf das Hausdach zu setzen ist grundsätzlich möglich, wegen des nötigen Blitzschutzes, der schwierigeren Montage und nicht zuletzt der Durchführungen durch die Wärmedämmung nicht die erste Wahl.

Eine Alternative ist das Garagendach. Von der Garage aus laufen Leerrohre in den Keller, sie enden in der Nähe von HES und des Sternpunks der Antennendosen.

Bleibt eine Frage zum Thema Erdung und Blitzschutz. Habe ich folgendes richtig verstanden?
- Der Blitzschutz für die Antenne wird über eine Fangstange mit Einzelerder gelöst.
- Für die Antenne ist aufgrund des isolierten Blitzschutzes nur noch ein einfacher Potentialausgleich erforderlich. Die aktuelle Norm fordert hier min. 2,5mm^2, alt min. 4mm^2. - Mehr ist wenn es tatsächlich knallt natürlich besser. =)


Eine weitere Option wäre an geeigneter Stelle einen Mast zu setzen. (Ebenfalls außerhalb des Schutzbereiches des Hauses.)
Welche Anforderungen gibt es hier für Erdung/PA?
Wenn ich mich richtig eingelesen habe wird hier, da durch den kein isolierter Aufbau mehr vorliegt, ein blitzstromfähiger Potentialausgleich nötig, also min. 16mm^2 Cu Einzeldraht.
Oder bin ich da auf dem Holzweg?


Grüße,

= Chasm
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Alt 10.01.2012, 11:24   # 2
Dipol
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Hallo und nw welcome

Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Habe ich folgendes richtig verstanden?
- Der Blitzschutz für die Antenne wird über eine Fangstange mit Einzelerder gelöst.
Alle Erder müssen zur Vermeidung von Potenzialunterschieden miteinander blitzstromtragfähig verbunden sein. Ein separater Einzelerder ohne Verbindung zur Haupterdungschiene ist normwidrig, ein Entlastungserder mit Verbindung zulässig.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
- Für die Antenne ist aufgrund des isolierten Blitzschutzes nur noch ein einfacher Potentialausgleich erforderlich. Die aktuelle Norm fordert hier min. 2,5mm^2, alt min. 4mm^2. - Mehr ist wenn es tatsächlich knallt natürlich besser. =)
Wenn die Antenne im Schutzbereich einer getrennten Fangeinrichtung montiert ist, reichen für den PA-Leiter 4 mm² Cu-Draht bei ungeschützter Verlegung völlig aus, es sei denn dass auch eine Fotovoltaikanlage mit 6 mm² einbezigen werden muss.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Wenn ich mich richtig eingelesen habe wird hier, da durch den kein isolierter Aufbau mehr vorliegt, ein blitzstromfähiger Potentialausgleich nötig, also min. 16mm^2 Cu Einzeldraht.
Es ist wesentlich aufwändiger als alle anderen Alternativen:
  • Ein Graben für den Erdleiter oder einen Banderder mit blitzstromtragfähiger Verbindung zum Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes und
  • ein zweiter Graben auf Trennungsabstand für die Antennenkabel und einen PA-Leiter, der wie bei Dachantennen wiedrum nur schleifenfrei am Mast geerdet werden darf
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Alt 10.01.2012, 12:23   # 3
Chasm
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OK, dann vergessen wir den Mast mal ganz schnell wieder.



Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Alle Erder müssen zur Vermeidung von Potenzialunterschieden miteinander blitzstromtragfähig verbunden sein. Ein separater Einzelerder ohne Verbindung zur Haupterdungschiene ist normwidrig, ein Entlastungserder mit Verbindung zulässig.
Wird ein Trennabstand für die Verbindung zischen dem Erder und der Haupterdungschiene gefordert?
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Alt 10.01.2012, 12:46   # 4
Dipol
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Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Wird ein Trennabstand für die Verbindung zischen dem Erder und der Haupterdungschiene gefordert?
Wie soll das gehen, die HES muss doch am Fundament- oder Ringerder angechlossen sein?

Der Trennungsabstand s ist zu berechnen und wird mit zunehmender Länge des Erdleiters zum Erder größer. Bei einem Gebäude mit 2 Vollgeschoßen + Schrägdach ist man mit 0,5 Meter meistens auf der sicheren Seite.

Nur bei außenliegenden Anschlussfahnen und Außenableitung des Erdleiter sind gefährliche Näherungen im Kellerbereich auszuschließen.
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Alt 10.01.2012, 14:22   # 5
Chasm
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Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Wie soll das gehen, die HES muss doch am Fundament- oder Ringerder angechlossen sein?

Der Trennungsabstand s ist zu berechnen und wird mit zunehmender Länge des Erdleiters zum Erder größer. Bei einem Gebäude mit 2 Vollgeschoßen + Schrägdach ist man mit 0,5 Meter meistens auf der sicheren Seite.

Nur bei außenliegenden Anschlussfahnen und Außenableitung des Erdleiter sind gefährliche Näherungen im Kellerbereich auszuschließen.
Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.


Das Gebäude ist eine Doppelhaushälfte aus den 50ern, Sanierung und Erweiterung durch einen eingeschossigen Anbau in 2008.
Die HES ist am Fundamenterder des Anbaus sowie, nachdem der vorgeschriebene Erdwiderstand verfehlt wurde, an 2 zusätzlichen Kreuzstaberdern angeschlossen.

Meines Wissens nach wurden am Fundamenterder keine zusätzlichen Anschlussfahnen für ein Blitzschutzsystem vorgesehen.

Die Sat Antenne ist immer außerhalb der Schutzzone des Hauses montiert.
Damit benötigt sie einen Blitzschutz, sinnvollerweise die Variante als getrennte Fangeinrichtung. (Vermutlich eine 1,5m Fangstange, ca. 4m 50mm^2 Stahldraht und der viel zitierte 9m Staberder unterhalb der Antenne.)
Ich habe dazugelernt: Der Erder der Blitzschutzes muss mit der HES blitzleitfähig verbunden werden. - Das ist kein Problem.

Das Problem ist der Abstand dieser Verbindung zu anderen Leitungen, diesen kann ich baulich bedingt nicht erreichen. Ich habe drei Leerrohre die von Außen unter dem Anbau hindurch zur HES führen, der Abstand äußeren Rohre ist ~15cm.

Hmm, andererseits geht bei genauerer Betrachtung der Formel nur der vertikale Abstand aka Höhenunterschied zwischen den Erdern in selbige ein. Dieser ist deutlich unter einem Meter, damit ist der geforderte Trennabstand bedeutend kleiner.
Oder mache ich hier einen Denkfehler? Der horizontale Abstand ist deutlich größer, je nach Antennenposition 10 oder 25m.
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Alt 10.01.2012, 18:04   # 6
Dipol
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Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Die HES ist am Fundamenterder des Anbaus sowie, nachdem der vorgeschriebene Erdwiderstand verfehlt wurde, an 2 zusätzlichen Kreuzstaberdern angeschlossen.
Dass eine Blitzschutzfachkraft anstelle korrosionssicherer Edelstahlerdspieß(en) zwei suboptimale feuerverzinkte Profilstäbe eintreibt, bezeichne ich mal als ungewöhnlich.

Die beiden Profilerder müssen 1,5 m Mindestlänge aufweisen und mit einem Mindestabstand von 1 m zum Haus bis 0,5 m unter Grundversenkt werden. Die Verbindungen sind korrosionsicher und blitzstromtragfähig auszuführen.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach wurden am Fundamenterder keine zusätzlichen Anschlussfahnen für ein Blitzschutzsystem vorgesehen.
Die übliche Gedankenlosigkeit.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Damit benötigt sie einen Blitzschutz, sinnvollerweise die Variante als getrennte Fangeinrichtung.
Isolierter Blitzschutz oder getrennte Fangeinrichtungen machen bei Dachmontagen Sinn, nicht aber bei einer Gartenantenne!
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Ich habe dazugelernt: Der Erder der Blitzschutzes muss mit der HES blitzleitfähig verbunden werden. -
100 kA sind für den Leiter und die Anschlussbauteile das Maß der Dinge.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Das Problem ist der Abstand dieser Verbindung zu anderen Leitungen, diesen kann ich baulich bedingt nicht erreichen. Ich habe drei Leerrohre die von Außen unter dem Anbau hindurch zur HES führen, der Abstand äußeren Rohre ist ~15cm.
Der Abstand wird keinesfalls ausreichen und ich unterstelle, dass auch weder ein mastnaher Potenzialausgleich der Antennenkabel, noch ein Potenzialausgleichsleiter für einen evtl. im Gebäude installierten Multischalter vorgesehen wurde.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Hmm, andererseits geht bei genauerer Betrachtung der Formel nur der vertikale Abstand aka Höhenunterschied zwischen den Erdern in selbige ein. Dieser ist deutlich unter einem Meter, damit ist der geforderte Trennabstand bedeutend kleiner.
Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Der Trennungsabstand ist in alle Richtungen einzuhalten. In die nicht ganz einfache Berechnung gehen auch die Faktoren für die Materialisolation und die Anzahl der Ableitungen mit ein. Luft ist ein besserer Isolator als feste Stoffe!
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Alt 10.01.2012, 18:55   # 7
Chasm
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Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Dass eine Blitzschutzfachkraft anstelle korrosionssicherer Edelstahlerdspieß(en) zwei suboptimale feuerverzinkte Profilstäbe eintreibt, bezeichne ich mal als ungewöhnlich.
Blitzschutzfachkraft? Da glaube ich nicht dran.


Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Die beiden Profilerder müssen 1,5 m Mindestlänge aufweisen und mit einem Mindestabstand von 1 m zum Haus bis 0,5 m unter Grundversenkt werden. Die Verbindungen sind korrosionsicher und blitzstromtragfähig auszuführen.
Die übliche Gedankenlosigkeit.
Länge und Tiefe passen, Abstand eher nicht, blitzstromtragfähig ist unwahrscheinlich.


Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Isolierter Blitzschutz oder getrennte Fangeinrichtungen machen bei Dachmontagen Sinn, nicht aber bei einer Gartenantenne!
100 kA sind für den Leiter und die Anschlussbauteile das Maß der Dinge.
Der Abstand wird keinesfalls ausreichen und ich unterstelle, dass auch weder ein mastnaher Potenzialausgleich der Antennenkabel, noch ein Potenzialausgleichsleiter für einen evtl. im Gebäude installierten Multischalter vorgesehen wurde.
Der Trennungsabstand ist in alle Richtungen einzuhalten. In die nicht ganz einfache Berechnung gehen auch die Faktoren für die Materialisolation und die Anzahl der Ableitungen mit ein. Luft ist ein besserer Isolator als feste Stoffe!
Hmm, damit ist die Satanlage tot - zumindest jeden Versuch angeht sie normgerecht zu installieren, es ist unmöglich unter Einhaltung von Trennabständen zur HES zu kommen.
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Alt 10.01.2012, 22:20   # 8
Chasm
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Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Länge und Tiefe passen, Abstand eher nicht, blitzstromtragfähig ist unwahrscheinlich.
Um das ganze etwas zu präzisieren, die Leitung zwischen HES und den Kreuzstaberdern ist in 16mm^2 H07V-R -mehrdrähtig- ausgeführt.
Ich kein Bild von den Erdern gefunden Anhand derer man die Befestigung am Erder beurteilen zu könnte. Ggf. könnte man Ausführung und auch den tatsächlichen Abstand zum Haus unter Zuhilfenahme eines Spaten ermitteln aber ich glaube nicht das es davon besser wird.

Ich habe in den Architektenunterlagen ein Bild gefunden das vermutlich Teile des Fundamenterders enthält. Wenn das so ist dann stimmt die Ausführung nicht mit dem überein was ich heute in den Unterlagen von Kieske.de oder Dehn gesehen habe. Ich habe bisher noch nicht versucht herauszufinden ob in 2008/2009 als der Bau ausgeführt wurde andere Vorschriften bzw. Übergangsfristen galten. Weiterhin möchte ich nicht Ausschließen das die Unterscheidung Fundamenterder als PA vs. Fundamenterder als Teil eines Blitzschutzssystems eine Rolle spielen kann.



Hilft ein Grundriss dabei doch noch eine normgerechte Lösung zu finden?
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Alt 11.01.2012, 02:09   # 9
Dipol
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Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
....zumindest jeden Versuch angeht sie normgerecht zu installieren, es ist unmöglich unter Einhaltung von Trennabständen zur HES zu kommen.
Ein nomkompatibler Entlastungserder löst das Problem leider nur im Teilbereich des Kellers
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Um das ganze etwas zu präzisieren, die Leitung zwischen HES und den Kreuzstaberdern ist in 16mm^2 H07V-R -mehrdrähtig- ausgeführt.
2004 wurde die mehrdrähtige Ausführung für 16 mm² Cu-Erdleiter für Empfangsantennen strikt untersagt. Seit der EN 60728-11:2011-06 wird weiterhin der Einzelmassivdraht als "geeignet" bezeichnet, nunmehr steht aber wie vor 2004 nur noch die feindrähtige Ausführung auf der Verbotsliste. Für Funk-Sendeantennen war die mehrdrähtige Ausführung zusammen mit Rohrkabelschuhen oder Kastenklemmen nach nationaler DIN VDE 0855-300 stets zulässig.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Ich kein Bild von den Erdern gefunden Anhand derer man die Befestigung am Erder beurteilen zu könnte. Ggf. könnte man Ausführung und auch den tatsächlichen Abstand zum Haus unter Zuhilfenahme eines Spaten ermitteln aber ich glaube nicht das es davon besser wird.
Aber man weiß ob die Anschlussstellen korrosionsfrei und für 100 kA blitzstromtragfähig sind. Wenn man sich weder über den Zustand der Erder, noch deren Länge und Einbautiefe sicher sein kann, ist es am rationellsten einen neuen Erdspieß setzen zu lassen.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Ich habe in den Architektenunterlagen ein Bild gefunden das vermutlich Teile des Fundamenterders enthält. Wenn das so ist dann stimmt die Ausführung nicht mit dem überein was ich heute in den Unterlagen von Kieske.de oder Dehn gesehen habe. Ich habe bisher noch nicht versucht herauszufinden ob in 2008/2009 als der Bau ausgeführt wurde andere Vorschriften bzw. Übergangsfristen galten.
Die wesentlichste Änderung ist, dass die Erder nur noch von einer Blitzschutzfachkraft oder wenigstens unter deren Aufsicht und Protokollierung verlegt werden dürfen.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Weiterhin möchte ich nicht Ausschließen das die Unterscheidung Fundamenterder als PA vs. Fundamenterder als Teil eines Blitzschutzssystems eine Rolle spielen kann.
Ein ordnungsgemäß verlegter Fundamenterder ist für beide Zwecke gleichermaßen geeignet. Wurden jedoch Anschlussfahnen für den Blitzschutz und die Antennenerdung "vergessen", ist dieses Versäumnis nachträglich nur noch höchst aufwändig zu kompensieren.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Hilft ein Grundriss dabei doch noch eine normgerechte Lösung zu finden?
Unabhängig vom Grundriss muss entweder der Erdleiter von den Kabeln und dem PA-Draht getrennt, oder die Antenne an die Fassade bzw. das Dach verlegt werden.

Bei einer Dachantenne wäre die optimale Lösung ein neuer Tiefenerder + Verbindungsleitung zum Hausgrund aus V4A, eine getrennte Fangeinrichtung zum Schutz der Antenne und dazwischen ein Erdleiter aus 50 mm² Alu-Knetlegierung. Der Mast würde mit dem mastnahen PA der Kabel verbunden und über 4 mm² Cu an dei HES geführt.
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Alt 17.01.2012, 20:46   # 10
Chasm
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Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Die wesentlichste Änderung ist, dass die Erder nur noch von einer Blitzschutzfachkraft oder wenigstens unter deren Aufsicht und Protokollierung verlegt werden dürfen.
Das war höchstwahrscheinlich nicht der Fall.

Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Ein ordnungsgemäß verlegter Fundamenterder ist für beide Zwecke gleichermaßen geeignet. Wurden jedoch Anschlussfahnen für den Blitzschutz und die Antennenerdung "vergessen", ist dieses Versäumnis nachträglich nur noch höchst aufwändig zu kompensieren.
Anschlussfahnen gibt es def. nicht, das wäre ja zu einfach.
Ordnungsgemäß ist nach meinem Kenntnisstand unwahrscheinlich. Soweit ich es anhand des Bildes Beurteilen kann wurde Bandstahl 30x3,5 St/tZn ohne Verbindung zur Bewehrung in das Ringfundament eingelegt. Der Anschluss an die HES erfolgt direkt ohne Anschlussfahne. Da zwei Enden des Bandstahls ankommen und aufgelegt wurden und ein 50m Ring lang genug wäre vermute ich das es sich um einen ringförmige Verlegung handelt, anhand des Bildes kann man es nicht beurteilen.


Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Unabhängig vom Grundriss muss entweder der Erdleiter von den Kabeln und dem PA-Draht getrennt, oder die Antenne an die Fassade bzw. das Dach verlegt werden.

Bei einer Dachantenne wäre die optimale Lösung ein neuer Tiefenerder + Verbindungsleitung zum Hausgrund aus V4A, eine getrennte Fangeinrichtung zum Schutz der Antenne und dazwischen ein Erdleiter aus 50 mm² Alu-Knetlegierung. Der Mast würde mit dem mastnahen PA der Kabel verbunden und über 4 mm² Cu an dei HES geführt.
Hm... Dachantenne + isolierte Fangeinrichtung.

Auf der Süd-Ost Dachseite:
Die isolierte Fangeinrichtung sowie die Ableitung muss Abstände zu anderen Dachaufbauten einhalten. Das wird es durch Gauben und Solarthermie zumindest eng. (Keine PV Anlage.)
Sind für den Tiefenerder Abstände zu Versorgungsleitungen gefordert? Wenn ja wird es sehr eng bis unmöglich, auf einer Position habe ich Telcoleitungen, auf der anderen die Gas & EVU.

Ich gehe davon aus der der Tiefenerder nach wie vor mit der HES verbunden werden muss, damit habe ich nach wie vor ca. 5m innerhalb des Hauses zu überbrücken und der Trennungsabstand lässt erneut grüßen. Da die HES am Fundamenterder des Anbaus ist bekomme ich sie schlecht verlegt. (Der Altbau hat keinen Fundamenterder.)


Andere Dachseiten:
Nordwest, keine Dachaufbauten aber auch keine Möglichkeit einen Tiefenerder zu setzen.
Nord, keine Dachaufbauten, Antenne über Firsthöhe, ein Tiefenerder ist setzbar. - Knappe 20m quer durchs Haus zur HES machen keinen Spass.

Ansonsten sind wir wieder bei meiner Gartenantenne und ihrem übertrieben Blitzschutz.
Entweder auf dem Flachdach des Anbaus oder an einer Garagenwand aber immer außerhalb des Schutzbereiches und mit 5m die ich unterhalb des Anbaus zur HES überbrücken muss.
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Alt 18.01.2012, 10:37   # 11
Dipol
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Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Das war höchstwahrscheinlich nicht der Fall.
Womit die Grundlage für den Anschlussantrag beim EVU fehlt. Das läuft dann wohl auf eine gefakte Abnahme durch spezielle FDirmen hinaus. Wer das als Bauher akzeptiert ist selbst schuld, siehe Links zu Kleiske.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Soweit ich es anhand des Bildes Beurteilen kann wurde Bandstahl 30x3,5 St/tZn ohne Verbindung zur Bewehrung in das Ringfundament eingelegt.
Kurzum nicht fachgerecht. Siehe Google Fundameterder und DIN 18014
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Der Anschluss an die HES erfolgt direkt ohne Anschlussfahne. Da zwei Enden des Bandstahls ankommen und aufgelegt wurden und ein 50m Ring lang genug wäre vermute ich das es sich um einen ringförmige Verlegung handelt, anhand des Bildes kann man es nicht beurteilen.
Mit dem Foto kann ja evtl. ein Gutachter etwas anfangen.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Die isolierte Fangeinrichtung sowie die Ableitung muss Abstände zu anderen Dachaufbauten einhalten. Das wird es durch Gauben und Solarthermie zumindest eng. (Keine PV Anlage.)
Wo der Trennungsabstand zu gering ist, muss eine Verwahrung, Dachrinne, Regenfallrohr oder eben eine Solaranlage in die Blitzschutzanlage eingebunden werden. Dann wäre immerhin noch die Antenne perfekt geschützt.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Sind für den Tiefenerder Abstände zu Versorgungsleitungen gefordert? Wenn ja wird es sehr eng bis unmöglich, auf einer Position habe ich Telcoleitungen, auf der anderen die Gas & EVU.
Na logo, der Blitzstrom löst sich nicht nicht durch bloßen Erdkontakt in Wohngefallen auf. Siehe DEHN Blitzplaner.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus der der Tiefenerder nach wie vor mit der HES verbunden werden muss, damit habe ich nach wie vor ca. 5m innerhalb des Hauses zu überbrücken und der Trennungsabstand lässt erneut grüßen.
Der Trennungsabstand s errechnet sich aus der Länge zum Erdniveau und der Blitzstrom iwird durch den Zusatzerder minimiert. Wenn der Fundamenterder normwidrig erstellt und nicht nach DIN 18014 dokumentiert ist, gibt es zu einem zusätzlichen Band- oder Vertikalerder ja ohnehin keine Alternative. Eine fachgerechte Potenzialsteuerung der Bodenplatte ist nachträglich nicht mehr möglich.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Da die HES am Fundamenterder des Anbaus ist bekomme ich sie schlecht verlegt. (Der Altbau hat keinen Fundamenterder.)
Ohne Erder und Schutzpotenzialausgleich darf heutzutage nicht mal mehr ein BK-Anschluss gelegt werden. Für die Installation einer erdungspflichtigen Antennenanlage ist diese Schutzmaßnahme noch elementarer.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Ansonsten sind wir wieder bei meiner Gartenantenne und ihrem übertrieben Blitzschutz.
Entweder auf dem Flachdach des Anbaus oder an einer Garagenwand aber immer außerhalb des Schutzbereiches und mit 5m die ich unterhalb des Anbaus zur HES überbrücken muss.
Mit deinem heutigen Kenntnisstand wäre dir diese Zwickmühle erspart geblieben.
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Alt 18.01.2012, 16:06   # 12
Chasm
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Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Womit die Grundlage für den Anschlussantrag beim EVU fehlt. Das läuft dann wohl auf eine gefakte Abnahme durch spezielle FDirmen hinaus. Wer das als Bauher akzeptiert ist selbst schuld, siehe Links zu Kleiske.
Kurzum nicht fachgerecht. Siehe Google Fundameterder und DIN 18014
Mit dem Foto kann ja evtl. ein Gutachter etwas anfangen.
Das muss man als Bauherr erstmal a) wissen und b) mitbekommen.
Das Fundament wurde ziemlich schnell umgesetzt. Die eigenen Bilder sind von den Schulungsarbeiten und dann wieder vom bereits gegossen Fundament.
Gut das der Archi das interessante Bild als Teil seiner Baumappe abgeliefert hat - besser wenn er den Fehler gleich erkannt und vor allem abgestellt hätte.


Was wäre hier der Ansatzpunkt für den Gutachter?
DIN 18014 und §319?



Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Wo der Trennungsabstand zu gering ist, muss eine Verwahrung, Dachrinne, Regenfallrohr oder eben eine Solaranlage in die Blitzschutzanlage eingebunden werden. Dann wäre immerhin noch die Antenne perfekt geschützt.
Das ist klar, nur muss ich auch irgendwo den zugehörigen Tiefenerder setzen können. Die Ableitung vor Fenster zu bauen gilt nicht. Tiefenerder auf die andere Hausseite auch nicht.


Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
[Trennabstände Tiefenerder Telco, Gas, EVU]
Na logo, der Blitzstrom löst sich nicht nicht durch bloßen Erdkontakt in Wohngefallen auf. Siehe DEHN Blitzplaner.
Ich gebe zu, das war eine rhetorische Frage. Blitzplaner bin ich auch am lesen.


Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Der Trennungsabstand s errechnet sich aus der Länge zum Erdniveau und der Blitzstrom iwird durch den Zusatzerder minimiert. Wenn der Fundamenterder normwidrig erstellt und nicht nach DIN 18014 dokumentiert ist, gibt es zu einem zusätzlichen Band- oder Vertikalerder ja ohnehin keine Alternative. Eine fachgerechte Potenzialsteuerung der Bodenplatte ist nachträglich nicht mehr möglich.
Ohne Erder und Schutzpotenzialausgleich darf heutzutage nicht mal mehr ein BK-Anschluss gelegt werden. Für die Installation einer erdungspflichtigen Antennenanlage ist diese Schutzmaßnahme noch elementarer.
Hmm. Irgendwie wird das ganze nicht günstiger.

Da mein Fundamenterder nicht passt und der Kreuzstab auch nicht koscher ist benötige ich etwas neues. Einen Ringerder zu vergraben ist nicht drin. Also Tiefenerder, diesmal auf der Seite meiner Leerrohre. (Damit bin ich mit dem neuen Erder so nahe an der HES wie ich kann.)

Die Antenne kommt aufs Flachdach und bekommt ihren isolierten Blitzschutz inkl. eigenem Tiefenerder.

Die beiden Tiefenerder haben dann 10-12m Abstand untereinander, das passt auch. Für die Verbindung der beiden Erder untereinander kann ich Trennabstände einhalten. -> "Schöne Buddelei."

Bleiben vermutlich immer noch die 6m vom ersten Erder zur HES wo es nach wie vor Abstandsprobleme gibt.
Da wir eh schon bei teuer sind mal dumm gefragt: Darf man an dieser Stelle Dehn HVI Leitung einsetzen? (Nich das ich so einen Einsatz in den Dehn unterlagen gesehen hätte.)



Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Mit deinem heutigen Kenntnisstand wäre dir diese Zwickmühle erspart geblieben.
Schon klar.
Immerhin kann ich mich damit herausreden das mein Zettel von der IHK statt HWK ist.
Blitzschutz oder Erdung war vor 10 Jahren definitiv nicht Teil der Ausbildung. Seitdem hatte ich allenfalls mit Überspannungsschutz zu tun.
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Alt 18.01.2012, 18:15   # 13
Dipol
Team SAT-Technik
 
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.146
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Was wäre hier der Ansatzpunkt für den Gutachter?
DIN 18014 und §319?
Ein gewerblicher Auftragnehmer schuldet zivilrechtlich ein Werk nach den Anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung gelten, was auch nach VOB Teil B nochmals so festgeschrieben ist.

Somit sind Normen wie die DIN 18015 für den Fundamenterder oder die DIN 18015 für die Ausstattung oder zugfähige Verlegung der Antennenkabel im Leerrohren oder Kabelkanälen nur dann nicht einzuhalten, wenn dies durch eine rechtswirksame Einzelvereinbarung vertraglich ausgeschlossen bzw. abgeändert wurde.
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Bleiben vermutlich immer noch die 6m vom ersten Erder zur HES wo es nach wie vor Abstandsprobleme gibt.
Da wir eh schon bei teuer sind mal dumm gefragt: Darf man an dieser Stelle Dehn HVI Leitung einsetzen? (Nich das ich so einen Einsatz in den Dehn unterlagen gesehen hätte.)
Dann hast du nicht im Produktbereich DEHN + S bei DEHNcon-H nachgesehen. Die teurere HVI light-Version ist näher am Mast montiert und hat optische und statische Vorteile. Auch bei nur einer Offsetantenne will die Windlast berechnet sein.

Hier ein PDF der ansonsten confidental gehaltenen DEHN PPP-Seminarfolien, in dem vom Fundamenterder über Trennungsabstand bis zur gtrennten Fangeinrichtung alles gestreift wird: www.czora.com/h66/BlitzschutzAntennen_0511.pdf. Blitzschutz ist etwas für Spezialisten aber nix für Heimwerker!
Zitat:
Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
Blitzschutz oder Erdung war vor 10 Jahren definitiv nicht Teil der Ausbildung. Seitdem hatte ich allenfalls mit Überspannungsschutz zu tun.
Wer den Erdungsthread und die Links zu Kleiske, DEHN oder VDS durcharbeitet, kann das großteils wett machen. Zur Gesellenprüfung als Fernsehtechniker hatte einstens meine Berufsschule keine Silbe zur Fernsehtechnik verloren, trotzdem wurde das geprüft. Und bei meiner Meisterprüfung hatte ich nicht mal einen Hauch von Ahnung, was alles so an Digitalisierungen auf einen zukommt.

FAZIT: Wer sich nicht ständig fortbildet, kegelt sich als Fachmann selbst raus.
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Alt 28.05.2012, 09:25 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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