Frage zu Potentialausgleich

Alt 28.11.2011, 12:42   # 1
grenzi
 
Registriert seit: 06.06.2011
Beiträge: 14
Hallo,

mit Hilfe des Forums hab ich mittlerweile alle benötigten Teile für unsere neue SAT-Anlage von SEH geliefert bekommen

In den nächsten Tagen soll diese installiert werden, jetzt sind noch ein paar Fragen offen:

1. Die SAT-Technik befindet sich auf dem Dachboden, die PA-Schiene im Erdgeschoß. Diese müssen ja zwingend miteinander verbunden werden eine andere Möglichkeit besteht ja nicht? Hier reicht doch ein 2,5qm Kabel aus, oder?

2. Sollte an die Koaxkabel ein Überspannungsschutz installiert werden?

3. Müssen nicht genutzte Ausgänge am Multischalter (Jultec) zwingens terminiert werden?

Danke für eure Hilfe!

grüße,
Mathias
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Alt 28.11.2011, 15:58   # 2
Dipol
Team SAT-Technik
 
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
Zitat:
Zitat von grenzi Beitrag anzeigen
1. Die SAT-Technik befindet sich auf dem Dachboden, die PA-Schiene im Erdgeschoß. Diese müssen ja zwingend miteinander verbunden werden eine andere Möglichkeit besteht ja nicht? Hier reicht doch ein 2,5qm Kabel aus, oder?
Steht doch alles unzweideutig im Erdungsthread. Bevor es aber schief geht, nochmals in Kurzform:

Erdungspflichtige Antenne:
Der Potenzialausgleichsleiter ist ausschließlich an der Masterde anzuschleißen! Der Mast selbst ist somit mit mind. 16 mm² Cu-Einzelmassivdraht zu erden, der unter Vermeidung gefährlicher Näherungen daher vorzugsweise außen zu verlegen ist.
Antenne im Schutzbereich einer getrennten Fangeinrichtung
Der Mast muss mit in den PA einbezogen werden und an der Haupterdungsscgiene geerdet.
Antenne im Schutzbereich der Fassade:
Der PA kann an beliebiger Stelle erfolgen.

Ist die PA-Verlegung geschützt (= im Leerrohr oder Kabelkanal) genügt ein Querschnitt von mind. 2,5 mm² Cu, ansonsten mind. 4 mm² Cu.
Zitat:
Zitat von grenzi Beitrag anzeigen
2. Sollte an die Koaxkabel ein Überspannungsschutz installiert werden?
Auch das ist bereits dargestellt, weder Blitzstrom- noch Überspannungsableiter sind von der Norm gefordert. Beide können niemals den Blitzschutz ersetzen, dem oberste Priorität zukommt und der nach dem Stand der Technik über eine getrennte Fangeinrichtung erfolgen sollte. In diesem Fall reichen SPZ 2 Überspannungsableiter aus. Bei Direkterdung sind aus Gründen der energetischen Koordination SPZ 1 Blitzstromableiter angebracht.
Zitat:
Zitat von grenzi Beitrag anzeigen
3. Müssen nicht genutzte Ausgänge am Multischalter (Jultec) zwingens terminiert werden?
Im Prinzip gehört jeder offene Ein- oder Ausgang aus Grunden der EMV und Impedanz terminiert. Läuft das Signal über einen Richtkoppler (= Stichausgänge von Abzweigern, Steckdosenanschlüsse und Multischalter-Ports) ist die Entkopplung so hoch, dass eine unterlassene Terminierung im Normalfall folgenlos bleibt.
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Alt 29.11.2011, 08:09   # 3
grenzi
Threadstarter
 
Registriert seit: 06.06.2011
Beiträge: 14
Hallo Dipol,

danke für die Antworten!

Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Steht doch alles unzweideutig im Erdungsthread. Bevor es aber schief geht, nochmals in Kurzform:
Du hast ja recht, aber für einen Laien ist das doch ziemlich komplex...

Zitat:
Antenne im Schutzbereich der Fassade:
Der PA kann an beliebiger Stelle erfolgen.
Hier muss ich doch nochmal nachhaken. Was heisst an beliebiger Stelle, muss ich doch nicht bis zur PA-Schiene gehen?

Viele Grüße,
Mathias
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Alt 29.11.2011, 09:33   # 4
Dipol
Team SAT-Technik
 
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
Zitat:
Zitat von grenzi Beitrag anzeigen
Du hast ja recht, aber für einen Laien ist das doch ziemlich komplex...
Weshalb sich speziell bei Blitzschutz, Erdung und PA jeder selbstkritisch fragen muss, ob ihn die Materie nicht überfordert.

Bei einer Antenne im Schutzbereich der Fassade kann man aber noch am wenigsten falsch machen.
Zitat:
Zitat von grenzi Beitrag anzeigen
Die EN 60728-11 Hier muss ich doch nochmal nachhaken. Was heisst an beliebiger Stelle, muss ich doch nicht bis zur PA-Schiene gehen?
Leeesen! Die Norm wurde doch oft genug zitiert. Allein nicht erdungspflichtige Antennen die ausschließlich eine Wohneinheit versorgen sind nach neuer EN 60728-11:2011-06 vom PA befreit, sofern der max. Ableitstrom aller Endgeräte < 3,5 mAss beträgt.
Zitat:
Zitat von EN60728-11
6.2 Ausführung des Potenzialausgleichs

f) Für Antennen die nach Abschnitt 1 nicht geerdet werden müssen wird dringend empfohlen, dass wenigstens der Kabelschirm (äußerer Leiter) des Koaxialkabels , der an die Antenne geschlossen ist, in den Potenzilausgleich einbezogen wird.
Somit stellt es die neue EN 60728-11:2011-11 erstmals ins freie Ermessen des Installateurs, ob er eine nicht erdungspflichtige Antenne im Schutzraum der Fassade in den PA mit einbindet, oder nur die Kabel mastnah oder an anderer Stelle über einen Erdblock bzw. eine Erdschiene an der Haupterdungschiene (HES) erdet, oder -wenn nur eine Wohneinheit mit wenigen Geräten angeschlossen ist- auf den PA gänzlich verzichtet.

SPZ 1 Blitzstromableiter machen bei allen Schutzmaßnahmen nur antennennah bzw. am Eintritt ins Haus Sinn. SPZ 2 Überspannungsableiter müssen selbstverständlich auch an der HES angeschlossen sein.
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Alt 28.05.2012, 14:02 # --
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