Wo Potentialausgleich für SAT-Kabel anlegen?

Alt 03.11.2011, 17:16   # 1
Redecouverte
 
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Meine geplante Sat-Anlage für 1 Teilnehmer wird so aussehen:

- 85cm Schüssel mit Single-LNB auf dem Balkon via Balkonständer
- Sat-Kabel durchs Fenster direkt zum Receiver

-> Mein Haus hat einen Blitzableiter und die Schüssel ist mehr als 2m unter dem Dach + nicht mehr als 1,5m vom Haus weg, also ist ein Blitzschutz nicht nötig soweit ich bis jetzt weis.

-> Wo bringe ich jetzt den Potentialausgleich für das Sat-Kabel an?

Da ich kein Loch in die Wand bohren will, würde ich gerne nachdem das Sat-Kabel im Haus ist, es an einen F-Erdungsblock 1-fach anschließen und davon dann mit 4mm² Cu zur PA-Schiene in den Keller gehen. Aber ist das dann noch erlaubt, bzw. an welcher Stelle muss der PA gemacht werden?

Schonmal Danke für eure Hilfe!
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Alt 03.11.2011, 20:05   # 2
Dipol
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Hallo undnw welcome

Zitat:
Zitat von Redecouverte Beitrag anzeigen
-> Mein Haus hat einen Blitzableiter und die Schüssel ist mehr als 2m unter dem Dach + nicht mehr als 1,5m vom Haus weg, also ist ein Blitzschutz nicht nötig soweit ich bis jetzt weis.
Der Schutzbereich der Fassade gemäß EN 60728-11 gilt mit oder ohne Blitzschutzanlage.
Zitat:
Zitat von Redecouverte Beitrag anzeigen
an welcher Stelle muss der PA gemacht werden?
Bei einer nicht erdungspflichtigen Antenne kann der Erdblock an beliebiger Stelle angebracht werden. Auch für die Führung des Potenzialausgleichsleiters gibt es keine Vorgaben.
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Alt 06.11.2011, 19:36   # 3
Redecouverte
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Vielen Dank für die schnelle Antwort Dipol

Ich habe jetzt nochmal alles durchgerechnet, und es wird jetzt wohl doch so sein, dass ich die 2m Abstand zur Dachunterkante nicht einhalten kann.

Mein Haus verfügt ja über eine Blitzschutzanlage - der Balkon ist damit abgesichert nach Blitzschutzklasse 2.

Aber soweit ich mich hier eingelesen habe, spielt das wohl keine Rolle - wenn die 2m unterschritten sind, muß auf jedenfall geerdet werden (durch kürzeste Verbindung zum Blitzschutzsystem), oder habe ich das falsch verstanden?

Dann muss auch der Potentialausgleich am Sat-Antennen-Mast (der geerdet ist) gemacht werden, und nicht an der PA-Schiene im Keller, stimmt das?
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Alt 06.11.2011, 19:51   # 4
Dipol
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Zitat:
Zitat von Redecouverte Beitrag anzeigen
Aber soweit ich mich hier eingelesen habe, spielt das wohl keine Rolle - wenn die 2m unterschritten sind, muß auf jedenfall geerdet werden (durch kürzeste Verbindung zum Blitzschutzsystem), oder habe ich das falsch verstanden?
Zunächst mal sind ungeprüfte Blitzschutzanlagen oder solche mit nicht mehr normgerechten separaten Erdspießen nach alter Ausführungsart absolut tabu!

Dass der PA nach neuer EN 60728-11 bei Direkterdung an eine LPS-Anlage drastisch erschwert wurde, ist in meinen Folien im festgepinnten Erdungsthread dargestellt.

Zitat:
Zitat von Redecouverte Beitrag anzeigen
Dann muss auch der Potentialausgleich am Sat-Antennen-Mast (der geerdet ist) gemacht werden, und nicht an der PA-Schiene im Keller, stimmt das?
Bei konventioneller Direkterdung ja, aber bei Gebäuden mit Blitzschutzanlage ist die Antennenerdung mit einzubeziehen.

ALTERNATIVE:
Eine baurechtlich nicht vorgeschriebene marode oder normwidrige LPS-Anlage kann beseitigt werden.

Wenn sich noch ein Platz im Schutzbereich der Fassade findet und nur eine Wohnung angeschlossen ist, kann nach neuer EN 60728-11 außer der Erdung evtl. auch der PA entfallen.
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Alt 09.11.2011, 19:45   # 5
Redecouverte
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Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Zunächst mal sind ungeprüfte Blitzschutzanlagen oder solche mit nicht mehr normgerechten separaten Erdspießen nach alter Ausführungsart absolut tabu!
Ok, dann geht das auf keinen Fall - das Haus ist 43 Jahre alt und seitdem wurde da nichts geprüft.

Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Wenn sich noch ein Platz im Schutzbereich der Fassade findet und nur eine Wohnung angeschlossen ist, kann nach neuer EN 60728-11 außer der Erdung evtl. auch der PA entfallen.
Ja, das wäre viel besser. Ich habe jetzt extra nur eine 60cm Sat-Antenne statt einer 85cm genommen, aber trotzdem kommt das dann mit Balkonständer auf eine Höhe von etwa 90cm.

Und das ist jetzt ein riesen Problem - denn ich habe nur 2,70m Abstand zur Dachkante.
Wenn ich die Halterung etwas versetze, komme ich auf 70cm Höhe das würde passen, aber dann ist das Balkongeländer im Weg. Das bringt mich echt zur Verzweiflung :/

Hier mal eine Zeichnung von mir: (nicht gerade die Beste, aber ich hoffe es reicht um es zu erkennen )
hausx

Meine letzte Hoffnung wäre jetzt die Antenne aufs Garagendach zu stellen - die Garage schliesst an einer Giebelseite direkt ans Haus an:

haus2c

Welcher Abstand zählt hier dann? Der Abstand Dachkante <-> Garagedach an der Hausecke, oder der Abstand Dachkante <-> Garagendach bei der Sat-Antene? (Wobei die Sat-Antenne hier ja nicht mehr unter dem Dach ist, da es eine "Giebelseite" des Hauses ist.)

So rein vom Gefühl her kommt mir die Antenne auf dem Garagendach um einiges gefährlicher vor als auf dem Balkon - der Balkon ist ja noch vollständig unter dem Hausdach, auf dem Garagendach wäre die Sat-Antenne ja direkt ausgesetzt.
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Alt 09.11.2011, 21:10   # 6
Redecouverte
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Update:

Ich hatte jetzt noch die Idee das ich evtl. die 2m Abstand zur Dachunterkante beim Balkon nicht einhalten muss, da er ja komplett überdacht ist.

Dazu habe ich hier gefunden:
Einfache SAT-Anlage installieren? SAT-Anlage für den Durchschnittsseher
Zitat:
Zitat von King W.
Wenn die Schüssel unterhalb der Dachrinne montiert wird, brauchst du sie nicht erden. Der Blitz sucht sich immer den bequemsten Weg, also wird er, wenn überhaupt, in die Dachrinne einschlagen und übers Regenfallrohr in die Erde gehen.

Von KD zur Sat-Anlage
Zitat:
Zitat von Dipol
Das bietet zwar eine gewisse Sicherheit gegen lotrechte Blitzeinschläge von oben, die fahren aber auch schräg oder gar quer zur Erde nieder. Wenn die Distanz nicht > 2 Meter beträgt, liegt nach EN 60728-11 Erdungspflicht vor.
Also ist es wohl unwahrscheinlich das ein Blitz einschlägt, aber nicht zulässing nach EN/VDE (und somit keine Option für mich).

Somit bleibt mir nur die Möglichkeit die Sat-Antenne aufs Garagendach zu stellen.
Hier habe ich von Dipol noch gefunden, bei einer ähnlichen Hauswand:

Erdung der Antenne ???
Zitat:
Zitat von Dipol
Die Mindestdistanz von 2 Meter Abstand zur Dachkante ist nicht nur senkrecht, sondern auch schräg gemessen einzuhalten. Das ist hier offenbar der Fall. So lange der max. zulässige Fassadenabstand von 1,5 Meter nicht überschritten wird, ist die Antenne nicht erdungspflichtig. Die geringere Höhe der Garage ist dann unerheblich.
Das hört sich schon mal gut an. Trotzdem habe ich noch ein komisches Gefühl, da die Antenne ja dann nicht mehr unter dem Dach ist.
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Alt 10.11.2011, 08:40   # 7
Redecouverte
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Update 2:

Hier: http://www.kleiske.de/vde%200855/vde0855_310108.pdf bin ich fündig geworden.
Dort steht ausdrücklich, das auch "Giebelseiten" (also Seiten mit einem Firstende) erlaubt sind, solange die 2m Abstand zur Dachkante in jede Richtung eingehalten werden (und nat. max 1,5m vom Haus weg).

Das ist schonmal wunderbar, jetzt hätte ich noch 2 Fragen:

1) Macht es was, dass die Antenne dann auf dem Garagendach steht (direkt an der Hauswand, innerhalb der 1,5m Abstand zum Haus (und nat der 2.0m zur Dachkante) ?

2) Wenn ich das Antennenkabel über das Dach lege, unterschreitet es die 2,0m Abstand zur Dachkante - das wäre also dann nicht norm-gerecht, da das Kabel Teil der Antenne ist (oder zählt das nicht dazu) ?

Schon mal wieder vielen Dank! Ist echt n super Forum hier
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Alt 10.11.2011, 16:31   # 8
Dipol
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Zitat:
Zitat von Redecouverte Beitrag anzeigen
Hier: http://www.kleiske.de/vde%200855/vde0855_310108.pdf bin ich fündig geworden.
Dort steht ausdrücklich, das auch "Giebelseiten" (also Seiten mit einem Firstende) erlaubt sind, solange die 2m Abstand zur Dachkante in jede Richtung eingehalten werden (und nat. max 1,5m vom Haus weg).
So ist es! Nur wenn die 2 m Abstand auf der Giebelseite rechtwinklig zur Dachkante gemessen oder lotrecht unterhalb der Dachrinne vorhanden sind, entfällt die Erdungspflicht.

Luft isoliert besser als feste Stoffe! Nach EN 60728-11 ändert oder verkleinert selbst ein sehr großer Dachüberstand den erdungspflichtigen 2 Meter-Bereich nicht.
Zitat:
Zitat von King W. Beitrag anzeigen
Wenn die Schüssel unterhalb der Dachrinne montiert wird, brauchst du sie nicht erden. Der Blitz sucht sich immer den bequemsten Weg, also wird er, wenn überhaupt, in die Dachrinne einschlagen und übers Regenfallrohr in die Erde gehen.
Das weiß King W. heute besser und den ollen Passus würde er heute so sicherlich nicht mehr posten.

BTW: Blitze schlagen auch entgegen früherer Lehrmeinungen nicht unbedingt an den höchsten oder niederohmigsten Stellen ein, sondern bevorzugt dort, wo die höchste Feldliniendichte ist. Das sind insbesondere die Hausecken und -kanten. Ich plädiere daher möglichst auch seitliche Abstände zu den Hauskanten einzuhalten, obwohl das in der EN 60728-11 nicht gefordert ist.
Zitat:
Zitat von Redecouverte Beitrag anzeigen
Das ist schonmal wunderbar, jetzt hätte ich noch 2 Fragen:

1) Macht es was, dass die Antenne dann auf dem Garagendach steht (direkt an der Hauswand, innerhalb der 1,5m Abstand zum Haus (und nat der 2.0m zur Dachkante) ?
Wenn die Antenne von einer massiven Mauer um 2 m überragt wird, ist der Antennenstandort unerheblich.
Zitat:
Zitat von Redecouverte Beitrag anzeigen
2) Wenn ich das Antennenkabel über das Dach lege, unterschreitet es die 2,0m Abstand zur Dachkante - das wäre also dann nicht norm-gerecht, da das Kabel Teil der Antenne ist (oder zählt das nicht dazu) ?
Du bist doch schon so weit blitzschutzkundig, dass die richtige Antwort schon in deiner Frage steckt. Für Kabel gelten die gleichen Schutzkriterien wie für die Antenne selbst.
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